1. Änderung des Flächennutzungsplans der ... - Amt West Rügen

1. Änderung des Flächennutzungsplans der ... - Amt West Rügen 1. Änderung des Flächennutzungsplans der ... - Amt West Rügen

28.01.2013 Aufrufe

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rambin für den Ortsteil Bessin Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB Das Planverfahren hat keine Veränderung der Planinhalte für das Sondergebiet Heilpflanzenbetrieb ergeben. Es waren lediglich planungsrechtliche Klarstellungen erforderlich. Obwohl der Standort von Bürgern in einer Anliegerversammlung in Frage gestellt oder abgelehnt wurde, mußte er beibehalten werden, weil nur Flächen im Eigentum des Vorhabenträgers in Frage kamen, ein enger Zusammenhang zwischen Anbauflächen und Betriebsanlage geboten ist und durch die Anlagerung an den Siedlungsbereich Bessin der offene Außenbereich geschont wird. Dementsprechend mußten anderweitige Planungsmöglichkeiten verworfen werden. FFH-Vorprüfung und Umweltbericht wurden im Verfahren vorhabenbezogen aktualisiert. Es wurde festgestellt, daß ein im Planbereich ursprünglich vorhandener Wald von 0,5283 ha ungenehmigt beseitigt worden war. Daraus ergab sich, daß der Vorhabenträger nachträglich einen Antrag auf Rodung stellte und nunmehr eine Ersatzaufforstung von ca 1 ha zu erfolgen hat. Diese Ersatzaufforstung ist durch eine Sicherheitsleistung in Geld auf einem Notarkonto gewährleistet. Es ist dafür ein Standort im Eigentum des Vorhabenträgers in unmittelbarer Nachbarschaft in Aussicht genommen, nachdem ein erster Standortvorschlag von der Naturschutzbehörde abgelehnt wurde. Mit einer Genehmigung für den neuen Standort wird in Kürze gerechnet. Die technische Ver- und Entsorgung, sowie die Verkehrserschließung wurden geklärt.

<strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Rambin<br />

für den Ortsteil Bessin<br />

Zusammenfassende Erklärung<br />

gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB<br />

Das Planverfahren hat keine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Planinhalte für das Son<strong>der</strong>gebiet<br />

Heilpflanzenbetrieb ergeben.<br />

Es waren lediglich planungsrechtliche Klarstellungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Obwohl <strong>der</strong> Standort von Bürgern in einer Anliegerversammlung in Frage gestellt o<strong>der</strong><br />

abgelehnt wurde, mußte er beibehalten werden, weil nur Flächen im Eigentum <strong>des</strong><br />

Vorhabenträgers in Frage kamen, ein enger Zusammenhang zwischen Anbauflächen und<br />

Betriebsanlage geboten ist und durch die Anlagerung an den Siedlungsbereich Bessin <strong>der</strong><br />

offene Außenbereich geschont wird. Dementsprechend mußten an<strong>der</strong>weitige<br />

Planungsmöglichkeiten verworfen werden.<br />

FFH-Vorprüfung und Umweltbericht wurden im Verfahren vorhabenbezogen aktualisiert.<br />

Es wurde festgestellt, daß ein im Planbereich ursprünglich vorhandener Wald von 0,5283 ha<br />

ungenehmigt beseitigt worden war. Daraus ergab sich, daß <strong>der</strong> Vorhabenträger nachträglich<br />

einen Antrag auf Rodung stellte und nunmehr eine Ersatzaufforstung von ca 1 ha zu<br />

erfolgen hat. Diese Ersatzaufforstung ist durch eine Sicherheitsleistung in Geld auf einem<br />

Notarkonto gewährleistet. Es ist dafür ein Standort im Eigentum <strong>des</strong> Vorhabenträgers in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft in Aussicht genommen, nachdem ein erster Standortvorschlag<br />

von <strong>der</strong> Naturschutzbehörde abgelehnt wurde. Mit einer Genehmigung für den neuen<br />

Standort wird in Kürze gerechnet.<br />

Die technische Ver- und Entsorgung, sowie die Verkehrserschließung wurden geklärt.


<strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Rambin<br />

für den Ortsteil Bessin<br />

Begründung<br />

zum Abwägungs- und Feststellungsbeschluß<br />

Der gültige Flächennutzungsplan stellt für die Dorflage Bessin eine „Wohnbaufläche" dar. Sie<br />

ist im Süden zur angrenzenden „Fläche für die Landwirtschaft" (gleichzeitig FFH-Gebiet) mit<br />

einem Grünstreifen (Schutzstreifen) eingefaßt. Im Erläuterungsbericht heißt es dazu: "Das<br />

Bauerndorf ist ... mit <strong>der</strong> vorhandenen Eingrünung organisch abgeschlossen ..." Daraus folgt,<br />

daß <strong>der</strong> Grünstreifen städtebaulich begründet ist.<br />

Anlaß, Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />

Es ist das Ziel, aus wirtschaftlichen Gründen über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes im Planbereich einen Heilpflanzenbetrieb anzusiedeln. Daher soll hier die<br />

Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs.2 Ziffer 1 „nach <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Art ihrer baulichen<br />

Nutzung" durch die Darstellung eines Son<strong>der</strong>gebietes Heilpflanzenbetrieb gemäß § 11<br />

BauNVO ersetzt werden. Da die beabsichtigte Art <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Nutzung grundsätzlich mit<br />

dem Wohnen verträglich ist, ist die gewählte Darstellung angemessen.<br />

Der im gültigen Flächennutzungsplan dargestellte Grünstreifen folgt etwa dem<br />

Großbaumbestand am Feldrand und ist nicht weitergehend qualifiziert. Er wird zwar<br />

eingeschränkt, jedoch werden gemäß Umweltbericht im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

umfangreiche Teile <strong>des</strong> Plangebietes als „Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" festgesetzt, so daß eine angemessene<br />

Pufferzone zum angrenzenden FFH-Gebiet gewährleistet werden kann, also die<br />

Verträglichkeit <strong>des</strong> Betriebes mit Natur und Landschaft sichergestellt werden kann..<br />

Das Son<strong>der</strong>gebiet, also <strong>der</strong> Standort <strong>des</strong> Betriebes, grenzt praktisch nur an seiner Nordseite<br />

an die im geltenden Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche an. An den drei<br />

an<strong>der</strong>en Seiten (hier vereinfachend so charakterisiert) wird es von Grün- bzw. Ackerflächen<br />

(Flächen für die Landwirtschaft) umfaßt. Diese Anlagerung an die Wohnbaufläche stellt sich<br />

als ein Separierung <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes dar, wenn <strong>der</strong> gemäß Umweltbericht im<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Grünordnungsplan / Freiflächengestaltungsplan)<br />

festgesetzte Pflanzstreifen realisiert ist. Die so entstehende Pufferzone verstärkt die<br />

Verträglichkeit von Wohnen und Heilpflanzenbetrieb.<br />

Die Planän<strong>der</strong>ung ist erfor<strong>der</strong>lich, weil die beabsichtigte Entwicklung eines<br />

Son<strong>der</strong>gebietes aus einer Wohnbaufläche planungsrechtlich nicht möglich ist. Die<br />

planungsrechtlich mögliche Entwicklung eines Mischgebietes wäre <strong>der</strong> Situation nicht<br />

angemessen.<br />

Die Planän<strong>der</strong>ung ist dadurch städtebaulich begründet, daß die Anbindung <strong>des</strong><br />

Son<strong>der</strong>gebietes an die vorhandene Bebauung zu einer Arrondierung <strong>der</strong> Dorflage führt, wie es<br />

bereits im gültigen Erläuterungsbericht (s.o.) mit an<strong>der</strong>en Worten formuliert ist. Die<br />

Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäu<strong>des</strong> mit einer Betriebsleiter-Wohnung für<br />

die spezielle Heilpflanzenproduktion auf bis in das Dorf hineinreichen<strong>der</strong> Eigentumsfläche<br />

<strong>des</strong> Betriebes ist städtebaulich erwünscht, da eine Ansiedlung außerhalb <strong>der</strong> Dorflage zu einer<br />

Zersiedelung <strong>des</strong> Außenbereichs führen würde. Es ist auch das Ziel <strong>der</strong> Gemeinde den Ort<br />

Bessin durch einen umweltverträglichen Betrieb zu stabilisieren, von dem erwartet werden<br />

kann, daß er wirtschaftlich tragfähig ist.<br />

2


Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festzulegenden Rahmenbedingungen fiir eine<br />

Bebauung werden die Verträglichkeit mit <strong>der</strong> vorhanden Wohnnutzung gewährleisten. In<br />

diesem Plan wird auch die Verträglichkeit mit Natur und Landschaft konkret sichergestellt.<br />

Der atypische landwirtschaftliche Betrieb <strong>der</strong> Heilpflanzenproduktion erfor<strong>der</strong>t gemäß<br />

einschlägiger Bewirtschaftungs-Richtlinie zwingend einen engen Zusammenhang zwischen<br />

Anbaußächen, Betriebsgebäude und Betriebsleiterwohnung. Weil das in <strong>der</strong><br />

Beantwortung einer Bauvoranfrage durch die Baugenehmigungsbehörde seinerzeit nicht<br />

anerkannt wurde, wurde keine Genehmigung <strong>des</strong> Vorhabens im Rahmen von § 35 BauGB<br />

(im Hinblick auf die Privilegierung und die Wohnung) in Aussicht gestellt, son<strong>der</strong>n<br />

empföhlen das Vorhaben über das Bauleitplanverfahren zulässig zu machen.<br />

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung<br />

sind Bestandteil <strong>der</strong> Begründung. Beide kommen unter Punkt 2.5 bzw. 7 zusammenfassend zu<br />

dem Ergebnis, daß die Planung umweltverträglich ist. In den Berichten sind die<br />

umweltrelevanten Informationen enthalten. Die Kompenstionsmaßnahmen werden im<br />

Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert.<br />

Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

Die verkehrliche Erschließung <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes erfoglt über einen vorhandenen<br />

öffentlichen Weg. Die Versorgungsleitungen für Wasser und ELT sind bereits an das<br />

Son<strong>der</strong>gebiet herangefiihrt, Telekommunikationsanlagen noch nicht. Die<br />

Abwasserbeseitigungspflicht soll mit Zustimmung <strong>des</strong> ZWAR auf die<br />

Grundstückseigentümer übertragen werden. Die Beseitigung <strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagwassers wird<br />

gemäß ZWAR im Bebauungsplanverfahren festgeschrieben.<br />

Planinhalt<br />

Im „Son<strong>der</strong>gebiet Heilpflanzenproduktion" sind Nutzungen zulässig, die konkret im<br />

Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag festgesetzt sind.<br />

Der Grünstreifen gemäß gültigem Flächennutzungsplan wird im Planbereich als Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

dargestellt. Die Biotopfläche Teich ist im VEP dargestellt (Parallelverfahren)<br />

In <strong>der</strong> Planzeichnung sind die angrenzenden Wohnbauflächen und das Denkmal Kapelle<br />

Bessin dargestellt.<br />

Die Grenzen <strong>des</strong> räumlichen Geltungsbereichs umfassen die Flurstücke 24/1 und 25/1 Bessin.<br />

Planverfahren<br />

Die Planän<strong>der</strong>ung wird parallel zur Aufstellung <strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 1 „Heilpflanzenproduktion Bessin" durchgeführt.<br />

Einleitungsbeschluß am 25.10.07<br />

Beteiligung Träger öffentlicher Belange März — Mai 2008<br />

Anliegerversammlung am 9.5.08<br />

Entwurfsbeschluß am 17.7.08<br />

Öffentliche Auslegung 22.9. — 22.10.2008<br />

Ramb . vember 2008 i.A. Dipl.-Ing. C. Zillich<br />

Landow 2<br />

18573 Dreschvitz


Umweltbericht<br />

zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> FNP <strong>der</strong> Gemeinde Rambin für<br />

den Ortsteil Bessin "Bessin-Süd" und<br />

zum Vorhabenbezogenen B-Plan / V + E Plan<br />

„Bessin-Süd"<br />

Neubau eines Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong> für den Landwirtschaftsbetrieb<br />

Cramer in Bessin<br />

Auftraggeber:<br />

Dr. Jobst Cramer<br />

Walburgmarien-Hof<br />

18573 Bessin auf <strong>Rügen</strong><br />

über<br />

Carsten Zillich<br />

Dipl. Ing. Architekt und Stadtplaner<br />

18573 Landow Nr. 2<br />

Auftragnehmer:<br />

BÜRO für<br />

LANDSCHAFTS- & FREIRAUMARCHITEKTUR<br />

THOMAS NIESSEN<br />

Bahnhofstraße 16 in Bergen auf <strong>Rügen</strong><br />

Bergen auf <strong>Rügen</strong> den 14. Januar 2008<br />

15. JUNI 2009


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

<strong>1.</strong> Einleitung 2<br />

<strong>1.</strong>1 Kurzbeschreibung 2<br />

<strong>1.</strong>2 Aktuelle Flächennutzungen im bzw. angrenzend an das Plangebiet 3<br />

<strong>1.</strong>3 Schutzgebiete / -objekte im Sinne <strong>des</strong> Naturschutzrechts 4<br />

<strong>1.</strong>4 Schutzgebiete / -objekte im Sinne <strong>des</strong> Denkmalschutzes 15<br />

2. Umweltbericht 15<br />

2.1 Allgemeines 15<br />

2.2 Schutzobjekte im bzw. angrenzend an das Plangebiet 16<br />

2.3 Naturhaushalt und Landschaftsbild 16<br />

2.3.1 Klima 16<br />

2.3.2 Boden 17<br />

2.3.3 Wasser 17<br />

2.3.4 Pflanzen und Tiere 17<br />

2.3.4 Landschaftsbild 18<br />

2.4 Eingriffsregelung, Vermeidung und Ausgleich 19<br />

2.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Min<strong>der</strong>ung negativer Auswirkungen auf Natur und<br />

Landschaft: 19<br />

2.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft: 19<br />

2.4.3 Eingriffsermittlung (naturschutzfachlich) 19<br />

2.4.4 Mensch und seine Gesundheit 21<br />

2.4.5 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 22<br />

2.4.6 Wechselwirkungen 22<br />

2.5 Zusammenfassung 22<br />

3. Monitoring 23<br />

4. Festsetzungen zur Grünordnung 23<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 1


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

<strong>1.</strong> Einleitung<br />

Der Umweltbericht bezieht sich auf die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Rambin Ortsteil Bessin „Bessin-Süd" und auf den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bessin-<br />

Süd". Beide Bauleitpläne werden im Parallelverfahren aufgestellt.<br />

Zur Vereinfachung wird <strong>der</strong> Umweltbericht nachfolgend nur Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Bessin-Süd" genannt. Die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> wird also nicht ausdrücklich<br />

angeführt.<br />

<strong>1.</strong>1 Kurzbeschreibung<br />

Ziel <strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplan (V+E Plan) und <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Flächennutzungsplans</strong> ist, den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb <strong>der</strong> Cramer GbR in<br />

einen landwirtschaftlichen Betrieb zur Produktion von Heilpflanzen zu spezialisieren und zu<br />

entwickeln. Dies erfor<strong>der</strong>t eine dementsprechende eigene bauliche Betriebsanlage in <strong>der</strong> alle<br />

notwendigen Funktionen <strong>der</strong> Betriebsführung konzentriert sind, die den von <strong>der</strong><br />

Heilpflanzenproduktion bewirtschafteten Flächen zugeordnet sind.<br />

Mit dem V+E Plan soll die planerische Vorraussetzung geschaffen werden, auf den Flurstücken<br />

24/1 und 25/1 <strong>der</strong> Flur 24 und 25 <strong>der</strong> Gemarkung Bessin, zur Abrundung <strong>des</strong> Betriebskonzeptes,<br />

neben <strong>der</strong> im Jahr 2006 erbauten landwirtschaftlichen Halle für Maschinen und Geräte sowie<br />

auch periodisch zur Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten, die Errichtung eines<br />

zweigeschossigen Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong> inkl. einer Wohnung für den Betriebsinhaber. Als<br />

Standort für die Errichtung <strong>des</strong> Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong> wird ein Standort festgesetzt, <strong>der</strong> schon<br />

durch ein landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude bebaut war.<br />

In dem geplanten Wirtschaftsgebäude werden unterschiedliche klimatisch zu kontrollierende<br />

Lagerflächen, Labore, Räume <strong>der</strong> betrieblichen Infrastruktur sowie eine Wohnung untergebracht.<br />

