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Eltern-Information Nr.8 - Kreisgymnasium Bad Krozingen

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- 12 -<br />

- Der Hausmeister soll bei seinen Aufgaben unterstützt werden. Hofdienst und Hausmeister<br />

AG sind hilfreiche und ernstzunehmende Einrichtungen.<br />

Schule und Lehrer haben eine gesetzliche Aufsichtspflicht zu erfüllen, die durch folgende<br />

Vorgaben geregelt ist:<br />

- Das Schulhaus ist morgens ab etwa 7.00 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler<br />

werden gebeten, nicht vor 7.30 Uhr zu kommen. Wer aus zwingenden Gründen früher<br />

kommt, kann sich im Schulgebäude aufhalten. Bis 7.40 Uhr dient der Flurbereich im<br />

Erdgeschoss bis zur Bibliothek als Aufenthaltsbereich.<br />

- Beginnt der Unterricht erst in der 2. Stunde, so ist die Cafeteria für Schülerinnen und<br />

Schüler, die schon früher da sind, der Aufenthaltsraum.<br />

- Ist 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft bei der Klasse, melden dies<br />

die Klassensprecher im Sekretariat.<br />

- Zu den Großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhof, ferner<br />

dürfen der Flur im Erdgeschoss bis zur Bibliothek und – falls möglich – die Aula als<br />

Aufenthaltsraum genutzt werden. Das Verlassen dieses Bereichs und des Pausenhofs<br />

in Pausen ist grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Kl. 10 untersagt.<br />

Die Grenzen des Pausenhofs sind die beiden hofseitigen Fassaden des Schulhauses<br />

und deren Verlängerungen, der Gehweg, der selbst nicht mehr dazu gehört,<br />

sowie der Fußweg entlang Oberstufengebäude und Realschule. Der Basketballplatz<br />

neben der Realschule darf benutzt werden.<br />

- Der Treppenaufgang, erreichbar über die Cafeteria, wird nicht von Schülerinnen und<br />

Schülern benutzt.<br />

- Der Weg zur Sporthalle führt nicht durch das Gebäude der Realschule.<br />

- In der Mittagspause müssen die Obergeschosse verlassen werden. Cafeteria und Flurbereich<br />

des Erdgeschosses bis zur Bibliothek sowie der Pausenhof sind in dieser Zeit<br />

Aufenthaltsbereich der Schülerinnen und Schüler. Das Verlassen dieses Aufenthaltsbereichs<br />

ist für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Kl. 9 untersagt. Ausnahmen<br />

sind bei formeller Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.<br />

- Bei Beschädigungen von Einrichtungen der Schule (Lehr- und Lernmittel, Möbel, Fenster,<br />

Türen, Tafeln, Wände usw.) haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte,<br />

sofern ein Verschulden vorliegt.<br />

Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubt während der Unterrichtszeit, in Pausen oder in<br />

Freistunden das Schulgelände, so verstößt sie bzw. er damit gegen die Schulordnung und entzieht<br />

sich der Aufsicht und dem Versicherungsschutz der Schule.<br />

Gegenseitige Absprachen und Verpflichtungen<br />

Zur Erleichterung des Unterricht und der Zusammenarbeit tragen folgende Abmachungen bei:<br />

• Schulleitung sowie Lehrerinnen und Lehrer informieren regelmäßig und rechtzeitig.<br />

• Vertretungspläne und andere <strong>Information</strong>en werden beachtet.<br />

• Ordnungsdienste (Tafeldienst, Klassenbuchführung usw.) werden abgesprochen und müssen<br />

dann auch eingehalten werden.<br />

Im Schulbereich angebrachte Gebote und Verbote und im Einzelfall notwendige Anordnungen<br />

müssen eingehalten werden.<br />

1.4.2004 Der Direktor

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