Rote Liste der Süßwasserfische und Neunaugen als PDF

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28.01.2013 Aufrufe

Fischen zahlreiche Endemiten und Arten gibt, für die der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortlichkeit für deren weltweite Erhaltung zukommt. Diese wurde von FREY- HOF & BRUNKEN (2004) dargelegt; auf diese Arbeit wird auch für die Angaben zur Verantwortlichkeit bezüglich der übrigen Arten verwiesen. Im Vergleich zu der letzten Fassung der Roten Liste der Neunaugen und Süßwasserfische (BLESS et al. 1998) gibt es erhebliche Unterschiede. Die Zahl der betrachteten Arten ist aufgrund neuerer Erkenntnisse deutlich angestiegen und die Kriterien sowie Methode der Gefährdungseinstufung wurden weiterentwickelt (LUDWIG et al. 2006). Ein Vergleich der aktuellen mit den vorhergehenden Roten Listen oder mit den Listen der Bundesländer ist daher nur sehr eingeschränkt möglich. Danksagung Das Herzstück dieser Roten Liste sind die Angaben zu Häufigkeiten und Bestandstrends, die von 58 Experten der Flächenbundesländer (ohne Thüringen) für ihr Bundesland ermittelt wurden. Für ihr großes Engagement möchte ich mich bedanken bei: Hans-Hermann Arzbach, Jan Baer, Ludwig Bartmann, Peter Beeck, Siegfried Blank, Thomas Bobbe, Erik Bohl, Uwe Brämick, Tomas Brenner, Matthias Brunke, Siegfried Darschmik, Arne Drews, Christoph Dümpelmann, Clemens Fieseler, Walter Fricke, Gert Füllner, Bernhard Gum, Sebastian Hanfland, Uwe Hartmann, Rainer Hennings, Wlodzimierz Jarocinski, Wolfgang Jansen, Lothar Jörgensen, Arne Ludwig, Bernd Kammerad, Manfred Klein, Heiner Klinger, Christian Köhler, Michael Kolahsa, Egbert Korte, Martin Krappe, Christoph Laczny, Eberhard Leuner, Lutz Meyer, Jürgen Mencke, Michael Neuhaus, Rüdiger Neukamm, Thomas Oswald, Matthias Pfeifer, Herbert Preiß, Bernd Rüblinger, Thomas Schaarschmidt, Jörg Schneider, Ulrich Schliewen, Michael Schubert, Cornelia Schütz, Werner Schütz, Gabi Sparkuhl, Siegfried Spratte, Stefan Staas, Ludwig Steinberg, Bernd Stemmer, Helmut Wedekind, Klaus Wendling, Helmut Winkler, Christian Wolter, Otfried Wüstemann und Steffen Zahn. 2. Bewertungsgrundlagen Die Einstufung der Arten folgt strikt den Kriterien und der Vorgehensweise von LUDWIG et al. (2006). Die Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes der Neunaugen und Fische bilden vor allem Einschätzungen der befragten Experten und Daten, die in den Bundesländern für Natura 2000, die Wasserrahmenrichtlinie und im Rahmen anderer fischereilicher Untersuchungen (z. B. Befragung von Fischern und Anglern) gesammelt wurden. Um die von LUDWIG et al. (2006) vorgegebenen Kriterien zur Einstufung einer Art in der Roten Liste anzuwenden und Häufigkeiten und Bestandstrends zu erfassen, wurden insgesamt 58 Experten aus allen Flächenbundesländern (ohne Thüringen und Saarland) zur regionalen Häufigkeit und Bestandsentwicklung befragt. Die Daten und Einschätzungen für Thüringen folgen BOCK et al. (2004) und die für das Saarland folgen FISCHEREIVERBAND SAAR (2001) sowie den Trends aus den jeweils angrenzenden Bundesländern. Um die Bestandsentwicklung einzuschätzen, wurden Bestandsdaten oder Einschätzungen für die vergangenen 100–150 Jahre (langfristiger Bestandstrend) und die letzten zehn Jahre (kurzfristiger Bestandstrend; seit 1998) betrachtet. Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor allem für den langfristigen Bestandstrend selten harte Daten vorlagen und die Einschätzungen als Expertenmeinungen zu werten sind. Die Häufigkeiten nach den Kriterienklassen wurden in den Bundesländern von den Experten auf die Landesfläche geschätzt und dann vom Autor über die Fläche der Länder gewichtet. Zur Abschätzung der Häufigkeiten konnten sowohl die Daten zur Verbreitung in der Fläche als auch die relativen Häufigkeiten in den Habitaten berücksichtigt werden. Grundsätzlich wurde die Häufigkeit der 292