Die Höhe <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> wird auf maximal 8 m beschränkt. Die GRZ wird im V+E Plan mit 0,2<br />

festgesetzt. Die innere verkehrliche Erschließung erfolgt über den im V+E Plan vorhandenen<br />

Wege. Aufgrund <strong>der</strong> im Jahr 2006 gebauten landwirtschaftlichen Lagerhalle sind alle<br />

Versorgungsmedien vorhanden. Abwässer werden über eine biologische Kleinkläranlage geklärt.<br />

Foto Plangebiet vom 13.06.2007<br />

Büro für Landschafts - und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 2


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

<strong>1.</strong>2 Aktuelle Flächennutzungen im bzw. angrenzend an das Plangebiet<br />

Der Standort für das landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude liegt etwa mittig im Geltungsbereich<br />

<strong>des</strong> V+E Plans.<br />

Die umgebenen Flächen sowie <strong>der</strong> geplante Standort <strong>des</strong> Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong> werden durch<br />

intensiv gepflegte Rasenflächen, Einzelbäume (z.T. Kopfbäume), geschnittene Hecken, einem<br />

Versuchsgarten und einem Kleingewässer geprägt. Mit Ausnahme <strong>des</strong> Kleingewässers und <strong>der</strong><br />

Gehölzstrukturen, ist das Untersuchungsgebiet dem Biotoptyp artenarmer Zierrasen (PEG),<br />

entsprechend <strong>der</strong> Anleitung zur Biotopkartierung im Gelände, zu zuordnen. Das Kleingewässer ist<br />

dem Biotoptyp naturnaher Weiher / natumahes Abgrabungsgewässer (SKVV) im wesentlichen<br />

zuzuordnen und unterliegt dementsprechend dem gesetzlichen Schutz nach § 20 LNatG MV.<br />

Jedoch ist diese Einordnung nicht im vollen Umfang übereinstimmend mit den Vorgaben <strong>der</strong><br />

Anleitung für die Biotoptypenkartierung im Gelände, da ein naturnaher Weiher ein ablassbares<br />

Kleingewässer ist. Bedingt durch den vorhandenen Graben ist jedoch grundsätzlich davon<br />

auszugehen, dass <strong>der</strong> Weiher auch einmal trockenfallen könnte, wenn z.B. eine extreme<br />

Trockenheitsperiode eintritt. Dies kann aufgrund <strong>des</strong> vorgefundenen Vegetationsbilds in den<br />

letzten Jahren nicht vorgekommen sein, da z.T. typische Wasserpflanzen bzw. ein gut<br />

ausgebildetes Röhricht das Gewässer bestimmen. Der das Kleingewässer entwässernde Graben,<br />

ist dem Biotoptyp Graben mit extensiver bzw. ohne Instandhaltung (FGN) zuzuordnen. Er wird<br />

von standorttypischem Bewuchs (hoher Anteil Erlen) gesäumt. Die vorhandenen Einzelbäume,<br />

sind dem Biotoptyp Älterer Einzelbaum (BBA) zuzuordnen.<br />

Quelle: GAIA-MV (ohne Maßstab)<br />

Standort <strong>des</strong> landwirtschaftlichen<br />

Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong><br />

Büro für Landschafts - und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-Ia.de 3


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

<strong>1.</strong>3 Schutzgebiete / -objekte im Sinne <strong>des</strong> Naturschutzrechts<br />

Mit Ausnahme <strong>des</strong> Natura 2000-Gebiets SPA 28 Nationalpark Vorpommersche<br />

Boddenlandschaft, <strong>West</strong>rügensche Bodden und nördlicher Strelasund, welches südlich an den<br />

Geltungsbereich <strong>des</strong> V+E Plan angrenzt, sind keine weiteren Schutzgebiete o<strong>der</strong> -objekte im<br />

Sinne <strong>des</strong> Naturschutzrechtes vorhanden.<br />

In ca. <strong>1.</strong>000 m Abstand zum Geltungsbereich befindet sich in nördliche Richtung das FFH-gebiet<br />

1544-302 <strong>West</strong>rügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee.<br />

Die Verträglichkeit <strong>der</strong> Planung wurde in Hinblick auf das Erhaltungsziel (Schutz und Erhalt <strong>der</strong><br />

Lebensräume) <strong>des</strong> Gebiets geprüft und nachgewiesen (siehe Kap. 3.3.2, FFH Vorprüfung -<br />

Erheblichkeitsprüfung gemäß <strong>der</strong> „Hinweise zur Anwendung <strong>der</strong> §§ 18 und 28 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetzes und <strong>der</strong> §§ 32 bis 38 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes in<br />

Mecklenburg-Vorpommern").<br />

SPA Nr. 28 (Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, <strong>West</strong>rügensche Bodden und<br />

nördlicher Strelasund)<br />

Die Vogelschutzrichtlinie existiert seit dem Jahre 1979. Sie sichert die langfristige Erhaltung aller<br />

wildlebenden Vogelarten, <strong>der</strong> heimischen sowie auch <strong>der</strong> Zugvogelarten. Sie sieht die Einrichtung<br />

beson<strong>der</strong>er Schutzgebiete = BSG (bzw. SPA = Special Protection Areas) mit einer ausreichenden<br />

Flächengröße <strong>der</strong> Lebensräume vor, die zum Schutz, zur Pflege und zur Wie<strong>der</strong>herstellung einer<br />

ausreichenden Vielfalt für die Erhaltung aller Vogelarten unentbehrlich ist. Die Maßnahmen,<br />

welche zum Erhalt beitragen sollen, müssen sich auf die verschiedenartigen Faktoren, welche auf<br />

die Vögel einwirken, beziehen. Dies sind die nachteiligen Folgen <strong>der</strong> menschlichen Tätigkeit wie<br />

Zerstörung und Verschmutzung <strong>der</strong> Lebensräume <strong>der</strong> Vögel, Fang, Ausrottung und Handel.<br />

Mit dieser Richtlinie soll ein langfristiger Schutz und die Bewirtschaftung <strong>der</strong> natürlichen<br />

Ressourcen gewährleistet werden.<br />

Gebietsmerkmale:<br />

Das SPA Nr. 28 umfasst eine Küstenlandschaft, die durch eine enge Verzahnung von marinen<br />

Lebensräumen mit Lebensräumen <strong>der</strong> Bodenlandschaft gekennzeichnet ist. Flachwasserbereiche<br />

<strong>der</strong> Außenküste, Inseln, Hakenbildungen, Windwatten, Bodden, störungsarme Ufer und<br />

Salzwiesen prägen das Bild <strong>der</strong> Landschaft und haben eine herausragende Bedeutung für die<br />

Reproduktion, Rast und Überwinterung einer Vielzahl von Vogelarten. Angrenzende Äcker sind<br />

Nahrungsflächen für rastende Schwäne, Gänse, Enten, Kraniche und Limikolen.<br />

Schutzziel und -erfor<strong>der</strong>nisse:<br />

Die Schutzerfor<strong>der</strong>nisse bestehen u.a. in <strong>der</strong><br />

- Erhaltung von Land- und Wasserflächen und Sedimenten, die arm an anthropogen<br />

freigesetzten Stoffen sind,<br />

- Aufrechterhaltung und Reaktivierung <strong>der</strong> natürlichen Küstendynamik,<br />

- Erhaltung störungsarmer Salzgrünlandflächen durch extensive Nutzung und<br />

funktionsfähige Küstenüberflutung,<br />

- Erhalt bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> natürlichen Überflutungsdynamik,<br />

- Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung eines ausschließlich autochthonen<br />

Prädatorenbestan<strong>des</strong> <strong>der</strong> einer Dichte entspricht, die insbeson<strong>der</strong>e Bodenbrütern<br />

ausreichende Bruterfolgschancen lassen,<br />

- Erhaltung <strong>der</strong> Kleingewässersysteme in den Salzgrünlandflächen,<br />

- Erhaltung <strong>der</strong> Wasserröhrichte,<br />

- Erhaltung aller Brackwasserröhrichte,<br />

- Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier<br />

Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes,<br />

- Erhaltung großer, unzerschnittener und störungsarmer Land- und Wasserflächen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e von Sand- und,Kiesstränden, Inseln, Sandhacken, Windwatten, Dünen,<br />

Flachwassergebieten,<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 4


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

- Erhaltung <strong>der</strong> bestehenden offenen bis halboffenen Landschaftsteilen,<br />

- Erhaltung <strong>der</strong> Grünlandflächen insbeson<strong>der</strong>e durch extensive Nutzung (Mähwiesen und /<br />

o<strong>der</strong> Beweidung); bei Grünlandflächen auf Nie<strong>der</strong>moor Sicherung eines hohen<br />

Grundwasserstan<strong>des</strong> zur Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung von Feuchtlebensräumen,<br />

- Erhaltung <strong>des</strong> Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen,<br />

- Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submeersvegetation und Erhaltung<br />

<strong>der</strong> dazu erfor<strong>der</strong>lichen Wasserqualität,<br />

- Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung eines Gewässerzustan<strong>des</strong>, <strong>der</strong> nachhaltig eine für<br />

fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit<br />

<strong>der</strong> Nahrungstiere sichert,<br />

- Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und<br />

Ausbildung einer reichhaltigen Nahrungsgrundlage,<br />

- Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von<br />

Gänserastplätzen,<br />

- Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe,<br />

Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken<br />

durch den Erhalt und die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewässerdynamik,<br />

- Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden,<br />

- Erhalt bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung ausgedehnter Seggen-Riede und Schilf-Röhrichte durch die<br />

Sicherung und Wie<strong>der</strong>herstellung dauerhaft hoher Grundwasserstände,<br />

- Erhalt bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung von ausgedehnten Überflutungsräumen,<br />

- Sicherung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung von intakten Waldmooren und —sümpfen,<br />

- Erhaltung <strong>der</strong> Ackerlandschaften als Nahrungsflächen für Schwäne, Gänse, Enten,<br />

Kraniche und Limikolen — Reduzierung <strong>der</strong> anthropogen bedingten Störungen <strong>des</strong><br />

Rastgeschehens (LuNG, 2006).<br />

Folgende Vogelarten mit beson<strong>der</strong>em Schutz wurden für das Gebiet benannt:<br />

Art Brut Rast Al SPEC RL Art Brut Rast Al SPEC RL<br />

A1/1%<br />

M-V<br />

A1/ 1%<br />

M-V<br />

Alpenstrandläufer<br />

(schinzii)<br />

X X 3 1 Reiherente X 1% 3 3<br />

Austernfischer X 1<br />

Bergente 1% 3w Rohrweihe X X<br />

Blässgans 1% Rotmilan X X 2<br />

Blässhuhn 1% Rotschenkel X 2 2<br />

Brachpieper X X 3 1<br />

Brandgans X 3 Saatgans<br />

(Wald-)<br />

1%<br />

Brandseeschwalbe<br />

X X 2 2<br />

Eisvogel X X 3 3<br />

Eisente 1%<br />

Ei<strong>der</strong>ente 1 % Säbelschnäbler X 1% X 2<br />

Flussseeschwalbe<br />

X A 1 X 2 Sandregenpfeifer X 1% 1<br />

Gänsesäger X 1% 2 Schellente 1%<br />

Goldregenpfeifer 1% X 0<br />

Schwarzkopfmöwe<br />

A 1 X 2<br />

Schwarzspecht X X<br />

Graugans 1% Seeadler X A 1 X 1<br />

Großer<br />

vogel<br />

Brach- X 1% 2 1<br />

Heidelerche X X 2 Singschwan 1% X<br />

Höckerschwan 1 %<br />

Kampfläufer A 1 X 2 1 Sperbergrasmücke<br />

X X<br />

Kiebitz X 1% 2 2 Spießente 1% 3 1<br />

Knäkente X 3 2<br />

Kormoran 1% Sterntaucher A 1 X 3<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 5


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Kranich 1% X 2<br />

Krickente 1% 2 Tafelente 1% 2 2<br />

Lachmöwe X 3 Uferschnepfe X 2 1<br />

Löffelente 1% 3 2 Uferschwalbe X 3<br />

Mantelmöwe X 2<br />

Mittelsäger X 1% 1 Wachtelkönig X X<br />

Mittelspecht X X<br />

Neuntöter X X 3 Wan<strong>der</strong>falke A 1 X 1<br />

Odinshühnchen A 1 X 3 Weißstorch X X 2 3<br />

Ohrentaucher A 1 X Weißwangen-<br />

1% X<br />

Pfeifente 1% 3 Wespenbussard X X<br />

Ziegenmelker X X 2 1<br />

Prachttaucher A 1 X 3 Zwerggans Al X 1<br />

Raubseeschwalbe<br />

1% X 3 1 Zwergmöwe 1% X 3<br />

gans<br />

A - Arten die in den letzten 12 Jahren ausgestorben sind (Bezug RL M-V 1992)<br />

Tabelle 3: Vogelarten mit beson<strong>der</strong>em Schutz im Gebiet SPA 28<br />

FFH-Gebiet 1544-302 <strong>West</strong>rügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee<br />

Die FFH-Richtlinie besteht seit 1992 und zielt darauf ab, die Artenvielfalt durch die Einrichtung von<br />

beson<strong>der</strong>en Schutzgebieten zu erhalten. Natürliche Lebensräume, wildlebende Tiere und<br />

Pflanzen sollen in diesen Schutzgebieten gesichert werden. Innerhalb eines festgelegten<br />

Zeitraumes, ist aus diesen beson<strong>der</strong>en Erhaltungsgebieten = BEG (bzw. pSCI = proposed Sites<br />

of Community Importance) ein kohärentes, europäisches, ökologisches Netz zu schaffen, in dass<br />

sich die Schutzgebiete zur Erhaltung <strong>der</strong> wildlebenden Vogelarten einschließen. Für je<strong>des</strong><br />

einzelne Gebiet, sind entsprechend den Erhaltungszielen, die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />

aufzustellen und durchzuführen. Dabei werden angesichts <strong>der</strong> Bedrohung die Lebensräume und<br />

Arten in prioritäre und nicht-prioritäre eingestuft, um Maßnahmen für die Erhaltung, speziell für die<br />

prioritären Arten, zügig durchführen zu können. Des weiteren sind Vorkehrungen für ein<br />

Monitoring <strong>der</strong> Erhaltungszustände zu treffen sowie die Wie<strong>der</strong>ansiedelung bestimmter<br />

heimischer Tier- und Pflanzenarten und die Ansiedelung nicht heimischer Arten abzuwägen.<br />

Die ufernahen Flächen entlang <strong>der</strong> Ostsee und <strong>der</strong> westrügenschen Boddenlandschaft<br />

einschließlich großer Teile <strong>der</strong> Insel Hiddensee beschreibt die wesentlichen Merkmale <strong>des</strong><br />

Schutzgebietes:<br />

Güte und Bedeutung:<br />

Repräsentatives Vorkommen von FFH - Leitarten und - Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH<br />

- Leitarten; Häufung von FFH - Leitarten und prioritären FFH - Leitarten; großflächige<br />

Komplexbildung, weitgehende ungestörte Biotop- und Habitatentwicklung.<br />

Gefährdung:<br />

Intensivierung ungelenkter Freizeitnutzungen, Nutzungsaufgabe <strong>der</strong> Salzwiesen, Nähr- und<br />

Schadstoffeinträge in die Gewässer und nährstoffarmen Lebensraumtypen.<br />

Schutzziel:<br />

Erhalt und teilweise Entwicklung einer Küstenlandschaft mit marinen und<br />

Küstenlebensraumtypen, Offenland- und Waldlebensraumtypen sowie charakt. FFH-Arten.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 - mail: info messen-la.de 6


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Tab. 2<br />

FFH — Lebensraumtypen innerhalb <strong>des</strong> FFH — Gebietes 1544-302 „<strong>West</strong>rügensche<br />

Boddenlandschaft mit Hiddensee" (LuNG, 2006a; BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, unter<br />

www.bfn.de , 2006)<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

1110 Sandbänke mit nur schwacher<br />

ständiger Überspülung durch<br />

Meerwasser<br />

Sandbänke sind Erhebungen <strong>des</strong> Meeresgrun<strong>des</strong> im Sublitoral, die bis<br />

dicht unter die Meeresoberfläche reichen können, aber bei Niedrigwasser<br />

nicht frei fallen. Sie sind vegetationsfrei o<strong>der</strong> haben eine spärliche<br />

Makrophytenvegetation (z. B. Zosteretum marinae, Cymodoceion<br />

nodosae).<br />

Der Lebensraumtyp stellt Erhebungen <strong>des</strong> Meeresgrun<strong>des</strong> dar und ist auf<br />

das Sublitoral beschränkt. Diese reichen in <strong>der</strong> Nordsee durchschnittlich in<br />

größere Tiefen als in <strong>der</strong> Ostsee. Für die Abgrenzung ist weiterhin das<br />

