E&W Oktober 2009 - GEW
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* Aus Platzgründen ist<br />
an dieser Stelle nur eine<br />
Kurzfassung abgedruckt.<br />
Die Langfassung<br />
steht im Internet unter:<br />
www.gew-tarifrunde.de<br />
Beschluss der Gremien<br />
Für die Tarifverhandlungen mit der<br />
Tarifgemeinschaft deutscher Länder<br />
(TdL) über eine Entgeltordnung für den<br />
Bereich des Tarifvertrags der Länder<br />
(TV-L) haben die zuständigen <strong>GEW</strong>-<br />
Gremien, die Bundestarifkommission<br />
und der Koordinierungsvorstand, am<br />
29. bzw. 30. September <strong>2009</strong> folgende<br />
Forderungen beschlossen*:<br />
Grundsätze<br />
Die Eingruppierung richtet sich nach<br />
der auszuübenden Tätigkeit und der<br />
dafür geforderten Qualifikation. Sie ergibt<br />
sich unmittelbar und zwingend aus<br />
der Entgeltordnung (Tarifautomatik).<br />
Eine Eingruppierung nach einzelnen<br />
Arbeitsvorgängen ist nicht sachgerecht.<br />
14 Erziehung und Wissenschaft 10/<strong>2009</strong><br />
<strong>GEW</strong>-Forderungen für die neue Länder-Entgeltordnung<br />
Für die voll ausgebildete Lehrkraft (II.<br />
Staatsexamen bzw. entsprechender Abschluss)<br />
ist die Regeleingruppierung die<br />
Entgeltgruppe 14.<br />
Beschäftigte, die eine<br />
Tätigkeit ausüben,<br />
aber nicht über die<br />
für diese Tätigkeit jeweils<br />
geforderte Qualifikation<br />
verfügen,<br />
sind eine Entgeltgruppe<br />
niedriger eingruppiert<br />
und haben<br />
einen Anspruch darauf,<br />
durch berufsbegleitendeQualifikation<br />
und/oder Bewährung<br />
über einen Zeitraum, der der<br />
doppelten Dauer der fehlenden Ausbildungsabschnitte<br />
entspricht, in die Ent-<br />
Beschreibung des Funktionsmerkmales<br />
geltgruppe aufzusteigen, die bei vollständiger<br />
Qualifikation gezahlt wird.<br />
Für die sozialpädagogischen Fachkräfte<br />
bilden die im Rahmen<br />
der Verhandlungen<br />
für die Entgeltordnung<br />
im Bereich des<br />
Erziehungs- und Sozialdienstesbeschlossenen<br />
Forderungen die<br />
Grundlage für die<br />
<strong>GEW</strong>-Forderungen<br />
im Länderbereich.<br />
Besitzstände, die aufgrund<br />
der bisherigen<br />
Eingruppierung erreicht<br />
wurden, sind zu<br />
sichern. Herabgruppierungen aufgrund<br />
der Einführung der Entgeltordnung<br />
sind auszuschließen.<br />
(Das jeweilige Funktionsmerkmal gilt für Lehrkräfte in entsprechenden Tätigkeiten auch dann, wenn sie nach<br />
dem Schulrecht des jeweiligen Landes anders bezeichnet sind.)<br />
● Lehrkräfte, die herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, z. B. Fachleiter-, Schulentwicklungsaufgaben und<br />
ähnliches<br />
● Lehrende an Hochschulen, die entweder über zusätzliche Qualifikationen verfügen oder die Tätigkeiten<br />
wahrnehmen sollen, welche Verantwortung für Personal, Finanzen oder Projektkoordination umfassen<br />
● Lehrkräfte in allen Schulformen und -stufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen mit Abschluss<br />
einer landesrechtlich geregelten Lehrerausbildung, dazu gehören auch die DDR-Lehrerausbildungsgänge,<br />
oder mit gleichwertiger ausländischer Lehrerausbildung<br />
● Lehrende an Hochschulen, die promoviert sind oder über mindestens vier Jahre Erfahrung in Lehre, Forschung<br />
oder Wissenschaftsmanagement verfügen<br />
● Lehrkräfte ohne Abschluss einer landesrechtlich geregelten oder gleichwertigen Lehrerausbildung, aber mit<br />
einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss<br />
● Musik-, Kunst-, Sportlehrer mit entsprechender Hochschulausbildung<br />
● Lehrende an Hochschulen mit einem Hochschulabschluss, der die Zulassung zur Promotion ermöglicht<br />
● Fachlehrkräfte, Fachpraxis-Lehrkräfte mit nicht-akademischer Ausbildung und abgeschlossenem Vorbereitungsdienst<br />
bzw. länderspezifisch geregelter pädagogischer Einführungsphase<br />
● Schulsozialarbeiterinnen und/oder im Unterricht tätige Sozial- und Heilpädagogen bzw. Beschäftigte mit<br />
gleichwertiger DDR-Ausbildung<br />
● Lehrende an Hochschulen mit einem Hochschulabschluss, der nicht die Zulassung zur Promotion ermöglicht<br />
● Lehrkräfte, für deren Tätigkeit der Abschluss einer nicht-akademischen Ausbildung erforderlich ist:<br />
● Vorklassenleiter, Eingangsstufenleiter, Leiter eines Schulkindergartens,<br />
● Werkstatt-, Fachpraxislehrkraft im berufspraktischen Unterricht,<br />
● pädagogische Unterrichtshilfen, heilpädagogische Fachkräfte,<br />
● Turn-, Sport- und Gymnastiklehrkraft mit Ausbildung an einer Sportfachschule,<br />
● Fachlehrkraft (ohne Referendariat).<br />
Entgeltgruppe<br />
EG 15<br />
EG 14<br />
EG 13<br />
EG 12<br />
EG 11