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Systemsteuerung im Case Management

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‚Sinngrenze’ zu den Fallmanagern der Grundsicherungsbehörden kann daher wohl<br />

ausgegangen werden. Im Rahmen einer Beratungs- und Schulungstätigkeit des<br />

Verfassers für die Fallmanager eines Grundsicherungsträgers 422 , berichteten diese<br />

übereinst<strong>im</strong>mend, dass die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)<br />

derselben Kommune die Zusammenarbeit in aller Regel verweigerten und unter<br />

Berufung auf den Datenschutz keine Angaben zu Hilfebedürftigen weitergaben, die<br />

auch von dem ASD betreut wurden. Die Fallmanager äußerten hierzu den Verdacht,<br />

dass die ASD-Mitarbeiter sich als die ‚Guten’ sehen würden, die Ihrem Klientel Hilfe<br />

angedeihen ließen, während die Fallmanager nur die ‚Bösen’ wären, die <strong>im</strong>mer nur<br />

Sanktionen verhängen würden. Deutlicher kann man hier – sogar noch innerhalb<br />

derselben Organisation (oder zumindest Meta-Organisation) – eine Sinngrenze nicht<br />

darstellen.<br />

Klar erkennbar ist durch diese relativ knappen Ausführungen das hohe Maß an<br />

Heterogenität der Hilfe- und Unterstützungsdienstleistungen anbietenden<br />

Organisationssysteme. Von einem Hilfe-System bei der Bezeichnung der<br />

(regionalen) Gesamtheit dieser Organisatio0nssysteme kann daher aus<br />

systemtheoretischer Sicht nicht gesprochen werden. Selbst wenn man räumlich eine<br />

Systemgrenze ausmachen könnte, fehlt solche aufgrund der gemachten<br />

Darstellungen in der Sinnkonstruktion. Festzuhalten ist also aus Sicht des<br />

Verfassers, das die Verwendung des Begriffs ‚Hilfesystem’ aus systemtheoretischer<br />

Sicht unzulässig ist.<br />

Eine Alternative für den Systembegriff könnte eventuell der Netzwerkbegriff liefern.<br />

Weyer definiert ihn so: "Unter einem sozialen Netzwerk soll daher eine<br />

eigenständige Form der Koordination von Interaktionen verstanden werden, deren<br />

Kern die vertrauensvolle Kooperation autonomer, aber interdependenter<br />

(wechselseitig voneinander abhängiger) Akteure ist, die für einen begrenzten<br />

Zeitraum zusammenarbeiten und damit auf die Interessen des jeweiligen Partners<br />

Rücksicht nehmen, weil sie auf diese Weise ihre partikularen Ziele besser realisieren<br />

können als durch nicht-koordiniertes Handeln." (Weyer 2000, S. 11)<br />

Kämper/Schmidt ergänzen diese Nominaldefinition noch um einem deutlichen Bezug<br />

zur Systemtheorie: "Wir vermuten, dass es sich bei Netzwerken um eine Form der<br />

strukturellen Kopplung von Organisationen handelt und dass für diese Kopplung<br />

Interaktion in Anspruch genommen wird." (Kämper, Schmidt 2000, S. 211)<br />

Weyer betrachtet dabei Netzwerke neben Markt und Hierarchie als eines der<br />

grundsätzlichen ‚Koordinationsformen’:<br />

Politiksystem nur noch als eine Präzisierung von Auffassungen (=sinnkompatibel) erschienen und<br />

daher als akzeptabel sind<br />

422 ein zkT (zugelassener kommunaler Träger), d.h. eine Kommune – hier ein Landkreis, der gem. §<br />

6a SGB II die Betreuung der Hilfebedürftigen selbst übernommen hat (umgangssprachlich auch<br />

‚Optionskommune’ genannt)<br />

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