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Systemsteuerung im Case Management

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Handlungsebene von Kooperation“ 373 , wobei Koordination die Abst<strong>im</strong>mung von<br />

Teilfunktionen aufeinander und Kooperation die Zusammenarbeit selbstständiger<br />

Akteure bedeutet. Mennemann thematisiert aber <strong>im</strong> Gegensatz zu Löcherbach auch<br />

die hinderlichen Bedingungen eines zu leistenden Netzwerkaufbaus: (verstecktes)<br />

Konkurrenzdenken, fehlende Leistungstransparenz, fehlende Kooperationseinsicht,<br />

(nicht ausgesprochene) schlechte Meinung über Partner, unterschiedliche<br />

Fachsprachen, fehlende Einbindung der Ausführungsebene, Zeitmangel sowie<br />

Datenschutz- und Schweigepflichtsgründe. Gerade zum letzteren merkt er kritisch<br />

an: "Während viele hindernde Bedingungen überwunden werden können, stellen<br />

gesetzliche Regelungen, wie z.B. Datenschutz, mitunter unüberbrückbare Hürden<br />

für Netzwerke dar. Fragen des Datenschutzes sind <strong>im</strong> Vorhinein rechtlich zu klären."<br />

(Mennemann 2005, S. 22) 374<br />

Den o.a. hindernden Bedingungen stellt er fördernde Bedingungen gegenüber:<br />

• Die Einführung von Kooperationen als „eigenständiges, neues Bewusstseins-<br />

und Handlungsgebilde“, die vertraglich oder per Kontrakt geregelt ist,<br />

• Regelmäßige, institutionalisierte Treffen zum persönlichen Kennlernen und zur<br />

Gewinnung von Einblicken in die anderen Arbeitsbereiche,<br />

• Vereinbarung von Kooperationsstrukturen mit festen Ansprechpartnern und<br />

Absprachen zur Überleitung von Dienst zu Dienst, sowie eine<br />

• Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, z.B. als „Expertenliste der Region“. 375<br />

Aufgrund der Heterogenität der in jedem einzelnen Betreuungsfall benötigten<br />

Netzwerkpartner sieht Mennemann allerdings Grenzen für den für dieses<br />

Handlungsfeld möglichen Netzwerkaufbau: "Eine erste Betrachtung des<br />

Handlungsfeldes unter Gesichtspunkten eines Netzwerkaufbaus verdeutlicht, dass<br />

der vertraglich gesicherte Aufbau eines festen Netzwerkes <strong>im</strong> Bereich der Betreuung<br />

illusorisch und wahrscheinlich auch gar nicht sinnvoll ist. Das hochgesteckte Ideal<br />

eines Netzwerkes, das einen <strong>Case</strong> Manager autorisiert, die Dienste zu koordinieren,<br />

kann nicht das Ziel <strong>im</strong> Handlungsbereich Betreuung sein." (Mennemann 2005, S. 23)<br />

Der Zweck der Systemebene ist für Mennemann „adressatenorientiert“ 376 zu sein,<br />

wobei er allerdings diesen Terminus unterschiedlich verwendet. Zum einen ist<br />

Adressatenorientierung für ihn – wie auch für den Verfasser – die Ausrichtung der<br />

Hilfeleistungen am Bedarf der Klienten 377 , zum anderen stellt er aber auch fest:<br />

„Adressatenorientierte Vernetzung meint die Möglichkeit jedes einzelnen<br />

Netzwerkpartners, seine Arbeit als einen ‚Baustein’ <strong>im</strong> Gesamtgefüge der <strong>im</strong><br />

Einzelfall tätigen Dienstleistungen <strong>im</strong> Wissen um die Arbeit der anderen zu<br />

erbringen“ 378 , bzw. merkt an, dass eine „strikte Adressatenorientierung“ unvereinbar<br />

mit den Intentionen eines Anbieters zur pr<strong>im</strong>ären Inanspruchnahme seiner Angebote<br />

373<br />

ders., S. 21<br />

374<br />

ähnlich argumentiert auch: Koerdt 2001<br />

375<br />

s. ders., S. 22 f.<br />

376<br />

s. Mennemann 2006, S. 13<br />

377<br />

s. Mennemann 2005, S. 20, analog auch Greuèl, Mennemann 2006 S. 103 f.<br />

378 Mennemann 2006, S. 13<br />

Seite 110

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