Systemsteuerung im Case Management
Systemsteuerung im Case Management Systemsteuerung im Case Management
fallübergreifende Veränderungen bewirkt. Unter Einbezug der Erkenntnisse aus dem Fazit des ersten Teils dieser Arbeit 403 kann daher der Begriff der Systemsteuerung wie folgt gefasst werden: • Systemsteuerung sind Handlungen des Case Managements in das Hilfesystem hinein, dass dieses vor allem in Hinblick auf einzelfallübergreifende Erfordernisse der Klienten verändert. • Systemsteuerung soll intendiert, zielgerichtet und konsequenzenbewusst erfolgen, so dass mögliche (auch unerwünschte) Folgen von Steuerungen bereits vorab bedacht und mit den angestrebten Wirkungen abgewogen werden. • Systemsteuerung orientiert sich in der Wahl der Steuerungsmethode an dem zu steuernden System(en) und der zu erreichenden Veränderung. • Systemsteuerung bedarf stets eines Controllings, das feststellt, ob die beabsichtigte Wirkung(en) erreicht wurden, bzw. ob auch unerwünschte Nebenfolgen zu verzeichnen sind. Folgende Einschränkungen sind mit diesem Definitionsvorschlag verbunden: Die Einschränkung „vor allem“ soll zwar den Klientenfokus (und damit die Prioretisierung der Effektivität der Dienstleistungen) nach wie vor unterstreichen, es aber zulassen, dass mit Systemsteuerung auch sekundäre Ziele, wie z.B. Effizienzsteigerungen, verfolgt werden kann. 404 Die Einschränkung „soll“ bei der Forderung nach intendiertem Handeln ist daher zu treffen, da auch nicht intendiertes Handeln des Case Management in das Hilfesystem hinein zu Veränderungen führen kann. Auch in diesem Fall muss von Systemsteuerung gesprochen werden, da eine Handlungskette von ‚Aktion’ – ‚Reaktion’ vorliegt. Systemsteuerndes Handeln beansprucht wie jedes Handeln im Case Management eine sorgsam überlegte Intention und somit ist diese als Handlungsvoraussetzung auch zu fordern, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass diese Voraussetzung im Einzelfall auch einmal nicht erfüllt werden und sich so ‚unbeabsichtigt’ fallübergreifende Wirkungen im Hilfesystem zeigen. Sind diese Wirkungen Folgen von Handlungen des Case Managements, so muss es sich diese und vor allem die Verantwortung hierfür auch zurechnen lassen. 3.2 Das „Hilfesystem“: Was erfordert das Angebot von Hilfen und Diensten um als Hilfesystem wirken zu können? Eine Systematisierung von Systemsteuerung muss zunächst die Rahmenbedingungen betrachten, unter denen systemsteuerndes Handeln möglich ist und die daher berücksichtigt werden müssen. Im Fokus der Betrachtung steht damit natürlich das zu steuernde Hilfesystem, aber eben nicht alleine. Um 403 vgl. Kap. 2.4 404 Case Management legitimiert sich auch dadurch, dass mit seinem Einsatz die Unterstützungsleistungen zur Problembewältigung der betreuten Klienten effektiver werden und damit trotzt zusätzlicher Kosten (durch das Case Management) Ressourcen besser genutzt und letztendlich auch Einsparungseffekte (z.B. durch Reduzierung von ‚Doppelbehandlungen’) erzielt werden – mehr dazu im Kap. 3.8 Seite 122
Hilfesysteme steuern zu können, muss das Case Management selbst eine ‚Systemsteuerungskompetenz’ ausbilden, um die zuvor aufgestellte Forderung der intendierten, zielgerichteten, abgewogenen und auf Optimierung der Fallerfordernisse fokussierten Steuerungsleistungen auch tatsächlich realisieren zu können. Nachdem der einzelne Case Manager hier (zumindest meistens) nicht alleine handelt, sind in diese Überlegungen auch die Case Management betreibende Organisation, und soweit nicht mit dieser identisch, die Case Management und die darüber beauftragten Hilfen finanzierende (und damit über Entscheidungskompetenzen verfügende) Institution mit einzubeziehen. Man erhält auf diese Weise drei Ebenen, auf die sich Systemsteuerung bezieht: das