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Eltern-Information Nr.8 - Kreisgymnasium Bad Krozingen

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Hausordnung für das <strong>Kreisgymnasium</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />

Gegenseitige Rücksichtnahme<br />

In unserer großen Schule müssen alle Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen. Schülerinnen<br />

und Schüler, Lehrkräfte und andere Personen dürfen nicht gefährdet werden:<br />

• Gedrängel (Eingänge, Treppen, Bus usw.) bringt alle, besonders aber kleinere Schülerinnen<br />

und Schüler in Gefahr. Insbesondere darf im Schulhaus nicht gerannt werden. Genauso ist<br />

das Ballspielen im Schulhaus untersagt, ebenso das Fahren mit Inlinern und ähnliche Geräten.<br />

• Das Mitnehmen von offenen Getränken aus der Cafeteria ist untersagt, weil dadurch eine<br />

erhebliche Verschmutzungsgefahr besteht und Müll im Haus verteilt wird.<br />

• Verschüttete Getränke, weggeworfene Obstschalen und dergleichen bedeuten Ausrutschgefahr.<br />

Selbstverständlich entfernt der Verursacher den angerichteten Schaden.<br />

• Schneebälle können verletzen. Deshalb ist Schneeballwerfen verboten!<br />

• Im Schulhaus und im Schulgelände besteht grundsätzlich Rauchverbot. Welcher Bereich zum<br />

Schulgelände zählt, ist auf den Plänen in den Schaukästen zu sehen.<br />

Die Schule ist ein Arbeitsplatz für viele, an dem Rücksichtnahme gilt für<br />

a) Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer:<br />

- Jeder erwartet, dass er einen sauberen Platz vorfindet (keine Abfälle, z.B. unter der<br />

Bank oder auf dem Fußboden). Deshalb ist auch Kaugummi in der Schule verboten.<br />

Ebenso sind Essen und Trinken während des Unterrichts untersagt.<br />

- Die Mitschülerinnen und Mitschüler dürfen nicht durch Unruhe im Klassenzimmer am<br />

Lernen gehindert werden.<br />

- Das Lehrerzimmer ist der Aufenthaltsbereich ausschließlich der Lehrerinnen und Lehrer.<br />

- Walkmen, Discmen, Radios, Handys usw. lenken ab und haben deshalb in der Schule<br />

nichts verloren. Gefährliche und störende Gegenstände dürfen nicht mitgebracht<br />

werden. Im Unterricht vorgefundene Geräte / Gegenstände werden vorläufig eingezogen.<br />

- Lärm vor Klassenzimmern und im Hof sowie Aufenthalt vor den Fenstern der Unterrichtsräume<br />

im Erdgeschoß erschweren den Unterricht für Lehrerinnen und Lehrer wie<br />

auch für Schülerinnen und Schüler und sind deshalb untersagt.<br />

- Nach dem Gong zum Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig<br />

im Klassenzimmer auf, die Tür ist geschlossen.<br />

- Schülerinnen und Schüler halten ihr Unterrichtsmaterial für die beginnende Stunde bereit,<br />

damit der Unterricht ohne Verzögerung anfangen kann.<br />

b) die Sekretärin, den Hausmeister und das Reinigungspersonal:<br />

Ihre Arbeit soll unterstützt werden.<br />

- Am Ende der letzten Unterrichtsstunde werden alle Stühle hochgestellt und grobe Abfälle<br />

in die entsprechenden Mülleimer geworfen, um das Putzen zu erleichtern. Die<br />

Fenster werden geschlossen und das Licht ausgeschaltet.

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