Vorkommen von Sanden (Fein- bis Grobsand) ausschlaggebend. In <strong>der</strong><br />

Regel unterliegen die Sandbänke einer gewissen Umlagerungsdynamik.<br />

Sie können sowohl vollständig aus Sanden bestehen o<strong>der</strong> als mehr o<strong>der</strong><br />

weniger mächtige Ablagerungen auf submarinen Geschiebemergelrücken<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Hartsubstraten auftreten. Bei Letzteren können die<br />

Übergänge zu Riffen (EU-Code 1170) fließend sein und teilweise<br />

beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Ostsee eine enge Verzahnung aufweisen. Eine<br />

Zuordnung zur Sandbank erfor<strong>der</strong>t eine flächenhafte Dominanz <strong>der</strong> Sande<br />

mit einer Min<strong>des</strong>tmächtigkeit von 40 cm, um den<br />

typischenSandbodengemeinschaften einen Lebensraum zu bieten.<br />

Einzelne erratische Blöcke können die Oberfläche durchragen. Die Grenze<br />

zu den Wattflächen <strong>der</strong> Nordsee wird durch die mittlere Tide-<br />

Niedrigwasserlinie (MTNW) gebildet. Die Abgrenzung kann anhand <strong>der</strong><br />

Wassertiefenangaben erfolgen. Beispiele für submarine Sandbänke sind<br />

O<strong>der</strong>bank (Ostsee) o<strong>der</strong> Doggerbank (Nordsee).<br />

Bereiche von Sandbänken, die bei Ebbe regelmäßig trockenfallen, sind als<br />

Teile <strong>des</strong> Lebensraumtyps Sandwatt (Natura 2000-Code: 1140)<br />

aufzufassen. Windwattflächen <strong>der</strong> Ostsee gehören ebenfalls zu diesem<br />

Lebensraumtyp<br />

1150 * Lagunen <strong>des</strong> Küstenraumes Unter Lagunen werden vom Meer weitgehend o<strong>der</strong> vollständig<br />

abgeschnittene salzige / brackige o<strong>der</strong> stärker ausgesüßte<br />

Küstengewässer (Strandseen, Lagunen) mit zumin<strong>des</strong>t temporärem<br />

Salzwassereinfluss verstanden. Sie sind oft nur durch schmale<br />

Strandwälle, seltener auch durch Geröllwälle o<strong>der</strong> Felsriegel vom Meer<br />

getrennt und bei winterlichen Sturmfluten noch von<br />

Meerwassereinbrüchen betroffen. Lagunen sind ein charakteristisches<br />

Element <strong>der</strong> Ausgleichsküsten. Der Salzgehalt und <strong>der</strong> Wasserstand <strong>der</strong><br />

Strandseen kann stark variieren.<br />

Lagunen sind vegetationsfrei o<strong>der</strong> haben eine Vegetation <strong>der</strong> Ruppietea<br />

maritimae, Potametea, Zosteretea o<strong>der</strong> Charetea. Im Uferbereich können<br />

Röhrichte ausgebildet sein.<br />

Lagunen können primär (Strandwälle, Ausgleichsküsten) entstanden o<strong>der</strong><br />

sekundär durch Dämme o<strong>der</strong> Sieltore vom Meer abgetrennt sein. Sie<br />

unterscheiden sich von den Lagunen durch die kontinuierliche Zufuhr von<br />

1160 Flache große Meeresarme und<br />

-buchten (Flachwasserzonen<br />

und Seegraswiesen)<br />

Süßwasser.<br />

Flache große Meeresarme und -buchten mit ihren Flachwasser-zonen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e zwischen den Inselketten <strong>der</strong> Nordsee und dem Festland<br />

(soweit nicht Wattflächen), einschließlich Bodden und Haffs <strong>der</strong> Ostsee; je<br />

nach Gebiet unterschiedliche Substrate (Hart-/Weichsubstrate),<br />

vegetationsfrei o<strong>der</strong> mit Seegraswiesen.<br />

Flachwasserzonen <strong>des</strong> Meeres in Küstennähe, d.h. mit ständiger<br />

Wasserbedeckung und in denen durchlichtete Flachwasserzonen<br />

dominieren. Die landseitige Grenze wird in <strong>der</strong> Ostsee durch die<br />

Mittelwasserlinie gebildet. Die Abgrenzung zu den Wattflächen <strong>der</strong><br />

Nordsee erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Linie <strong>des</strong> mittleren Tide-<br />

Niedrigwassers. Innerhalb <strong>des</strong> Lebensraumtyps liegende Vorkommen von<br />

Lebensraumtyp 1110 (Sandbank), 1140 (Watt), 1170 (Riffe) werden<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 7


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

ausgegrenzt und dem jeweiligen Typ zugeordnet. Buchten mit einen<br />

fjordartigen Charakter die Flachwasserbereiche aufweisen, werden<br />

vollständig diesem Typ zugeordnet. Eingedeichte Flächen zählen nicht<br />

zudiesem Lebensraumtyp. Im Gegensatz zu Lagunen (1150) ständiger<br />

Wasseraustausch mit dem offenen Meer und durch fehlenden deutlichen<br />

Süßwasserdurchstrom von den Ästuaren (1130) unterschieden.<br />

1170 Riffe Vom Meeresboden aufragende mineralische o<strong>der</strong> biogene Hartsubstrate<br />

<strong>des</strong> Eu- und Sublitorals, häufig von Großalgen und Muscheln<br />

bewachsen, v.a. in <strong>der</strong> Ostsee auch mit höheren Pflanzen.<br />

Eingeschlossen sind sowohl Felswatten, Riffe entlang <strong>der</strong> Felsküsten<br />

(litoral reefs) als auch im offenen Meer aufragende Riffe (offshore reefs).<br />

Hierzu zählen dauerhaft überflutete o<strong>der</strong> bei Niedrigwasser<br />

herausragende Erhebungen aus Hartsubstraten, wie Felsen, Felswatt,<br />

Geschiebe und biogene Bildungen (z.B. Miesmuschelbänke und<br />

Sandkorallen- (Sabellaria)-Riffe), aber auch Steine und Blöcke auf<br />

submarinen Moränenrücken. Auf Grund <strong>der</strong> spezifischen glazialen und<br />

postglazialen Entwicklung von Nord- und Ostsee treten hier vielfach<br />

enge Verzahnungen mit dem Lebensraumtyp 1110 (Sandbank) auf.<br />

Geschiebereiche Erhebungen mit Mischsubstraten (z.B. Geschiebe,<br />

Mergel, Sande, Schlick) werden zu diesem Typ gestellt, wenn das<br />

Hartsubstrat dominiert.<br />

1210 Einjährige Spülsäume Von einjährigen Pflanzen besiedelte junge Spülsäume mit Meersenf-<br />

Gesellschaften (Cakiletea maritimae) auf angeschwemmtem<br />

organischem Material <strong>der</strong> Hochfluten und auf mit organischem Material<br />

angereichertem Kies. An Sandstränden häufig sandüberschüttet, ferner<br />

an Geröllstränden. Meist handelt es sich um schmale lineare<br />

Lebensräume, seltener auf Sandplaten auch um flächige Ausbildungen.<br />

Das Auftreten einer entsprechenden Vegetation (vgl. angegebene<br />

Syntaxa) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zuordnung eines<br />

Strandabschnittes zu diesem Lebensraumtyp.<br />

Die Vegetation aus überwiegend einjährigen Arten ist oft lückig (je nach<br />

Nutzungsintensität <strong>des</strong> Stran<strong>des</strong>) und kann sich nach je<strong>der</strong><br />

Hochflutsituation räumlich mehr o<strong>der</strong> weniger stark verän<strong>der</strong>n. Daher<br />

sind auch vegetationsfreie Bereiche <strong>des</strong> Spülsaums in die Abgrenzung<br />

mit einzubeziehen, wenn in dem betrachteten Abschnitt wenigstens ab<br />

und zu entsprechende Pflanzenarten vorkommen. Die Spülsäume sind<br />

meist linear ausgebildet, im Bereich <strong>der</strong> Sandplaten seltener auch<br />

flächig. Auf Grund <strong>der</strong> jahrweise unterschiedlichen Lage <strong>der</strong> Spülsäume<br />

über <strong>der</strong> Wasserlinie wird <strong>der</strong> gesamte Strand, bzw. Sandplate zwischen<br />

<strong>der</strong> Linie <strong>des</strong> Mittelwassers in <strong>der</strong> Ostsee bzw. mittleren Tide-<br />

Hochwassers in <strong>der</strong> Nordsee und landseits den Dünen 2110, 2120,<br />

2130 bzw. dem Auftreten von ausdauern<strong>der</strong> Vegetation in die<br />

Abgrenzung mit einbezogen. Primärdünen können Spülsaumarten<br />

enthalten, sie werden als eigener Lebensraumtyp 2110 abgetrennt,<br />

wenn Dominanz von Elymus farctus vorliegt und eine deutliche<br />

Erhöhung von i.d.R. min<strong>des</strong>tens 30 cm über den umliegenden Strand<br />

1220 Mehrjährige Vegetation <strong>der</strong><br />

Kiesstrände<br />

vorliegt.<br />

Geröll- und Kiesstrände mit ausdauern<strong>der</strong>, salzertragen<strong>der</strong> und<br />

nitrophiler Vegetation im oberen Bereich (Cakiletea maritimae p.p.).<br />

Eingeschlossen sind, auch gischtbeeinflusste Unterhänge von Fels- und<br />

Steilküsten mit entsprechen<strong>der</strong> Vegetation.<br />

Der Lebensraumtyp umfasst Kies- und Geröllstrände, an denen die<br />

typische halophytische Vegetation aus überwiegend mehrjährigen Arten<br />

ausgebildet ist. Kleinere vegetationsfreie Bereiche zwischen<br />

Vorkommen <strong>der</strong> entsprechenden Vegetation können in die Abgrenzung<br />

miteinbezogen werden.<br />

Im Bereich von Steilküsten werden vorgelagerte Kiesstrände mit<br />

entsprechen<strong>der</strong> Vegetation separat erfasst.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 8


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

1230 Atlantik-Felsküsten und Ostsee- Fels- und Steilküstenkomplexe <strong>des</strong> Atlantiks, <strong>der</strong> Nord- und<br />

Fels- und Steilküsten<br />

Ostseeküsten mit min<strong>des</strong>tens teilweisem Bewuchs höherer Pflanzen. Da<br />

es sich um einen dynamischen Lebensraum handelt, ist <strong>der</strong><br />

Gesamtkomplex <strong>des</strong> SteiIabfalls einschließlich eines min<strong>des</strong>tens 100 m<br />

breiten Schutzstreifens oberhalb <strong>der</strong> Abbruchkante einzubeziehen. An<br />

<strong>der</strong> Ostsee kommen Krei<strong>des</strong>teilküsten und Moränensteilküsten, an <strong>der</strong><br />

Nordsee i.w. die Sandsteinfelsküste von Helgoland vor. Der<br />

Lebensraumtyp stellt einen Biotopkomplex dar. Darin können<br />

Vorkommen an<strong>der</strong>er Lebensraumtypen enthalten sein (z.B. Kalk-<br />

Trockenrasen [6210], Kalktuffquellen [7220] etc.), die nicht zusätzlich<br />

einzeln erfasst werden müssen.<br />

Die Abgrenzung <strong>des</strong> Lebensraumtyps schließt die vorgelagerten<br />

1310 Pioniervegetation mit Salicornia<br />

Strände (1210, 1220) aus und beginnt direkt am Hangfuß. Sie schließt<br />

die obere Abbruchkante mit ein. Bei aktiven Kliffs sollte bei <strong>der</strong><br />

Gebietsabgrenzung die Rückverlagerung <strong>der</strong> Abbruchkante<br />

berücksichtigt werden. Min<strong>des</strong>thöhe 1 m, maximale Entfernung <strong>des</strong><br />

Hangfußes zur Küstenlinie 100 m, Inklination in den steilsten Partien<br />

min<strong>des</strong>tens 30°. Auf Grund <strong>der</strong> unterschiedlichen Aktivität <strong>der</strong><br />

Steilküstenabschnitte zählen sowohl aktiv im Rückgang befindliche als<br />

auch <strong>der</strong>zeit inaktive Steilküsten zu diesem Lebensraumtyp. Fossile<br />

Kliffs (ohne Kontakt zum Meer) sind ausgeschlossen. Auf Grund <strong>der</strong><br />

Dynamik können auch zeitweise größere vegetationsfreie Abschnitte<br />

auftreten.<br />

Das Quellerwatt ist durch einjährige lückige Pioniervegetation <strong>des</strong><br />

und an<strong>der</strong>en einjährigen Arten Salzgrünlan<strong>des</strong> im Eulitoral <strong>der</strong> Küsten auf sandigen und schlickigen<br />

auf Schlamm und Sand Böden gekennzeichnet. Es schließt das Watt und tiefliegende<br />

(Queller-Watt)<br />

Sandplaten, zwischen ca. -40 bis 0 cm unter MTHW, mit Vegetation <strong>der</strong><br />

Thero-Salicornietalia ein.<br />

1330 Atlantische Salzwiesen Salzgrünland <strong>des</strong> Atlantiks, <strong>der</strong> Ost- und Nordsee in seiner gesamten<br />

(Glauco-Puccinellietalia typischen Zonation vom Andelrasen (natürlich o<strong>der</strong> beweidet bzw.<br />

maritimae)<br />

halbnatürlich), über die höher gelegenen Rotschwingel-,<br />

2110 Primärdünen<br />

Bottenbinsenrasen und Strandwermutgestrüpp bis zu den<br />

Hochflutspülsäumen mit Agropyron pycnanthum. Eingeschlossen sind<br />

auch Bestände mit den Seggen Carex distans und Carex extensa o<strong>der</strong><br />

von Eleocharis uniglumis und Eleocharis palustris. Wichtiges<br />

Kennzeichen <strong>des</strong> Salzgrünlan<strong>des</strong> ist die natürliche Überflutungsdynamik<br />

durch das Meerwasser (Nordsee). An <strong>der</strong> Ostsee tritt Salzgrünland u.a.<br />

auch auf Torfsubstraten ("Küstenüberflutungsmoore") auf und ist hier<br />

sekundär durch Beweidung aus Brackwasserröhricht etc. entstanden.<br />

Der Lebensraumtyp umfasst das von den Hochfluten von Nord- und<br />

Ostsee erreichte salzbeeinflusste Grünland. Als Abgrenzungskriterium<br />

kann damit das Vorkommen von Vegetation <strong>der</strong> genannten Syntaxa<br />

verwendet werden. Kleinere vegetationsfreie Stellen können in die<br />

Abgrenzung miteinbezogen werden. Angrenzende, bereits verlandete<br />

Brackwasserröhrichte, die Arten <strong>der</strong> Salzwiesen enthalten, sind<br />

eingeschlossen.<br />

Primär- o<strong>der</strong> Vordünen <strong>der</strong> sandigen Anlandungsküsten <strong>des</strong> Atlantiks,<br />

<strong>der</strong> Nord- und Ostsee. Von nur wenigen Pflanzen, meist Strandquecke<br />

Elymus farctus (=Agropyron junceum), besiedelt, erreichen sie eine<br />

Höhe bis ca. 1 m, ehe sie von Strandhafer-Weißdünen abgelöst werden<br />

(biogene Dünenbildung).<br />

Wesentliches Kriterium für die Abgrenzung <strong>des</strong> Lebensraumtyps ist das<br />

Vorkommen <strong>der</strong> entsprechenden Pflanzenarten und eine deutliche<br />

Erhöhung von i.d.R. wenigen Zentimetern bis > 30 cm über den<br />

umliegenden Strand; Initialstadien mit Spülsaumarten (Cakiletea<br />

maritimae), ohne deutliche Dünenbildung sind dem Lebensraumtyp<br />

1210 zuzurechnen. Größere vegetationsfreie Strandabschnitte sind<br />

ausgeschlossen. Dieser Lebensraumtyp ist von den Weißdünen mit<br />

Strandhafer (2120) durch das Fehlen von Ammophila arenaria<br />

unterschieden.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info niessen-la.de 9


