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E&W Oktober 2009 - GEW

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* Aus Platzgründen ist<br />

an dieser Stelle nur eine<br />

Kurzfassung abgedruckt.<br />

Die Langfassung<br />

steht im Internet unter:<br />

www.gew-tarifrunde.de<br />

Beschluss der Gremien<br />

Für die Tarifverhandlungen mit der<br />

Tarifgemeinschaft deutscher Länder<br />

(TdL) über eine Entgeltordnung für den<br />

Bereich des Tarifvertrags der Länder<br />

(TV-L) haben die zuständigen <strong>GEW</strong>-<br />

Gremien, die Bundestarifkommission<br />

und der Koordinierungsvorstand, am<br />

29. bzw. 30. September <strong>2009</strong> folgende<br />

Forderungen beschlossen*:<br />

Grundsätze<br />

Die Eingruppierung richtet sich nach<br />

der auszuübenden Tätigkeit und der<br />

dafür geforderten Qualifikation. Sie ergibt<br />

sich unmittelbar und zwingend aus<br />

der Entgeltordnung (Tarifautomatik).<br />

Eine Eingruppierung nach einzelnen<br />

Arbeitsvorgängen ist nicht sachgerecht.<br />

14 Erziehung und Wissenschaft 10/<strong>2009</strong><br />

<strong>GEW</strong>-Forderungen für die neue Länder-Entgeltordnung<br />

Für die voll ausgebildete Lehrkraft (II.<br />

Staatsexamen bzw. entsprechender Abschluss)<br />

ist die Regeleingruppierung die<br />

Entgeltgruppe 14.<br />

Beschäftigte, die eine<br />

Tätigkeit ausüben,<br />

aber nicht über die<br />

für diese Tätigkeit jeweils<br />

geforderte Qualifikation<br />

verfügen,<br />

sind eine Entgeltgruppe<br />

niedriger eingruppiert<br />

und haben<br />

einen Anspruch darauf,<br />

durch berufsbegleitendeQualifikation<br />

und/oder Bewährung<br />

über einen Zeitraum, der der<br />

doppelten Dauer der fehlenden Ausbildungsabschnitte<br />

entspricht, in die Ent-<br />

Beschreibung des Funktionsmerkmales<br />

geltgruppe aufzusteigen, die bei vollständiger<br />

Qualifikation gezahlt wird.<br />

Für die sozialpädagogischen Fachkräfte<br />

bilden die im Rahmen<br />

der Verhandlungen<br />

für die Entgeltordnung<br />

im Bereich des<br />

Erziehungs- und Sozialdienstesbeschlossenen<br />

Forderungen die<br />

Grundlage für die<br />

<strong>GEW</strong>-Forderungen<br />

im Länderbereich.<br />

Besitzstände, die aufgrund<br />

der bisherigen<br />

Eingruppierung erreicht<br />

wurden, sind zu<br />

sichern. Herabgruppierungen aufgrund<br />

der Einführung der Entgeltordnung<br />

sind auszuschließen.<br />

(Das jeweilige Funktionsmerkmal gilt für Lehrkräfte in entsprechenden Tätigkeiten auch dann, wenn sie nach<br />

dem Schulrecht des jeweiligen Landes anders bezeichnet sind.)<br />

● Lehrkräfte, die herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, z. B. Fachleiter-, Schulentwicklungsaufgaben und<br />

ähnliches<br />

● Lehrende an Hochschulen, die entweder über zusätzliche Qualifikationen verfügen oder die Tätigkeiten<br />

wahrnehmen sollen, welche Verantwortung für Personal, Finanzen oder Projektkoordination umfassen<br />

● Lehrkräfte in allen Schulformen und -stufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen mit Abschluss<br />

einer landesrechtlich geregelten Lehrerausbildung, dazu gehören auch die DDR-Lehrerausbildungsgänge,<br />

oder mit gleichwertiger ausländischer Lehrerausbildung<br />

● Lehrende an Hochschulen, die promoviert sind oder über mindestens vier Jahre Erfahrung in Lehre, Forschung<br />

oder Wissenschaftsmanagement verfügen<br />

● Lehrkräfte ohne Abschluss einer landesrechtlich geregelten oder gleichwertigen Lehrerausbildung, aber mit<br />

einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss<br />

● Musik-, Kunst-, Sportlehrer mit entsprechender Hochschulausbildung<br />

● Lehrende an Hochschulen mit einem Hochschulabschluss, der die Zulassung zur Promotion ermöglicht<br />

● Fachlehrkräfte, Fachpraxis-Lehrkräfte mit nicht-akademischer Ausbildung und abgeschlossenem Vorbereitungsdienst<br />

bzw. länderspezifisch geregelter pädagogischer Einführungsphase<br />

● Schulsozialarbeiterinnen und/oder im Unterricht tätige Sozial- und Heilpädagogen bzw. Beschäftigte mit<br />

gleichwertiger DDR-Ausbildung<br />

● Lehrende an Hochschulen mit einem Hochschulabschluss, der nicht die Zulassung zur Promotion ermöglicht<br />

● Lehrkräfte, für deren Tätigkeit der Abschluss einer nicht-akademischen Ausbildung erforderlich ist:<br />

● Vorklassenleiter, Eingangsstufenleiter, Leiter eines Schulkindergartens,<br />

● Werkstatt-, Fachpraxislehrkraft im berufspraktischen Unterricht,<br />

● pädagogische Unterrichtshilfen, heilpädagogische Fachkräfte,<br />

● Turn-, Sport- und Gymnastiklehrkraft mit Ausbildung an einer Sportfachschule,<br />

● Fachlehrkraft (ohne Referendariat).<br />

Entgeltgruppe<br />

EG 15<br />

EG 14<br />

EG 13<br />

EG 12<br />

EG 11

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