Systemsteuerung im Case Management

Systemsteuerung im Case Management Systemsteuerung im Case Management

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Case Manager ausreichend zur Verfügung stehen, d.h. auch bei Rekrutierung besteht zumeist ein zusätzlicher Entwicklungsbedarf. Durch die allmähliche Etablierung der DGCC-Standards als Richtschnur für die Qualifizierung von Case Managern besteht langsam die Hoffnung, dass bisherig häufige vorzufindende Konzepte einer ‚Schmalspur-Qualifizierung’ 500 zurückgedrängt werden können und sich die dringend erforderliche Professionalität im Case Management einstellt. Eine intensive Personalentwicklung ist daher eine zentrale Aufgabe des Personalmanagements. Auch ist es bei der Komplexität und Intensität der Case Manager Funktion wie auch der sie beinhaltenden Klientenbeziehung und Netzwerkarbeit (z.B. mit dem Klientensystem und unprofessionellen Helfern), sowie die Arbeit im und mit dem ‚Hilfesystem’ offensichtlich, dass Personalentwicklung keine Momentaufnahme, keine ‚Anschubqualifizierung´ bleiben kann. Neben ständiger fachlicher Weiterbildung (z.B. zur Vertiefung von Kenntnissen im Zusammenhang mit bestimmten Problemlagen, therapeutische Zusatzqualifikationen, Konzepte des ‚Managements’ 501 ), sind vor allem unterstützende Angebote wie z.B. Supervision oder Coaching sowie die Etablierung von Konzepten der kollegialen Fallberatung erforderlich, um die hohen fachlichen Anforderungen wie auch Belastungen ‚abzufedern’. 502 Gerade die Befähigung von Case Managern, mittels Intervisions- Verfahren selbst im Team Probleme aufzuarbeiten und Lösungen zu entwickeln und damit ebenfalls Chancen gemeinsamen Lernens zu entwickeln, hat als Unterstützungsleistung des Personalmanagements eine besondere Bedeutung (und benötigt natürlich auch die Unterstützung durch die Führung). Die Anforderungen an das Personalmanagement einer Case Management Organisation können damit aus Sicht des Verfassers wie folgt zusammengefasst werden: • Adäquate Stellenbesetzung der Case Manager; • Qualifizierung auf dem Niveau des Case Managers (DGCC); • ständige aufgabenorientierte Personalentwicklung der Case Manager; • ‚flankierende Angebote’ wie Supervision und/oder Coaching; • Befähigung, Verfahren kollegialer Beratung anzuwenden. 3.3.4 Organisation Unter dem Begriff ‚Organisation’ ist zusammengefasst, was die Case Management Organisation ‚organisieren’ und regeln muss, um Case Management überhaupt betreiben zu können. Hierzu zählt in erster Linie ein klare Beschreibung der mit Case Management intendierten Ziele und die daraus resultierenden Leistungen im 500 Beispiele dieser ‚Fastfood-Variante’ (Staub-Bernasconi) von Case Managern finden sich z.B. bei Bergs 2005: keine gesonderte Schulung, Schopf 2005: Schulung „on the job“, Schu berichtet über ein Modellprojekt in der Suchtkrankenhilfe mit deutlichen „Professionalitätsdefiziten“ aufgrund fehlender Qualifikationen – s. Schu 2005, bzw. Fallmanagement-Schulung der Fallmanager eines zkT (zugelassener kommunaler Träger) durch den Verfasser in nur 4 ½ Tagen 501 vgl. z.B. Gissel-Palkovich 2006a, S. 110 502 vgl. Reis 2005b, S. 17 – zu Konzepten kollegialer Fallberatung (Intervision) vgl. z.B. Schulz von Thun 2001 oder Brinkmann 2002 Seite 154