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

2120 Weißdünen mit Strandhafer<br />

(Ammophilia arenatia)<br />

2130 * Festliegende Küstendünen mit<br />

kra utiger Vegetation<br />

(Graudünen)<br />

2150 Festliegende entkalkte Dünen<br />

<strong>der</strong> atlantischen Zone (Calluno-<br />

Ulicetea)<br />

2160 Dünen mit Hippophaü<br />

rhamnoi<strong>des</strong><br />

2170 Dünen mit Salix repens ssp.<br />

argentea (Salicion arenariae)<br />

Von Strandhafer (Ammophila arenaria und x Ammocalamagrostis<br />

baltica) dominierte, bis mehrere Meter hohe Weißdünen an den Atlantik-<br />

, Nord- und Ostseeküsten. Charakteristisch sind meist hohe Sandzufuhr,<br />

beginnende Aussüßung <strong>des</strong> Bodens und Grundwasserunabhängigkeit.<br />

Kriterium für die Abgrenzung <strong>des</strong> Lebensraumtyps ist das dominante<br />

Vorkommen von Ammophila arenaria bzw. Ammocalamagrostis baltica<br />

o<strong>der</strong> v.a. im östlichen Teil <strong>der</strong> Ostseeküste Leymus arenarius. Dünen<br />

ohne Vorkommen dieser Arten sind ausgeschlossen.<br />

Natürlicherweise sind Ammophila arenaria und auch Leymus arenarius<br />

zum Lebendverbau (biologische Festlegung von wan<strong>der</strong>nden<br />

Küstendünen u.a.) geeignet. Die Lebensräume lassen sich aus<br />

vegetationskundlicher Sicht relativ leicht regenerieren, wobei die<br />

selteneren Arten nur langsam einwan<strong>der</strong>n.<br />

Festliegende, meist von Süßgräsern dominierte, gehölzfreie bzw. -arme<br />

Dünen mit beginnen<strong>der</strong> Bodenbildung landwärts <strong>der</strong> Strandhaferdünen<br />

an den Küsten <strong>des</strong> Atlantiks, <strong>der</strong> Nord- und Ostsee.<br />

Neben artenreichen Beständen <strong>des</strong> Koelerion albescentis<br />

(Dünenschillergras-Rasen), <strong>des</strong> Cotynephorion (Silbergras-Rasen) und<br />

<strong>des</strong> Thero-Airion-Verban<strong>des</strong> (Kleinschmielen-Rasen) ist ferner<br />

Kryptogamenreichtum (stellenweise Moos- und Flechtenteppiche)<br />

charakteristisch. Gelegentlich kommen Übergänge zu Halbtrockenrasen<br />

<strong>des</strong> Mesobromion und zu den Säumen <strong>der</strong> Trifolio-Geranietea vor. Der<br />

Kalkgehalt variiert je nach Ausgangssubstrat. Wesentliches<br />

Abgrenzungskriterium ist das Vorkommen von Vegetation <strong>der</strong><br />

genannten Syntaxa auf Küstendünen. Größere Sandebenen sowie<br />

Vorkommen, in denen kein Küsteneinfluss mehr besteht, gehören nicht<br />

zum Lebensraumtyp. Eingeschlossen sind kleinere, flache Bereiche<br />

zwischen Dünenkomplexen und kleinere vegetationsfreie Bereiche.<br />

Vorkommen auf Geest- (Nordsee) o<strong>der</strong> Moränenmaterial (Ostsee)<br />

gehören nicht zu den Graudünen. Graudünen mit von Holzgewächsen<br />

dominierter Vegetation, wie Heiden, Gebüsche und Vorwaldstadien und<br />

Wäl<strong>der</strong>, gehören nicht zum Lebensraumtyp. Sie sind separat als<br />

Lebensraumtypen Küstendünen mit Empetrum nigrum — Heiden (2140),<br />

Küstendünen mit Calluna — Heiden (2150) und Küstendünen mit<br />

Hippophae rhamnoi<strong>des</strong> (2160), Küstendünen mit Salix arenaria (2170)<br />

und Bewaldete Dünen <strong>der</strong> Küste (2180) zu erfassen.<br />

Dünenheiden (Braundünen) <strong>der</strong> Küsten mit Dominanz von Calluna<br />

vulgaris. Kriterium für die Abgrenzung dieses Lebensraumtyps ist das<br />

dominante Vorkommen von Calluna vulgaris auf Küstendünen. Der<br />

Lebensraumtyp tritt oft eng verzahnt mit Empetrum nigrum-Heiden auf<br />

und ist dann als Komplex abzugrenzen. Wenn ein nennenswerter Anteil<br />

an Empetrum nigrum-Heiden im Komplex vorhanden ist, so ist <strong>der</strong><br />

gesamte Komplex den Empetrum nigrum-Küstenheiden zuzuordnen. Ist<br />

<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Empetrum nigrum-Heiden im Komplex nur gering, so wird<br />

<strong>der</strong> Komplex als Küstendüne mit Calluna-Heiden zu diesem<br />

Lebensraumtyp gestellt. Kleinere Bereiche ohne Calluna vulgaris-<br />

Dominanz können in die Abgrenzung miteinbezogen werden. Auch<br />

kleinere Bereiche zwischen Dünen, sofern sie eine entsprechende<br />

Vegetation tragen, sind eingeschlossen.<br />

Mit Sanddorngebüschen (Hippophaä rhamnoi<strong>des</strong>) bewachsene<br />

Graudünen. Abgrenzungskriterium ist das dominante Vorkommen von<br />

Hippophaö rhamnoi<strong>des</strong> auf Küstendünen. Einzelpflanzen sind<br />

ausgeschlossen. Von den Küstendünen mit Salix arenaria ist <strong>der</strong><br />

Lebensraumtyp durch die Dominanz von Hippophaä rhamnoi<strong>des</strong><br />

abzugrenzen. Feuchte Dünentäler mit dominantem Vorkommen von<br />

Hippophaä rhamnoi<strong>des</strong> sind eingeschlossen.<br />

Dünenweidengebüsche mit Kriech-Weide Salix repens ssp. argentea<br />

[Salix arenaria]. Abgrenzungskriterium ist das dominante Vorkommen<br />

von Salix arenaria auf Graudünen. Vorkommen einzelner Pflanzen von<br />

Salix arenaria sind nicht zu erfassen. Von den Küstendünen mit<br />

Hippophaü rhamnoi<strong>des</strong> ist <strong>der</strong> Lebensraumtyp durch die Dominanz von<br />

Salix arenaria abzugrenzen. Dominante Vorkommen von Salix arenaria<br />

in feuchten Dünentälern sind eingeschlossen.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 10


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

2180 Bewaldete Dünen <strong>der</strong><br />

atlantischen, kontinentalen und<br />

borealen Region<br />

Natürliche o<strong>der</strong> naturnahe Wäl<strong>der</strong> auf Küstendünen <strong>der</strong> Atlantikküste,<br />

<strong>der</strong> Nord- und Ostsee. Dies können bodensaure Eichen- und Eichen-<br />

Birken-Buchen-Wäl<strong>der</strong> (Quercion robori-petraeae), an südlichen<br />

Atlantikküsten auch Flaumeichenwäl<strong>der</strong> (Quercetalia pubescenti-<br />

petraeae) o<strong>der</strong> kiefernreiche Mischwäl<strong>der</strong> sein. Lokal können aus<br />

feuchten Dünenheiden bzw. Dünentälern auch feuchte Laubmischwäl<strong>der</strong><br />

bis hin zu Bruchwäl<strong>der</strong>n entstehen. An <strong>der</strong> Ostsee treten stellenweise<br />

auch bodensaure Buchenwäl<strong>der</strong> (Erosionsküste) und nach Osten<br />

zunehmend kiefernreiche Wäl<strong>der</strong> auf.<br />

Abgrenzungskriterium ist das Vorkommen von naturnahem Laubwald<br />

(Nord- und Ostsee) o<strong>der</strong> Laubmischwald (Ostsee) auf Küstendünen.<br />

Kiefernforste ohne naturnahen Unterwuchs (z.B. zur Harzgewinnung)<br />

sind ausgeschlossen. Vorkommen in feuchten Dünentälern sowie auf<br />

Sandflächen zwischen den Küstendünen sind eingeschlossen.<br />

2190 Feuchte Dünentäler Feuchte Senken und Deflationsmulden in Dünensystemen als<br />

komplexer Lebensraum mit ihren permanenten o<strong>der</strong> temporären<br />

Gewässern, Zwergbinsen-Pionierformationen, Vermoorungen, feuchtem<br />

Grasland, Röhrichten und Großseggenrieden, feuchten Heiden etc..<br />

Abgegrenzt werden feuchte bis nasse Dünentäler <strong>der</strong> Küstendünen mit<br />

aquatischer, amphibischer o<strong>der</strong> terrestrischer Vegetation <strong>der</strong><br />

aufgeführten Biotoptypen / Syntaxa. Dünentäler mit dominanter<br />

Beteiligung von Holzgewächsen sind ausgeschlossen und können in<br />

den Lebensraumtypen Küstendünen mit Salix repens-Gebüschen<br />

(2170), Graudünen mit Sanddorn-Gebüschen (2160) o<strong>der</strong> Küstendünen<br />

mit Cal/una-Heiden (2150) bzw. Empetrum nigrum-Küstenheiden (2140)<br />

erfasst werden.<br />

Die Abgrenzung soll anhand <strong>des</strong> Vorkommens von Feuchte<br />

anzeigenden Vegetationstypen erfolgen. Der Lebensraumtyp kommt oft<br />

nur kleinflächig ausgebildet inmitten von Vorkommen an<strong>der</strong>er<br />

Lebensraumtypen <strong>der</strong> Küstendünen vor.<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen mit<br />

einer Vegetation <strong>des</strong><br />

Magnopotamions o<strong>der</strong><br />

Hydrocharitions<br />

5130 Juniperus communis-<br />

Formationen auf<br />

Zwergstrauchheiden o<strong>der</strong><br />

Kalktrockenrasen<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald<br />

(Asperulo-Fagetum)<br />

Prioritäre Lebensraumtypen<br />

Natürliche eutrophe Seen und Teiche einschließlich ihrer Ufervegetation<br />

mit Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation [z.B. mit<br />

Wasserlinsendecken (Lemnetea), Laichkrautgesellschaften<br />

(Potamogetonetea pectinati), Krebsschere (Stratiotes aloi<strong>des</strong>) o<strong>der</strong><br />

Wasserschlauch (Utricularia ssp.)].<br />

Die EU-Kommission hat klargestellt, dass - entsprechend <strong>der</strong> Definition<br />

von natürlich - dieser Lebensraumtyp sowohl primäre als auch<br />

sekundäre Vorkommen (z.B. Teiche) umfasst, wenn diese einer<br />

(halb)natürlichen Entwicklung unterliegen.<br />

Kriterium zur Abgrenzung dieses Lebensraumtyps ist das Vorkommen<br />

von Vegetation <strong>der</strong> aufgeführten Syntaxa in eutrophen Stillgewässern.<br />

Die Abgrenzung umfasst das gesamte Gewässer, in dem Vegetation <strong>der</strong><br />

aufgeführten Syntaxa nachgewiesen werden kann. Neben dem<br />

eigentlichen Wasserkörper ist auch <strong>der</strong> amphibische Bereich mit seinen<br />

Röhrichten, Hochstaudenfluren und Seggenrie<strong>der</strong>n in die Abgrenzung<br />

mit einzubeziehen. Vorkommen <strong>der</strong> Vegetationstypen in langsam<br />

fließenden Gewässern sind ausgeschlossen.<br />

Formationen mit Juniperus communis in <strong>der</strong> Ebene und im Bergland in<br />

folgenden Ausprägungen:<br />

a) Beweidete o<strong>der</strong> inzwischen brachgefallene Halbtrockenrasen und<br />

trockene Magerrasen auf Kalk mit Wachol<strong>der</strong>gebüschen, z.B.<br />

"Wachol<strong>der</strong>heiden" Süddeutschlands.<br />

b) Verbuschte Zwergstrauchheiden (Calluna-Heiden) mit Juniperus<br />

communis (Wachol<strong>der</strong>-Zwergstrauchheiden).<br />

Kriterium zur Abgrenzung dieses Lebensraumtyps ist das Vorkommen<br />

von Wachol<strong>der</strong>-Beständen. Einzelbüsche o<strong>der</strong> Bestände mit wenigen<br />

Exemplaren o<strong>der</strong> sehr lückiger Verteilung <strong>des</strong> Wachol<strong>der</strong>s sind<br />

ausgeschlossen und als entsprechende Heide o<strong>der</strong> als Trockenrasen zu<br />

fassen.<br />

Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwäl<strong>der</strong> auf kalkhaltigen<br />

und neutralen aber basenreichen Böden <strong>der</strong> planaren bis montanen<br />

Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophytenreich. In<br />

höheren Lagen z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba<br />

(Bergmischwäl<strong>der</strong> basenreicher Böden).<br />

Büro für Landschafts - und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 - Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 11


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Tab. 3<br />

FFH — Arten innerhalb <strong>des</strong> FFH — Gebietes 1544-302 „<strong>West</strong>rügensche Boddenlandschaft mit<br />

Hiddensee"(LuNG, 2006a; BUNDESAMT FUR NATURSCHUTZ, unter www.bfn.de , 2006)<br />

Meerneunauge, Flussneunauge, Maifisch, Finte„ , Seehund„<br />

EU —<br />

Code FFH — Art Lebensraum und Lebensweise<br />

1355 Fischotter<br />

Population: ca. <strong>1.</strong>200 Tiere<br />

(Lutra lutra)<br />

Lebensraum: Europa, Asien bis Polarkreis und nördliches Afrika. Nicht<br />

auf Arabischer Halbinsel, Südiran, Südpakistan und Vor<strong>der</strong>indien, außer<br />

Vorkommen im südlichsten Vor<strong>der</strong>indien und Sri Lanka<br />

Körperbau: Rumpf 55 -95 cm lang, Schwanz 26-55- cm, Weibchen<br />

kleiner als Männchen<br />

Nahrung: zu 90 % Fisch, weiterhin Insekten, Lurche, Wasservögel,<br />

Kleinsäuger, Krebse und Molluske.<br />

Verhalten: Fischotter sind scheu und leben in unzugänglichen Uferzonen<br />

von Gewässern. Sie sind an naturnahe Lebensräume, an morphologisch<br />

reich geglie<strong>der</strong>te Biotope gebunden. Die Reviergröße ist vom<br />

Nahrungsangebot und den Eisverhältnissen im Winter abhängig. Im<br />

Revier, das durch Kot mit Duftmarken an Stellen markiert wird, an denen<br />

an<strong>der</strong>e Fischotter vorbeikommen können, sind meist ein unterirdischer<br />

Hauptbau und mehrere Fluchtunterschlüpfe.<br />

Gefährdungsursachen: Umweltverän<strong>der</strong>ungen insbeson<strong>der</strong>e<br />

1166 Nördlicher Kammmolch (Triturus<br />

Wasserverschmutzung und Uferberäumung.<br />

Vorkommen im Umfeld <strong>des</strong> Untersuchungsraumes: In den Ufersäumen<br />

<strong>des</strong> Großen und Kleinen Jasmun<strong>der</strong> Boddens nachgewiesen.<br />

Der Nördliche Kammmolch ist ein recht großer, kräftiger Wassermolch<br />

cristatus)<br />

mit breitem Kopf. Die Männchen erreichen eine Länge von zehn bis<br />

maximal 18 Zentimetern, die Weibchen von elf bis maximal 20<br />

Zentimetern. Die Oberseite ist grau-schwarz gefärbt, mit undeutlichen<br />

dunkleren Punkten o<strong>der</strong> Flecken; die Haut erscheint leicht warzig<br />

gekörnelt. Die Flanken sind im Übergang zur Bauchseite intensiv<br />

weißlich granuliert. Der Bauch ist gelb o<strong>der</strong> orange mit schwarzen<br />

Flecken. Dieses Fleckenmuster ermöglicht bei feldbiologischen<br />

Untersuchungen sogar die individuelle Unterscheidung <strong>der</strong> Tiere. Zur<br />

Paarungszeit entwickeln die Männchen als Wassertracht einen hohen,<br />

stark gezackten Hautkamm auf Rücken und Schwanz, <strong>der</strong> an <strong>der</strong><br />

