Systemsteuerung im Case Management

Systemsteuerung im Case Management Systemsteuerung im Case Management

athene.bibl.unibw.muenchen.de
von athene.bibl.unibw.muenchen.de Mehr von diesem Publisher
28.01.2013 Aufrufe

‚Hilfesystem’ 20 gesprochen werden kann. Nach Klärung der Bedingungen von ‚Hilfesystemen’ wird dann auf das Case Management anbietende Organisationssystem eingegangen und der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen Case Management auf die es betreibende Organisation hat. Dies führt dann zum Case Management selbst, d.h. zur Fallebene, deren ‚systembezogene’ Gestaltung beleuchtet wird. Damit gemeint sind die Bedingungen, die bereits bei der Fallebene, d.h. bei der konkreten Arbeit mit Klienten durch Case Manager, erfüllt sein müssen, um eine Systemsteuerung nach den zuvor erarbeiteten Bedingungen überhaupt ermöglichen zu können. Nach Beleuchtung der systemsteuerungsrelevanten Faktoren ‚Hilfesystem’, Organisationssystem und Case Management – System kann dann untersucht werden, wie konkret Systemsteuerung ‚funktionieren’ kann. Dabei wird eine Unterscheidung nach Steuerungsebenen von der ‚Feinsteuerung’ zur Optimierung von Bestehenden bis hin zur Beeinflussung politischer Rahmenbedingungen vorgenommen, wie auch bewertet wird, ob, bzw. wie grundsätzliche Steuerungsmöglichkeiten nach Art des zu steuernden Hilfeerbringers variieren. Nach Abschluss dieser Analysen können dann Thesen formuliert werden, welche Bedingungen Systemsteuerung im Case Management erfüllen muss, um den zu Beginn des Teil 3 dargestellten Steuerungsanspruch erfüllen zu können und damit zu dem zu werden, was von Verfasser ‚gelingende Systemsteuerung’ genannt wird. Teil 4 betrachtet dann das vom Verfasser gewählte Praxisfeld, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), in Bezug auf systemsteuerungsbezogene Kriterien. Hierbei werden zunächst die aus Sicht des Verfassers relevanten Akteure und ihre Positionen in Bezug auf Case Management 21 dargestellt und diskutiert. Im Anschluss erfolgt eine Bewertung der unterschiedlichen Organisationsmodelle der Grundsicherungsträger in Bezug auf ihre Eignung für Case Management. Im Anschluss daran wird zunächst die Fallebene und dann die Systemebene im SGB II beleuchtet und analysiert, in wie weit die aktuelle Praxis bereits den am Ende des Teil 3 aufgestellten Thesen zur Systemsteuerung genügt. Teil 4 endet dann mit einer zusammenfassenden Bewertung der Situation des Case Managements im Bereich des SGB II wie auch mit Thesen, was noch zu tun wäre, um die zuvor vom Verfasser entwickelten Bedingungen für eine umfassende Systemsteuerung zu erfüllen. Teil 5 der Arbeit ist schließlich ein kurzer Ausblick, bei dem im konkreten Bezug zum Teil 4 an den Themen Organisation und Hilfeplanung exemplarisch aufgezeigt wird, wie aus Sicht des Verfassers eine Umsetzung der Forderungen aus dem Fazit des Teil 4 aussehen könnte. 20 Da diese Frage hier noch nicht beantwortet ist, wird der Begriff ‚Hilfesystem’ derzeit noch in Anführungszeichen gesetzt. 21 Im SGB II durchgehend Fallmanagement genannt – vgl. hierzu die Gesetzesbegründung zum Gesetzentwurf zum SGB II (Deutscher Bundestag 2003) bzw. die relevanten Fachkonzepte: Bundesagentur für Arbeit 2007a bzw. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2004a Seite 12

2 Grundlagen und Grundbegriffe zur Steuerung sozialer Systeme Ziel des ersten Abschnitts ist die Herausarbeitung von Anforderungen, die an die Steuerung sozialer Systeme zu stellen sind. Diese sind nichts weniger als Kriterien, die Steuerungshandeln in Bezug auf soziale Systeme umfänglich oder zumindest zu einem zu definierenden Umfang erfüllen muss, um wirklich als Steuerung gelten zu können. Zur sachgerechten Aufstellung solcher Kriterien wie auch zu Beurteilung deren Erfüllungsgrades sind zwei grundlegende Dinge zu klären: Zum einen, was Systeme im Allgemeinen und soziale Systeme im speziellen sind und zum anderen, was unter Steuerung zu verstehen ist. Auch hier ist es sinnvoll, zunächst Steuerung von Systemen allgemein zu betrachten um dann im Speziellen die Steuerung sozialer Systeme zu analysieren. Damit der viel gebrauchte Begriff der Systemsteuerung im Case Management nicht zur Beliebigkeit verkommt, sind die erwähnten Vorarbeiten als Grundlagen aus Sicht des Verfassers zwingend erforderlich. Nur wenn es gelingt, klar darzustellen, was erfüllt sein muss, damit wirklich von der Steuerung sozialer Systeme gesprochen werden kann, kann aus der Grundlage dieser Kriterien die Systemsteuerung im Case Management in der Tiefe analysiert werden. Damit ist der Grundanspruch dieser Arbeit zu einem wichtigen Teil umrissen: Das, was in der derzeitigen Praxis als Systemsteuerung im Case Management real erfolgt, wird nicht als Grundlage für eine Systematisierung übernommen, sondern es wird zunächst untersucht, ob die Praxis wirklich für sich in Anspruch nehmen kann, Hilfesysteme zu steuern und wenn ja, unter welchen Bedingungen dies nur gelten kann. 2.1 System "If you don't know what you are talking about, call it ‚system‘; if you don't know what it is made of, call ist ‚subsystems‘; if you don't know how it works, call it ‚process‘." 22 Wie das obige Zitat sehr anschaulich darstellt, wird der Begriff ‚System’ in der heutigen Zeit vielfältig ge- und verbraucht – alles wird als System bezeichnet, vom Straßenverkehr bis zum Recht – und im Case Management wird er natürlich auch verwendet, wenn z.B. vom Klienten- oder vom Hilfesystem gesprochen wird. Daher verwundert es nicht, dass Kammler in Bezug auf den Begriff System sogar von einem „Modewort“ 23 spricht. Es ist also erforderlich, dieses „Modewort“ zunächst aus möglichst unterschiedlichen Richtungen zu betrachten und zu analysieren, um klar herausarbeiten zu können, was gemeint sein soll, wenn in dieser Arbeit von System gesprochen wird. 2.1.1 Herkunft des Systembegriffs Die Wurzeln des heutigen Begriffs “System” stammen aus dem griechischen Verb “synistánai“ „zusammenstellen, verknüpfen“, was substantiviert zu „sýstēma“, d.h. 22 Ausspruch von J. K. Zawodny am 2.9.1970 auf dem VIII. Kongress der International Political Science Association in München, zit. nach Kammler 1976, S. 173 23 vgl. dazu ebenfalls Kammler 1976, S. 173 Seite 13

