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E&W Oktober 2009 - GEW

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Foto: <strong>GEW</strong> Niedersachsen<br />

AUF EINEN BLICK<br />

Eberhardt Brandt,<br />

Vorsitzender<br />

der <strong>GEW</strong> Niedersachsen<br />

Signal für inklusives Schulsystem<br />

Zum ersten Mal ist in Berlin der Jakob-Muth-Preis<br />

für ein inklusives Schulsystem verliehen worden. Er<br />

geht an drei gleichberechtigte Preisträger: die Erika-<br />

Mann-Grundschule in Berlin, die Sophie-Scholl-<br />

Schule in Gießen und die Integrierte Gesamtschule<br />

Hannover-Linden. Für ihren vorbildlichen gemeinsamen<br />

Unterricht von behinderten und nichtbehinderten<br />

Kindern erhalten die drei Schulen jeweils ein<br />

Preisgeld von 3000 Euro. Die <strong>GEW</strong> sieht in der<br />

Preisverleihung ein wichtiges und notwendiges Signal<br />

gegen Aussonderung und für ein inklusives<br />

Schulsystem. <strong>GEW</strong>-Schulexpertin Marianne Demmer<br />

nahm die Preisverleihung zum Anlass, an kommunale<br />

Schulträger und Landesregierungen zu appellieren,<br />

mit ihrer „halbherzigen Politik Schluss zu<br />

machen und endlich mutige Schritte zum gemeinsamen<br />

Lernen“ zu unternehmen. Die <strong>GEW</strong> werde<br />

nicht locker lassen, so Demmer, bis die UN-Konvention<br />

für die Rechte Behinderter auch im Bildungswesen<br />

umgesetzt sei. Dazu müssten die Bildungseinrichtungen<br />

barrierefrei eingerichtet werden<br />

und sich die Ausbildung des pädagogischen Personals<br />

am Ziel der Inklusion orientieren. „Mindestens<br />

ebenso wichtig ist, dass die Barrieren in den Köpfen<br />

fallen“, betonte Demmer. Die gute Praxis der drei<br />

Preisträgerschulen könne als Vorbild dienen.<br />

Brandt gewinnt Disziplinarverfahren<br />

Das Disziplinarverfahren gegen den niedersächsischen<br />

<strong>GEW</strong>-Landesvorsitzenden Eberhardt Brandt<br />

ist eingestellt worden. Damit ist der Gewerkschafter<br />

von dem Vorwurf eines Dienstvergehens, den<br />

die niedersächsische Kultusministerin Elisabeth<br />

Heister-Neumann (CDU) erhoben hatte, freigesprochen.<br />

Die Opposition warf der Landesregierung<br />

vor, das Verfahren aus politisch motivierten Gründen<br />

eingeleitet zu haben, um einen unbequemen<br />

Kritiker mundtot zu machen. Sie forderte den<br />

Rücktritt Heister-Neumanns. Ministerpräsident<br />

Christian Wulff (CDU) stellte sich vor seine Ministerin.<br />

Er hielt Brandt u. a. vor, ständig die Schulpolitik<br />

in Niedersachsen zu kritisieren und vor Unterrichtsausfall<br />

zu warnen, als Lehrer aber selbst keinen<br />

Unterricht erteilen zu wollen. Hintergrund<br />

von Wulffs Attacke ist Brandts teilweise Freistellung<br />

von seiner Unterrichtspflicht, weil er als Personalrat<br />

und <strong>GEW</strong>-Landesvorsitzender tätig ist.<br />

Auch dies hatte Wulff angeprangert. Der Steuerzahler,<br />

so der Christdemokrat, habe einen Anspruch<br />

darauf, dass ein vom Land ausgebildeter<br />

und bezahlter Lehrer auch unterrichte. Der Aufforderung,<br />

sich nach dieser Entgleisung öffentlich zu<br />

entschuldigen, kam Wulff nicht nach. Wulff habe<br />

mit seinen Äußerungen das Verhältnis zu den Gewerkschaften<br />

„erheblich“ belastet, stellte der DGB<br />

Niedersachsen fest. Sie seien „ein Angriff auf die<br />

Arbeit der Gewerkschaften, der Betriebs- und Personalräte<br />

sowie auf die Mitbestimmung insgesamt“.<br />

Wulffs Einlassungen werten Beobachter dahingehend,<br />