Sinne einer Leistungsbeschreibung 503 . Dies wiederum erfordert eine deutliche Aussage zu der intendierten Zielgruppe, d.h. an wen sich die beschriebenen Leistungen richtet. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, auch Leistungen nach bestimmten Bedarfslagen zu unterscheiden und so Fallgruppen 504 zu bilden. Von der Beschreibung der Zielgruppe(n) und dem intendierten Leistungsangebot ausgehend ist dann in Folge der Zugang, der ‚Outreach’ 505 zu entscheiden, d.h. festzulegen, wie die Zielgruppe(n) von dem Angebot des Case Managements erfahren und zu ihm gelangen können. Damit befindet man sich auch bereits bei dem Ablauf des Case Managements (auf der Fallebene), für den fachliche Standards zu definieren sind. Hierbei kann sich das Case Management an die gerade verabschiedeten Standards der Rahmenempfehlungen der DGCC zum Handlungskonzept des Case Managements 506 orientieren oder muss selbst eigene, auf die besondere Aufgabenstellung des zu betreibenden Case Managements zugeschnittene Vorgaben entwickeln. Eine Anlehnung an die DGCC Rahmenempfehlungen ist aber in jedem Fall sinnvoll, solange Case Management nicht nur als „eye-catcher“ 507 benutzt werden soll. In diesem Zusammenhang steht auch die Entscheidung der Reichweite der ‚Eigenleistungen’ der Case Manager, d.h. welche Aufgaben im Rahmen des Case Managements die Case Manager selbst übernehmen, welche stets an das (professionelle wie nicht-professionelle) ‚Hilfesystem’ delegiert werden und bei welchen es einer fallbezogenen Einzelentscheidung bedarf. 508 Da der umfangreiche administrative Aufwand mit Assessment, Hilfeplanung, Monitoring, Dokumentation und Evaluation zudem so gering wie möglich ausfallen soll, um Case Managern nicht die „Renaissance der Sachbearbeitung“ 509 zu bescheren, ist die IT-Unterstützung von Case Management ein weiteres 503 vgl. Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) 2008, S. 15 504 besonders Wendt plädiert sehr für die Schaffung von Fallgruppen – vgl. dazu Wendt 2006a, S. 70, Wendt 2006b S. 6, 10 u. 23 ff.: „Die Fallgruppenbildung erlaubt eine Standardisierung des Vorgehens in Humandiensten und eine effiziente Allokation von Ressourcen je nach Falltyp und Fallschwere.“ (S. 24), ähnlich verfährt die BA im Bereich des SGB II mit ihrem neu eingeführten Konzept der fünf „Betreuungsstufen“ (I, IN, IK, IG, IF) - s. Bundesagentur für Arbeit 2007c. Solche Konzepte können Verfahren im Case Management erleichtern und eine „Zuordnung von Kosten“ (Wendt 2006 a.a.O., S. 25) ermöglichen (z.B. für Budgets), beinhalten aber stets die sehr virulente Gefahr der starren ‚Programmierung’, wenn allein die Fallgruppenzuordnung darüber entscheidet, welche Hilfen geleistet werden können und welche nicht. Die Individualisierung der Hilfeleistungen durch Case Management gerät so in Gefahr. Zudem sind die Kompetenzanforderungen an Case Manager, über die Erfordernis des Verlassens, des Abweichens der vorgegebenen ‚Pfade’ fallgruppenspezifischer Hilfeallokationen zu entscheiden, wesentlich höher einzustufen, während eine reine ‚pfadabhängige’ Bearbeitung weniger Kompetenz erfordert. Hier besteht daher die ‚Verführung’ der Organisation, geringer qualifizierte (‚billigere’) Case Manager einzusetzen, die dann gar nicht mehr die Kompetenz zur ‚Pfadüberschreitung’ mitbringen – Konsequenz: ‚Pfade’ zementieren sich. 505 vgl. dazu z.B. Wendt 2001 S. 100 ff. oder Löcherbach 2007, S. 20 506 vgl. Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) 2008 – als Beispiel hierfür ein Auszug aus CM 2 – Assessment: „Die Informationserhebung erfolgt strukturiert, weitestgehend standardisiert und zielorientiert […]. Als Methoden werden strukturierte Fragenkataloge/-bögen, Interviewleitfäden und/oder sozialwissenschaftliche Techniken zur Abbildung zwischenmenschlicher Beziehungen und/oder sozialer Strukturen wie z.B. Geno-, Sozio- und Ökogramm oder Netzwerkanalyse eingesetzt.“ (S. 20 f.) 507 s. Vortrag von Löcherbach 2003 – zit. nach Huber 2005, S. 35 508 vgl. hierzu auch Faß 2006 S. 149 f. 509 Reis 2005b, S. 16 Seite 155