Schwanzwurzel unterbrochen ist (im Gegensatz zum Teichmolch).<br />

Charakteristisch ist bei den Männchen außerdem ein perlmutt-silbriges<br />

Band („Milchstreifen") an den Schwanzseiten und eine stärker gewölbte,<br />

schwarze Kloake. Die Weibchen verlügen nur über einen niedrigen<br />

Schwanzflossensaum. Bei ihnen setzt sich die orange Bauchfärbung<br />

über die Kloake auf <strong>der</strong> unteren Schwanzkante fort. In Nordeuropa<br />

sollen auch komplett schwarze Kammmolche vorkommen. Nach dem<br />

Gewässeraufenthalt wird im Spätsommer die Wassertracht,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die auffälligen Hautsäume <strong>der</strong> Männchen, weitgehend<br />

zurückgebildet und weicht einer unscheinbareren Landtracht.<br />

Kammmolche leiden wie alle mitteleuropäischen Amphibien vor allem<br />

unter <strong>der</strong> Zerstörung o<strong>der</strong> Beeinträchtigung von Kleingewässern in <strong>der</strong><br />

Kulturlandschaft durch Zuschüttung o<strong>der</strong> Eintrag von Müll und<br />

Umweltgiften (vor allem Pestizide aus <strong>der</strong> Landwirtschaft!). Auch die<br />

Einschwemmung von Düngerstoffen belastet viele Gewässer und trägt<br />

zu ihrer vorzeitigen Verlandung durch Eutrophierung bei. Werden von<br />

Menschen Fische in Kleingewässer eingesetzt, die dort natürlicherweise<br />

nicht vorkommen würden, führt dies in <strong>der</strong> Regel zum Zusammenbruch<br />

von Lurchpopulationen, da <strong>der</strong>en Laich und Larven von den meisten<br />

Fischen gefressen werden. Auch ein zu starkes Aufkommen von<br />

Bäumen direkt am Ufer entwertet die Laichgewässer, weil dadurch zu<br />

wenig Sonneneinstrahlung zur Wasserfläche durchdringen kann.<br />

Als „Teilsiedler" mit jahreszeitlich unterschiedlichen Lebensräumen<br />

reagieren Kammmolche und an<strong>der</strong>e Arten aber auch empfindlich auf<br />

Landschaftsverän<strong>der</strong>ungen im weiteren Umfeld <strong>der</strong> Gewässer. So führt<br />

die Abholzung von Hecken und an<strong>der</strong>en Feldgehölzen zum Verlust von<br />

Sommer- bzw. Überwinterungshabitaten. Intensive Flächennutzungen<br />

sowie <strong>der</strong> Bau und Betrieb von Straßen haben eine Trennwirkung<br />

zwischen den Teillebensräumen, so dass dort kein ausreichen<strong>der</strong><br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 12


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

EU —<br />

Code FFH — Art Lebensraum und Lebensweise<br />

räumlicher Austausch von Individuen mehr stattfinden kann. Man spricht<br />

von einer Fragmentierung o<strong>der</strong> Verinselung <strong>der</strong> Habitate. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei den Wan<strong>der</strong>ungen, etwa vom Winterquartier zum Laichgewässer,<br />

erleiden Kammmolche und an<strong>der</strong>e Amphibien an vielen Stellen im dicht<br />

besiedelten Mitteleuropa erhebliche Verluste durch den Straßenverkehr.<br />

1014 Schmale Windelschnecke<br />

(Vertigo angustior)<br />

1364 Kegelrobbe (Halichoerus gtypus<br />

)<br />

1351 Schweinswal (Phocoena<br />

phocoena)<br />

1365 Gemeiner Seehund (Phoca<br />

vitulina)<br />

1099 Flussneunauge (Lampetra<br />

tluviatilis)<br />

nicht kalkliebende, feuchtigkeitsliebende, stenöke Art „basenreicher<br />

Nassbiotope, die auch vorübergehend nicht austrocknen", wie<br />

Sumpfwiesen <strong>der</strong> Talauen, „durchgehend nasse Wiesen, zwischen<br />

Moos", Quellhorizonte an Berghängen (TuRNER et al. 1998), ferner in<br />

den „Spülsäumen von Fließgewässern" (Schalenfunde) und auch in<br />

nassen Dünenmulden (KERNEY et al., 1983) anzutreffen. In Schweden,<br />

aber auch in Mitteleuropa, auch in Sumpfwäl<strong>der</strong>n auf kalkreichem<br />

Substrat und in <strong>der</strong> Streu von Weiden- und Erlengebüschen (FECHTER &<br />

FALKNER 1990, TURNER et al. 1998, HELSDINGEN et al. 1996).<br />

Häufig zusammen mit V. geyeri im selben Gebiet. Nachweise im Genist<br />

von Flüssen können auch allochthon sein und begründen für sich allein<br />

noch nicht ein Vorkommen an dieser Stelle (TuRNER et al. 1998).<br />

Gefährdungsursachen: „Grundwasserabsenkungen, Aufschüttungen,<br />

Bauten, Überdüngung" (TuRNER et al. 1998). Entwässerung von<br />

Feuchtgebieten (HELSDINGEN et al. 1996).<br />

Nach längerer Trockenheit oft schwierig nachweisbar.<br />

Verbreitung / Lebensraum Nordatlantik im Bereich subarktischer und<br />

temperierter Gewässer, nur noch wenige Tiere in <strong>der</strong> südlichen Nordsee<br />

und in <strong>der</strong> Ostsee, Tiere im westlichen Nordatlantik ca. 20% größer als<br />

Tiere <strong>des</strong> östlichen Nordatlantik. Können schon als Jungtiere sehr weit<br />

wan<strong>der</strong>n (nachgewiesen wurde die Strecke von 1280 km innerhalb von<br />

25 Tagen bei einem Jungtier). Bilden große Gruppen während <strong>der</strong><br />

Ruhephasen, beson<strong>der</strong>s während Paarungs-, Aufzucht- und<br />

Fortpflanzungsphase. Gefährdungsursachen: Bejagung,<br />

Umweltkatastrophen Natürlicher Feind: Schwertwal<br />

Vorkommen: in fast allen europäischen Gewässern, in <strong>der</strong> Ostsee und<br />

im Mittelmeer nahezu ausgerottet.<br />

Lebensraum: fiache Küstenbereiche, aber auch tiefere Schelfgebiete,<br />

Fjorde und Buchten<br />

Ernährung: Schwarmfische wie Hering o<strong>der</strong> Makrele, aber auch<br />

Bodenfische und Krebstiere, min<strong>des</strong>tens 4kg Fisch täglich<br />

Gefährdung: starke Bestandsbedrohung durch Zerstörung ihrer Umwelt,<br />

Unterwasserlärm, Überfischung <strong>der</strong> Beutetiere, hohe To<strong>des</strong>rate in<br />

Fischereinetzen.<br />

Die größten Vorkommen findet man im Wattenmeer und in <strong>der</strong><br />

deutschen Bucht. Dort sind die Seehundbestände eng in den<br />

wachsenden Tourismus eingebunden.<br />

Lebensraum: nördliche Küstenabschnitte <strong>des</strong> Atlantiks und Pazifiks, in<br />

Europa an den Küsten von Island bis Portugal, bevorzugt seichte<br />

Gewässer mit viel Sand. standorttreue Raubtiere, leben in großen<br />

Rudeln.<br />

Körperbau: Gewicht bis 100 Kg, Länge 150 — 200 cm, die Weibchen<br />

sind meist etwas kleiner als die Männchen.<br />

Nahrung: ausschließlich Fisch, Muscheln und Krabben, täglich<br />

zwischen 6 und 10 Kg Nahrung.<br />

Gefährdungsursachen: Umweltverschmutzung, Seehundstaupe,<br />

menschliche Störung<br />

Verbreitung in Europa: Küstengewässer und Flüsse <strong>des</strong> nordwestlichen<br />

Mittelmeers, entlang <strong>der</strong> Europäischen Atlantik-Küste, Nordsee und<br />

Baltisches Meer; nicht vorhanden im Schwarzen - und Kaspischen Meer<br />

sowie in <strong>der</strong> Polar-Region;<br />

Lebensraum: junge Tiere überwiegend im Meer, ausgewachsene<br />

Exemplare überwiegend in Flüssen; Wan<strong>der</strong>ung im August, am<br />

Gewässergrund lebend, Tiefenbereich bis 10m<br />

Größe: ca. 50 cm, Gewicht: max. 0,7 kg<br />

Gefährdung: Gewässerverschmutzung, gestörte Wan<strong>der</strong>wege in den<br />

Flüssen<br />

Population: Aussagen zur Population können nicht getroffen werden,<br />

jedoch konnten in den vergangenen Jahren kaum Nachweise zum<br />

Vorkommen <strong>der</strong> Art im Ostseeraum geführt werden.<br />

1095 Meerneunauge (Petromyzon Verbreitung in Europa: westliches Mittelmeer bis Nordnorwegen,<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 13


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

EU —<br />

Code FFH — Art Lebensraum und Lebensweise<br />

matinus) Ostsee, Großbritannien bis Island, sowohl vor den Flussmündungen <strong>der</strong><br />

atlantischen Küsten Europas und Nordamerikas als auch im offenen<br />

Meer<br />

Größe: Länge 60-75 cm (max. 1m), Gewicht: 1 kg<br />

Lebensraum: Die Erwachsenen, bis zu 1 m langen und ca.1 kg<br />

schweren Tiere leben im Meer. Sie wan<strong>der</strong>n im Frühjahr (März-Juni) ins<br />

Süßwasser ein, um an relativ tiefen (40-60 cm Wassertiefe) und kiesigen<br />

Stellen abzulaichen. Zuvor wird bei Temperaturen ab 15 ° C eine<br />

Nestmulde von bis zu 1 m Länge ausgehoben (BAST 1989). Nach <strong>der</strong><br />

Paarung verenden die Tiere innerhalb einiger Tage bis Wochen. Die<br />

schlüpfenden Larven lassen sich nachts mit <strong>der</strong> Strömung verdriften um<br />

sich in Schlickbänke einzuwühlen. Die Larvalphase im Süßwasser<br />

dauert 2- 5 Jahre (max. bis 8 Jahre, BAST 1989). Die Metamorphose<br />

erfolgt bei einer Länge von 15-20 cm. Zu Beginn <strong>des</strong> Winters wan<strong>der</strong>n<br />

die umgewandelten Meerneunaugen vorwiegend nachts flussabwärts.<br />

Im Meer ernähren sie sich 2-4 Jahre lang parasitisch von Fischen<br />

Gefährdung: Gewässerverschmulzung und Zerstückelung <strong>der</strong><br />

Fließgewässer (verhin<strong>der</strong>n die Laichwan<strong>der</strong>ung).<br />

Population: Aussagen zur Population können nicht getroffen werden,<br />

jedoch konnten in den vergangenen Jahren kaum Nachweise zum<br />

Vorkommen <strong>der</strong> Art im Ostseeraum geführt werden.<br />

1103 Finte (Alosa fallax) Die Finte gehört zur Ordnung <strong>der</strong> Heringsfische (Clupeidae) ebenso wie<br />

<strong>der</strong> Maifisch. Diese Tiere sind Schwarmfische.<br />

Vorkommen: Finten sind in den europäischen Küstengebieten <strong>des</strong><br />

Mittelmeeres, Atlantiks, <strong>der</strong> Nord- und Ostsee verbreitet, halten sich<br />

aber auch in den Ästuarien <strong>der</strong> unteren Flussgebiete auf. Sie wan<strong>der</strong>n<br />

innerhalb küstennaher Gewässer und im Brackwasser, so dass die AWZ<br />

nur geringe Bedeutung für die Finte haben dürfte. In Mecklenburg-<br />

Vorpommern galt sie bisher als ausgestorben, seit 1995 ist sie aber<br />

wie<strong>der</strong> regelmäßig an <strong>der</strong> Ostseeaußenküste und vereinzelt im<br />

deutschen Teil <strong>des</strong> Stettiner Haffs nachgewiesen worden.<br />

Merkmale: Sie haben einen lang gestreckten Körper und einen<br />

kegelförmigen Kopf mit vergleichsweise großen Augen. Ihre<br />

Grundfärbung ist blaugrün bis stahlblau mit hellen silbrigen Bauchseiten.<br />

Die durchschnittliche Größe <strong>der</strong> Finte liegt bei 35-40cm und sie erreicht<br />

ein Durchschnittsgewicht von bis zu 2 kg.<br />

Lebensdauer: Diese Fische können etwa 8 bis 10 Jahre alt werden.<br />

Ernährung: Finten ernähren sich von Insekten und Würmern, aber auch<br />

von kleinen Fischen und Krebstieren.<br />

Fortpflanzung: Die Laichzeit findet im Frühjahr statt. Die Laichreife<br />

erreicht die Finte im Alter von 2 bis zu 6 Jahren. Zum Laichen wan<strong>der</strong>n<br />

diese Fische flussaufwärts. Nachdem die Weibchen ca. 100.000 bis<br />

200.000 Eier abgegeben haben, wan<strong>der</strong>n die Finten wie<strong>der</strong> zurück ins<br />

Meer. Die Jungfische ziehen im Herbst ebenfalls ins Meer.<br />

Gefährdung: als stark gefährdet eingestuft. Ursachen für den<br />

erheblichen Bestandsrückgang sind die zunehmende<br />

Wasserverschmutzung, Fischerei, die Eutrophierung <strong>des</strong><br />

Lebensraumes, die zu unerwünschtem Wucher bestimmter<br />

Pflanzenarten führt - und Wasserbaumaßnahmen. Aber auch die<br />

Wan<strong>der</strong>ungen zu den Laichplätzen, die zu dem Überleben <strong>der</strong> Art<br />

notwendig sind, sind durch den wasserwirtschaftlichen Ausbau von<br />

Fließgewässern im Einzugsbereich stark erschwert.<br />

Die Finte benötigt als marine Schutzgebiete die gesamten Ästuare <strong>der</strong><br />

größeren deutschen Flüsse (Laichgebiete, Larval- und<br />

Jungfischlebensräume) sowie die angrenzenden Wattenmeergebiete<br />

und küstennahen Bereiche <strong>der</strong> Deutschen Bucht, in denen sich die<br />

Adulttiere außerhalb <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>zeit aufhalten, binnenwärts werden für<br />

die Finte keine weiteren Flussgebiete benötigt, da die Laichgebiete<br />

bereits im Ästuarbereich liegen.<br />

Population: Aussagen zur Population können nicht getroffen werden,<br />

jedoch konnten in den vergangenen Jahren kaum Nachweise zum<br />

Vorkommen <strong>der</strong> Art im Ostseeraum geführt werden.<br />

1102 Maifisch (Alosa alosa) Der Maifisch gehört zur Ordnung <strong>der</strong> Heringsfische (Clupaidae).<br />

Maifische sind Schwarmfische. Dieser Fisch ist an <strong>der</strong> gesamten<br />

europäischen Küste, u. a. auch an <strong>der</strong> Nordsee verbreitet, jedoch<br />

existiert dort heute nur noch ein kleiner Restbestand. In <strong>der</strong> Ostsee<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 14


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

EU —<br />

Code FFH — Art Lebensraum und Lebensweise<br />

wurde 1998 erstmals ein zweifelsfrei bestimmtes Exemplar<br />

nachgewiesen, nur wenig früher wurde ein Tier an <strong>der</strong> polnischen<br />

Ostseeküste gefangen. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt eher an <strong>der</strong><br />

westlichen Atlantikküste. Diese Art kommt hauptsächlich in küstennahen<br />

flachen Gewässern vor, aber auch in den Ästuarien <strong>der</strong> Flüsse. Der<br />

Maifisch kann eine Länge von bis zu 70cm erreichen. Sein Körper ist an<br />

den Seiten stark abgeflacht und mit großen, lichtreflektierenden,<br />

silbrigen Schuppen bedeckt. Er kann bis zu 11 Jahre alt werden.<br />

Maifische ernähren sich von Plankton, welches sie mit Hilfe ihrer langen<br />

Kiemenbogenfortsätze aus dem Wasser filtern. Die Larven und<br />

Jungfische ernähren sich dagegen vornehmlich von kleinen Wirbellosen.<br />

Der Maifisch ist ein anadromer Wan<strong>der</strong>fisch, <strong>der</strong> zum Laichen von April<br />

bis Juni bis zu 800km die Flüsse hinaufwan<strong>der</strong>t. Nach dem Ablaichen<br />

kehren die Fische ins Meer zurück. Die Jungtiere bleiben noch ein<br />

halbes bis ein Jahr im Süßwasser und wan<strong>der</strong>n dann ebenfalls ins Meer.<br />

Die Laichreife wird im Alter von 6 - 10 Jahren erreicht. Der Bestand<br />

dieser Fischart ist aufgrund schwerer Störungen im marinen<br />

Lebensraum, auf den Wan<strong>der</strong>wegen und an den Laichplätzen stark<br />

zurückgegangen. Ursachen dafür sind Gewässerverschmutzung,<br />

Übeilischung und die Absperrung von Flüssen sowie Staustufen,<br />

wodurch die Wan<strong>der</strong>wege zu den Laichplätzen unpassierbar werden.<br />