Arten und deren Bestandstrends in den Bundesländern nach dem Eicharten-Prinzip abgeschätzt (LUDWIG et al. 2006). Bei einigen Arten ist die Bestandssituation zumindest regional durch Fischbesatz überformt. Dies gilt insbesondere für die Arten Karpfen, Schleie, Wels, Hecht, Äsche, Huchen, Forelle, Seesaibling und für die Coregonen. Die Experten haben bei allen Arten abgeschätzt, wie deren Situation ohne Besatz aussehen würde. Solche Einschätzungen sind jedoch mit großen Unsicherheiten behaftet und dem entsprechend vorsichtig zu interpretieren. Berücksichtigt wurden nur Bestände, bei denen die Experten der Meinung waren, dass es sich um selbst tragende Populationen handelt. Zur Beurteilung dieser Fälle wurden ebenfalls die Etablierungskriterien nach LUDWIG et al. (2006) herangezogen. Bei allen in dieser Roten Liste als verschollen klassifizierten Arten liegen die letzten Nachweise einer Reproduktion von Wildfischen 30 oder mehr Jahre zurück. Arten werden als verschollen eingestuft, wenn trotz intensiver Nachsuche kein Nachweis eines sich selbst tragenden Bestandes oder von regelmäßig, selbstständig ins Gebiet eingewanderten Individuen dieser Art mehr erbracht werden konnte. Nachweise von besetzten oder entkommenen Individuen (z.B. Störe) werden hier nicht berücksichtigt. 3. Gesamtartenliste, Rote Liste mit Zusatzangaben Legende Die Erläuterungen der Artengruppen übergreifend vereinbarten Symbole und Abkürzungen befinden sich auf der Beilage und der letzten Seite im Buch. Gruppenspezifische Ergänzungen RL 98: gemäß BLESS et al. (1998) 293

Arten <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Bestandstrends in den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n nach dem Eicharten-Prinzip abgeschätzt<br />

(LUDWIG et al. 2006).<br />

Bei einigen Arten ist die Bestandssituation zumindest regional durch Fischbesatz überformt.<br />

Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für die Arten Karpfen, Schleie, Wels, Hecht, Äsche, Huchen, Forelle,<br />

Seesaibling <strong>und</strong> für die Coregonen. Die Experten haben bei allen Arten abgeschätzt, wie <strong>der</strong>en<br />

Situation ohne Besatz aussehen würde. Solche Einschätzungen sind jedoch mit großen Unsicherheiten<br />

behaftet <strong>und</strong> dem entsprechend vorsichtig zu interpretieren. Berücksichtigt wurden<br />

nur Bestände, bei denen die Experten <strong>der</strong> Meinung waren, dass es sich um selbst tragende Populationen<br />

handelt. Zur Beurteilung dieser Fälle wurden ebenfalls die Etablierungskriterien nach<br />

LUDWIG et al. (2006) herangezogen.<br />

Bei allen in dieser <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> <strong>als</strong> verschollen klassifizierten Arten liegen die letzten Nachweise<br />

einer Reproduktion von Wildfischen 30 o<strong>der</strong> mehr Jahre zurück. Arten werden <strong>als</strong> verschollen<br />

eingestuft, wenn trotz intensiver Nachsuche kein Nachweis eines sich selbst tragenden<br />

Bestandes o<strong>der</strong> von regelmäßig, selbstständig ins Gebiet eingewan<strong>der</strong>ten Individuen dieser Art<br />

mehr erbracht werden konnte. Nachweise von besetzten o<strong>der</strong> entkommenen Individuen (z.B.<br />

Störe) werden hier nicht berücksichtigt.<br />

3. Gesamtartenliste, <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> mit Zusatzangaben<br />

Legende<br />

Die Erläuterungen <strong>der</strong> Artengruppen übergreifend vereinbarten Symbole <strong>und</strong> Abkürzungen<br />

befinden sich auf <strong>der</strong> Beilage <strong>und</strong> <strong>der</strong> letzten Seite im Buch.<br />

Gruppenspezifische Ergänzungen<br />

RL 98:<br />

gemäß BLESS et al. (1998)<br />

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