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Eltern-Information Nr.8 - Kreisgymnasium Bad Krozingen

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IV. Wichtige Mitteilungen<br />

- 6 -<br />

Nach wie vor leben wir mit der unerquicklichen Situation, dass auf der einen Seite Lernmittelfreiheit besteht,<br />

in <strong>Bad</strong>en-Württemberg durch die Landesverfassung festgeschrieben, andererseits unser Etat, der<br />

vom Schulträger, dem Landkreis, zur Verfügung gestellt wird, leider nur so ausgestattet ist, dass wir jedes<br />

Jahr allergrößte Mühe haben, zumindest die Schulbücher für alle Kinder anschaffen zu können. Unsere<br />

Schwierigkeiten liegen insbesondere darin begründet, dass wir komplett alle Schulbücher neu beschaffen<br />

mussten und noch müssen, verstärkt auch unter dem Diktat neuer Bildungspläne und Umstellung<br />

auf G8.<br />

Deshalb können wir leider bezüglich weiterer, also über das Schulbuch hinausgehender Lernmittel nur<br />

wie folgt verfahren: Wenn in einer Klasse eine nach Lehrplan verpflichtende Lektüre gelesen werden soll,<br />

werden wir diese ausleihen, allerdings mit der Auflage, nichts hineinzuschreiben. Bei anderen zusätzlichen<br />

Unterrichtsmaterialien wie Workbooks, fakultativen Lektüren und Ähnlichem haben wir nach derzeitiger<br />

finanzieller Lage keine Möglichkeit einer Anschaffung über den Schuletat. Hier wäre nur Abhilfe<br />

möglich, wenn die <strong>Eltern</strong> bereit wären, die Kosten zu übernehmen. Der <strong>Eltern</strong>beirat sah in den zurückliegenden<br />

Jahren allerdings Probleme mit dem Thema Freiwilligkeit. <strong>Eltern</strong> könnten sich unter Druck<br />

gesetzt fühlen, wenn die Anschaffung von Workbooks und anderen wünschenswerten, aber juristisch<br />

nicht notwendigen Lernmitteln von der Zustimmung aller <strong>Eltern</strong> abhängt. Wir können deshalb solche<br />

Dinge offiziell nicht einsetzen. Daneben gibt es natürlich auch noch Exkursionen, Klassenfahrten usw.,<br />

die Ihren Geldbeutel belasten.<br />

Um für Sie Transparenz und Mitsprachemöglichkeit zu schaffen, geben die Klassenlehrer beim ersten<br />

<strong>Eltern</strong>abend einen Überblick über geplante oder vorgesehene kostenverursachende Dinge und Aktivitäten,<br />

Sie können dann entscheiden. Sollten sich später im Schuljahr weitere Pläne ergeben, werden Sie<br />

stets schriftlich informiert werden mit einem Rücklaufzettel für Ihre Entscheidung oder Genehmigung.<br />

<strong>Information</strong>en an die <strong>Eltern</strong><br />

Wie schon letztes Schuljahr möchten wir wieder eine regelmäßige <strong>Eltern</strong>information herausgeben, die<br />

schriftlich 4 mal im Schuljahr erfolgen soll: Ausgabe 1 ist die vorliegende <strong>Eltern</strong>information am Schuljahresanfang;<br />

die Ausgaben 2, 3 und 4 sollen zu festgesetzten Terminen über die Schülerinnen und Schüler<br />

zu Ihnen kommen. Bitte notieren Sie diese Termine in Ihrem Organisationskalender und fragen Sie Ihr<br />

Kind dann nach der <strong>Information</strong>. Damit wollen wir unter anderem auch den zahlreichen Klagen aus der<br />

<strong>Eltern</strong>schaft entgegenwirken, es gäbe keine <strong>Information</strong>en, obwohl wir diese oft an unsere Schüler verteilt<br />

haben, aber unsere Mitteilungsblätter und Einladungen sind wohl häufig irgendwo in den Schultaschen<br />

untergegangen. Die aktuellen Erscheinungstermine sollen sein:<br />

� Mittwoch, 14. Dezember 2005 � Mittwoch, 15. März 2006 � Mittwoch, 5. Juli<br />

2006<br />

In den <strong>Eltern</strong>informationen werden wir Sie über Veranstaltungen, Termine, Planungen und eben alles<br />

rund um unsere Schule auf dem Laufenden halten.<br />

Außer den schriftlichen <strong>Information</strong>en bemühen wir uns aus Gründen der Aktualität, aber auch aus<br />

Gründen der Geldersparnis (Kopien für 800 Schüler sind nicht kostenlos zu haben) verstärkt um Internetpräsenz.<br />

Dieses Thema wird natürlich seit den Anfängen unseres Gymnasiums verfolgt, und wir<br />

haben ja auch eine Homepage, die allerdings längere Zeit nur historischen Wert hatte, da sie mehrere<br />

Jahre unverändert auf dem Server verblieb. Die Gründe sind vielfältig, aber jetzt sind wir „über den Berg“:<br />

mehrere <strong>Eltern</strong> haben sich unserer Homepage angenommen und haben eine überaus professionelle und<br />

ansprechende Struktur entwickelt, und gemeinsam mit der Homepage-AG von Herrn StR Mohr wird es<br />

uns gelingen, recht rasch einen modernen aktuellen Internetauftritt zu organisieren. Derzeit werden die<br />

ersten Inhalte implementiert. Sobald alles präsentabel sein wird, erhalten Sie ein <strong>Information</strong>spapier.<br />

Hinweise mit der Bitte um Beachtung<br />

Zum Entschuldigungsverfahren für Kl. 5 - 13:<br />

Falls Ihr Kind wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen kann, bitten wir<br />

spätestens am 2. Tag um eine telefonische Mitteilung, bei längerer Dauer um eine schriftliche Krankmeldung<br />

an das Sekretariat und bei Wiederkehr in die Schule um eine schriftliche Entschuldigung mit<br />

Angabe des Grundes für das Fehlen an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin. Diese Regelung gilt<br />

auch für die Oberstufe! Volljährige Schüler haben die entsprechenden Entschuldigungspflichten!<br />

Die Klassenlehrer(innen) können Ihr Kind auf Antrag bis zu 2 Tagen beurlauben. Längere Beurlaubungen<br />

sind nur durch die Schulleitung zu genehmigen. Dasselbe gilt für Beurlaubungen unmittelbar

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