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Systemsteuerung im Case Management

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Fälle heraus überwunden werden kann. Wie dies in der Praxis gelingen kann, soll in<br />

dieser Arbeit aufgezeigt werden. Doch zunächst weiter zur Frage nach dem<br />

Paradigmawechsel durch <strong>Systemsteuerung</strong> <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s:<br />

Es konnte bereits festgestellt werden, dass in der vom Verfasser vorgeschlagenen<br />

Definition von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> Fall- und <strong>Systemsteuerung</strong> miteinander verknüpft<br />

sind - das eine also nicht ohne das andere sein kann (zumindest solange die<br />

Bezeichnung ‚<strong>Case</strong> <strong>Management</strong>’ zu Recht verwendet werden soll). Ist dies alleine<br />

schon ein Paradigmawechsel? Um dies beantworten zu können, ist es aus Sicht des<br />

Verfassers zunächst erforderlich, sich kurz zu betrachten, wie Hilfeplanung bisher<br />

erfolgte und meist <strong>im</strong>mer noch erfolgt.<br />

"Kommunale Sozialplanungen mit ihren jeweiligen Teilfachplänen als Ergebnisse<br />

des Planungsprozesses waren und sind vor allem Vorhaben von Angeboten und<br />

Einrichtungen für eindeutig definierte Zielgruppen, sie sind damit von ihrer<br />

Zielsetzung her vor allem Infrastruktur- und Ressourcenplanungen." (Lukas 2006, S.<br />

222) Die Planung sozialer Hilfeangebote ist daher in tradierter Form eine<br />

Angebotsplanung, in der in Abwägung der Faktoren Bestand (bereits verfügbare<br />

Hilfen), Bedarf (benötigte Hilfen) und Budget (aufgrund politischer Entscheidungen<br />

bereitgestellte Ressourcen) das bereitzustellende Set an Hilfsangeboten geplant und<br />

angeboten wird. 346 Zwar ist auch z.B. in der Jugendhilfeplanung eine vernetzte<br />

Planung gefordert, die aber in der Realität oft nicht umgesetzt wird: "Bezogen auf die<br />

Jugendsozialarbeit wird ausdrücklich die Abst<strong>im</strong>mung der Maßnahmen mit der<br />

Schulverwaltung, der regional zuständigen Bundesagentur für Arbeit, mit den<br />

Trägern betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie den Trägern von<br />

Beschäftigungsmaßnahmen gefordert. Eine solchermaßen vernetzte Planung ist<br />

trotz unmissverständlicher Vorgaben des Gesetzgebers vielerorts noch nicht<br />

realisiert worden, da sich die Planungen weitgehend auf die jugendhilfeeigenen und<br />

aus Jugendhilfemitteln finanzierten Ressourcen (Anbieter und deren Angebote)<br />

beschränken." (Lukas 2006, S. 223) Diese angebotsorientierte Planung bewirkt<br />

damit die bereits schon von Luhmann 1973 kritisierte Programmierung von Hilfen<br />

und die damit verbundenen Folgen der Fallkonstruktion und –bearbeitung aus Sicht<br />

der vorhandenen Hilfeprogramme. Merten beschreibt die Kritik an einer derart<br />

programmierten Hilfe(-planung) wie folgt: "Gegenstand dieser Kritik ist dabei der<br />

empirisch rekonstruierbare Zusammenhang, dass ‚Falldiagnosen‘ sich von<br />

vornherein am bestehenden Repertoire erzieherischer Hilfen des KJHG 347 sowie<br />

dessen institutioneller Bereitstellung orientieren, so dass die Besonderheiten des<br />

jeweiligen Kindes bzw. Jugendlichen sowie die damit zusammenhängenden<br />

spezifischen Hilfeanforderungen nur unzureichend sichergestellt werden, gerade<br />

weil die Logik institutioneller und professioneller Angebotsstrukturen sich schon in<br />

der Fallbest<strong>im</strong>mung durchgesetzt hat und deren Eigenlogik damit deformiert. Oder<br />

anders formuliert: Ein best<strong>im</strong>mtes Angebot erzieherischer Hilfen schafft ihm<br />

korrespondierende Nachfrage, und nicht umgekehrt!" (Merten 2002, S. 12)<br />

Entsprechend sind gerade in der Kinder- und Jugendarbeit Projekte entstanden, die<br />

sich von der Praxis der (detailliert) vorgeplanten Hilfe lösen wollen – so z.B. das<br />

„Stuttgarter Modell“, dessen Kernforderung lautet: "[…] Flexibilisierung der Hilfen<br />

346<br />

vgl. dazu näher z.B. Lukas 2006, Jordan et al. 1998, Kühn et al. 2005, Kreft, Falten 2003, Lutz<br />

2007, Brülle 1998<br />

347<br />

Kinder- und Jugendhilfegesetz – seit dem 01.01.1991 durch das SGB VIII abgelöst<br />

Seite 104

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