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Systemsteuerung im Case Management

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Steuerungsmäßig gesehen haben die für die Mikroebene zuständigen<br />

‚Hilfebeauftragten’ zunächst einmal nur <strong>im</strong>materielle instruktive Steuerungsoptionen<br />

zur Verfügung, d.h. sie müssen Ihre Ansprechpartner von dem Nutzen der<br />

intendierten Veränderungen überzeugen. Sofern allerdings in die Gestaltung des<br />

Leistungsbezugs materielle Elemente in der Art integriert sind, dass die Einhaltung<br />

von Qualitätsstandards, zu denen durchaus die Umsetzung von<br />

Änderungshinweisen seitens der ‚Hilfebeauftragten’ zählen können, mit materiellen<br />

Sanktionen verknüpft ist, bekommen die Steuerungsbemühungen der<br />

Hilfebeauftragten noch zusätzlich eine materielle Komponente. Diese ist vor allem<br />

dann besonders wirksam, wenn die materielle Komponente neben reinen<br />

finanziellen Boni auch die vom Stuttgarter Modell übernommene Gewährleistung<br />

eines stabilen Leistungsvolumens in der Folgeperiode (i.d.R. Kalenderjahr) zum<br />

Inhalt hat.<br />

Allerdings kann es sein, dass der aus dem Bedarf und der Nutzung von Hilfen<br />

heraus entstehende Änderungsbedarf seitens des Systempartners eine Ausweitung<br />

des erforderlichen Ressourceneinsatzes bedingt, ohne dass dies lediglich einer<br />

‚Nachbesserung’ einer noch nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechenden<br />

Leistung entspricht. Im ersteren Fall ist die Erkenntnis aus der Inanspruchnahme der<br />

Hilfen, dass eine Mehrleistung als sinnvoll, vielleicht sogar zur Erreichung des<br />

intendierten ‚Outcome’ als erforderlich erscheint. In diesem Fall sollte dann auch die<br />

Planungs- und Leistungsbeschaffungsinstanz mit ‚ins Boot geholt’ werden und die<br />

beabsichtigte Leistungsveränderung <strong>im</strong> Konsens beider Partner (<strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />

und Sozialplanung) entschieden werden. Der Systempartner ist hier bewusst außer<br />

Acht gelassen, da es aus verhandlungstaktischen Gründen als sinnvoller erscheint,<br />

dass sich zuerst die Organisation eine Meinung bildet, bevor dann mit dem<br />

Systempartner die Details ausgehandelt werden. Hier sollte die Organisation als<br />

Einheit auftreten und nicht als möglicher Weise zwei unterschiedliche Positionen, die<br />

dann noch zusammen mit der des Systempartners einer Einigung zugeführt werden<br />

müssen.<br />

Ist das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>, wie ebenfalls bereits vom Verfasser vorgeschlagen, mit<br />

(übertragbaren) Fallpauschalen ausgestattet, so sind auch finanzielle<br />

Veränderungen der Inanspruchnahme von Leistungen, zumindest soweit sie nicht<br />

erheblich sind, einfacher in eine Periodenplanung und das darauf basierende Budget<br />

zu integrieren, als wenn bei Verteuerung einer Leistung sofort das Gesamtbudget<br />

‚aus den Fugen gerät’ und dann einen oftmals aufwendigen Prozess der<br />

Budgetaufstockung bzw. des Ausgleichs durch Einsparungen an anderer Stelle<br />

auslösen würde.<br />

Dies soll aber nicht bedeuten, dass Erhöhungen der Leistungshonorierung bei<br />

Bestehen von Fallpauschalen problemlos durch die Hilfebeauftragten selbst<br />

ausgehandelt werden können, da sie ja nicht groß ins Gewicht fallen. Hier ist<br />

weiterhin zu beachten, dass die Honorierung von Leistungen ins ‚Konzert’ der<br />

Honorierung der Leistungen insgesamt passen muss und trotz aller Betonung der<br />

‚Systemkompetenz’ der <strong>Case</strong> Manager (und vor allem der ‚Hilfebeauftragten’) deren<br />

Kompetenz nicht in erste Linie die „Wertanalyse“ von Leistungen und<br />

sehen <strong>Case</strong> Manager, gestützt durch ‚<strong>Systemsteuerung</strong>skompetenz’ fördernde<br />

Organisationsstrukturen weit mehr und weit besser in der Lage, auch <strong>im</strong> engeren Sinne steuernd <strong>im</strong><br />

‚Hilfesystem’ aktiv zu werden.<br />

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