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Systemsteuerung im Case Management

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etriebswirtschaftliches Berichtswesen einführten sowie einen aussagekräftigen<br />

jährlichen Verwendungsnachweis erstellten. Zusätzlich winkte noch ein 1%iger<br />

„Leistungsbonus“ (auf das Jahresbudget) bei Erreichen best<strong>im</strong>mter fachlicher<br />

Kriterien, dessen besondere Qualität aber darin lag, dass die Auszahlung mit der<br />

Zusage verbunden war, dass <strong>im</strong> nächsten Jahr keine Budgetkürzungen<br />

vorgenommen wurde und der Träger damit eine größere wirtschaftliche<br />

Planungssicherheit erlangte. 594 Die daraus mögliche Jugendhilfeplanung<br />

kennzeichnet Stiefel so: "Was wir in Stuttgart entwickelt haben, ist ein System der<br />

zielorientierten Steuerung, das auf Grund seiner fachlichen Ziele - zuvörderst der<br />

Lebensweltorientierung - raumorientierte Organisationsstrukturen und<br />

Bezugsgrößen braucht. Man kann sagen, dass die Fach- und<br />

Ressourcenverantwortung raumbezogen zusammengeführt ist." (Stiefel 2002, S. 67)<br />

So sehr dieses Modell durch seine Kombination von Regionalisierung und<br />

Entspezialisierung auch überzeugt, so darf nicht übersehen werden, dass damit<br />

eben durch die Flexibilisierung wieder ein starres System geschaffen wurde, in dem<br />

der ‚Markt’ auf zehn Träger aufgeteilt wurde, die nun die Leistungsgewährung alleine<br />

verantworten. Dies <strong>im</strong>pliziert zugleich wieder eine Einschränkung der Vielfalt, oder<br />

genauer, der tatsächlichen ‚Maßgenauigkeit’ der Maßanzüge, da sie nur nach dem<br />

bemessen sein können, was <strong>im</strong> Vermögen des betreffenden Trägers liegt. 595 Zudem<br />

ist es leicht vorstellbar, dass für neue Träger es extrem schwierig sein könnte,<br />

Angebote zu platzieren, es sei denn, sie könnten von den ‚Etablierten’ nicht<br />

abgedeckte ‚Nischen’ ausfüllen. 596 Weiterhin steht zu befürchten, dass die derart<br />

beauftragten und pauschal finanzierten Träger die fachlich möglichen Hilfeleistungen<br />

reduzieren könnten, um nicht das vereinbarte Budget überschreiten zu müssen: "Die<br />

‚Versuchung‘, die <strong>im</strong> Rahmen von Sozialraumbudgets entstehen könnte, ist nämlich<br />

eine ganz andere: der Träger, gleichsam gezwungen, die Leistung zu erbringen,<br />

könnte ein wenig zur Aufwandsreduzierung neigen, weil er eben fürchtet, in seinem<br />

Budget zu wenig Geld zu haben." (Hinte 2002, S. 111) 597<br />

Festzuhalten ist also für den Bereich der Jugendhilfeplanung, dass bis auf<br />

Ausnahmen (z.B. das o.a. Stuttgarter Modell) noch eine starke Konzentration auf<br />

eine <strong>im</strong> Vorhinein festgelegte Angebotsplanung besteht, auch wenn versucht wird,<br />

594 ders. S. 63<br />

595 zusätzlich hatten die Schwerpunktträger noch fallunspezifische Stadtteilarbeit zu leisten: „Mit der<br />

fallunspezifischen Arbeit sollen also personelle und materielle Eigenkräfte des Stadtteils gesichtet<br />

und für die Fallarbeit oder Prävention mobilisiert werden." Stiefel 2002, S. 61, so dass <strong>im</strong> Bereich<br />

nicht-professioneller Hilfen zusätzliche Ressourcen verfügbar wurden. Dazu erhielten sie ein<br />

gesondertes Budget. Eine ähnliche Forderung findet sich bei Merten - vgl. Merten 2002, S. 12 – vgl.<br />

dazu aber auch die kritische Anmerkung von Schäfer: "Die Einzelfallfinanzierung stützt das System<br />

der Versäulung der Hilfearten und die Fokussierung auf den ausschließlichen Einsatz von<br />

Fachkräften. Welcher Träger der Jugendhilfe ist daran interessiert, aus dem mühsam ausgehandelten<br />

Hilfevolumen Anteile an ehrenamtliche Personen und fallunspezifische Angebote anderer Träger<br />

weiterzuleiten? Da diese Selbstlosigkeit nicht zu erwarten ist und die freien Träger sich vorwiegend<br />

als Beschäftigungsgesellschaften sozialpädagogischen Fachpersonals verstehen, erscheint die<br />

Implementierung unterstützender Angebote <strong>im</strong> derzeitigen Fachleistungssystem schwierig." Schäfer<br />

2002, S. 78<br />

596 ähnlich argumentiert in grundsätzlicher Weise Schipmann 2002, auch wenn durch seine Funktion<br />

als Fachreferent des VPK (Bundesverband der privaten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe)<br />

hier klar die Interessenlage erkennbar ist: Die Befürchtung des Ausschlusses kleinerer Träger durch<br />

eine sozialraumbezogene Konzentration auf die ‚Großen’ wie z.B. <strong>im</strong> Stuttgarter Modell<br />

597 ähnlich argumentiert Krölls – vgl. Krölls 2002, S. 191 f.<br />

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