‚Hilfesystem’ 20 gesprochen werden kann. Nach Klärung der Bedingungen von<br />

‚Hilfesystemen’ wird dann auf das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> anbietende<br />

Organisationssystem eingegangen und der Frage nachgegangen, welche<br />

Auswirkungen <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> auf die es betreibende Organisation hat. Dies<br />

führt dann zum <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> selbst, d.h. zur Fallebene, deren<br />

‚systembezogene’ Gestaltung beleuchtet wird. Damit gemeint sind die Bedingungen,<br />

die bereits bei der Fallebene, d.h. bei der konkreten Arbeit mit Klienten durch <strong>Case</strong><br />

Manager, erfüllt sein müssen, um eine <strong>Systemsteuerung</strong> nach den zuvor<br />

erarbeiteten Bedingungen überhaupt ermöglichen zu können. Nach Beleuchtung der<br />

systemsteuerungsrelevanten Faktoren ‚Hilfesystem’, Organisationssystem und <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> – System kann dann untersucht werden, wie konkret <strong>Systemsteuerung</strong><br />

‚funktionieren’ kann. Dabei wird eine Unterscheidung nach Steuerungsebenen von<br />

der ‚Feinsteuerung’ zur Opt<strong>im</strong>ierung von Bestehenden bis hin zur Beeinflussung<br />

politischer Rahmenbedingungen vorgenommen, wie auch bewertet wird, ob, bzw.<br />

wie grundsätzliche Steuerungsmöglichkeiten nach Art des zu steuernden<br />

Hilfeerbringers variieren. Nach Abschluss dieser Analysen können dann Thesen<br />

formuliert werden, welche Bedingungen <strong>Systemsteuerung</strong> <strong>im</strong> <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />

erfüllen muss, um den zu Beginn des Teil 3 dargestellten Steuerungsanspruch<br />

erfüllen zu können und damit zu dem zu werden, was von Verfasser ‚gelingende<br />

<strong>Systemsteuerung</strong>’ genannt wird.<br />

Teil 4 betrachtet dann das vom Verfasser gewählte Praxisfeld, die Grundsicherung<br />

für Arbeitssuchende (SGB II), in Bezug auf systemsteuerungsbezogene Kriterien.<br />

Hierbei werden zunächst die aus Sicht des Verfassers relevanten Akteure und ihre<br />

Positionen in Bezug auf <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> 21 dargestellt und diskutiert. Im<br />

Anschluss erfolgt eine Bewertung der unterschiedlichen Organisationsmodelle der<br />

Grundsicherungsträger in Bezug auf ihre Eignung für <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>. Im<br />

Anschluss daran wird zunächst die Fallebene und dann die Systemebene <strong>im</strong> SGB II<br />

beleuchtet und analysiert, in wie weit die aktuelle Praxis bereits den am Ende des<br />

Teil 3 aufgestellten Thesen zur <strong>Systemsteuerung</strong> genügt. Teil 4 endet dann mit einer<br />

zusammenfassenden Bewertung der Situation des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s <strong>im</strong> Bereich<br />

des SGB II wie auch mit Thesen, was noch zu tun wäre, um die zuvor vom Verfasser<br />

entwickelten Bedingungen für eine umfassende <strong>Systemsteuerung</strong> zu erfüllen.<br />

Teil 5 der Arbeit ist schließlich ein kurzer Ausblick, bei dem <strong>im</strong> konkreten Bezug zum<br />

Teil 4 an den Themen Organisation und Hilfeplanung exemplarisch aufgezeigt wird,<br />

wie aus Sicht des Verfassers eine Umsetzung der Forderungen aus dem Fazit des<br />

Teil 4 aussehen könnte.<br />

20<br />

Da diese Frage hier noch nicht beantwortet ist, wird der Begriff ‚Hilfesystem’ derzeit noch in<br />

Anführungszeichen gesetzt.<br />

21<br />

Im SGB II durchgehend Fallmanagement genannt – vgl. hierzu die Gesetzesbegründung zum<br />

Gesetzentwurf zum SGB II (Deutscher Bundestag 2003) bzw. die relevanten Fachkonzepte:<br />

Bundesagentur für Arbeit 2007a bzw. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2004a<br />

Seite 12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!