Hilfesystem, das (Case Management -) Organisationssystem und die im Organisationssystem stattfindenden Prozesse der Fallsteuerung, d.h. das in der Organisation verwandte System des Case Managements. Darüber hinaus wird es in der Praxis natürlich auch Einflussnahmen auf Rahmenbedingungen geben, unter denen sich Case Management entfalten kann. 405 Hier kann Case Management (bzw. die es betreibende Organisation) aber nur eher fachlich fundierte Vorschläge unterbreiten, Stellungnahmen abgeben oder dies im Netzwerk mit geeigneten Partnern, wie z.B. die DGCC, gemeinsam unternehmen. 406 Die Schaffung von für Case Management günstiger Rahmenbedingungen ist daher zwar ein legitimes als auch sinnvolles Ziel des Case Managements 407 , ist aber kein Bereich, im dem Case Management eine wie auch immer aussehende ‚Gestaltungsmacht’ besitzt. Aus diesem Grund wird diese Ebene bei der folgenden Darstellung zunächst ausgeklammert. Da es im folgenden primär um die Frage gehen soll, welche Voraussetzungen im Case Management, in der es betreibenden Organisation sowie im Hilfesystem geschaffen werden sollen und müssen, um sinnvolle Steuerung überhaupt zu ermöglichen, ist diese ‚Ausklammerung’ der politischen Ebene auch zulässig. Normalerweise könnte man nun erwarten, dass sich zunächst mit dem Case Management selbst, darauf aufbauend mit der Organisation und dann erst mit dem Hilfesystem beschäftigt wird – wie bereits aus der Kapitelüberschrift deutlich wird, wird aber vom Verfasser bewusst einen anderen Weg eingeschlagen. Im Sinn der Zielplanung im Case Management 408 wird zunächst das Leitziel, die Steuerung des Hilfesystems thematisiert und dann im Anschluss heruntergebrochen, was dies für die Organisation und letzten Endes für das Case Management selbst bedeutet. Damit wird jetzt das, was bisher so pauschal ‚Hilfesystem’ genannt wurde, zum Thema. Nora van Riet und Harry Wouters kennzeichnen es so: "Einrichtungen und Disziplinen verhalten sich autonom, sodass von einer integralen Lösungsoptik in Bezug auf komplexe Problematiken kaum die Rede sein kann. Die Abstimmung lässt zu wünschen übrig und die erforderliche Kooperation steht manchmal eher im Zeichen eines Machtkampfes. Auch innerhalb der einzelnen Einrichtungen taucht dieses Problem regelmäßig auf, z.B. wenn ein Klient/eine Klientin bei einer 405 vgl. dazu auch Kap. 3.1.2, wo bereits im Vorgriff auf die o.a. Darlegungen die drei (vier) Ebenen angesprochen wurden, um die unterschiedlichen Möglichkeiten, aus denen heraus Case Management entstehen kann, abhandeln zu können 406 vgl. dazu auch Löcherbach 2007 S. 21 ff. 407 vgl. dazu Kap. 3.6.3, das sich mit den Zielsetzungen von Systemsteuerung beschäftigt 408 vgl. dazu z.B. Neuffer 2005 S. 84 ff . oder allgemeiner BMFSFJ 2000 Seite 123
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Hilfesysteme steuern zu können, muss das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> selbst eine<br />
‚<strong>Systemsteuerung</strong>skompetenz’ ausbilden, um die zuvor aufgestellte Forderung der<br />
intendierten, zielgerichteten, abgewogenen und auf Opt<strong>im</strong>ierung der<br />
Fallerfordernisse fokussierten Steuerungsleistungen auch tatsächlich realisieren zu<br />
können. Nachdem der einzelne <strong>Case</strong> Manager hier (zumindest meistens) nicht<br />
alleine handelt, sind in diese Überlegungen auch die <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> betreibende<br />
Organisation, und soweit nicht mit dieser identisch, die <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> und die<br />
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Entscheidungskompetenzen verfügende) Institution mit einzubeziehen.<br />
Man erhält auf diese Weise drei Ebenen, auf die sich <strong>Systemsteuerung</strong> bezieht: das<br />
