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Systemsteuerung im Case Management

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• Die aus der Bedarfsorientierung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> abgeleitete individuelle<br />

Gestaltbarkeit von ‚Hilfesettings’ erfordert einen (bereits in Kap. 3.2)<br />

beschriebenen) dies ermöglichenden Umgang mit den Hilfeanbietern. 486<br />

• Die Begrenztheit der Implementierungschancen ‚bottom-up’ erfordert ein ‚topdown’<br />

Konzept für die <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> Implementation. 487<br />

Aus diesen die <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> <strong>im</strong>plementierende Organisation betreffenden<br />

Faktoren lassen sich nun Folgerungen ableiten, was organisationsintern zu schaffen<br />

bzw. zu verändern ist. <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> ist damit auch stets ein „strukturbildendes<br />

Element“ 488 mit ernormen Aufgaben an die Organisationsentwicklung. Diese<br />

abzuleitenden Folgerungen sollen zur besseren Überschaubarkeit (anstelle einer<br />

langen Forderungsliste) zunächst strukturiert werden. Bei Betrachtung der o.a.<br />

Faktoren ist festzustellen, dass es sich um Implikationen handelt, die grundsätzlicher<br />

Natur sind und zunächst die oberste <strong>Management</strong>ebene betreffen, um dann ‚topdown’<br />

bis zur Arbeitsebene fortgesetzt zu werden, z.B. den generellen Prozess der<br />

Einführung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>. Weiterhin gibt es Faktoren, die die Führung von<br />

<strong>Case</strong> Managern berühren, z.B. den Umgang mit den erweiterten<br />

Handlungsspielräumen. Daran schließt sich ein eher generelles Personalthema an,<br />

das sich mit der Rekrutierung, Entwicklung und Unterstützung der <strong>Case</strong> Manager zu<br />

beschäftigen hat. Da es nicht alleine um Führungsfragen geht, ist es sinnvoll, diese<br />

Themen gesondert zu behandeln. Ein nächster, bedeutender Bereich ist dann die<br />

Organisation des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s, d.h. die Definition von Standards, Zielen,<br />

Abläufen. Dann anschließend ist noch die Thematik der Qualitätssicherung und des<br />

Controllings zu beleuchten. Die Frage nach der Zusammenarbeit mit den<br />

Systempartnern des ‚Hilfesystems’ stellt sich hier natürlich auch, wird aber noch <strong>im</strong><br />

weiteren (Kap. 3.6 ff.) eingehend behandelt und kann daher an dieser Stelle<br />

zunächst zurückgestellt werden.<br />

3.3.1 <strong>Management</strong><br />

Da die mit der Einführung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> unabdingbare Anpassung der<br />

Organisation nur gelingt, wenn alle Beteiligten dies auch wirklich mittragen, ist eine<br />

grundsätzliche Entscheidung nicht nur seitens des <strong>Management</strong>s der betreffenden<br />

Organisation, sondern auch die der ihr vorgesetzten Institution erforderlich. Im Falle<br />

eines Grundsicherungsträgers in Form eines zkT 489 , d.h. als nachgeordnete Behörde<br />

einer Kreis- oder Stadtverwaltung, wäre hier nicht nur der Behördenleiter, sondern<br />

auch sowohl Landrat und Kreistag gefragt – <strong>im</strong> Falle einer Kapitalgesellschaft (z.B.<br />

gGmbH) nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die Gesellschafter. Nur durch<br />

ein umfassendes und unkonditioniertes ‚Commitment’ aller Akteure der<br />

Leitungsebene und der sie beeinflussenden übergeordneten Ebene ist überhaupt<br />

eine Grundlage für die Einführung eines derart tief in Strukturen eingreifendes<br />

485<br />

vgl. Deutsche Gesellschaft für Care und <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> (DGCC) 2008, S. 8 f., Reis 2005b, S.<br />

17, Neuffer 2005, S. 159<br />

486<br />

vgl. Brinkmann 2006b, S. 9, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2004a, S. 3<br />

487 vgl. Löcherbach 2007 S. 21 f., Gissel-Palkovich 2006a<br />

488 Löcherbach 2007, S. 22<br />

489 zugelassener kommunaler Träger gem. §§ 6a, 6b SGB II<br />

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