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Systemsteuerung im Case Management

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‚Hilfesystems’ kein weiteres nennenswertes Handlungsfeld für Hilfeleistungen<br />

vorhanden ist. Das SGB II z.B. leistet nur für Personen, die erwerbsfähig und<br />

hilfebedürftig sind 665 , so dass Leistungen, wie z.B. ein <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> erst dann<br />

zum Tragen kommen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, nicht aber bereits<br />

präventiv davor.<br />

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist dies aber anders. Neben<br />

personenorientierten Hilfen (z.B. HzE der §§ 28-35 SGB VIII) sieht das Gesetz<br />

ausdrücklich auch fallunspezifische Maßnahmen, wie z.B. die Jugendarbeit (§ 11<br />

SGB VIII) vor. Stellt nun der Jugendhilfeträger auf das Methodenset <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> um, so hat dies zwar auf die vom Verfasser bereits beschriebene<br />

Mikroebene keinen Einfluss, auf der Mesoebene indes muss die Planung des<br />

Hilfeangebotes auch den Bereich fallunspezifischer Hilfen umfassen und diese in<br />

einer Weise ‚konstruieren’, dass sie auch als Unterstützung für die Fallarbeit wirken<br />

können. Bei Planung und Gestaltung solcher fallunspezifischer Hilfen ist das<br />

Konzept der Sozialraumorientierung ein nützlicher Ansatz, um die Ressourcen ‚vor<br />

Ort’ aktivieren zu können, wie auch spezifische Angebote (analog zur Fallarbeit)<br />

genau dort platzieren zu können, wo diese auch besonders benötigt werden. Eine<br />

vertiefte Ausführung von fallunspezifischer Arbeit wie zu Sozialraumkonzepten kann<br />

aber an dieser Stelle nicht geleistet werden, so dass hierzu auf die entsprechende<br />

Literatur verwiesen wird. 666<br />

3.6.3 Die Makroebene: Rahmenbedingungen<br />

Die Makroebene der kommunalen, Landes-, nationalen und sogar tansnationalen<br />

Politik schließlich müsste eigentlich unter Steuerungsgesichtpunkten als Ebene nur<br />

in Klammern gesetzt werden, weil <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> mehr Adressat für von dort<br />

ausgehenden Steuerungen ist, denn selbst Steuernder. Steuerung auf dieser Ebene<br />

kann daher aus Sicht des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s höchstens als Einflussnahme auf<br />

Positionen, Entscheidungen und Regelungen verstanden werden. <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> hat damit zu versuchen, die Rahmenbedingungen, unter denen es<br />

stattfinden kann, so zu beeinflussen, dass diese auch ein wirkliches <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> 667 zulassen. Dies betrifft nicht nur die Gesetzgebung von Bund und<br />

Ländern sowie darauf basierende Ausführungsbest<strong>im</strong>mungen, Erlasse und<br />

Dienstanweisungen, sondern auch Förderrichtlinien von Bund und Land wie auch<br />

transnationaler Institutionen, so z.B. der Europäische Sozialfonds der EU 668 , sowie<br />

Ausschreibungen öffentlicher Stellen für <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> Leistungen.<br />

So wäre es z.B. vorteilhaft gewesen, wenn das SGB II nicht nur in der<br />

Gesetzesbegründung (a.a.O.) einen Hinweis auf ein zu erbringendes<br />

665 s. § 1 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 7 SGB II<br />

666 vgl. zu fallunspezifischen Hilfen und Sozialraumorientierung z.B. Finkel 2004, Merten 2002,<br />

Schäfer 2002, Stiefel 2002, Boeckh 2005, Boomgaarden 2001b, Debiel 2006, Deinet 2006, Deinet,<br />

Krisch 2006, Hinte 2002, Hinte et al. 2003, Lutz 2007, Marquard 2005, Schipmann 2002, Szlapka<br />

2005, Tinner, Lenz 2001, Vossler, Obermaier 2003,<br />

667 vgl. dazu z.B. die Rahmenempfehlungen der DGCC Deutsche Gesellschaft für Care und <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> (DGCC) 2008<br />

668 <strong>im</strong> Internet z.B. unter www.esf.de zu finden<br />

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