Systemsteuerung im Case Management
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durchaus möglich. Eine vertragliche Gestaltung der Kooperation und vor allem der<br />
Mandatierung des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s schafft hiefür zusätzliche<br />
Handlungssicherheit. Werden zentrale Interessen aber verletzt, wird auch schnell<br />
das Mandat des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s Begrenzungen erfahren, z.B. wenn ein neuer<br />
Anbieter mit ähnlichen und damit konkurrierenden Angeboten für das <strong>Case</strong><br />
<strong>Management</strong> tätig werden will. Ganz <strong>im</strong> Sinne der Systemtheorie sind in einem<br />
solchen Fall deutliche ‚Grenzziehungen’ des durch den Zusammenschluss<br />
formierten Hilfesystems zu erwarten, die auch kontraproduktiven Charakter<br />
annehmen können (z.B. wenn der ‚Neue’ bessere oder günstigere Angebote<br />
platzieren will). Ähnliches gilt, wenn Veränderungen der Klientenbedarfe ein<br />
‚Umschichten’ der Hilfeleistungen dergestalt erfordern würde, dass nicht mehr alle<br />
Partner in bisheriger Weise ‚bedient’ werden könnten. Im Rahmen der Mandatierung<br />
wird der <strong>Case</strong> Manager wohl außer auf <strong>im</strong>materielle instruktive Steuerungen nur in<br />
sehr begrenzten Fällen auf materielle destruktive Steuerungen zurückgreifen<br />
können, wenn z.B. eine Hilfe den vertraglich ausgehandelten Qualitätsstandards<br />
nicht entspricht, Aufforderungen zur Abhilfe erfolglos blieben und schwerwiegende<br />
Folgen bei Weiterführung der Hilfe (z.B. Sanktionen durch den Kostenträger) zu<br />
befürchten sind. Selbst in diesem Fall wird aber das Hilfenetzwerk einer deutlichen<br />
Belastungsprobe ausgesetzt sein. Materielle instruktive Steuerungen werden<br />
hingegen keine Option darstellen, da <strong>im</strong> Regelfall das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> nur Mittler<br />
(broker) ohne eigene Budgethoheit sein dürfte. Selbst wenn dies der Fall wäre, ist<br />
anzunehmen, dass Eigeninteressen der netzwerkenden Organisationen zumindest<br />
negativen materiellen Sanktionen (z.B. Strafzahlungen) entgegenstehen.<br />
Immaterielle destruktive Steuerung schließlich kann definitiv ausgeschlossen<br />
werden, weil sie eine der zentralen Grundlagen, der Neutralität des <strong>Case</strong><br />
<strong>Management</strong>s gegenüber den es erst schaffenden Organisationen verletzen<br />
würde. 398<br />
Die deutlich schwächste ‚Steuerungsmacht’ dürfte ein <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> aufweisen,<br />
dass von schon bisher mit Einzelfallbetreuung beschäftigten Professionellen, wie<br />
z.B. die bereits angesprochenen gesetzlichen Betreuern, initiiert wurde. Diese<br />
müssen sich, analog zu Hilfeanbietern, erst zu einem Art Organisation<br />
zusammenschließen (z.B. durch Vereinsgründung), um ‚systemwirksam’ werden zu<br />
können. Ein einzelner Professioneller für sich alleine wird, was wohl einfach<br />
nachzuvollziehen sein dürfte, mit den vielfältigen Aufgaben der <strong>Systemsteuerung</strong><br />
überfordert sein. 399 Daher bedarf es zur Erreichung einer grundlegenden<br />
‚<strong>Systemsteuerung</strong>skompetenz’ eines Zusammenschlusses der <strong>im</strong> gleichen Feld<br />
agierenden Professionellen, die dann als Gemeinschaft gegenüber Hilfeanbietern<br />
auftreten und die hierzu erforderlichen Tätigkeiten unter sich aufteilen können.<br />
Allerdings sind auch trotz Zusammenschluss dieser Professionellen deren<br />
398 vgl. hierzu auch Mennemann 2006 –anders Gissel-Palkovich, die deutliche Bedenken gegenüber<br />
den Realisierungschancen des von Mennemann favorisierten Konzept eines neutralen, von<br />
Hilfeanbietern initiierten <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> äußert: Gissel-Palkovich 2006a, S. 100 vgl. auch S<strong>im</strong>men<br />
et al. 2003, S. 169 zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Professionellen<br />
399 viele Vertreter des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s gehen aus diesem Grund von einer mehr oder minder<br />
strikten Trennung von Fallsteuerung durch die <strong>Case</strong> Manager und <strong>Systemsteuerung</strong> durch die <strong>Case</strong><br />
<strong>Management</strong> betreibende Organisation aus – vgl. hierzu z.B. Löcherbach 2007, Neuffer 2005, S. 159.<br />
Mennemann 2006, S. 13 oder allgemeiner Wendt, der durch die begriffliche Unterscheidung zwischen<br />
Care und <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> Fall- und <strong>Systemsteuerung</strong> generell unterschiedlichen<br />
Organisationsebenen zuweist – vgl. hierzu Wendt 2001, Wendt 2005a, Wendt 2006b, Wendt 2007b<br />
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