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Systemsteuerung im Case Management

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massive Interessenskonflikte einer Einigung entgegenstehen 680 und ein möglicher<br />

Konsens dann deutliche Verschlechterungen <strong>im</strong> Vergleich zu anderen Alternativen<br />

bringen würde. 681 Steuern heißt eben auch, Verantwortung für das Ergebnis zu<br />

übernehmen und das kann bedeuten, dass <strong>im</strong> übertragenen Sinne auch einmal<br />

„Soziale Arbeit unter Zwangskontexten“ 682 quasi als ‚ult<strong>im</strong>a ratio’ erfolgen muss,<br />

ohne dass dies zum Dauerzustand gemacht werden darf.<br />

Um aber einen derart schwerwiegenden steuernden Eingriff durch Beantragung<br />

entsprechender Weisungen bei der gemeinsam (hier z.B. von<br />

Grundsicherungsträger und ASD) übergeordneten Hierarchie tunlichst zu vermeiden,<br />

ist es erforderlich, bereits in der Implementationsphase die möglichen Partner<br />

innerhalb des eigenen Supersystems mit ‚ins Boot’ zu holen. Dies sollte einerseits<br />

durch eine frühzeitige und umfassende Informationspolitik geschehen, wie auch den<br />

aktiven Einbezug der Fachkräfte in die Konzeption, so dass Berührungsängste und<br />

Abgrenzungsstrategien 683 vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden<br />

können und sich die Fachkräfte des zukünftigen Systempartners von Anfang an als<br />

Partner verstehen, mit denen und nicht etwa gegen die etwas gestaltet werden soll.<br />

Die auf diese Weise erarbeiteten Regelungen für die Zusammenarbeit, die, wie<br />

bereits angesprochen wurde 684 , auch umfassende Best<strong>im</strong>mungen zum<br />

Datenaustausch und –schutz enthalten müssen, sind dann in einer<br />

Zusammenarbeitsvereinbarung schriftlich festzuhalten. 685<br />

Eine weitere Besonderheit von Netzwerkpartnern <strong>im</strong> gleichen Supersystem ist der<br />

Umstand, dass eine wirksame Steuerung (z.B. durch die angesprochenen<br />

‚übergeordneten Weisungen’) nur unter Inkaufnahme von eventuell<br />

schwerwiegenden Störungen bei der folgenden Zusammenarbeit erreicht werden<br />

kann. Da vor allem die Systempartner <strong>im</strong> gleichen Supersystem für ein sinnvoll<br />

betriebenes <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> unverzichtbar sind, müssen sie bereits an der<br />

Konzeption beteiligt werden. Es wäre in jeder Hinsicht unzweckmäßig, Leistungen,<br />

die solche Partner anzubieten haben, durch ‚eingekaufte’ Leistungen von Externen<br />

ersetzen zu wollen. Zudem verfügen sie über intensive Kenntnisse des Sozialraums<br />

und der Klientel, die eine wertvolle Unterstützung für die Arbeit der <strong>Case</strong> Manager<br />

werden kann. Dazu müssen sie aber zuvor einbezogen und ernst genommen<br />

680<br />

vgl. dazu z.B. die Aufzählung „hinderlicher Bedingungen“ von Mennemann: Mennemann 2005, S.<br />

22<br />

681<br />

vgl. dazu das bereits mehrfach angesprochene Konzept der BO – beste Option ohne Konsens von<br />

van Riet / Wouters<br />

682<br />

vgl. das gleichnamige Buch von Harro Kähler zu unerwünschter Hilfe Kähler 2005 bzw. Müller,<br />

Gehrmann 2005 zu Methoden der Zusammenarbeit unter Zwang bzw. unter Verwendung von<br />

„Druckausübung“ (Müller 2005 a.a.O. S. 125 ff.), die in Teilen auch auf die Zusammenarbeit mit<br />

‚nicht-motivierten’ Systempartnern übertragbar sein sollte.<br />

683<br />

Der Verfasser hatte bereits an anderer Stelle auf seine Erfahrungen mit Abgrenzungsstrategien<br />

zwischen ASD und Grundsicherungsträger innerhalb derselben Kreisverwaltung hingewiesen.<br />

684<br />

vgl. zur Bedeutung datenschutzmäßiger Regelungen auch Mennemann 2005, S. 22 und<br />

Mennemann 2006, S. 14, bzw. die Rahmenempfehlungen der DGCC Deutsche Gesellschaft für Care<br />

und <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> (DGCC) 2008, S. 41<br />

685<br />

Mennemann sieht schriftliche Vereinbarungen sogar als Voraussetzung für <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />

überhaupt: „Bei den wenig bis gar nicht standardisierten Formen (lockere, mündliche Absprachen) ist<br />

es nicht sinnvoll, von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> zu sprechen.“ Mennemann 2006 a.a.O., S. 13, ähnlich<br />

argumentiert die DGCC in ihren Rahmenempfehlungen (a.a.O. S. 41 u. 43), an denen Mennemann<br />

maßgeblich mitgewirkt hat<br />

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