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Systemsteuerung im Case Management

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diese durch stärkern Bezug zu Sozialräume flexibler zu gestalten und die Nutzer<br />

stärker in die Planungen einzubeziehen. Die Kritik an dieser Art der<br />

Leistungsplanung, -beschaffung und Bereitstellung kennzeichnet Merten zutreffend<br />

so: "Gegenstand dieser Kritik ist dabei der empirisch rekonstruierbare<br />

Zusammenhang, dass ‚Falldiagnosen‘ sich von vornherein am bestehenden<br />

Repertoire erzieherischer Hilfen des KJHG sowie dessen institutioneller<br />

Bereitstellung orientieren, so dass die Besonderheiten des jeweiligen Kindes bzw.<br />

Jugendlichen sowie die damit zusammenhängenden spezifischen<br />

Hilfeanforderungen nur unzureichend sichergestellt werden, gerade weil die Logik<br />

institutioneller und professioneller Angebotsstrukturen sich schon in der<br />

Fallbest<strong>im</strong>mung durchgesetzt hat und deren Eigenlogik damit deformiert. Oder<br />

anders formuliert: Ein best<strong>im</strong>mtes Angebot erzieherischer Hilfen schafft ihm<br />

korrespondierende Nachfrage, und nicht umgekehrt!" (Merten 2002, S. 12)<br />

3.5.2 Anforderung an die Hilfeplanung aus Sicht des <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong>s<br />

"Die <strong>im</strong> Wohlfahrtsstaat gestaltete soziale und gesundheitliche Versorgung<br />

vergeudet ihre Ressourcen, wenn sie deren Nutzung nicht personen- und<br />

situationsbezogen anzupassen versteht." (Wendt 2007a, S. 462) Dieser Leitsatz von<br />

Wolf Rainer Wendt kennzeichnet das Ziel, das mit einer <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />

‚kompatiblen’ Hilfeplanung zu erreichen ist. Hilfen müssen bereits in der Planung ein<br />

wesentliches Merkmal aufweisen, das in einem gewissen Planungsverständnis (z.B.<br />

Jugendhilfeplanung in ‚Säulen’) sich durchaus als eklatanter Widerspruch zur<br />

Planung erweisen könnte. Dieses Merkmal ist Flexibilität.<br />

Zementiert Planung lediglich das Angebot, ist die personen- und situationsbezogene<br />

Anpassung lediglich auf die Wahl zwischen Angeboten begrenzt, deren ‚Risiken und<br />

Nebenwirkungen’ vom Verfasser bereits <strong>im</strong> letzten Abschnitt verdeutlicht wurde. Der<br />

Paradigmawechsel in der Steuerung der Angebote durch <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> ist aber<br />

eben gerade die kompromisslose Ausrichtung der Angebote an dem Bedarf der<br />

Klienten, wobei die Verfolgung der mit <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> angestrebten Ziele und<br />

die Effektivität und Effizienz der beschrittenen Wege zu diesen Zielen stets <strong>im</strong> Auge<br />

bleibt. Da vom Verfasser aber dieser Bedarf bereits mehrfach als höchst individuell<br />

bezeichnet wurden, folgt daraus eine deutliche Begrenzung der Planbarkeit eben<br />

dieser Bedarfe. Die Konsequenz daraus ist nicht Verzicht auf Planung – dies wäre<br />

auch aus der Perspektive öffentlicher Vorgaben nach Budgetierung höchst<br />

widersinnig – sondern Flexibilisierung der Planung. Aufgrund der Anforderungen des<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> müsste sogar aus Sicht des Verfassers von einer ‚doppelten<br />

Flexibilität’ gesprochen werden:<br />

Zum einen muss jegliche Planung, wie bereits vom SGB VIII gefordert, so gestaltet<br />

sein, „… dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“ 598 , also<br />

insgesamt flexibel sein oder zumindest eine hohe ‚Flexibilitätsreserve’ aufweisen,<br />

zum anderen müssen die geplanten Hilfeleistungen selbst ein hohes Maß an<br />

Flexibilität beinhalten, damit eben nicht die „Optik der Programme“ 599 best<strong>im</strong>mt, was<br />

598 § 80 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII<br />

599 s. Luhmann 1973, S. 33<br />

Seite 187

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