Systemsteuerung im Case Management
Systemsteuerung im Case Management Systemsteuerung im Case Management
Case Management könnte nun grundsätzlich von jedem der beteiligten Akteure initiiert werden, wobei der Klient als Person als Initiator von Case Management ausscheidet, da es sich dann nur um einen Einzelfall handeln würde, der nach Abschluss keine weitere Wirkung in Richtung auf die anderen Akteure entfalten würde und könnte. Eine Initiierung durch eine Bündelung von Klienteninteressen, z.B. durch Selbsthilfegruppen wäre aber durchaus vorstellbar. Weiterhin ist Case Management durch den Kostenträger denkbar, z.B. durch die Grundsicherungsträger im SGB II. Wie Mennemann aufgezeigt hat, kann aber auch Case Management durch die Case Manager selbst (hier: gesetzliche Betreuer) initiiert werden, wie es auch von dem Hilfesystem, d.h. durch einen Zusammenschluss von Hilfeanbietern entstehen kann. 390 Diese vier grundsätzlichen Möglichkeiten und die damit entstehenden unterschiedlichen Arten der Steuerung des Hilfesystems, kann daher wie folgt grafisch dargestellt werden: Case Manager Klient Kostenträger Die Steuerung des Hilfesystems bei ‚Trägerschaft’ des Case Managements durch den Kostenträger ist eindeutig, da die Case Manager in diesem Fall einer Weisungsgebundenheit unterliegen, selbst wenn sie nicht Mitarbeiter des Kostenträgers sein sollten, sondern ‚nur’ als Externe in seinem Auftrag handeln. Im Falle der Trägerschaft durch einen Zusammenschluss von Klienten sind die Steuerungsmöglichkeiten hingegen höchst komplex, da die Initiatoren zunächst mit dem (oder den) Kostenträger(n) die ‚Konditionen’ auszuhandeln haben, sich dann (z.B. freiberuflich tätige) Case Manager auswählen, wie auch mit den Hilfeanbietern in Verhandlung über deren Leistungen treten müssen. Zudem muss fallbezogen noch eine Steuerung von Hilfen durch die (beauftragten) Case Manager erfolgen. Da in der Literatur zu einer derartigen Konstellation keine Belege zu finden sind, wird auf die weitere Darstellung dieses, wenn auch grundsätzlich denkbaren, Falles einer Initiierung von Case Management durch Klientenzusammenschlüsse verzichtet. Eine Systemsteuerung durch Zusammenschlüsse von Case Manager bzw. von Hilfeanbietern würde dann entsprechend so aussehen: 390 vgl. dazu z.B. Mennemann 2006 Hilfesystem tradiert durch den Kostenträger alleine Seite 114 Case Manager Klient Kostenträger Hilfesystem durch Zusammenschluss von Klienten Abb. 7: Möglichkeiten der Systemsteuerung (1)
Case Manager Klient Kostenträger Bei der Initiierung durch Case Manager selbst können diese die Inanspruchnahme von Leistungen des Hilfesystems regeln, haben aber, wie Mennemann deutlich aufzeigt, erkennbare Restriktionen im Umfang der ihnen möglichen Steuerungen. 391 Im Falle der Initiierung von Case Management schließlich durch Hilfeanbieter selbst vernetzt sich das Hilfesystem untereinander und bietet daraus Case Management als aus der Vernetzung heraus entspringende Dienstleistung an. Das Hilfesystem steuert sich damit letzten Endes selbst, wobei nicht unterschlagen werden soll, dass auch der Kostenträger aufgrund der Finanzierung der einzelnen Hilfen eine Mitsprache hat. Ob damit aber das Hilfesystem als Träger des Case Managements eine Veranlassung hat, tatsächlich am konkreten Bedarf der einzelnen Klienten orientierte Hilfen anzubieten, müsste allerdings noch eingehender untersucht werden. Die aufgezeigten Unterschiede führen zur Frage, ob die Ausgestaltung von Case Management und die damit auch gesetzten Grundsätze für die Systemsteuerung willkürlicher Natur sind, d.h. lediglich dem Willen derer unterliegen, die sich für die Einführung von Case Management entschieden haben, oder ob es ‚systematische’ Bedingungen gibt, die die Möglichkeiten zur Systemsteuerung in dem jeweiligen Modell beeinflussen? Gemeint ist mit dem gewählten Terminus der ‚systematischen’ Bedingungen, dass die Möglichkeiten, die einem Case Management zur Beeinflussung des genutzten Hilfesystems vom Prinzip her zur Verfügung stehen, in Abhängkeit von der Art und Weise, wie das Case Management entstanden