dass der Angriff auf Brandt von der<br />

Staatskanzlei eingefädelt worden sei.<br />

4 Erziehung und Wissenschaft 10/<strong>2009</strong><br />

„Warum???“ war in Ansbach vor dem Carolinum-Gymnasium<br />

auf einem Brief zu lesen, der zum Gedenken an die Verletzten<br />

des Amoklaufs angebracht wurde.<br />

Amoklauf: Warum so viel Hass?<br />

Die neuerliche Gewalttat nach Winnenden bestürze, mache betroffen und<br />

fassungslos, kommentierte <strong>GEW</strong>-Vorsitzender Ulrich Thöne den Amoklauf<br />

Ende September im mittelfränkischen Ansbach. Der 18-jährige Amokläufer,<br />

Schüler am Carolinum-Gymnasium, war mit mehreren Molotow-<br />

Cocktails, Messern und einer Axt bewaffnet in die Schule gestürmt. Dabei<br />

wurden zwei 16-jährige Schülerinnen schwer verletzt, etliche andere Schülerinnen<br />

kamen mit leichteren Verletzungen davon, der Täter überlebte. „Allen<br />

Betroffenen, den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und<br />

Kollegen, den Eltern, Geschwistern und Familien gilt unsere tief empfundene<br />

Anteilnahme“, betonte Thöne. Hass auf die Schule, Hass auf Menschen<br />

und Angst vor der Zukunft waren offenbar die Motive für den Amok<br />

laufenden Gymnasiasten. Der Schüler habe sich ausgegrenzt und nicht anerkannt<br />

gefühlt, so die Oberstaatsanwaltschaft in Ansbach nach der Auswertung<br />

eines vom Täter verfassten Dokuments. Warum so viel Hass? Was<br />

können Pädagoginnen und Pädagogen tun? Fest stehe, so Thöne „nur eine<br />

Kultur der Wertschätzung, des gegenseitigen Respekts und der Toleranz<br />

schaffen ein gesellschaftliches Klima, das Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung<br />

ächtet.“ Schule brauche eine Lernatmosphäre ohne Ablehnung und<br />

Kränkung.<br />

Arbeitszimmer doch absetzbar?<br />

In den Fall „Arbeitszimmer“ kommt Bewegung: Der Bundesfinanzhof<br />

(BFH) äußerte ernsthafte Zweifel daran (Beschluss vom 25. August <strong>2009</strong>),<br />

dass das seit 2007 geltende Verbot zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern<br />

verfassungsgemäß ist. Seit 2007 können Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer das häusliche Arbeitszimmer, sofern es nicht den Mittelpunkt<br />

der beruflichen Tätigkeit darstellt, nicht mehr als Werbungskosten<br />

geltend machen. Der BFH verweist darauf, dass sowohl viele Fachleute als<br />

auch einige Finanzgerichte der Auffassung seien, die Neuregelung sei verfassungswidrig.<br />

Diese Position hat auch die Bildungsgewerkschaft stets vertreten<br />

(s. www.gew.de). Gleichwohl hat der BFH aktuell nur in einem vorläufigen<br />

Rechtsschutzverfahren entschieden. Ein Grundsatzurteil steht weiterhin<br />

aus. Da die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Abzugsverbots<br />

sowohl dem BFH als auch dem Bundesverfassungsgericht vorliegt,<br />

erreichte die <strong>GEW</strong> inzwischen, dass alle Steuerbescheide, bei denen<br />

ein Arbeitszimmer eingetragen wurde, künftig einen „Vorläufigkeitsvermerk“<br />

erhalten. Das bedeutet, dass diese neu berechnet werden müssen,<br />

wenn Karlsruhe entsprechend entscheidet – wie das auch bei der Pendlerpauschale<br />

praktiziert worden ist. Die Betroffenen müssen nichts weiter veranlassen.<br />

Sie sollten nur auch künftig in ihrer Steuererklärung das Arbeitszimmer<br />

angeben.<br />

Gesa Bruno-Latocha, Referentin im <strong>GEW</strong>-Arbeitsbereich<br />

Angestellten- und Beamtenpolitik<br />

Foto: dpa

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