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Systemsteuerung im Case Management

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von Planungssicherheit sollte durch das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> durch die<br />

Längerfristigkeit vertraglicher Leistungsbeziehungen abgefedert werden, die aber,<br />

wie bereits beschrieben, an die Einhaltung von zu fordernden Qualitätsstandards<br />

geknüpft werden muss.<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> muss schließlich sich auch in dem ihm übergeordneten<br />

politischen System (z.B. auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene) etablieren<br />

und als Voraussetzung für seine Arbeit ein klares ‚Commitment’ erreichen. Dies ist<br />

daher unumgänglich, da die erforderlichen Organisationsveränderungen mitgetragen<br />

und die Einführung von Budgetreserven zur flexiblen Anpassung an neu<br />

entstehenden Bedarf von Spar-Begehrlichkeiten verschont bleiben müssen.<br />

Weiterhin sollte ein Konsens darüber erreicht werden, was unter dem Effizienzgebot<br />

von Leistungen zu verstehen ist und dass Effizienz sich in der Kostenrelation nicht<br />

am reinen Output orientiert, sondern an den erreichten Wirkungen, d.h. am<br />

Outcome. Effizientes Handeln ist daher eine opt<strong>im</strong>ale Relation von Aufwand und<br />

Wirkungen, so dass kostengünstige Maßnahmen, die aber wirkungslos bleiben, nicht<br />

als effizient angesehen werden können.<br />

Mit der Kombination all dieser Elemente lässt sich dann erreichen, was Gissel-<br />

Palkovich als kennzeichnend für <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> hervorgehoben hat: "<strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> beinhaltet eine enge systematische Verknüpfung der<br />

Einzelfallsteuerung mit der <strong>Systemsteuerung</strong>, die zum Beispiel durch Bedarfs- und<br />

Bestandanalysen, durch Angebotsplanung und -steuerung erfolgt. <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> als Fall- und <strong>Systemsteuerung</strong>skonzept ernstgenommen, zielt auf die<br />

Abst<strong>im</strong>mung der Angebots- und Versorgungsstruktur mit der Steuerung des<br />

Prozesses der Aufgabenbewältigung <strong>im</strong> Einzelfall." (Gissel-Palkovich 2006b, S. 28–<br />

29)<br />

4 <strong>Systemsteuerung</strong> – Auswirkungen für die Praxis am<br />

Beispiel des SGB II<br />

In keinem Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens hat es eine so breite<br />

Einführung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> - ähnlichen Strukturen gegeben, wie <strong>im</strong> Bereich<br />

der Grundsicherung für Arbeitssuchende. In der Gesetzesbegründung des SGB II<br />

war ausdrücklich die Einführung eines Fallmanagements vorgesehen 738 , während in<br />

der tatsächlichen Gesetzesformulierung aber auf einen expliziten Bezug auf ein<br />

einzuführendes Fallmanagement seltsamer Weise verzichtet wurde. Lediglich in §<br />

738 vgl. dazu den Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD vom 05.09.2003<br />

(Deutscher Bundestag 2003) – Verweise auf Fallmanager finden sich auf S. 43 u. 46 „Die Agentur für<br />

Arbeit benennt jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einen Fallmanager als persönlichen<br />

Ansprechpartner ...“, sowie in den Begründungen zu § 3 (S. 51) und auf Fallmanagement auf S. 44:<br />

„Kernelement der neuen Leistung soll das Fallmanagement sein.“, sowie in der Gesetzesbegründung<br />

zu § 14 (S. 54)<br />

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