ist, gesehen werden muss. Dazu ist es erforderlich, etwas vorzugreifen und die grundsätzlichen Ebenen, die mit Case Management zu tun haben, zu betrachten: Zum einen gibt es die Ebene der Case Manager selbst, also die Ausführungsebene, da wo Case Management als Verfahren angewendet wird. Dieses könnte als der ersten Kreis des Case Managements bezeichnet werden. Darauf aufbauend folgt die Ebene der Organisation, die Case Management einführt und dazu die erforderlichen Strukturen schafft (oder besser: schaffen sollte). Dies wäre dann der zweite Kreis. Der dritte Kreis, der für ein wirksames Case Management erforderlich ist, ist der des Unterstützungs- und Hilfesystems, das die für die Fallarbeit erforderlichen Dienstleistungen bereitstellt. Mann könnte jetzt noch einen vierten Kreis annehmen, 391 s. Mennemann 2005, S. 23 Hilfesystem oder durch Case Manager selbst Seite 115 Case Manager Klient Kostenträger Hilfesystem oder durch die Vernetzung der Anbieter Abb. 8: Möglichkeiten der Systemsteuerung (2)
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<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> könnte nun grundsätzlich von jedem der beteiligten Akteure<br />
initiiert werden, wobei der Klient als Person als Initiator von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />
ausscheidet, da es sich dann nur um einen Einzelfall handeln würde, der nach<br />
Abschluss keine weitere Wirkung in Richtung auf die anderen Akteure entfalten<br />
würde und könnte. Eine Initiierung durch eine Bündelung von Klienteninteressen,<br />
z.B. durch Selbsthilfegruppen wäre aber durchaus vorstellbar. Weiterhin ist <strong>Case</strong><br />
<strong>Management</strong> durch den Kostenträger denkbar, z.B. durch die<br />
Grundsicherungsträger <strong>im</strong> SGB II. Wie Mennemann aufgezeigt hat, kann aber auch<br />
<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> durch die <strong>Case</strong> Manager selbst (hier: gesetzliche Betreuer)<br />
initiiert werden, wie es auch von dem Hilfesystem, d.h. durch einen<br />
Zusammenschluss von Hilfeanbietern entstehen kann. 390 Diese vier grundsätzlichen<br />
Möglichkeiten und die damit entstehenden unterschiedlichen Arten der Steuerung<br />
des Hilfesystems, kann daher wie folgt grafisch dargestellt werden:<br />
<strong>Case</strong><br />
Manager<br />
Klient<br />
Kostenträger<br />
Die Steuerung des Hilfesystems bei ‚Trägerschaft’ des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s durch<br />
den Kostenträger ist eindeutig, da die <strong>Case</strong> Manager in diesem Fall einer<br />
Weisungsgebundenheit unterliegen, selbst wenn sie nicht Mitarbeiter des<br />
Kostenträgers sein sollten, sondern ‚nur’ als Externe in seinem Auftrag handeln. Im<br />
Falle der Trägerschaft durch einen Zusammenschluss von Klienten sind die<br />
Steuerungsmöglichkeiten hingegen höchst komplex, da die Initiatoren zunächst mit<br />
dem (oder den) Kostenträger(n) die ‚Konditionen’ auszuhandeln haben, sich dann<br />
(z.B. freiberuflich tätige) <strong>Case</strong> Manager auswählen, wie auch mit den Hilfeanbietern<br />
in Verhandlung über deren Leistungen treten müssen. Zudem muss fallbezogen<br />
noch eine Steuerung von Hilfen durch die (beauftragten) <strong>Case</strong> Manager erfolgen. Da<br />
in der Literatur zu einer derartigen Konstellation keine Belege zu finden sind, wird<br />
auf die weitere Darstellung dieses, wenn auch grundsätzlich denkbaren, Falles einer<br />
Initiierung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> durch Klientenzusammenschlüsse verzichtet. Eine<br />
<strong>Systemsteuerung</strong> durch Zusammenschlüsse von <strong>Case</strong> Manager bzw. von<br />
Hilfeanbietern würde dann entsprechend so aussehen:<br />
390 vgl. dazu z.B. Mennemann 2006<br />
Hilfesystem<br />
tradiert durch den Kostenträger alleine<br />
Seite 114<br />
<strong>Case</strong><br />
Manager<br />
Klient<br />
Kostenträger <br />
Hilfesystem<br />
durch Zusammenschluss von Klienten<br />
Abb. 7: Möglichkeiten der <strong>Systemsteuerung</strong> (1)