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Systemsteuerung im Case Management

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jeder Dienst, jede Organisation sich eine klientenorientierte Arbeitsweise<br />

zugeschrieben hat, ist wahrscheinlich offensichtlich, nur dass diese Sichtweisen, wie<br />

bereits exemplarisch am Beispiel der Schuldnerberatungen aufgezeigt, Unterschiede<br />

haben dürften. Es kommt daher nun darauf an, eine Annäherung dieser möglicher<br />

Weise divergierenden Sichtweisen herbeizuführen, ohne dass Systempartner damit<br />

die Grundlagen, unter denen ihre Arbeit stattfindet und die auch ein Teil der<br />

Identitätsbildung (und Systembildung) der Organisation darstellen, völlig aufgeben<br />

müssen. Auch hierbei zeigt das bereits angeführte Beispiel der<br />

Schuldnerberatungen Wege auf, wie eine solche Annäherung gestaltet werden<br />

kann.<br />

Methodisch kann in dieser eher multilateralen Phase sich der Verfahren der<br />

Hilfekonferenzen 445 bedient werden, nur dass es hier nicht um einen konkreten Fall<br />

und die bedarfsbezogene Allokation und Koordination von Hilfen geht, sondern um<br />

die generelle, die fallübergreifende Gestaltung der Hilfeleistungen als ‚Bausteine’.<br />

Verfahren, wie z.B. die Moderationstechnik 446 können dazu beitragen, Probleme zu<br />

benennen, deren Ursachen zu ergründen, Lösungsansätze zu ermitteln und zu<br />

bewerten und schließlich zu einem belastbaren Ergebnis zu kommen. 447 Hierbei ist<br />

auch wieder wie bei der Kontaktaufnahme das dort skizzierte Prinzip der ‚BO’ (beste<br />

Option ohne Konsens – s. van Riet/Wouters a.a.O.) eine probate Methode für eine<br />

nutzenorientierte Konsensbildung.<br />

Ergebnis dieser Phase ist dann ein Konsens über die kooperativ zu erreichenden<br />

Ziele. Erst auf dieser Grundlage können dann die konkreten Maßnahmen<br />

angegangen werden.<br />

3.2.3.4 Aufgabenklärung<br />

Auf der jetzt erreichten Basis kann dann die Ausgestaltung der Hilfen ausgehandelt<br />

werden. Leitfragen zur Klärung können hierbei sein:<br />

• Welche Organisation erbringt welche Art von Unterstützungs- und<br />

Hilfeleistungen?<br />

• Im Falle von inhaltlichen Überschneidungen, d.h. gleiche oder ähnliche Hilfen<br />

werden von verschiedenen Organisationen angeboten: Wie wird mit den<br />

Überschneidungen umgegangen?<br />

• In Falle fehlender Hilfsangebote: Wer kann die noch benötigten Leistungen in der<br />

gewünschten Qualität (und Quantität) erbringen?<br />

• Wie sehen die Qualitätsstandards aus, denen die Leistungen wie auch die sie<br />

erbringenden Organisationen genügen müssen?<br />

Im Falle der o.a. Überschneidungen muss entschieden werden, wie diese geregelt<br />

werden sollen. Hierzu sind verschiedene Möglichkeiten denkbar:<br />

445<br />

vgl. zu fallbezogenen Hilfekonferenzen z.B. Neuffer 2005 S. 97 ff., etwas allgemeiner Wendt 2001,<br />

S. 121<br />

446<br />

vgl. hierzu z.B. Hartmann et al. 1997<br />

447<br />

Löcherbach listet ebenfalls eine Reihe von Möglichkeiten <strong>im</strong> Rahmen einer fallübergreifenden<br />

Steuerung auf, leider ohne auf diese konkreter einzugehen – s. Löcherbach 2007, S. 23<br />

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