Für den Maifisch sollten schwerpunktmäßig küstennahe Gebiete <strong>der</strong><br />

deutschen Nordsee als Schutzgebiete eingerichtet werden, wobei die<br />

Ästuare <strong>der</strong> großen Flüsse (Ems, Weser, Elbe, Ei<strong>der</strong>) und die<br />

angrenzenden Wattenmeergebiete und die Deutsche Bucht, aber auch<br />

die größeren Flussmündungen in <strong>der</strong> deutschen Ostsee (Schlei,<br />

Trave/Stepenitz, Warnow, O<strong>der</strong>, Recknitz) und die Wan<strong>der</strong>wege zu den<br />

Laichplätzen (z.B. Oberrhein, mittlere Elbe) als geeignete Schutzgebiete<br />

in Betracht kommen.<br />

<strong>1.</strong>4 Schutzgebiete / -objekte im Sinne <strong>des</strong> Denkmalschutzes<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereichs sind keine unter Denkmalschutz stehenden Bereiche o<strong>der</strong><br />

Objekte bekannt.<br />

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind im Gebiet <strong>des</strong> o.g. Vorhabens keine Bodendenkmale<br />

bekannt. Bei Bauarbeiten können jedoch je<strong>der</strong>zeit archäologische Funde und Fundstellen<br />

entdeckt werden, ist gemäß § 11 DSchG M-V (GVBI. M-V Nr. 1 vom 14.0<strong>1.</strong>1998, S. 12 ff zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t am 22.1<strong>1.</strong>2001) die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen und<br />

<strong>der</strong> Fund und die Fundstelle bis zum Eintreffen von Mitarbeitern o<strong>der</strong> Beauftragten <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>amtes für Bodendenkmalpflegein unverän<strong>der</strong>tem Zustand zu erhalten. Verantwortlich sind<br />

hier <strong>der</strong> Entdecker, <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Arbeiten, <strong>der</strong> Grundeigentümer sowie zufällige Zeugen, die den<br />

Wert <strong>des</strong> Fun<strong>des</strong> erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang <strong>der</strong> Anzeige.<br />

Der Beginn <strong>der</strong> Erdarbeiten ist <strong>der</strong> Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Lan<strong>des</strong>amt für<br />

Bodendenkmalschutz spätestens zwei Wochen vor Termin schriftlich und verbindlich mitzuteilen,<br />

um zu gewährleisten, dass Mitarbeiter o<strong>der</strong> Beauftragte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für<br />

Bodendenkmalpflege bei den Erdarbeiten zugegen sein können und eventuell auftretende Funde<br />

gemäß § 11 DschG M-V unverzüglich bergen und dokumentieren. Dadurch werden<br />

Verzögerungen <strong>der</strong> Baumaßnahme vermieden (vgl. § 11 Abs. 3 DSchG M-V).<br />

2. Umweltbericht<br />

2.1 Allgemeines<br />

Die Umweltprüfung gründet in den Zielen und Inhalten <strong>der</strong> Planung, die ausführlich in den<br />

Ausführungen zum V+E-Plan dargestellt sind.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 - Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 15


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Alternativen<br />

Alternativen zur Verdichtung <strong>der</strong> Bebauung auf den im V+E Plan ausgewiesen Flächen existieren<br />

im Geltungsbereich und in <strong>der</strong> Ortslage von Bessin nicht.<br />

Methoden<br />

Die Umweltprüfung konzentriert sich auf das unmittelbare Plangebiet sowie die möglicherweise<br />

vom Plangebiet ausgehenden Wirkungen auf das Umfeld. Betrachtet werden die Auswirkungen<br />

<strong>des</strong> Vorhabens auf die Schutzgüter <strong>des</strong> Naturraums und <strong>der</strong> Landschaft (Boden / Wasser, Klima /<br />

Luft, Landschaft / Landschaftsbild), das Schutzgut Mensch sowie <strong>der</strong>en Wechselwirkungen.<br />

Weiterhin wird das Vorhaben hinsichtlich <strong>der</strong> Wirkungen auf die umgebenden Schutzgebiete<br />

sowie auf den nahegelegenen Wald betrachtet.<br />

Aktuell wurde eine Biotoptypenkartierung erstellt, welche <strong>der</strong> Bewertung von Eingriffen in die<br />

Belange von Natur und Landschaft gem. Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz zugrunde liegt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Alternativprüfung wird neben <strong>der</strong> geplanten Nutzung <strong>des</strong> Areals als eigentliches<br />

Vorhaben (Durchführung <strong>der</strong> Planung) die Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung, keine geordnete<br />

Entwicklung, als Nullvariante betrachtet. Zur Nutzung <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> im geplanten Umfang gibt es<br />

keine ökonomisch bzw. ökologisch vertretbare Alternative.<br />

2.2 Schutzobjekte im bzw. angrenzend an das Plangebiet<br />

vgl. Kap. <strong>1.</strong>4.<br />

2.3 Naturhaushalt und Landschaftsbild<br />

2.3.1 Klima<br />

Bestand: <strong>Rügen</strong> und somit auch das UG gehören großräumig zum „Ostdeutschen Küstenklima".<br />

Hierbei handelt es sich um einen Bereich entlang <strong>der</strong> deutschen Ostseeküste, <strong>der</strong> unter<br />

maritimem Einfluss steht.<br />

Das Klima wird bestimmt durch relativ ausgeglichene Temperaturen mit kühlen Sommern und<br />

milden Wintem. Der im Mittel kälteste Monat ist mit -0,3 °C <strong>der</strong> Februar, die wärmsten Monate<br />

sind Juli und August mit 16,7 °C, was einer mittleren Jahresschwankung von 17 °C entspricht. Die<br />

durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 8,0 °C.<br />

Die mittlere Jahressumme <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagshöhe beträgt 601 mm (Messstelle Sassnitz; 1 mm<br />

entspricht 1 l/m 2 ). Im Mittel entfallen auf den nie<strong>der</strong>schlagsreichsten Monat den August, 12 % und<br />

auf den trockensten Monat, den Februar, 5 % <strong>der</strong> mittleren Jahressumme.<br />

Die hohe Sonnenscheindauer, kombiniert mit an<strong>der</strong>en klimatischen Faktoren <strong>der</strong> Region,<br />

begünstigt ein für Menschen wertvolles „Reizklima". Die Nähe zur Ostsee und <strong>der</strong> lockere<br />

Baumbestand werden als positive Faktoren im Hinblick auf die geplante Nutzung betrachtet.<br />

Entwicklunqsziel: Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Klimas sind zu vermeiden. Auf den Schutz und die<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Klimas, einschließlich <strong>des</strong> örtlichen Klimas, ist auch durch Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege hinzuwirken. Wald und sonstige Gebiete mit günstiger<br />

klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln und<br />

wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Auswirkungen: Der Anteil an versiegelter Fläche erhöht sich geringfügig, so dass es lokal zu<br />

Wärmebelastungen kommen kann. Anlage- und betriebsbedingte Verän<strong>der</strong>ungen mit<br />

nachhaltigen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> klimatischen Situation <strong>des</strong> Umfel<strong>des</strong> sind nicht abzusehen.<br />

Prognose bei Nichtdurchführunq: Eine Nichtdurchführung würde die bestehende klimatische<br />

Situation nicht verän<strong>der</strong>n.<br />

Bewertunq: Das Plangebiet übernimmt we<strong>der</strong> in Hinblick auf das Lokalklima noch im Hinblick auf<br />

das überörtliche Klima eine tragende Funktion. Die geringfügigen Beeinträchtigungen <strong>der</strong><br />

lokalklimatischen Situation durch zunehmende Versiegelung werden das allgemeine Ortsklima<br />

nicht verän<strong>der</strong>n.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 16


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin - Süd"<br />

2.3.2 Boden<br />

Bestand: Gemäß geologischer Karte liegt das Plangebiet im Bereich <strong>der</strong> Bildungen <strong>der</strong><br />

Hochflächen. Es steht Geschiebelehm bzw. -mergel an. Das Bodenpotential ist als<br />

grundwasserbestimmter Lehm-frieflehm zu bewerten. Bedingt durch die ehemalige Bebauung,<br />

ist jedoch grundsätzlich von gestörten Bodenverhältnissen auszugehen.<br />

Entwicklungsziel: Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen<br />

können. Natürliche sowie von Natur aus geschlossene Pflanzendecken und die Ufervegetation<br />

sind zu sichern. Für nicht land- o<strong>der</strong> forstwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Böden, <strong>der</strong>en<br />

Pflanzendecke beseitigt worden ist, ist eine standortgerechte Vegetationsentwicklung zu<br />

ermöglichen. Bodenerosion ist zu vermeiden.<br />

Auswirkungen: Der Anteil an versiegelter sowie teilversiegelter Fläche erhöht sich. Anlage- und<br />

betriebsbedingte Verän<strong>der</strong>ungen mit nachhaltigen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Schutzgutes Boden,<br />

sind nicht abzusehen.<br />

Prognose bei Nichtdurchführung: Im Falle einer Nichtdurchführung <strong>des</strong> Vorhabens würden die<br />

bestehenden Bodenverhältnisse erhalten bleiben. Eine an<strong>der</strong>weitige Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundstücksfläche ist nicht geplant und somit auch nicht abzusehen.<br />

Bewertung: Das Gelände ist durch vorausgegangene Nutzungen teilweise anthropogen überformt<br />

worden. Durch die erweiterte Versiegelung <strong>der</strong> Oberfläche wird die Bodenfunktion im Plangebiet<br />

geringfügig beeinträchtigt.<br />

2.3.3 Wasser<br />

Bestand: Das Grundwasser ist gegenüber flächenhaft eindringen Schadstoffen geschützt (Anteil<br />

bindiger Bildungen an <strong>der</strong> Versickerung > 80 %). Der Grundwasserflurabstand beträgt 5-10 m.<br />

Das nutzbare Grundwasserdargebot liegt zwischen <strong>1.</strong>000 bis 10.000 m 3/d. Die<br />

Grundwasserneubildungsrate beträgt ca. 15 % <strong>des</strong> atmosphärischen Nie<strong>der</strong>schlags.<br />

Oberflächengewässer sind in ca. 50 m zum Vorhabensstandort in Form eines Kleingewässers und<br />

eines Grabens vorhanden. Über den Graben werden die Nie<strong>der</strong>schläge in den Kubitzer Bodden<br />

abgeleitet.<br />

Der Graben fließt in Richtung Ortslage Bessin und wird durch das Vorhaben nicht beinträchtig,<br />

ebenso für das Kleingewässer, da ein genügen<strong>der</strong> Abstand zum Gewässer besteht.<br />

Entwicklungsziel: Natürliche o<strong>der</strong> naturnahe Gewässer sowie <strong>der</strong>en Uferzonen und natürliche<br />

Rückhalteflächen sind zu erhalten, zu entwickeln und wie<strong>der</strong>herzustellen. <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en <strong>des</strong><br />

Grundwasserspiegels, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung schutzwürdiger Biotope führen<br />

können, sind zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen, sind auszugleichen. Ein Ausbau<br />

von Gewässern soll so naturnah wie möglich gestaltet werden.<br />

Prognose bei Nichtdumhführung: Die Nichtdurchführung <strong>des</strong> Vorhabens würde die <strong>der</strong>zeitige<br />

Situation <strong>des</strong> Grundstücks nicht verän<strong>der</strong>n.<br />

Zustand nach Durchführung: Anlage- und betriebsbedingte Verän<strong>der</strong>ungen mit nachhaltigen<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Schutzgutes Wasser, sind nicht abzusehen. Das Vorhaben wird den<br />

Wasserhaushalt <strong>der</strong> Umgebung nicht verän<strong>der</strong>n bzw. beeinträchtigen.<br />

Bewertung: Im Plangebiet ist dem Schutz <strong>des</strong> Grundwassers beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit zu<br />

widmen. Art und Dimension <strong>der</strong> geplanten Nutzung stellen keine Gefährdung <strong>des</strong> Schutzgutes<br />

Wasser dar.<br />

2.3.4 Pflanzen und Tiere<br />

Bestand: Das Plangebiet ist geprägt durch Biotope <strong>des</strong> Siedlungsraumes. Für die Bewertung <strong>des</strong><br />

Lebensraumpotentials wird <strong>der</strong> Gebäudebestand als existent betrachtet, da für die im Jahr 2006<br />

errichtete Bebauung eine eigenständige Eingriffsbewertung erfolgt ist. Die umgebenen Flächen<br />

sowie <strong>der</strong> geplante Standort <strong>des</strong> Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong> werden durch intensiv gepflegte<br />

Rasenflächen, Einzelbäume (z.T. Kopfbäume), geschnittene Hecken, einem Versuchsgarten und<br />

einem Kleingewässer geprägt. Mit Ausnahme <strong>des</strong> Kleingewässers und <strong>der</strong> Gehölzstrukturen, ist<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 17


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

das Untersuchungsgebiet dem Biotoptyp artenarmer Zierrasen (PEG), entsprechend <strong>der</strong><br />

Anleitung zur Biotopkartierung im Gelände zu zuordnen. Das Kleingewässer ist dem Biotoptyp<br />

naturnaher Weiher / Naturnahes Abgrabungsgewässer (SKW) im wesentlichen zuzuordnen und<br />

unterliegt dementsprechend dem gesetzlichen Schutz nach § 20 LNatG MV. Jedoch ist diese<br />

Einordnung nicht im vollen Umfang übereinstimmend mit den Vorgaben <strong>der</strong> Anleitung für die<br />

Biotoptypenkartierung im Gelände, da ein naturnaher Weiher ein ablassbares Kleingewässer ist.<br />

Bedingt durch den vorhandenen Graben ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass <strong>der</strong><br />

Weiher auch einmal trockenfallen könnte, wenn z.B. eine extreme Trockenheitsperiode eintritt.<br />

Dies kann aufgrund <strong>des</strong> vorgefundenen Vegetationsbilds in den letzten Jahren nicht<br />

vorgekommen sein, da z.T. typische Wasserpflanzen bzw. ein gut ausgebildetes Röhricht das<br />

Gewässer bestimmen. Der das Kleingewässer entwässernde Graben, ist dem Biotoptyp Graben<br />

mit extensiver bzw. ohne Instandhaltung (FGN) zuzuordnen. Er wird von standorttypischem<br />

Bewuchs (hoher Anteil Erlen) gesäumt. Die vorhandenen Einzelbäume, sind dem Biotoptyp<br />

Älterer Einzelbaum (BBA) zuzuordnen.<br />

Entwicklungsziel: Zur Sicherung <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts, ist die<br />

biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und<br />

Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb <strong>der</strong> Arten. Die<br />

wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihren Lebensgemeinschaften, sind als Teil <strong>des</strong><br />

Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre<br />

Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln o<strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>herzustellen. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind zu renaturieren und soweit eine<br />

Entsieglung nicht möglich o<strong>der</strong> nicht zumutbar ist, <strong>der</strong> natürlichen Entwicklung zu überlassen.<br />

Prognose bei Nichtdurchführung: Sollte das Vorhaben nicht zur Realisierung kommen, so ist mit<br />

keiner erheblichen Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Biotopfunktion zu rechnen. Die Fläche würde<br />

weiterhin einer intensiven gärtnerischen bzw. landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen.<br />

Zustand nach Durchführung: Teilflächen <strong>des</strong> Vorhabensgebiets würden zusätzlich versiegelt<br />

werden. Aufgrund <strong>der</strong> mit dem V+E Plan getroffenen Festsetzungen würden jedoch größere<br />

Flächenanteile <strong>der</strong> intensiven Nutzung entzogen und dienen dem Schutz, Pflege und Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft.<br />

Bewertung: Trotz <strong>der</strong> Zunahme an überbauter bzw. versiegelter Fläche, werden durch die<br />

Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens auf einer bereits vorgenutzten Fläche keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Schutzgutes Flora / Fauna verursacht.<br />

2.3.4 Landschaftsbild<br />

Bestand: Das Plangebiet liegt am Rand <strong>der</strong> im Zusammenhang bebauten Ortslage Bessin. Das<br />

