Eltern-Information Nr.8 - Kreisgymnasium Bad Krozingen
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- Der Hausmeister soll bei seinen Aufgaben unterstützt werden. Hofdienst und Hausmeister<br />
AG sind hilfreiche und ernstzunehmende Einrichtungen.<br />
Schule und Lehrer haben eine gesetzliche Aufsichtspflicht zu erfüllen, die durch folgende<br />
Vorgaben geregelt ist:<br />
- Das Schulhaus ist morgens ab etwa 7.00 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler<br />
werden gebeten, nicht vor 7.30 Uhr zu kommen. Wer aus zwingenden Gründen früher<br />
kommt, kann sich im Schulgebäude aufhalten. Bis 7.40 Uhr dient der Flurbereich im<br />
Erdgeschoss bis zur Bibliothek als Aufenthaltsbereich.<br />
- Beginnt der Unterricht erst in der 2. Stunde, so ist die Cafeteria für Schülerinnen und<br />
Schüler, die schon früher da sind, der Aufenthaltsraum.<br />
- Ist 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft bei der Klasse, melden dies<br />
die Klassensprecher im Sekretariat.<br />
- Zu den Großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhof, ferner<br />
dürfen der Flur im Erdgeschoss bis zur Bibliothek und – falls möglich – die Aula als<br />
Aufenthaltsraum genutzt werden. Das Verlassen dieses Bereichs und des Pausenhofs<br />
in Pausen ist grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Kl. 10 untersagt.<br />
Die Grenzen des Pausenhofs sind die beiden hofseitigen Fassaden des Schulhauses<br />
und deren Verlängerungen, der Gehweg, der selbst nicht mehr dazu gehört,<br />
sowie der Fußweg entlang Oberstufengebäude und Realschule. Der Basketballplatz<br />
neben der Realschule darf benutzt werden.<br />
- Der Treppenaufgang, erreichbar über die Cafeteria, wird nicht von Schülerinnen und<br />
Schülern benutzt.<br />
- Der Weg zur Sporthalle führt nicht durch das Gebäude der Realschule.<br />
- In der Mittagspause müssen die Obergeschosse verlassen werden. Cafeteria und Flurbereich<br />
des Erdgeschosses bis zur Bibliothek sowie der Pausenhof sind in dieser Zeit<br />
Aufenthaltsbereich der Schülerinnen und Schüler. Das Verlassen dieses Aufenthaltsbereichs<br />
ist für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Kl. 9 untersagt. Ausnahmen<br />
sind bei formeller Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.<br />
- Bei Beschädigungen von Einrichtungen der Schule (Lehr- und Lernmittel, Möbel, Fenster,<br />
Türen, Tafeln, Wände usw.) haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte,<br />
sofern ein Verschulden vorliegt.<br />
Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubt während der Unterrichtszeit, in Pausen oder in<br />
Freistunden das Schulgelände, so verstößt sie bzw. er damit gegen die Schulordnung und entzieht<br />
sich der Aufsicht und dem Versicherungsschutz der Schule.<br />
Gegenseitige Absprachen und Verpflichtungen<br />
Zur Erleichterung des Unterricht und der Zusammenarbeit tragen folgende Abmachungen bei:<br />
• Schulleitung sowie Lehrerinnen und Lehrer informieren regelmäßig und rechtzeitig.<br />
• Vertretungspläne und andere <strong>Information</strong>en werden beachtet.<br />
• Ordnungsdienste (Tafeldienst, Klassenbuchführung usw.) werden abgesprochen und müssen<br />
dann auch eingehalten werden.<br />
Im Schulbereich angebrachte Gebote und Verbote und im Einzelfall notwendige Anordnungen<br />
müssen eingehalten werden.<br />
1.4.2004 Der Direktor