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Rote Liste der Süßwasserfische und Neunaugen als PDF

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Tab. 7: Heimische Fischarten Fischarten <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kategorien „Vom Aussterben bedroht“ bis „Gefährdet“, „Gefährdet“, die<br />

auch in <strong>der</strong> FFH-Richtlinie aufgelistet werden. RL: Einstufung nach dieser <strong>Rote</strong>n<br />

<strong>Liste</strong>; FFH: FFH-Anhang; *: <strong>der</strong> <strong>Rote</strong>-<strong>Liste</strong>-Status bezieht sich auf die Art in ihrer Gesamtheit.<br />

A r t RL FFH<br />

Acipenser ruthenus 1 V<br />

Coregonus bavaricus 1 V<br />

Coregonus hoferi 1 V<br />

Coregonus holsatus 2 V<br />

Coregonus lucinensis 2 V<br />

Coregonus maraena Ostsee-Population 3* V<br />

Coregonus maraena Nordsee-Population 3* II, IV<br />

Eudontomyzon vladykovi 1 II<br />

Gymnocephalus schraetser 2 II, V<br />

Hucho hucho 2 II, V<br />

Lampetra fluviatilis 3 II, V<br />

Misgurnus fossilis 2 II<br />

Rutilus meidingeri 1 II, V<br />

Rutilus virgo 3 II, V<br />

Salmo salar 1 II, V<br />

Telestes souffia 3 II<br />

Thymallus thymallus 2 V<br />

Zingel streber 2 II<br />

Zingel zingel 2 II, V<br />

Über die FFH-Richtlinie erfahren die Habitate von elf (50%) <strong>der</strong> in den Kategorien „Vom<br />

Aussterben bedroht“ bis „Gefährdet“ geführten Arten (Anhang II <strong>und</strong> IV) beson<strong>der</strong>en Schutz.<br />

Acht <strong>der</strong> in den FFH-Anhängen aufgelisteten Arten sind in Deutschland verschollen. Darunter<br />

befinden sich zwei im Anhang IV gelistete Arten (Atlantischer Stör, Baltischer Stör). Eine weitere<br />

Populationsgruppe (Anhang IV: Nordseepopulation des Schnäpels) ist heute sehr wahrscheinlich<br />

außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes etabliert, innerhalb des natürlichen<br />

Verbreitungsgebietes wird die Art bisher nur über Besatzmaßnahmen eingebracht. Eine FFH-Art<br />

(Meerneunauge) verbleibt auf <strong>der</strong> Vorwarnliste, für zwei FFH-Arten liegen ungenügende Daten<br />

vor (Buckelmaräne, Starnberger Renke) <strong>und</strong> fünf Arten fallen in die Kategorie R (Baltische<br />

Koppe, Fontanemaräne, Blaufelchen, Gangfisch, Sandfelchen). Die verbleibenden 17 FFH-<br />

Arten werden für das B<strong>und</strong>esgebiet <strong>als</strong> ungefährdet eingeschätzt. Karausche <strong>und</strong> Zährte sind die<br />

einzigen Arten <strong>der</strong> <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>, die nicht unter die FFH-Richtlinie fallen. Allerdings sind einige<br />

<strong>der</strong> stark gefährdeten o<strong>der</strong> vom Aussterben bedrohten Arten <strong>der</strong> <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> (Äsche, Sterlet,<br />

Coregonen) nur in Anhang V <strong>der</strong> FFH-Richtlinie aufgeführt, wodurch kein ausreichen<strong>der</strong> Schutz<br />

<strong>der</strong> Populationen gewährleistet werden kann. Der Zusammenbruch <strong>der</strong> Äschenbestände sei hier<br />

nur <strong>als</strong> ein Beispiel genannt.<br />

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