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Systemsteuerung im Case Management

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Unterstützungsleistungen besteht aus einer in aller Regel recht großen Anzahl von<br />

(voneinander unabhängigen) Organisationssystemen.<br />

Leider hören auch damit bereits <strong>im</strong> Wesentlichen die Gemeinsamkeiten auf. Es sind<br />

Organisationen (-systeme) zu finden, für die die Hilfeleistung ihre (und meist einzige)<br />

Art der Einkommenserzielung ist - manche davon sind als gemeinnützig<br />

anerkannt, 418 andere verbinden mit ihrer Tätigkeiten hingegen<br />

Gewinnerzielungsabsichten. Weitere Organisationen sind ehrenamtlich tätig, d.h.<br />

begründen ihre Aufgabenwahrnehmung mit persönlichem sozialem Engagement<br />

und andere schließlich werden aufgrund gesetzlicher oder intraorganisationaler<br />

Verpflichtungen tätig, so z.B. die Mitarbeiter eines Jugendamtes. Die deutlich<br />

erkennbare Perspektive auf den Faktor Geld und dessen Bedeutung <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der Hilfeleistung mag zunächst verkürzend anmuten, Geld als<br />

„das Medium schlechthin“ 419 ist aber in der Verknüpfung mit der Hilfeleistung ein<br />

durchaus wichtiger Faktor bei der Sinnkonstruktion des jeweiligen<br />

Organisationssystems, was, wie bereits in Kap. 2.3 dargestellt wurde, bei<br />

Steuerungsüberlegungen zu berücksichtigen ist. Zudem verweist der Grad der<br />

Verknüpfung des Steuerungsmediums Geld (Willke) mit der Leistungserbringung<br />

(Hilfen) auf die Möglichkeit bzw. die erwartbare Wirksamkeit materieller Steuerungen<br />

überhaupt. 420 Ohne näher auf die Organisationen einzeln und <strong>im</strong> Detail einzugehen,<br />

kann behauptet werden, dass allein aufgrund der sehr unterschiedlichen Gewichtung<br />

des Faktors Geld die Sinnkonstruktion der unterschiedlichen Organisationen schon<br />

sehr unterschiedlich ist. Rechnet man weiter hinzu, dass auch sehr unterschiedliche<br />

Professionen (z.B. Sozialarbeiter /-pädagogen, Psychologen / Psychotherapeuten,<br />

Kaufleute, Angehörige medizinischer Berufe, usw.) in den einzelnen Organisationen<br />

eine maßgebliche Rolle spielen, ist zusätzlich auch eine professionsbedingte<br />

Unterschiedlichkeit in der Sinnkonstruktion anzunehmen. Auf Unterschiede in der<br />

Sinnkonstruktionen innerhalb einer Profession soll hier schon erst gar nicht<br />

eingegangen werden.<br />

Als Beispiel für diese Auffassung kann die seit Einführung des SGB II laufende<br />

Diskussion um die Rolle der Schuldnerberatung als eine der „weiteren Leistungen“<br />

des § 16 Abs. 2 SGB II angeführt werden. Seitens der Schuldnerberatung wird eine<br />

„Schuldnerberatung light“ befürchtet und zum Widerstand gegen die Vereinnahmung<br />

durch das Fallmanagement und zur politischen Einflussnahme auf die Veränderung<br />

der Sanktions- und Zwangskontexte des SGB II aufgerufen. 421 Von einer deutlichen<br />

418 der Begriff bezieht sich auf die §§ 51-68 AO (Abgabeordnung) wo z.B. Förderung der Jugend- und<br />

Altenhilfe“; „Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung“; „Förderung des Wohlfahrtswesens“<br />

als „Gemeinnützige Zwecke“ (§ 52) aufgeführt sind<br />

419 Luhmann 1997, S. 723, ausführlicher Willke 2001 S. 194 ff.<br />

420 vgl. dazu Kap. 2.3<br />

421 s. Haug 2005, ähnlich Jüstel 2006, ausgewogener und <strong>im</strong> Gegensatz mehr auf Ausgleich<br />

zwischen Schuldnerberatung und SGB II bedacht Deutscher Verein für öffentliche und private<br />

Fürsorge 2005a – vgl. dazu auch die Reaktion des BMGS vom 21.06.2005 – auszugsweise<br />

veröffentlicht <strong>im</strong> Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2005b, S. 411, wo die<br />

Auffassung der deutschen Vereins vom BMGS bestätigt wurde, dass Schuldnerberatung auch nach<br />

SGB II präventiv möglich ist und nicht gegen den Willen des Hilfebedürftigen in die<br />

Eingliederungsvereinbarung aufgenommen werden darf – dies kann durchaus als ein Beispiel für<br />

<strong>Systemsteuerung</strong> in umgekehrter Richtung aufgefasst werden, indem der Deutsche Verein bei seinen<br />

Forderungen an die Politik (systemtheoretisch nur störende Umwelteinflüsse) diese aber soweit <strong>im</strong><br />

Vergleich zu den Forderungen aus den ersten beiden Quellen abgemildert hat, so dass diese für das<br />

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