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Systemsteuerung im Case Management

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Kriterienausprägungen einen ‚Score’ bezüglich des zu erwartenden Aufwandes<br />

hinsichtlich ihrer Bearbeitung zuzuordnen. Leichter wäre es dann aus Sicht des<br />

Verfassers, <strong>im</strong>mer individuell den Hilfebedarf festzustellen, und unter<br />

Berücksichtigung von „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ 662 geeignete Hilfen<br />

festzustellen und die hierfür erforderlichen Kosten zu ermitteln. Je nach interner<br />

Handhabung der Organisation steht dann aber jede kostenpflichtige Einzelleistung<br />

unter einem mehr oder minder großen Rechtfertigungsdruck, der unter Umständen<br />

zu Leistungsreduzierungen bereits <strong>im</strong> Planungsstadium führen könnte.<br />

Abhilfe schafft dann eher ein Budget nach den von van Ried / Wouters<br />

vorgeschlagenen 4-5 Budgetkategorien, die exakt zu best<strong>im</strong>men aber auch nicht<br />

ganz einfach sein wird. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines solchen Verfahrens<br />

ist aber die bereits angesprochene Übertragbarkeit nicht benötigter ‚Budgetreste’ auf<br />

andere Fälle bzw. die Überschreitung von Fallbudgets, wenn dies durch<br />

Einsparungen an anderer Seite kompensiert werden kann. Da ein auch noch so<br />

‚ausgeklügeltes’ Verfahren in der grundsätzlichen Ermittlung und dann fallweisen<br />

Zuordnung von Budgetkategorien per se fehlerbehaftet ist, muss es ein möglichst<br />

einfach zu handhabendes Korrektiv geben, solche ‚Fehlbemessungen’<br />

auszugleichen. Dies könnte aus Sicht des Verfassers einfach durch die o.a.<br />

Übertragbarkeit von Budgets erfolgen. Allerdings ist auch hier ein vernünftig<br />

konstruiertes Controlling sinnvoll, um zu vermeiden, dass zu oft Budgets überzogen<br />

werden, in der Hoffnung ‚irgendwann’ einmal etwas zur Kompensation einsparen zu<br />

können. 663<br />

Mit Fallbudgets ausgestattet, können so <strong>Case</strong> Manager die Finanzierung von<br />

fallweisen Hilfeleistungen in einfach zu handhabender Form steuern und gegenüber<br />

dem ‚Hilfesystem’ in der Steuerungshandeln deutlich befördernden Dualität von<br />

„Player“ und „Payer“ (Wendt) auftreten.<br />

3.6.2.2 Grundsätzliche Anmerkung zur Mesoebene<br />

Trotz der deutlich erkennbaren Präferenz des Verfassers für das Handlungsfeld der<br />

beruflichen (Re-) Integration wurde bisher ebenfalls der Bereich der Jugendhilfe als<br />

ein weiteres Handlungsfeld beschrieben, in dem das vom Verfasser favorisierte<br />

Modell einer durch den Kostenträger (oder in seinem direkten Auftrag) betriebenes<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> einsetzbar ist. Dabei wurde sich auf die für das <strong>Management</strong> der<br />

Fälle erforderliche Steuerung des ‚Hilfesystems’ konzentriert. Für den Bereich der<br />

beruflichen (Re-) Integration ist dies auch völlig ausreichend, da es dort bis auf<br />

Ausnahmen keine wirklichen Präventionsleistungen gibt 664 , d.h. neben dem<br />

<strong>Management</strong> der (Einzel-) Fälle und dem fallbezogenen <strong>Management</strong> des<br />

662<br />

§ 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II – eine analoge Formulierung findet sich in § 78b Abs. 2 Satz 1 SGB VIII<br />

bzw. <strong>im</strong> § 35 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX<br />

663<br />

Die beruflichen Erfahrungen des Verfassers mit Budgets und ihre vertrauensvolle Handhabung<br />

durch Mitarbeiter in einem anderen Zusammenhang (Dozentenbudgets von Seminarleitern bei<br />

Qualifizierungsmaßnahmen) ermutigen aber zu der Annahme, dass auch <strong>Case</strong> Manager ein solches<br />

Instrument in aller Regel sehr verantwortungsbewusst handhaben werden.<br />

664<br />

Als eine solche Ausnahme kann z.B. die Berufsberatung angesehen werden, die bereits vor Eintritt<br />

von Arbeitslosigkeit nach Beendigung der Schule präventiv die Berufsorientierung und Berufswahl<br />

Jugendlicher unterstützt.<br />

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