Hilfesystem, das (<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> -) Organisationssystem und die <strong>im</strong><br />
Organisationssystem stattfindenden Prozesse der Fallsteuerung, d.h. das in der<br />
Organisation verwandte System des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s. Darüber hinaus wird es in<br />
der Praxis natürlich auch Einflussnahmen auf Rahmenbedingungen geben, unter<br />
denen sich <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> entfalten kann. 405 Hier kann <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> (bzw.<br />
die es betreibende Organisation) aber nur eher fachlich fundierte Vorschläge<br />
unterbreiten, Stellungnahmen abgeben oder dies <strong>im</strong> Netzwerk mit geeigneten<br />
Partnern, wie z.B. die DGCC, gemeinsam unternehmen. 406 Die Schaffung von für<br />
<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> günstiger Rahmenbedingungen ist daher zwar ein legit<strong>im</strong>es als<br />
auch sinnvolles Ziel des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s 407 , ist aber kein Bereich, <strong>im</strong> dem <strong>Case</strong><br />
<strong>Management</strong> eine wie auch <strong>im</strong>mer aussehende ‚Gestaltungsmacht’ besitzt. Aus<br />
diesem Grund wird diese Ebene bei der folgenden Darstellung zunächst<br />
ausgeklammert. Da es <strong>im</strong> folgenden pr<strong>im</strong>är um die Frage gehen soll, welche<br />
Voraussetzungen <strong>im</strong> <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>, in der es betreibenden Organisation sowie<br />
<strong>im</strong> Hilfesystem geschaffen werden sollen und müssen, um sinnvolle Steuerung<br />
überhaupt zu ermöglichen, ist diese ‚Ausklammerung’ der politischen Ebene auch<br />
zulässig.<br />
Normalerweise könnte man nun erwarten, dass sich zunächst mit dem <strong>Case</strong><br />
<strong>Management</strong> selbst, darauf aufbauend mit der Organisation und dann erst mit dem<br />
Hilfesystem beschäftigt wird – wie bereits aus der Kapitelüberschrift deutlich wird,<br />
wird aber vom Verfasser bewusst einen anderen Weg eingeschlagen. Im Sinn der<br />
Zielplanung <strong>im</strong> <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> 408 wird zunächst das Leitziel, die Steuerung des<br />
Hilfesystems thematisiert und dann <strong>im</strong> Anschluss heruntergebrochen, was dies für<br />
die Organisation und letzten Endes für das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> selbst bedeutet.<br />
Damit wird jetzt das, was bisher so pauschal ‚Hilfesystem’ genannt wurde, zum<br />
Thema. Nora van Riet und Harry Wouters kennzeichnen es so: "Einrichtungen und<br />
Disziplinen verhalten sich autonom, sodass von einer integralen Lösungsoptik in<br />
Bezug auf komplexe Problematiken kaum die Rede sein kann. Die Abst<strong>im</strong>mung lässt<br />
zu wünschen übrig und die erforderliche Kooperation steht manchmal eher <strong>im</strong><br />
Zeichen eines Machtkampfes. Auch innerhalb der einzelnen Einrichtungen taucht<br />
dieses Problem regelmäßig auf, z.B. wenn ein Klient/eine Klientin bei einer<br />
405 vgl. dazu auch Kap. 3.1.2, wo bereits <strong>im</strong> Vorgriff auf die o.a. Darlegungen die drei (vier) Ebenen<br />
angesprochen wurden, um die unterschiedlichen Möglichkeiten, aus denen heraus <strong>Case</strong><br />
<strong>Management</strong> entstehen kann, abhandeln zu können<br />
406 vgl. dazu auch Löcherbach 2007 S. 21 ff.<br />
407 vgl. dazu Kap. 3.6.3, das sich mit den Zielsetzungen von <strong>Systemsteuerung</strong> beschäftigt<br />
408 vgl. dazu z.B. Neuffer 2005 S. 84 ff . oder allgemeiner BMFSFJ 2000<br />
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