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Systemsteuerung im Case Management

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dann mit diesen Daten geschieht. Ob so <strong>im</strong>mer noch die Fälle das System steuern,<br />

bleibt den Entscheidungen der <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> – fremden Planern überlassen.<br />

Davon abgesehen liefert Neuffer aber genauso wie Mennemann wichtige Hinweise<br />

zur Analyse von Netzwerken. Seine Vorschläge für diesbezügliche<br />

Bewertungskriterien umfassen<br />

• Quantität, d.h. Ausmaß und Dichte des Netzwerks wie auch die Häufigkeit von<br />

Kontakten und Interaktionen;<br />

• Qualität, d.h. die Kontakte prägenden Gefühle, Sympathien und Antipathien;<br />

• Funktionen, d.h. die <strong>im</strong> Netz festgeschriebenen oder ggfs. auch umkehrbaren<br />

Rollen;<br />

• Macht, d.h. die Gleich- oder Ungleichgewichtigkeit von Beziehungen <strong>im</strong><br />

Netzwerk, sowie<br />

• Kommunikation, d.h. der Ausdehnung der Kommunikation auf das gesamte<br />

Netzwerk oder nur auf Teilbereiche, die Art der vorherrschenden<br />

Kommunikationsformen (konstruktiv oder destruktiv) und das Vorliegen von<br />

Störungen, Konflikten, Koalitionen oder sogar Isolationen.<br />

Auch wenn Neuffers Ansatz deutliche Verweisungen auf die Netzwerkarbeit in der<br />

Fallsteuerung besitzt, können die o.a. Kriterien durchaus die bereits von<br />

Mennemann gemachten ergänzen und sind daher auch für die (eigentliche)<br />

<strong>Systemsteuerung</strong> nützlich.<br />

3.1.2 ‚Steuerungsmacht’ und Initiierung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />

Das zuvor dargestellte Beispiel für die Entwicklung von Hilfenetzwerken von<br />

Mennemann <strong>im</strong> Bereichen der gesetzlichen Betreuung und den von ihm<br />

geschilderten Einschränkungen hierbei verweist auf einen Aspekt des <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong>s von grundsätzlicher Bedeutung: Die Frage, durch wen <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> überhaupt initiiert wurde und damit auch, wer die treibende Kraft hinter<br />

der Systembildung (oder für Mennemann den Netzwerkaufbau) ist. <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> kann von vielerlei Seiten her initiiert werden, seien es die <strong>Case</strong><br />

Manager selbst (bei Mennemann z.B. die gesetzlichen Betreuer) oder seien es wie<br />

z.B. <strong>im</strong> SGB II die Grundsicherungsträger (als Kostenträger). Die Möglichkeiten zum<br />

‚hineinwirken’ in das Hilfesystem sind für die beiden zuvor erwähnten Beispiele<br />

höchst unterschiedlich und aus Sicht des Verfassers zentral abhängig von der<br />

Position des Initiators. Diese These, dass ‚Steuerungsmacht’ stets in Abhängigkeit<br />

von der Position des Initiators und Betreibers von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> zu sehen ist,<br />

soll <strong>im</strong> Folgenden erläutert werden.<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> ist zunächst aus Sicht des Verfassers grundsätzlich entweder<br />

intraorganisatorisch oder interorganisatorisch denkbar. Auch wenn zumeist <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> sich gerade als die Verknüpfung der von unterschiedlichen<br />

Organisationen angebotenen Hilfeleistungen versteht, also interorganisatorisch<br />

agiert, kann es aber prinzipiell auch intraorganisationsbezogen entstehen und wird<br />

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