Systemsteuerung im Case Management
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Unterstützungsleistungen besteht aus einer in aller Regel recht großen Anzahl von<br />
(voneinander unabhängigen) Organisationssystemen.<br />
Leider hören auch damit bereits <strong>im</strong> Wesentlichen die Gemeinsamkeiten auf. Es sind<br />
Organisationen (-systeme) zu finden, für die die Hilfeleistung ihre (und meist einzige)<br />
Art der Einkommenserzielung ist - manche davon sind als gemeinnützig<br />
anerkannt, 418 andere verbinden mit ihrer Tätigkeiten hingegen<br />
Gewinnerzielungsabsichten. Weitere Organisationen sind ehrenamtlich tätig, d.h.<br />
begründen ihre Aufgabenwahrnehmung mit persönlichem sozialem Engagement<br />
und andere schließlich werden aufgrund gesetzlicher oder intraorganisationaler<br />
Verpflichtungen tätig, so z.B. die Mitarbeiter eines Jugendamtes. Die deutlich<br />
erkennbare Perspektive auf den Faktor Geld und dessen Bedeutung <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit der Hilfeleistung mag zunächst verkürzend anmuten, Geld als<br />
„das Medium schlechthin“ 419 ist aber in der Verknüpfung mit der Hilfeleistung ein<br />
durchaus wichtiger Faktor bei der Sinnkonstruktion des jeweiligen<br />
Organisationssystems, was, wie bereits in Kap. 2.3 dargestellt wurde, bei<br />
Steuerungsüberlegungen zu berücksichtigen ist. Zudem verweist der Grad der<br />
Verknüpfung des Steuerungsmediums Geld (Willke) mit der Leistungserbringung<br />
(Hilfen) auf die Möglichkeit bzw. die erwartbare Wirksamkeit materieller Steuerungen<br />
überhaupt. 420 Ohne näher auf die Organisationen einzeln und <strong>im</strong> Detail einzugehen,<br />
kann behauptet werden, dass allein aufgrund der sehr unterschiedlichen Gewichtung<br />
des Faktors Geld die Sinnkonstruktion der unterschiedlichen Organisationen schon<br />
sehr unterschiedlich ist. Rechnet man weiter hinzu, dass auch sehr unterschiedliche<br />
Professionen (z.B. Sozialarbeiter /-pädagogen, Psychologen / Psychotherapeuten,<br />
Kaufleute, Angehörige medizinischer Berufe, usw.) in den einzelnen Organisationen<br />
eine maßgebliche Rolle spielen, ist zusätzlich auch eine professionsbedingte<br />
Unterschiedlichkeit in der Sinnkonstruktion anzunehmen. Auf Unterschiede in der<br />
Sinnkonstruktionen innerhalb einer Profession soll hier schon erst gar nicht<br />
eingegangen werden.<br />
Als Beispiel für diese Auffassung kann die seit Einführung des SGB II laufende<br />
Diskussion um die Rolle der Schuldnerberatung als eine der „weiteren Leistungen“<br />
des § 16 Abs. 2 SGB II angeführt werden. Seitens der Schuldnerberatung wird eine<br />
„Schuldnerberatung light“ befürchtet und zum Widerstand gegen die Vereinnahmung<br />
durch das Fallmanagement und zur politischen Einflussnahme auf die Veränderung<br />
der Sanktions- und Zwangskontexte des SGB II aufgerufen. 421 Von einer deutlichen<br />
418 der Begriff bezieht sich auf die §§ 51-68 AO (Abgabeordnung) wo z.B. Förderung der Jugend- und<br />
Altenhilfe“; „Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung“; „Förderung des Wohlfahrtswesens“<br />
als „Gemeinnützige Zwecke“ (§ 52) aufgeführt sind<br />
419 Luhmann 1997, S. 723, ausführlicher Willke 2001 S. 194 ff.<br />
420 vgl. dazu Kap. 2.3<br />
421 s. Haug 2005, ähnlich Jüstel 2006, ausgewogener und <strong>im</strong> Gegensatz mehr auf Ausgleich<br />
zwischen Schuldnerberatung und SGB II bedacht Deutscher Verein für öffentliche und private<br />
Fürsorge 2005a – vgl. dazu auch die Reaktion des BMGS vom 21.06.2005 – auszugsweise<br />
veröffentlicht <strong>im</strong> Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2005b, S. 411, wo die<br />
Auffassung der deutschen Vereins vom BMGS bestätigt wurde, dass Schuldnerberatung auch nach<br />
SGB II präventiv möglich ist und nicht gegen den Willen des Hilfebedürftigen in die<br />
Eingliederungsvereinbarung aufgenommen werden darf – dies kann durchaus als ein Beispiel für<br />
<strong>Systemsteuerung</strong> in umgekehrter Richtung aufgefasst werden, indem der Deutsche Verein bei seinen<br />
Forderungen an die Politik (systemtheoretisch nur störende Umwelteinflüsse) diese aber soweit <strong>im</strong><br />
Vergleich zu den Forderungen aus den ersten beiden Quellen abgemildert hat, so dass diese für das<br />
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