Systemsteuerung im Case Management
Systemsteuerung im Case Management
Systemsteuerung im Case Management
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Phase ist daher ein „Bewusstseinswechsel“ 442 von einer professions- organisations-<br />
und angebotsbezogenen Sichtweise bei der Erbringung von Unterstützungs- und<br />
Hilfeleistungen hin zu einer bedarfsbezogenen und kooperativen Hilfeerbringung, bei<br />
der sich jeder Systempartner als Baustein sieht, der mit und nur mit anderen<br />
zusammen erst das ‚Hilfsgebäude’ <strong>im</strong> Sinne des am Klientenbedarf ausgerichteten<br />
und entwickelten Hilfeplans verwirklichen kann.<br />
Während die Phase der Kontaktaufnahme bezogen auf die einzelnen<br />
Organisationen ‚individuell’ gestaltet werden muss (um auf die spezifischen Belange<br />
jedes potenziellen Systempartners eingehen zu können), ist die Phase der<br />
Zielbildung notwendiger Weise eine kollektive, auch wenn einzelne Probleme<br />
durchaus auch bilateral zwischen <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> und Dienst einer Klärung<br />
zugeführt werden können.<br />
Zielbildung <strong>im</strong>pliziert sofort auch Prioritäten, die die Erreichung der Ziele leiten. Im<br />
Bereich des SGB II wird sich das Leitziel am § 1 SGB II, als der gesetzlichen<br />
Handlungsgrundlage aller unter diesem Rechtskreis stattfindenden Maßnahmen, zu<br />
orientieren haben, d.h. durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Hilfebedarf zu<br />
vermeiden, zu beenden oder zu verringern (Abs. 1 Nr. 1) oder (was manchmal<br />
vergessen wird) die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder<br />
wiederherzustellen (Abs. 1 Nr. 2). 443 Prioritäten werden in Zielbildungsprozessen <strong>im</strong><br />
Allgemeinen durch eine Hierarchisierung von Zielen gesetzt, so dass meistens drei<br />
Ebenen unterschieden werden: Leit- oder Grundsatzziele; Mittler- oder Rahmenziele<br />
und Handlungsziele. 444 Die gewählten Begrifflichkeiten <strong>im</strong>plizieren bereits die<br />
Hierarchisierung: Leitziele – Rahmenziele – Handlungsziele. Aus der untersten<br />
Ebene, den Handlungszielen, müssen sich dann die einzelnen Maßnahmen ableiten<br />
lassen. Für das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> bedeutet dies, dass das von ihm zu erreichende<br />
Ziel den Rang des Leitziels beanspruchen muss, und sich klientenbezogenen Ziele,<br />
die die zukünftigen Systempartner bisher mit ihren Maßnahmen verbunden haben,<br />
sich dem unterzuordnen haben. Sie sind eben in der oben benutzten Metapher nur<br />
die Bausteine, nicht aber der Bauplan, der zu erbringenden, das Leitziel<br />
erreichenden Gesamtleistung. Van Riet/Wouters kennzeichnen dies treffend so:<br />
"Den letzten und sehr wichtigen Punkt, den das <strong>Case</strong>-<strong>Management</strong> abzuklären hat,<br />
ist, ob die Einrichtung oder deren Vertreter/innen sich einverstanden erklären, ihre<br />
eigene Hilfe- und Dienstleistungen auf die spezifischen Bedürfnisse der Klientschaft<br />
abzust<strong>im</strong>men. Dies bedeutet, dass der <strong>Case</strong> Manager/die <strong>Case</strong> Managerin wissen<br />
muss, ob und inwiefern Einrichtungen willens sind, ihr Angebot auf diese<br />
spezifischen Fragen hin zu organisieren, und wenn ja, ob sie dazu auch tatsächlich<br />
über praktikable Möglichkeiten verfügen." (van Riet, Wouters 2002, S. 177)<br />
Ohne einen Konsens bei dieser Frage lässt es sich schwer vorstellen, wie künftig<br />
klienten- und ergebnisorientiert zusammengearbeitet werden kann. Dass bisher<br />
442 ebd.<br />
443 die entsprechende Berücksichtigung der weiteren Forderungen des § 1, dem Entgegenwirken<br />
möglicher geschlechts- oder behindertenspezifischer Nachteile und der Berücksichtigung der<br />
Erfordernisse bei der Kinderbetreuung oder Pflege bedürftiger Angehöriger bei der Zielbildung sind<br />
damit eingeschlossen – vgl. dazu § 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3-5 SGB II<br />
444 vgl. zu den Begrifflichkeiten der drei Zielebenen BMFSFJ 2000 = jeweils 1. Nennung und Neuffer<br />
2005, S. 88 ff. = jeweils 2. Nennung – <strong>im</strong> folgenden werden die Begriffe Leitziel – Rahmenziel –<br />
Handlungsziel verwendet, da diese Begrifflichkeiten aus Sicht des Verfassers die damit intendierten<br />
Zwecke am besten illustrieren<br />
Seite 136