Umfeld ist stark von intensiv landwirtschaftlich geprägten Flächen bestimmt. Aus <strong>der</strong> Landschaft<br />

heraus ist das Plangebiet einsehbar. Der geringe im Geltungsbereich vorhandene Gehölzbestand<br />

wird von <strong>der</strong> Landschaft aus wahrgenommen. Das Ortsbild ist im Umfeld <strong>des</strong> Plangebietes<br />

ebenfalls durch den Bestand an Bäumen geprägt.<br />

Entwicklungsziel: Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer<br />

Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum <strong>des</strong> Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen<br />

Strukturen und Elemente, sind zu erhalten o<strong>der</strong> zu entwickeln. Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Erlebnisund<br />

Erholungswertes <strong>der</strong> Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zweck <strong>der</strong> Erholung, sind nach<br />

ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu<br />

gestalten und zugänglich zu erhalten o<strong>der</strong> zugänglich zu machen.<br />

Zustand nach Durchführung: Mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong> V+E Plan entsteht eine klare Zonierung in<br />

bebaute (intensiv genutzte) und unbebaute (in die Landschaft vermittelnde) Bereiche. Die<br />

Pflanzung von Hecken, Einzelbäumen sowie Baumgruppe strukturiert das Umfeld mit Großgrün<br />

und verbessert den <strong>der</strong>zeitigen Eindruck. Insgesamt wird das Landschaftsbild aufgewertet, indem<br />

die benannten Missstände beseitigt werden und das neue Gebäude in verbesserter<br />

architektonischer Qualität, eingebettet in eine gepflegte Umgebung, entstehen. Mit <strong>der</strong><br />

städtebaulichen Neuordnung wird das Orts- und Landschaftsbild verbessert.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 - 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 - mail: info@niessen-Ia.de 18


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Bewertung: Das Plangebiet selbst wie auch die umliegenden Flächen sind bis auf einzelnen<br />

Teilflächen durch menschliche Nutzungen geprägt und vorbelastet. Nördlich an den<br />

Geltungsbereich schließt getrennt durch Einzelbäume und Baumgruppen die Bebauung <strong>der</strong><br />

Ortslage an. Die Flächen <strong>des</strong> Plangebietes sind nur partiell landschaftsbildwirksam. Die<br />

Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Landschaftsbildpotentials wird als gering bis mittel eingestuft. Die<br />

Zugänglichkeit <strong>der</strong> Landschaft für die Allgemeinheit sowie das Landschaftsbild werden durch das<br />

Vorhaben nicht beeinträchtigt.<br />

2.4 Eingriffsregelung, Vermeidung und Ausgleich<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz (BNatSchG i.d.F.v. 25.<br />

März 2002) und Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz (LNatG M-V v. 9. August 2002) zu vermeiden, zu<br />

min<strong>der</strong>n und soweit nicht vermeidbar, auszugleichen.<br />

2.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Min<strong>der</strong>ung negativer Auswirkungen auf Natur und<br />

Landschaft:<br />

Das städtebauliche Grundkonzept wurde unter dem Ansatz einer weitestgehenden Minimierung<br />

<strong>der</strong> für das Vorhaben erfor<strong>der</strong>lich versiegelten Grundstücksfläche erstellt.<br />

Das Vorhaben wird auf einem bereits durch Bebauung verän<strong>der</strong>ten Grundstück realisiert. Der<br />

wertvolle und entwicklungswürdige Flächen im Geltungsbereich werden als Flächen und<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.<br />

Das anfallende Oberflächenwasser wird entsprechend den Ausführungen <strong>des</strong> V+E Plan entsorgt.<br />

2.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft:<br />

Zur Strukturierung <strong>des</strong> Plangebietes sowie zur Sicherung <strong>des</strong> Charakters <strong>der</strong> Ortslage wird die<br />

Neupflanzung von Hecken, Einzelbäumen und Baumgruppen festgesetzt.<br />

Der Gehölzbestand am nördlichen Rand <strong>des</strong> Geltungsbereichs wird in seinem Bestand gesichert,<br />

ebenso die vorhandenen Gewässerbiotope. Durch die ergänzende Bepflanzung erfolgt eine<br />

komplexe Durchgrünung und eine strukturierte Einbindung in das Landschaftsbild.<br />

Der Eingriff in die Belange von Natur und Landschaft wurde wie folgt ermittelt:<br />

2.4.3 Eingriffsermittlung (naturschutzfachlich)<br />

Sofern das Vorhaben im geplanten Umfang zur Realisierung kommt, sind Eingriffe in die Belange<br />

von Natur und Landschaft unvermeidbar.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16. 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 19


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Flächenbilanz<br />

Nutzung Fläche Anteil Versiegelung Versiegelung Versiegelung*<br />

Gebäude Plan Bestand gesamt Plan<br />

Son<strong>der</strong>gebiet 4.870 m 2 52,6 % 636 m2 252 m2 <strong>1.</strong>461 m 2<br />

Private Grünflächen 823 m 2 8,9 %<br />

Verkehrsfläche 638 m 2<br />

6,8 % 470 m2 638 m 2<br />

Flächen für<br />

Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege<br />

und Entwicklung<br />

von Natur und<br />

Landschaft<br />

2.929 m2 31,7 %<br />

Versiegelung<br />

gesamt Bestand<br />

252 m2<br />

470 m2<br />

Geltungsbereich 9.260 m 2 100% 722 m2 2.099 m 2 722 m2<br />

* bezogen auf die GRZ von 0,2 inkl. einer 50-%igen Überschreitung mit Nebenflächen<br />

Mit <strong>der</strong> Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens ist <strong>der</strong> Verlust <strong>des</strong> gesamten vorhandenen<br />

Vegetationsbestan<strong>des</strong> bzw. <strong>der</strong>en Umwandlung in einen an<strong>der</strong>en Biotoptyp <strong>des</strong> Biotoptyps<br />

Zierrasen PEG (= 5.748 m2) verbunden.<br />

Der Anteil an versiegelten Flächen beträgt mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung max. <strong>1.</strong>377 m 2 inkl.<br />

Verkehrsflächen.<br />

Neben direkten Einwirkungen mit erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen <strong>des</strong><br />

Eingriffsortes (Verkehrsflächen und Baukörper), sind vorhabensbedingt mittelbar keine erhebliche<br />

und nachhaltige Beeinträchtigungen im Umfeld abzusehen. Aufgrund <strong>der</strong> geplanten Nutzung<br />

(Wirtschaftsgebäude für die Landwirtschaft) im dörflich geprägten Umfeld treten Konflikte mit<br />

angrenzenden Nutzungen nicht auf.<br />

Das Vorhaben befindet sich im Randbereich <strong>der</strong> Ortslage auf einem ehemals durch Stallanlagen<br />

geprägtem Gelände, welches heute durch landwirtschaftlichen Verkehr, intensiv genutzte<br />

Rasenflächen und einen Zuchtgärten geprägt wird. Die Entfernung zu vorhandenen Störquellen<br />

(Dorfstraße) beträgt < 50 m. Der Freiraumbeeinträchtigungsgrad wird mit 1 festgesetzt. Der<br />

Korrekturfaktor beträgt 0,75.<br />

Eingriffsbewertung und Ermittlung <strong>des</strong> Kompensationsbedarfs<br />

Bestimmung <strong>des</strong> Kompensationserfor<strong>der</strong>nisses aufgrund betroffener Biotoptypen<br />

Tab.: Biotopbeseitiqunq mit Totalverlust<br />

Biotoptyp Code gern.<br />

Schlüssel<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

M-V<br />

Flächen-<br />

verbrauch<br />

(m2)<br />

Wert-<br />

stufe<br />

Kompensationserfor<strong>der</strong>nis +<br />

Zuschlag Versiegelung* x<br />

Korrekturfaktor Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />

Flächenäqui-<br />

valent für<br />

Kompensation<br />

Artenarmer Zierrasen 13.3.1 <strong>1.</strong>377,00 - 0,3 + 0,5 x 0,75 826,20<br />

Gesamt: 3.448,80<br />

Erläuterung zum Kompensationserfor<strong>der</strong>nis: Als Totalverlust wird die Fläche <strong>der</strong> eigentlichen<br />

Baukörper berechnet.<br />

Tab.: Biotopbeseitiqunq mit Funktionsverlust<br />

Biotoptyp Code gern.<br />

Schlüssel<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

M-V<br />

Flächen-<br />

verbrauch<br />

(rn2)<br />

Wert-<br />

stufe<br />

Kompensationserfor<strong>der</strong>nis +<br />

Zuschlag Versiegelung* x<br />

Korrekturfaktor Freiraumbeeinträchtigungsg<br />

rad<br />

Flächenäqui-<br />

valent für<br />

Kompensation<br />

Artenarmer Zierrasen 13.3.1 5.748,00 - 0,3 + 0,2 x 0,75 2.155,50<br />

Gesamt: 2.155,50<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16. 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 20


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin - Süd"<br />

Ermittlunq <strong>des</strong> Gesamteingriffs:<br />

Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust 3.448,80 Kompensationsflächenpunkte<br />

Biotopbeseitiqunq mit Totalverlust 2.155,50 Kompensationsflächenpunkte<br />

Gesamteingriff 5.604,30 Kompensationsflächenpunkte<br />

Es wird von keiner weiteren Biotopbeeinträchtigung mit Funktionsverlust ausgegangen, da auf<br />

den neuen Baukörper umgebenden Flächen kein Nutzungswechsel stattfinden wird.<br />

Ausgleichsmaßnahmen (naturschutzfachlich)<br />

Als Ausgleich werden innerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereichs die Pflanzungen von Einzelbäumen und die<br />

Anlage einer naturnahen freiwachsenden Hecke bilanziert.<br />

Die Pflanzung von Einzelbäumen wird als Maßnahme zum Erhalt <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong> betrachtet und<br />

entsprechend mit <strong>der</strong> Kompensationswertzahl 2 bewertet.<br />

Die gärtnerische Anlage <strong>der</strong> Grundstücksfläche wird als kompensationsmin<strong>der</strong>nde Maßnahme<br />

betrachtet.<br />

Ermittlung <strong>des</strong> Flächenäquivalents für die Kompensationsmaßnahmen<br />

Biotoptyp<br />

Pflanzung Einzelbäume 18<br />

Stk. x 20 m2 (A 1)<br />

Pflanzung einer Hecke (A<br />

2)<br />

Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, Pflege und<br />

Entwicklung vin Natur und<br />

Landschaft ohne Hecke (A<br />

3)<br />

Gärtnerisch angelegte<br />

Grundstücksfläche<br />

als kompensationsmin<strong>der</strong>nde<br />

Maßnahme<br />

Fläche<br />

in m2<br />

Wertstufe<br />

Kompensations-<br />

wertzahl<br />

Leistungsfaktor<br />

Flächenäquivale<br />

nt<br />

360 2 2 0,8 576,00<br />

805 2 2 1,0 <strong>1.</strong>610,00<br />

2.123 2 2 0,8 3.396,80<br />

823 - 0,4 0,5 164,60<br />

Gesamtumfang <strong>der</strong> Kompensation innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes (Flächenäquivalent für Kompensation):<br />

Bilanzierung:<br />

5.747,40<br />

Dem Eingriff im rechnerisch ermittelten Wert von 5.604,30 Kompensationsflächenpunkten stehen<br />

Kompensationsmaßnahmen im Wert von 5.747,40 Kompensationsflächenpunkten gegenüber. Die<br />

rechnerische Gegenüberstellung ergibt einen Überhang von 143,10<br />

Kompensationsflächenpunkten.<br />

Mit <strong>der</strong> Erbringung <strong>der</strong> aufgeführten Kompensationsmaßnahmen gilt <strong>der</strong> Eingriff rechnerisch als<br />

ausgeglichen.<br />

Die festgesetzten Kompensationsmaßnahmen, sind innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung<br />

<strong>der</strong> Baukörper zu erbringen.<br />

2.4.4 Mensch und seine Gesundheit<br />

Bestand: Die Ortslage wird immer stärker von touristischen Nutzungen (Europäischer Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>weg, Kapelle) geprägt.<br />

Die Fläche <strong>des</strong> Plangebietes unterliegt jedoch keiner gesteigerten touristischen Nutzung, da das<br />

Plangebiet Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes ist und abseits <strong>des</strong> Radweges und <strong>der</strong><br />

touristisch bedeutsamen Kapelle ist.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 21


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Entwicklunqsziel: Sicherung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen sowie eines gesunden,<br />

harmonischen Lebensumfel<strong>des</strong>.<br />

Prognose bei Nichtdurchführunq: Die allgemeinen Funktionen <strong>der</strong> heutigen Landschaft bleiben<br />

erhalten. Die landwirtschaftliche Nutzung <strong>des</strong> Geltungsbereichs bleibt weiterhin erhalten, da im<br />

Jahr 2006 im Geltungsbereich eine landwirtschaftliche Lagerhalle errichtet wurde.<br />

Bewertunq: Das Plangebiet wird durch eine neue Bebauung, welche die naturräumlichen<br />

Rahmenbedingungen berücksichtigt, in seiner <strong>der</strong>zeitigen Funktionen für Mensch und Gesundheit<br />

erhalten. Die ästhetische Aufwertung <strong>des</strong> Grundstücks mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> festgesetzten<br />

Kompensationsmaßnahmen wird das menschliche Wohlbefinden heben.<br />

Für den Menschen vollzieht sich mit <strong>der</strong> geordneten Nutzung <strong>der</strong> Fläche eine positive<br />

Entwicklung.<br />

2.4.5 Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Denkmale<br />

sind im unmittelbaren Umfeld <strong>des</strong> Plangebietes nicht vorhanden.<br />

2.4.6 Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen zwischen umweltrelevanten Belangen<br />

Im Plangebiet handelt es sich um eine anthropogen vorgeprägte und als Betriebsstätte genutzte<br />

Freifläche, welche an die freie Landschaft mit seinen intensiv genutzten landwirtschaftlichen<br />

Flächen anschließt.<br />

Das Vorhaben umfasst die Ausweisung eines Bauplatzes für den Neubau eines<br />

Betriebsgebäu<strong>des</strong> mit Betriebsleiterwohnung. Die Anordnung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> berücksichtigt die<br />

vorhandenen ehemals versiegelten Flächen und die landschaftlichen Beson<strong>der</strong>heiten <strong>des</strong><br />

Plangebiets.<br />

Die Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die Belange von Natur und Umwelt, sind aufgrund <strong>der</strong><br />

Vornutzung <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong>, als nicht erheblich einzustufen. Es werden keine ökosystemaren<br />

Zusammenhänge mit hoher Wertigkeit beeinträchtigt. Die mit dem Vorhaben verbundenen<br />

Auswirkungen auf die BeIange von Natur und Landschaft sind eher einfacher Art und<br />

beschränken sich auf die Überbauung von Grundstücksflächen, welche bisher als bebaute<br />

Flächen o<strong>der</strong> Zierrasenflächen vorlagen.<br />

Durch die gezielte Neupflanzung von Bäumen und Gehölzen (Hecken) wird ein harmonisches, in<br />

eine gesunde Großgrünstruktur eingebettetes Ortsbild für dieses Vorhabensgebiet erhalten bzw.<br />

erweitert.<br />

Wechselwirkumen zwischen ökonomischen, sozialen und ökologischen Belarmen<br />

Im Vorhaben werden durch die Nutzung eines schon baulich und wirtschaftlich bebauten<br />

Gelän<strong>des</strong> keine negativen Impulse auf das Orts- und Landschaftsbild ausgeübt. Das Image <strong>des</strong><br />

Ortes Bessin wird durch die geordnete Entwicklung und die Umsetzung <strong>der</strong> festgesetzten<br />

Kompensationsmaßnahmen gestärkt.<br />

2.5 Zusammenfassung<br />

Das Vorhaben ist auf Grundlage <strong>der</strong> vorausgegangenen Untersuchung bzgl. <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie Mensch und seiner Gesundheit als<br />

umweltverträglich einzustufen. Erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzgüter werden durch die<br />

zusätzliche Bebauung <strong>des</strong> seit Generationen in Nutzung befindlichen Gelän<strong>des</strong> nicht verursacht.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Schutzgüter Flora / Fauna, ist das Vorhaben auf regionaler Ebene als<br />

umweltverträglich einzustufen. Vorhaben- und lagebedingt werden keine erheblichen<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: Mfoieniessen-la.de 22


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Schutzgutes auftreten. Das Vorhaben steht in keiner Wechselwirkung zu<br />

an<strong>der</strong>en Vorhaben. Lokal wurde durch die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung das Maß <strong>des</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen naturschutzfachlichen Ausgleichs festgelegt.<br />

Landschaft / Landschaftsbild: Die Art <strong>des</strong> Vorhabens sowie <strong>des</strong>sen geplante Lage am Rand <strong>der</strong><br />