<strong>Case</strong> Manager ausreichend zur Verfügung stehen, d.h. auch bei Rekrutierung<br />

besteht zumeist ein zusätzlicher Entwicklungsbedarf. Durch die allmähliche<br />

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Managern besteht langsam die Hoffnung, dass bisherig häufige vorzufindende<br />

Konzepte einer ‚Schmalspur-Qualifizierung’ 500 zurückgedrängt werden können und<br />

sich die dringend erforderliche Professionalität <strong>im</strong> <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> einstellt. Eine<br />

intensive Personalentwicklung ist daher eine zentrale Aufgabe des<br />

Personalmanagements.<br />

Auch ist es bei der Komplexität und Intensität der <strong>Case</strong> Manager Funktion wie auch<br />

der sie beinhaltenden Klientenbeziehung und Netzwerkarbeit (z.B. mit dem<br />

Klientensystem und unprofessionellen Helfern), sowie die Arbeit <strong>im</strong> und mit dem<br />

‚Hilfesystem’ offensichtlich, dass Personalentwicklung keine Momentaufnahme,<br />

keine ‚Anschubqualifizierung´ bleiben kann. Neben ständiger fachlicher<br />

Weiterbildung (z.B. zur Vertiefung von Kenntnissen <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />

best<strong>im</strong>mten Problemlagen, therapeutische Zusatzqualifikationen, Konzepte des<br />

‚<strong>Management</strong>s’ 501 ), sind vor allem unterstützende Angebote wie z.B. Supervision<br />

oder Coaching sowie die Etablierung von Konzepten der kollegialen Fallberatung<br />

erforderlich, um die hohen fachlichen Anforderungen wie auch Belastungen<br />

‚abzufedern’. 502 Gerade die Befähigung von <strong>Case</strong> Managern, mittels Intervisions-<br />

Verfahren selbst <strong>im</strong> Team Probleme aufzuarbeiten und Lösungen zu entwickeln und<br />

damit ebenfalls Chancen gemeinsamen Lernens zu entwickeln, hat als<br />

Unterstützungsleistung des Personalmanagements eine besondere Bedeutung (und<br />

benötigt natürlich auch die Unterstützung durch die Führung). Die Anforderungen an<br />

das Personalmanagement einer <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> Organisation können damit aus<br />

Sicht des Verfassers wie folgt zusammengefasst werden:<br />

• Adäquate Stellenbesetzung der <strong>Case</strong> Manager;<br />

• Qualifizierung auf dem Niveau des <strong>Case</strong> Managers (DGCC);<br />

• ständige aufgabenorientierte Personalentwicklung der <strong>Case</strong> Manager;<br />

• ‚flankierende Angebote’ wie Supervision und/oder Coaching;<br />

• Befähigung, Verfahren kollegialer Beratung anzuwenden.<br />

3.3.4 Organisation<br />

Unter dem Begriff ‚Organisation’ ist zusammengefasst, was die <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />

Organisation ‚organisieren’ und regeln muss, um <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> überhaupt<br />

betreiben zu können. Hierzu zählt in erster Linie ein klare Beschreibung der mit<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> intendierten Ziele und die daraus resultierenden Leistungen <strong>im</strong><br />

500 Beispiele dieser ‚Fastfood-Variante’ (Staub-Bernasconi) von <strong>Case</strong> Managern finden sich z.B. bei<br />

Bergs 2005: keine gesonderte Schulung, Schopf 2005: Schulung „on the job“, Schu berichtet über ein<br />

Modellprojekt in der Suchtkrankenhilfe mit deutlichen „Professionalitätsdefiziten“ aufgrund fehlender<br />

Qualifikationen – s. Schu 2005, bzw. Fallmanagement-Schulung der Fallmanager eines zkT<br />

(zugelassener kommunaler Träger) durch den Verfasser in nur 4 ½ Tagen<br />

501 vgl. z.B. Gissel-Palkovich 2006a, S. 110<br />

502 vgl. Reis 2005b, S. 17 – zu Konzepten kollegialer Fallberatung (Intervision) vgl. z.B. Schulz von<br />

Thun 2001 oder Brinkmann 2002<br />

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