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Systemsteuerung im Case Management

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fallübergreifende Veränderungen bewirkt. Unter Einbezug der Erkenntnisse aus dem<br />

Fazit des ersten Teils dieser Arbeit 403 kann daher der Begriff der <strong>Systemsteuerung</strong><br />

wie folgt gefasst werden:<br />

• <strong>Systemsteuerung</strong> sind Handlungen des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s in das Hilfesystem<br />

hinein, dass dieses vor allem in Hinblick auf einzelfallübergreifende Erfordernisse<br />

der Klienten verändert.<br />

• <strong>Systemsteuerung</strong> soll intendiert, zielgerichtet und konsequenzenbewusst<br />

erfolgen, so dass mögliche (auch unerwünschte) Folgen von Steuerungen bereits<br />

vorab bedacht und mit den angestrebten Wirkungen abgewogen werden.<br />

• <strong>Systemsteuerung</strong> orientiert sich in der Wahl der Steuerungsmethode an dem zu<br />

steuernden System(en) und der zu erreichenden Veränderung.<br />

• <strong>Systemsteuerung</strong> bedarf stets eines Controllings, das feststellt, ob die<br />

beabsichtigte Wirkung(en) erreicht wurden, bzw. ob auch unerwünschte<br />

Nebenfolgen zu verzeichnen sind.<br />

Folgende Einschränkungen sind mit diesem Definitionsvorschlag verbunden:<br />

Die Einschränkung „vor allem“ soll zwar den Klientenfokus (und damit die<br />

Prioretisierung der Effektivität der Dienstleistungen) nach wie vor unterstreichen, es<br />

aber zulassen, dass mit <strong>Systemsteuerung</strong> auch sekundäre Ziele, wie z.B.<br />

Effizienzsteigerungen, verfolgt werden kann. 404<br />

Die Einschränkung „soll“ bei der Forderung nach intendiertem Handeln ist daher zu<br />

treffen, da auch nicht intendiertes Handeln des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> in das<br />

Hilfesystem hinein zu Veränderungen führen kann. Auch in diesem Fall muss von<br />

<strong>Systemsteuerung</strong> gesprochen werden, da eine Handlungskette von ‚Aktion’ –<br />

‚Reaktion’ vorliegt. Systemsteuerndes Handeln beansprucht wie jedes Handeln <strong>im</strong><br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> eine sorgsam überlegte Intention und somit ist diese als<br />

Handlungsvoraussetzung auch zu fordern, es kann aber nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass diese Voraussetzung <strong>im</strong> Einzelfall auch einmal nicht erfüllt werden und<br />

sich so ‚unbeabsichtigt’ fallübergreifende Wirkungen <strong>im</strong> Hilfesystem zeigen. Sind<br />

diese Wirkungen Folgen von Handlungen des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s, so muss es sich<br />

diese und vor allem die Verantwortung hierfür auch zurechnen lassen.<br />

3.2 Das „Hilfesystem“: Was erfordert das Angebot von Hilfen<br />

und Diensten um als Hilfesystem wirken zu können?<br />

Eine Systematisierung von <strong>Systemsteuerung</strong> muss zunächst die<br />

Rahmenbedingungen betrachten, unter denen systemsteuerndes Handeln möglich<br />

ist und die daher berücksichtigt werden müssen. Im Fokus der Betrachtung steht<br />

damit natürlich das zu steuernde Hilfesystem, aber eben nicht alleine. Um<br />

403 vgl. Kap. 2.4<br />

404 <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> legit<strong>im</strong>iert sich auch dadurch, dass mit seinem Einsatz die<br />

Unterstützungsleistungen zur Problembewältigung der betreuten Klienten effektiver werden und damit<br />

trotzt zusätzlicher Kosten (durch das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>) Ressourcen besser genutzt und letztendlich<br />

auch Einsparungseffekte (z.B. durch Reduzierung von ‚Doppelbehandlungen’) erzielt werden – mehr<br />

dazu <strong>im</strong> Kap. 3.8<br />

Seite 122

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