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Systemsteuerung im Case Management

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3.2.3.5 Schnittstellendefinition<br />

Stehen die einzelnen Hilfen (zumindest zu Beginn des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s) nun<br />

fest, geht es um die nicht minder wichtige Frage der Klärung von Schnittstellen<br />

zwischen Unterstützungs- und Hilfeleistungen und dem <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> bzw. von<br />

solchen zwischen den einzelnen Leistungen selbst. Eine in diesem Kontext<br />

stehende Frage von nicht zu unterschätzender Brisanz ist die des Datenschutzes.<br />

Mennemann verweist nicht zu Unrecht daher auf die rechtliche Klärungsbedürftigkeit<br />

dieser Frage vor Beginn der eigentlichen Zusammenarbeit. 450 Da Datenerhebungen<br />

gem. §§ 4a und 14 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) <strong>im</strong> Regelfall nur mit<br />

Einwilligung des Betroffenen, d.h. des Klienten, erhoben und vor allem<br />

weitergegeben werden dürfen, sind rechtssichere Einwilligungserklärungen zur<br />

Datenerhebung und –weitergabe zu entwickeln. Gleiches gilt für die<br />

Datenweitergabe von Stellen und Berufsgruppen, die gem. § 203 StGB der<br />

Schweigepflicht unterliegen (z.B. Psychologen, Ehe-, Familien-, Erziehungs- und<br />

Jugendberater, Sozialarbeiter und –pädagogen). Hierzu sind vor allem<br />

datenschutzrechtlich einwandfreie Schweigepflichtentbindungen vorzubereiten. Eine<br />

generelle Schweigepflichtentbindung für den gesamten <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> Prozess<br />

genügt diesen Anforderungen eindeutig nicht, sondern sie ist für jeden Dienst<br />

gesondert abzuschließen. 451<br />

Leitfragen in dieser Phase, in der es auch um Prozesse der „Standardisierung der<br />

Zusammenarbeit“ 452 geht, können sein:<br />

• Welche Informationen benötigt wann eine best<strong>im</strong>mte Unterstützungs- und<br />

Hilfeleistung vom <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>, um effektiv (und ohne ‚Doppel-<br />

Assessment’) arbeiten zu können?<br />

• Welche Informationen benötigt wann das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> von derselben<br />

Unterstützungs- und Hilfeleistung, um effektiv Monitoring, Re-Assessment, ggfs.<br />

weitere Leistungssteuerung und eine abschließende Evaluation durchführen zu<br />

können? 453<br />

• Welche anderen Unterstützungs- und Hilfeleistungen können nach oder während<br />

der Hilfeerbringung der jeweiligen Hilfe noch beteiligt sein und welche<br />

Informationen benötigen diese wann von der zuvor oder parallel tätigen Hilfe?<br />

• Welche anderen Unterstützungs- und Hilfeleistungen können vor oder während<br />

der Hilfeerbringung der jeweiligen Hilfe noch beteiligt sein und welche<br />

Informationen müssen dies wann an die Hilfe weitergeben?<br />

Es geht also um den Informationsfluss (das Informationsmanagement) von und an<br />

das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> wie auch von und zu Hilfen. Ganz <strong>im</strong> Sinne des<br />

450 s. Mennemann 2005, S. 22<br />

451 Eine gute Übersicht der diesbezüglichen Anforderungen findet sich <strong>im</strong> Internet unter<br />

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/entbind.htm, das sich zwar an der Situation von<br />

Arztpraxen orientiert, aber auch an Situationen in der Sozialen Arbeit übertragbar ist – vgl. dazu auch<br />

z.B. die „Musterpapiere“ der Evangelischen Obdachlosenhilfe mit ihren Formularvorschlägen zum<br />

Thema Datenschutz und Schweigepflichtsentbindung: Evangelische Obdachlosenhilfe e.V. 2003<br />

452 s. Mennemann 2006 S. 13 f.<br />

453 zu den <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>-Phasen vgl. z.B. Wendt 2001 S. 124 ff., Neuffer 2005 S. 103 ff., Ewers<br />

2000b S. 72 ff.<br />

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