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Systemsteuerung im Case Management

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Heranziehung von Hilfen eine absolute Offenheit aus. Nicht das Angebot von Hilfen<br />

sondern der konkrete Bedarf best<strong>im</strong>mt das, was für die Fallarbeit genutzt werden<br />

soll. In den vier Vorschlägen des Verfassers zur konkreten Gestaltung des ‚Linking’<br />

wurde aber bei den meisten Gestaltungsvorschlägen (bis auf<br />

Fallnachbesprechungen) in der bis jetzt dargestellten Form vom Grundsatz her<br />

genau gegen dieses Prinzip verstoßen! Durch die Installation von Beauftragten oder<br />

Spezialisten, die für einen zuvor definierten Kreis von Hilfeleistungen zuständig<br />

gemacht werden, wurde bereits eine Eingrenzung dessen vorgenommen, was an<br />

‚systemrelevanten’ Informationen von den fallführenden <strong>Case</strong> Managern in das<br />

‚Linking’ zur <strong>Systemsteuerung</strong> eingespeist werden kann. Etwas überspitzt formuliert<br />

ist damit so etwas wie ein standardisierter Fragebogen geschaffen worden, der auf<br />

diese Weise nur solche Antworten zulässt, die der Ersteller zuvor als möglich<br />

vorausgesehen hat. Erkenntnisse, die nicht zu den Fragen passen, haben so keinen<br />

Zugang zu der Evaluation und bleiben ‚außen vor’. Jetzt wieder auf die konkrete<br />

Situation übertragen bedeutet dies: Erkenntnisse zu Hilfebedarf, der nicht den<br />

vordefinierten Zuständigkeiten der Beauftragen / Spezialisten (wie auch dem<br />

geplanten ‚Set’ an hilfebezogenen Teambesprechungen) gehört, hat zunächst<br />

keinen Adressaten und könnte so nicht eine ‚Systemrelevanz’ entfalten, obwohl<br />

gerade dies genau dem entspricht, was am Bedarf orientiertes <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />

von anderen Vorgehensweisen abhebt. Das Vorliegen eines Bedarfs zu dem es kein<br />

passendes Angebot gibt, der evtl. noch nicht einmal als Notwendigkeit zur<br />

Bearbeitung zuvor erkennt wurde, stellt aber genau den Umstand dar, auf den <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> auf der Systemebene, will es seinen Anspruch der Bedarfsorientierung<br />

wirklich einlösen, reagieren muss.<br />

Nachdem in Abb. 13 die Zuständigkeiten vereinfacht mit H1, H2 und H3 (d.h.<br />

Aufteilung aller Hilfebedarfe in drei Bereiche = Zuständigkeiten) angegeben wurde,<br />

müssten zur Lösungen des nun dargestellten Problems noch eine weitere<br />

Zuständigkeit geschaffen werden, die als H ≠ 1-3 (oder auch H 0) dargestellt werden<br />

könnte. Es ist also essentiell, dass in einer solchen Gestaltungsweise auch ein Weg<br />

geschaffen wird, in dem alle Informationen eingesteuert werden können (und<br />

müssen), die nicht in die Zuständigkeit der exakt definierten Hilfebeauftragten fallen.<br />

Die Anzahl der Hilfebeauftragten bzw. der Spezialisten erhöht sich damit um eins,<br />

bzw. es muss ein anderer Zuschnitt der Zuständigkeiten erfolgen, bei der einer der<br />

drei (<strong>im</strong> Beispiel dargestellten) Beauftragten / Spezialisten auch für alle nicht<br />

vordefinierten Hilfebedarfe verantwortlich ist.<br />

Gleiches gilt auch für die hilfebezogenen Teambesprechungen, die genau die zuvor<br />

beschriebene ‚Kanalisierung’ der Erkenntnisse durch die klare Tagesordnung (‚… es<br />

geht um die Hilfebedarfe A - ….’) befördern. Auch hier müsste daher ein weiterer<br />

Besprechungstermin für ‚H ≠ 1-3’ eingerichtet werden. In der Praxis wird genau<br />

dessen Notwendigkeit in der Organisation in besonderem Maße begründet und<br />

verteidigt werden müssen, da hier die Tagesordnung eher unklar nur mit ‚es geht um<br />

alles, was in den Besprechungen zuvor nicht thematisiert werden konnte’ umrissen<br />

werden kann. Die Gefahr besteht damit, dass eine solche Besprechung (unter<br />

Berücksichtigung der sonstigen Arbeitsbelastung der <strong>Case</strong> Manager) als<br />

‚Zeitverschwendung’ angesehen wird und ständig Gefahr läuft, gestrichen zu<br />

werden.<br />

Einzig in den systembezogenen Fallnachbesprechungen ist die Ergebnisoffenheit<br />

zumindest weitgehend gewährleistet, weil hier über den Fall als Ganzes und nicht<br />

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