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Eltern-Information Nr.8 - Kreisgymnasium Bad Krozingen

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Form der Abiturprüfung verankert sind. Wir haben bisher positive Eindrücke gesammelt. Die<br />

Rahmendaten:<br />

A. Zusätzliche verpflichtende GFS / Gilt für Kl. 7 - 11 (im G8 Kl. 7 – 10)<br />

♦ Jeder Schüler/jede Schülerin der Klassen 7 – 11 ist je Schuljahr zu einem besonderen Leistungsnachweis<br />

in einem Fach verpflichtet. Die Leistungen sind jeweils einer Klassenarbeit gleichgestellt.<br />

♦ Der Schüler/die Schülerin wählt einen solchen Leistungsnachweis. „Wählen“ bedeutet immer „aus<br />

einem Angebot auswählen“. Die Schule macht also Angebote.<br />

♦ Eine GFS ersetzt nicht eine Klassenarbeit, sondern wird zusätzlich mit dem Gewicht einer Klassenarbeit<br />

in die Fachnote eingerechnet. Die Nicht-Erfüllung entspricht somit einer versäumten Klassenarbeit<br />

und wird mit der Note 6 bewertet.<br />

♦ Die Schülerinnen und Schüler wählen spätestens in der Woche vor den Herbstferien in Absprache<br />

mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern verbindlich die Fächer, in dem sie diese Leistungen<br />

erbringen.<br />

♦ Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin koordiniert die Planung und Durchführung und überwacht, ob<br />

jeder Schüler die Verpflichtung wahrnimmt.<br />

♦ Die Lehrkräfte machen Angebote, bei denen die altersgemäßen Möglichkeiten (z.B. schriftliche<br />

Hausarbeit, Projekt, experimentelle Arbeit im naturwissenschaftl. Bereich, Referat, Portfolio, mündliche<br />

Prüfung, Präsentation) berücksichtigt sind. Jede Lehrkraft soll Angebote machen. Schüler<br />

können Themenvorschläge machen, die aber nicht akzeptiert werden müssen.<br />

♦ Die Lehrkräfte berücksichtigen bei der Themenstellung und bei der Benotung das Alter und die Vorkenntnisse<br />

der Schülerinnen und Schüler sowie die Vorgabe, dass ein solcher Nachweis das Gewicht<br />

einer Klassenarbeit haben soll, also einen bestimmten anzugebenden Zeitaufwand bei der Vorbereitung<br />

und eine bestimmte Form erfordert.<br />

B. Vom Fachlehrer festgesetzte GFS / Gilt für Kl. 5 – 11 (im G8 Kl. 5 – 10)<br />

In den Klassen 5 – 11 kann die Fachlehrkraft in einem Kernfach eine gleichwertige Feststellung von<br />

Leistungen der Schüler der Klasse festsetzen. Es gilt:<br />

� Jede Schülerin und jeder Schüler der Klasse muss in diesem Fach eine GFS absolvieren.<br />

� Diese GFS ersetzt nicht eine der vorgeschriebenen Klassenarbeiten.<br />

� Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer sorgt für eine Koordinierung dieser Leistungsfeststellungen<br />

der einzelnen Fachlehrer.<br />

� Eine festgesetzte GFS kann vom Schüler als Erfüllung seiner GFS-Pflicht nach A. gewertet werden.<br />

In Klasse 6 finden in diesem Schuljahr erstmalig die landeseinheitlichen Vergleichsarbeiten statt. Diese<br />

sollen für die Lehrkräfte und die Fachabteilungen, aber natürlich auch für <strong>Eltern</strong> und Schülerinnen und<br />

Schüler wichtige Hinweise darüber liefern, wie gut die Vermittlung der Bildungsstandards in den getesteten<br />

Fächern in den beiden zurückliegenden Jahren gelungen ist. Die Vergleichsarbeiten sind eine der Datengrundlagen<br />

der Evaluation unserer unterrichtlichen Arbeit, sie dienen der empirisch gesicherten Qualitätsentwicklung<br />

in der Schule. Im G8 finden solche Vergleichsarbeiten jeweils am Ende der Klassen 6, 8<br />

und 10 statt, die Fächer werden jeweils vom Ministerium festgelegt. Die Vergleichsarbeiten werden nach<br />

einem vorgegebenen Schlüssel bewertet und benotet und zählen als zusätzliche Klassenarbeit. In Klasse<br />

6 sind in diesem Schuljahr Deutsch, Mathematik, Biologie und GWG (Fächerverbund Geographie – Wirtschaft<br />

- Gemeinschaftskunde) als Prüfungsfächer vorgegeben, die Termine im Juli 2006 finden Sie unter<br />

der Rubrik „Termine“ (S.10).<br />

Eine weitere Neuerung ab November 2005 wird eine Neuregelung der Möglichkeiten Ihrer Kinder in der<br />

Mittagspause sein. Bisher können sich die Schülerinnen und Schüler, die keine Erlaubnis zum Verlassen<br />

der Schule haben (s. S.7), im Pausenhof sowie im Erdgeschoss aufhalten gemäß unserer Hausordnung.<br />

Künftig werden auch zwei Räume im 1.OG als Stillarbeitsräume zur Verfügung stehen, in denen Hausaufgaben<br />

gemacht oder Vorbereitungen für den Nachmittagsunterricht erledigt werden können oder<br />

einfach entspannendes Lesen und andere ruhige Betätigungen. In diesen Räumen wird eine sogenannte<br />

gelockerte Aufsicht geführt, d.h. Lehrkräfte sehen stichprobenartig nach dem Rechten und sind ansonsten<br />

ansprechbereit, falls ein Einschreiten erforderlich sein sollte. Nach unserem erfolglosen Versuch vor<br />

einem Jahr, eine regelmäßige Mittagspausenaufsicht durch <strong>Eltern</strong> zu organisieren, ist dies nun eine neue<br />

Variante unserer Bemühungen, Schülerinnen und Schülern mit Nachmittagsunterricht eine sinnvolle Mittagspause<br />

zu ermöglichen. Übrigens hat sich das Betätigungsangebot für Ihre Kinder in der Mittagspause<br />

in letzter Zeit dadurch verbessert, dass der Förderkreis eine dritte Tischtennisplatte zur Verfügung<br />

stellte sowie bewegliche kleine Fußballtore anschaffte für den Pausenhof.

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