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Systemsteuerung im Case Management

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in seiner zeitlichen Gestaltung oder in der Einrichtung zusätzlichen Angebote zur<br />

sozialen Stabilisierung. Erst durch die Ausbildung einer solchen<br />

‚Flexibilitätskompetenz’ entwickeln Hilfeleistungen eine Fähigkeit zur Umsetzung<br />

zentraler Implikationen des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s! 477<br />

N<strong>im</strong>mt man die Forderungen nach individueller Passgenauigkeit der Hilfen und ihrer<br />

bedarfsgerechten Anpassung des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s ernst, so müssen in letzter<br />

Konsequenz die einzelnen Hilfeleistungen diese Forderung umsetzen. Da die<br />

unüberschaubare Vielfalt individueller Bedarfe nicht in vollem Umfang vorhersehbar<br />

und damit vorausplanbar ist, können Hilfsangebote inhaltlich nur als ‚Grundgerüste’<br />

mit konzeptionell ‚eingebauter’ Flexibilität gedacht und bereitgestellt werden. Dies<br />

hat nicht nur Konsequenzen von hoher Tragweite an die Systempartner, die eben<br />

dies leisten sollen, sondern auch an das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> in der Art und Weise,<br />

wie solche Leistungen beschafft und vergütet werden. Dies soll aber noch gesondert<br />

erörtert werden. 478<br />

Aus Sicht des Verfassers ist daher zu unterstreichen, dass Hilfeleistungen, die <strong>im</strong><br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> eingesetzt werden sollen, ein hohes Maß an Flexibilität in ihrer<br />

konkreten Ausgestaltung aufweisen müssen, die sie erst in die Lage versetzt,<br />

tatsächlich konkreten individuellen Hilfebedarfen entsprechen zu können. Diese<br />

Flexibilität umfasst zur Gewährleistung dieser Anforderung nicht nur die Fähigkeit<br />

zur Anpassung der Hilfen an einen individuellen Bedarf, sondern zugleich <strong>im</strong>mer<br />

auch die Fähigkeit, bedarfsgerechte Veränderungen während der Hilfegewährung zu<br />

ermöglichen. Dies gemeinsam mit den Systempartnern zu erreichen ist eine zentrale<br />

Aufgabe der <strong>Systemsteuerung</strong>, deren Bedeutung nicht genug betont werden kann.<br />

An dem Grad der Erfüllung vor allem dieser Aufgabe muss sich <strong>Systemsteuerung</strong><br />

daher messen lassen, wenn ihr Erfolg beurteilt werden soll.<br />

3.3 Das „Organisationssystem“: Was benötigt eine <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> betreibende Organisation an Voraussetzungen,<br />

um Hilfesysteme steuern zu können?<br />

"Es ist von Vorteil, wenn sich der <strong>Case</strong> Manager auf interprofessionelle<br />

Zusammenarbeit versteht und mit Kompetenz die Dinge vorantreibt. Aber alles<br />

Charisma der Welt macht aus schlechten Diensten keine besseren und kann die<br />

Weigerung eines Trägers, eine benötigte Unterstützung zu geben, nicht ausgleichen.<br />

Hier müssen die Organisationen, die das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> anbieten, und ihre<br />

Administration dem Unterstützungsmanagement zu Hilfe kommen." (Weil 1995, S.<br />

93) Die <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> betreibende Organisation ist also quasi der<br />

‚Transmissionsriemen’ von Steuerungsaktivitäten zwischen <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> und<br />

‚Hilfesystem’. Damit erhält man sofort eine Erkenntnis für die nachfolgend nur noch<br />

‚<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> Organisation’ genannte Einrichtung, in den vom Verfasser<br />

vorrangig behandelten Fällen also ein Kostenträger nach SGB II (oder auch SGB<br />

VIII): Die Einführung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> allein aus der Ausführungsebene (die<br />

477 zu analogen Erkenntnissen kommt Reis bei seiner Analyse der Anforderungen der Einführung von<br />

Fallmanagement <strong>im</strong> SGB II, dass „… Träger auf die Funktion reduziert werden, klar abgegrenzte<br />

Dienstleistungen zu erbringen […] (und – RF) zur beständigen Anpassung ihres Angebotes<br />

gezwungen sind.“ Reis 2005b, S. 15<br />

478 vgl. zu Möglichkeiten der Leistungsbeschaffung Kap. 3.7.2.1<br />

Seite 148

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