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Systemsteuerung im Case Management

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• eine marktbasierte Regelung 448 , d.h. eine Regelung über Preise (z.B. über<br />

Vergabeverfahren gem. VOL/A);<br />

• eine Regionalisierung, d.h. die Leistungen inhaltlich konkurrierende Anbieter<br />

werden regional aufgeteilt, oder<br />

• eine Spezialisierung, d.h. inhaltlich konkurrierende Anbieter spezialisieren ihre<br />

Angebote so, dass sie für unterschiedliche Hilfebedarfe zugeschnitten sind.<br />

So sehr die beiden letzten Varianten auch attraktiv sein könnten (sie reduzieren z.B.<br />

Konflikte zwischen den Systempartnern), so darf nicht übersehen werden, dass<br />

damit auch eventuell kontraproduktive Tendenzen ausgelöst werden können: Das<br />

Hilfesystem formiert sich neu in Hinblick auf den aktuell bestehenden oder sogar nur<br />

vermuteten Hilfebedarf, der aber in Zukunft durchaus auch anders aussehen kann.<br />

Best<strong>im</strong>mte Hilfen können regional zukünftig genau so unter- bzw. überrepräsentiert<br />

sein, wie es spezialisierte Hilfeangebote sein können. Der durch Spezialisierung<br />

oder Regionalisierung zuvor entschärfte Konflikt entsteht so wieder neu – möglicher<br />

Weise sogar verstärkt. In Anblick dieser möglichen Konsequenzen erscheint dann<br />

das Marktmodell das bessere zu sein, da hier der Konflikt (Hilfen werden von<br />

verschiedenen Anbietern angeboten) offengelegt wird und auch die Bedingungen,<br />

wie unter diesem Konflikt gearbeitet werden kann, transparent sind. Aus praktischen<br />

Erkenntnissen von Bildungsträgern gerade zur Einführung der Leistungsbeschaffung<br />

der Bundesagentur für Arbeit über regionale Einkaufszentren heraus müssen aber<br />

bei einer marktbasierten Steuerung konkurrierender Angebote die zu erbringenden<br />

Qualitätskriterien klar und eindeutig formuliert sein und vor allem an solchen<br />

Kriterien orientiert werden, die auch wirklich das angestrebte Ergebnis zentral<br />

beeinflussen. 449<br />

Weiterhin geht es gleichzeitig in dieser Phase auch um die Konkretisierung des<br />

Mandates des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s in bezug auf die Fall- und <strong>Systemsteuerung</strong>, d.h.<br />

wie und in wie weit das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> in den Prozess der Hilfeleistungen einer<br />

Organisation fallbezogen und fallübergreifend eingreifen kann und darf. Hier sind<br />

klare Regeln zu definieren und festzuschreiben, so dass künftig beide Seiten<br />

Klarheit über das haben, was das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> an Steuerungskompetenzen<br />

bei der Einleitung und während der Inanspruchnahme von Hilfen beanspruchen<br />

kann.<br />

Die Phase endet daher mit der gemeinsamen Festlegung, welche Systempartner<br />

welche Hilfen in welcher Form erbringen, wie die ‚Zuteilung’ der Inanspruchnahme<br />

dieser Hilfen und die Gestaltung des ‚Steuerungsmandates’ des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s<br />

geregelt ist.<br />

448 vgl. z.B. hierzu Weyer 2000 S. 7 ff.<br />

449 Die ersten Vergaberunden z.B. bei Trainingsmaßnahmen der Regionalen Einkaufszentren wurden<br />

nach der Erfahrung des Verfassers als leitender Angestellter eines überregionalen Bildungsträgers<br />

nur nach dem Preis entschieden, der in Extremfällen nur noch 1/3 des bisherigen Preises betrug.<br />

Eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung war damit ohne Verlust nicht mehr möglich.<br />

Seite 138

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