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Systemsteuerung im Case Management

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‚Systemrelevanz’ definiert als Erkenntnisse über Hilfeleistungen, Systempartnern<br />

und Informationsflüssen, die fallübergreifende Bedeutung besitzen und daher in die<br />

Steuerung des Hilfeangebotes einfließen müssen.<br />

Als dazu geeigneten Methoden können aus Sicht des Verfassers gelten: eine<br />

systematische Nachbesprechung von Fällen, die Durchführung hilfebezogener<br />

Teambesprechungen, die Schaffung einer parallelen Matrix-Organisation mit<br />

Zuständigkeiten für Hilfearten und die organisatorische Schaffung von an dem <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> angegliederten Spezialfunktionen. Diese sollen <strong>im</strong> Nachfolgenden nun<br />

vorgestellt und hinsichtlich ihrer Eignung zur Beförderung des ‚Linkings’ analysiert<br />

werden.<br />

3.4.3.1 Fallnachbesprechungen<br />

Die einfachste Art der ‚Extrahierung’ von systemrelevanten Erkenntnissen ist die<br />

Etablierung von systematischen Nachbesprechungen nach Abschluss eines Falles.<br />

Systematisch sollten diese insofern sein, als dass best<strong>im</strong>mte Aspekte verlässlich<br />

abzudecken sind. Zur Vermeidung zusätzlicher administrativer Arbeit kann diese<br />

zugleich zur Evaluation des Falleabschlusses als letzte Phase <strong>im</strong> Ablaufmodell des<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s 559 genutzt werden, oder besser, die auf ‚Systemrelevanz’<br />

fokussierte Nachbesprechung wird als einen Punkt in die Fallevaluation mit<br />

eingebaut. Aufgrund der bereits beschriebenen Unsicherheiten bezüglich des<br />

Bestehens von ‚Systemrelevanz’ bei dem einzelnen <strong>Case</strong> Manager ist für die<br />

systembezogene Fallnachbesprechung das gesamte Basis-Team einzubeziehen –<br />

ein Einbezug in den gesamten Evaluationsprozess des Falles ist ebenfalls sinnvoll,<br />

soll hier aber nicht weiter ausgeführt werden. 560<br />

Leitfragen, die in Fallnachbesprechungen zur Beurteilung der ‚Systemrelevanz’<br />

beitragen können, sind aus Sicht des Verfassers wie folgt denkbar:<br />

• Welche notwendigen Bedarfe des Klienten konnten aufgrund fehlender<br />

Hilfeangebote nicht abgedeckt werden?<br />

• Welche Bedarfe konnten nur zum Teil abgedeckt werden? Wieso war dies der<br />

Fall? Welche Anstrengungen wurden unternommen, um dies zu überwinden? Mit<br />

welchem Ergebnis?<br />

• Welche Leistungen des ‚Hilfesystems’ erreichten nicht das mit ihnen verbundene<br />

Ziel (Outcome)? Welche Nachsteuerungen wurden unternommen? Wie reagierte<br />

der betreffende Systempartner darauf? Was geschah mit den beanstandeten<br />

Leistungen?<br />

• Welche vereinbarten Informationen von/zum/zwischen Systempartnern wurden<br />

nicht oder unvollständig / verspätet geleistet? Wie wurde mit welchem Ergebnis<br />

nachgesteuert?<br />

• Welche nicht vorausgeplanten Informationen wären erforderlich gewesen bzw.<br />

wurden ad hoc zusätzlich ausgetauscht?<br />

559 vgl. zur Evaluation als letzte Phase des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s z.B. Neuffer 2005 S. 108 ff. u. 130 ff.<br />

und Wendt 2001 S. 127 ff.<br />

560 vgl. dazu auch Faß 2006, S. 142<br />

Seite 172

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