Ortslage lässt zunächst eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> Orts- bzw. Landschaftsbil<strong>des</strong> vermuten. Das<br />

grünordnerische Grundkonzept sieht die Anpflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen<br />

sowie Hecken zur Strukturierung <strong>des</strong> Plangebietes mit Großgrün vor.<br />

Der visuelle Eindruck <strong>des</strong> Ortes wird nicht beeinträchtigt.<br />

Vorhaben— und anlagebedingt werden keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Schutzgutes<br />

Klima/Luft auftreten. Das Vorhaben steht in keiner Wechselwirkung zu an<strong>der</strong>en Vorhaben.<br />

Mensch und seine Gesundheit: Die Schaffung eines ästhetisch ansprechenden Umfel<strong>des</strong> mit<br />

einer naturnahen Ausstattung an Gehölzstrukturen verbessert die allgemeine Situation für<br />

Mensch und Gesundheit.<br />

In Summe betrachtet verursacht das Vorhaben durch geringe zusätzliche Versiegelungen<br />

geringfügige Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzgüter Boden und Wasser. Für die Errichtung <strong>der</strong><br />

Baukörper wurden Flächen genutzt, die schon als Standort für landwirtschaftliche Gebäude<br />

genutzt wurden. Nachhaltige Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Grundwassers werden vorhabensbedingt<br />

nicht auftreten. Das Oberflächenwasser verbleibt im wesentlichen im Gebiet.<br />

3. Monitoring<br />

Durch die Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens werden keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Belange<br />

von Natur und Umwelt verursacht. Es werden ausschließlich vorbelastete Biotope verän<strong>der</strong>t, so<br />

dass beson<strong>der</strong>e Monitoringprogramme zur Entwicklung <strong>der</strong> Belange von Natur und Umwelt nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Die festgesetzten Baum- und Gehölzpflanzungen, sind im Rahmen <strong>der</strong> Entwicklungspflege auf<br />

einen Anwachserfolg hin zu kontrollieren. In den folgenden Jahren, ist <strong>der</strong> dauerhafte Erhalt <strong>der</strong><br />

Pflanzungen im Zuge <strong>der</strong> Unterhaltungspflege zu prüfen und ggf. durch gärtnerische Maßnahmen<br />

zu verbessern.<br />

4. Festsetzungen zur Grünordnung<br />

Der V+E Plan enthält Pflanz- und Maßnahmegebote, welche vor allem dem Erhalt <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Kompensation <strong>des</strong> Eingriffs dienen (Eingrünung im Randbereich zur<br />

Landschaft) und die qualitative Entwicklung bzw. den Umbau <strong>des</strong> Gehölzbestan<strong>des</strong> in Richtung<br />

<strong>der</strong> Artenzusammensetzung <strong>der</strong> potenziell natürlichen Vegetation gewährleisten sollen.<br />

Die gewählten Pflanzstandorte werden aus überwiegend heimischen Arten bepflanzt und durch<br />

extensive ausgeprägte Nutzungsform zu naturnahen standorttypischen Biotoptypen entwickelt.<br />

Zulässig sind:<br />

die Modellierung <strong>der</strong> Oberfläche zur Anlage von Gehölzpflanzungen<br />

- die Anlage befestigter Verkehrs- und Wegeflächen<br />

die Anlage von landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen (Zuchtgärten für Heilpflanzen)<br />

- die Anlage von Obststreuwiesen aus regional-historischen Obstsorten auf den Flächen zum<br />

Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Als Einzelmaßnahmen werden festgesetzt:<br />

A 1: Einzelbäume entlang <strong>der</strong> südlichen Geltungsbereichsgrenze und an <strong>der</strong> Verkehrsfläche.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Grundstücksgrenze, sind in unregelmäßigen Abständen zueinan<strong>der</strong><br />

Einzelbaum und Baumgruppen zu pflanzen. Es sind Baumarten <strong>der</strong> Pflanzenlisten 2 in <strong>der</strong><br />

Pflanzqualität Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Drahtballen, Stammumfang 16-18 cm<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> • Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 - mail: info@niessen-la.de 23


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

zulässig. Die Min<strong>des</strong>tgröße <strong>der</strong> Pflanzstreifen beträgt 12 m 2 bei einer Min<strong>des</strong>tbreite von 2<br />

m. Sie sind durch geeignete Maßnahmen, gegen Überfahren zu schützen. Die<br />

Pflanzstreifen, sind flächig mit Sträuchern zu bepflanzen.<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahme ist die Pflege <strong>der</strong> Bäume in den <strong>der</strong> Pflanzung<br />

folgenden 3 Vegetationsperioden.<br />

Pflanzenliste 1:<br />

Acer campestre (Feld-Ahorn)<br />

Cornuns sanguinea (Blutroter Hartriegel)<br />

Corylus avellana (Haselnuss)<br />

Crataegus monogyna (Weißdorn)<br />

Hippophaä rhamnoi<strong>des</strong> (Sanddorn)<br />

Ilex aquifolium (Stechpalme)<br />

Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche)<br />

Rosa canina (Gemeine Hecken-Rose)<br />

Rubus fruticosus (Brombeere)<br />

Salix caprea (Sal-Weide)<br />

Salix cinerea (Grau-Weide)<br />

Salix purpurea (Purpurweide)<br />

Sambucus nigra (Schwarzer Holun<strong>der</strong>)<br />

Sambucus racemosa (Hirsch-Holun<strong>der</strong>)<br />

Sorbus aucuparia (Eberesche)<br />

Viburnum lantana (Wolliger Schneeball)<br />

Pflanzenliste 2:<br />

Acer campestre (Feld-Ahorn)<br />

Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn)<br />

Alnus glutinosa (Schwarz-Erle)<br />

Betula pendula (Hänge-Birke)<br />

Fagus sylvatica (Rot-Buche)<br />

Fraxinus excelsior (Gemeine Esche)<br />

Prunus avium (VogelKirsche)<br />

Quercus robur (Stiel-Eiche)<br />

Salix alba (Silber-Weide)<br />

Ulmus minor (Feld-Ulme)<br />

Ulmus glabra (Berg-Ulme)<br />

A 2: Heckenpflanzung endlang <strong>der</strong> südlichen Grundstücksgrenze mit Einbindung <strong>der</strong> zu<br />

pflanzenden Einzelbäume und Baumgruppen (Maßnahme Al ), auf einer Breite von<br />

min<strong>des</strong>tens 5 m und maximal 10 m als freiwachsende dem Landschaftsbild angepasste<br />

Gehölzstruktur. Für die Pflanzung, sind Pflanzen in <strong>der</strong> Qualität Sträucher 2 x verpflanzt<br />

60-100 cm zu verwenden. Die Pflanzung ist durch einen Wildschutzzaum, min<strong>des</strong>tens<br />

über den Zeitraum <strong>der</strong> Entwicklungspflege, zu schützen. Es sind Gehölzarten <strong>der</strong> Liste 1<br />

und 2 zu verwenden.<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahme ist die Pflege <strong>der</strong> Bäume in den <strong>der</strong> Pflanzung<br />

folgenden 3 Vegetationsperioden.<br />

A3: Extensiv genutzte Wiesenflächen, die bis zu maximal 30 % mit Gehölzen <strong>der</strong> Pflanzlisten 1<br />

und 2 bepflanzt werden können. Diese Flächen dienen dem Schutz <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Gewässer von Stoffeinträgen. Innerhalb dieser Flächen ist die Anlage von<br />

Versieglungsflächen /-anlagen für die im Geltungsbereich anfallenden Nie<strong>der</strong>schlägen<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 - 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> TeL +49 (03838) - 8285-20 - Fax - 8285-50 - mail: info@niessen-la.de 24


Umweltbericht zur Bauleitplanung „Bessin — Süd"<br />

Aufgestellt:<br />

möglich sowie die Anlage von Kleinkläranlagen. Die extensive Nutzung dieser Flächen<br />

kann den Erfor<strong>der</strong>nissen und Notwendigkeiten eines Heilpflanzenbetriebs angepasst<br />

werden.<br />

Die Unterhaltung <strong>der</strong> Wiesenflächen, ist auf eine maximal 3-malige Mand pro Jahr zu<br />

begrenzen. Die Mandtermine sind den naturschutzfachlichen Erfor<strong>der</strong>nissen anzupassen.<br />

Bergen auf <strong>Rügen</strong>, den 14. Januar 2008<br />

Büro für LandSchafts- und Freiraumarchitektur<br />

ThomaNiessen BDLA<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong> Tel. +49 (03838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 25


0.<br />

0.<br />

00<br />

00<br />

00<br />

00<br />

00<br />

00<br />

Festsetzungen<br />

0.<br />

0.<br />

0.<br />

<strong>1.</strong> Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung: SO/ Son<strong>der</strong>gebiet "Heilpflanzenbetrieb"<br />

zulässig sind Nutzungen fürdie Heilpflanzenproduktion und die<br />

Legencle<br />

0 0 0 0 0<br />

0 0<br />

0 0 0 0 0<br />

1 1 1<br />

I—<br />

T T T<br />

Betriebsleiterwohnung sowie untergeordnetete Nutzungen für die Marktfruchtproduktion<br />

2. Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung: GRZ 0,2; Wirtschaftsgebäude Z II; max. Höhe über<br />

Verkehrsfläche 7,6 m, Gerätehalle (Bestand), Z1, durch Nebenanlagen<br />

(§ 14 Abs. 1 BauNVO) darf die zulässige GRZ von 0,2 bis 50 von Hun<strong>der</strong>t überschritten<br />

werden (§ 19 Abs. 4 Bau NVO)<br />

3. Offene Bauweise, Baugrenzen für übberbaubare Flächen ohne Nebenanlagen<br />

4. Verkehrsfläche: Privatweg einschl. Stellplätze<br />

5. Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 Bau GB gemäß Umweltbericht)<br />

6. Grenze <strong>des</strong> räumlichen Geltungsbereiches<br />

Baum - Erhalt<br />

Pflanzung Einzelbäume 18 Stk. x 20 m 2 @<br />

Pflanzung einer Hecke o<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und ,Ank<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft ohne Hecker<br />

Pflanzenliste 1:<br />

Acer campestre (Feld-Ahorn)<br />

Cornuns sanguinea (Blutroter Hartriegel)<br />

Corylus avellana (Haselnuss)<br />

Crataegus monogyna (Weißdorn)<br />

Hippophaä rhamnoi<strong>des</strong> (Sanddorn)<br />

Ilex aquifolium (Stech_palme)<br />

Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche)<br />

Rosa canina (Gememe Hecken-Rose)<br />

Rubus fruticosus (Brombeere)<br />

Salix caprea (Sal-lAleide)<br />

Salix cinerea (Grau-Weide)<br />

Salix iDurpurea (Purpurweide)<br />

Sambucus nigra (Schwarzer Holun<strong>der</strong>)<br />

Sambucus racemosa (Hirsch-Holun<strong>der</strong>)<br />

Sorbus aucuparia (Eberesche)<br />

Viburnum lantana (Wolliger Schneeball)<br />

Pflanzenliste 2:<br />

Acer campestre (Feld-Ahorn)<br />

Acer pseudoplatanus (Berg:Ahorn)<br />

Alnus glutinosa (Schwarz-Erle)<br />

Betula pendula (Hänge-Birke)<br />

Fagus sylvatica (Rot-Buche)<br />

Fraxinus excelsior (Gemeine Esche)<br />

Prunus avium (VogelKirsche)<br />

Quercus robur (Stiel-Eiche)<br />

Salix alba (Silber-Weide)<br />

Ulmus minor (Feld-Ulme)<br />

Ulmus glabra (Berg-Ulme)<br />

R EIS<br />

15. JUNI 2009<br />

Datum Verteiler Anzahl<br />

29.08.2008 Architekt und Stadtplaner C. Zillich, Landow 5 x<br />

Nr. Name Datum An<strong>der</strong>ung/Ergänzung<br />

BÜRO für LANDSCHAFT -8c<br />

FREIRAUMARCHITEKTUR<br />

THOMAS NIESSEN<br />

BDLA<br />

Dipl.-Ing. Thomas Niessen, Bahnhofstraße 16 in 18528 Bergen auf <strong>Rügen</strong><br />

Telefon +49(0)3838 828520 Fax +49(0)3838 828550 eMail Info@nlessen-la.de<br />

Bauherr: Dr, Jobst Cramer, Marienstraße 22 in 10117 Bedin-Mitte<br />

Objekt: Umweltbericht zum Heilpflanzenbetrieb Bessin - Süd<br />

Zeichnung:<br />

Architetd:<br />

Thomas Niessen<br />

Entwurf zur Freiflächengestaltung<br />

bearbeitet:<br />

Thomas Niessen<br />

Bauherr: Datum:<br />

04.062008<br />

Proj.- Nr.:<br />

Maßsta b:<br />

Leistungsphase:<br />

Blatt-Nr :<br />

LA 07-004<br />

1:1000<br />

<strong>1.</strong>00


FFH - Vorprüfung<br />

zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> FNP <strong>der</strong> Gemeinde Rambin für<br />

den Ortsteil Bessin "Bessin-Süd" und<br />

zum Vorhabenbezogenen B-Plan / V + E Plan<br />

"Bessin-Süd"<br />

Neubau eines Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong> für den Landwirtschaftsbetrieb<br />

Cramer in Bessin<br />

Auftraggeber:<br />

Dr. Jobst Cramer<br />

Walburgmarien-Hof<br />

18573 Bessin auf <strong>Rügen</strong><br />

über<br />

Carsten Zillich<br />

Dipl. Ing. Architekt und Stadtplaner<br />

18573 Landow Nr. 2<br />

Auftragnehmer:<br />

BÜRO für<br />

LANDSCHAFTS- & FREIRAUMARCHITEKTUR<br />

THOMAS NIESSEN<br />

1=knhnhnfQtrnß in, <strong>Rügen</strong><br />

Bergen auf <strong>Rügen</strong> den 14. Januar 2008<br />

1 5. JUNI 2009


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Inhaltsverzeichnis<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

1 Anlass und rechtliche Grundlagen 3<br />

2 Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens und seiner Wirkungen 4<br />

2.1 Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens 4<br />

2.2 Abschätzung <strong>der</strong> Eingriffswirkungen 4<br />

3 Abgrenzungen <strong>des</strong> Wirkraumes 5<br />

4 Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele <strong>des</strong> betroffenen FFH —<br />

Gebietes DE 1544-302 6<br />

4.1 Lage und allgemeine Gebietsbeschreibung 6<br />

4.2 FFH — Lebensraumtypen und FFH — Arten 7<br />

4.3 Schutzerfor<strong>der</strong>nisse und Erhaltungsziele 16<br />

4.4 Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die FFH — Lebensraumtypen, die FFH — Arten<br />

sowie die Schutz- und Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH — Gebietes 16<br />

4.4.1 FFH — Lebensraumtypen 16<br />

4.4.2 FFH — Arten 17<br />

5 Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele <strong>des</strong> betroffenen_SPA —<br />

Gebietes 28 19<br />

5.1 Lage und allgemeine Gebietsbeschreibung 19<br />

5.2 SPA — Arten 21<br />

6 Vorhandene Vorbelastungen 23<br />

7 Zusammenfassung und gutachterliche Empfehlung 23<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: info@niessen-la.de 2


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Anlass und rechtl. Grundlagen<br />

1 Anlass und rechtliche Grundlagen<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Rambin „Ortsteil Bessin" sowie <strong>der</strong><br />

V+E Plan „Bessin Süd" im Bereich <strong>der</strong> Ortslage Bessin (vgl. Anlage 1 „Lage im Raum")<br />

umfasst die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> vorhandenen Nutzung in unmittelbarer Nähe zum SPA Nr. 28<br />

Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, <strong>West</strong>rügensche Bodden und nördlicher<br />

Strelasund und in ca. 700 m zum FFH — Gebiet 1544 — 302.<br />

Gemäß Artikel 6 Abs. 3 <strong>der</strong> FFH — RL, sind schutzgebietsrelevante Projekte und Pläne auf<br />

ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung o<strong>der</strong> eines europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Nicht verträgliche<br />

Projekte und Pläne dürfen grundsätzlich nicht zugelassen bzw. durchgeführt werden.<br />

Kriterium <strong>der</strong> Verträglichkeitsprüfung sind gemäß § 18 LNatG M-V und<br />

§ 34 Abs. 1 BNatSchG die für die Erhaltungsziele und die Schutzzwecke maßgeblichen<br />

Bestandteile <strong>des</strong> Natura 2000 — Gebietes und ihr möglicher Beeinträchtigungsgrad. Die<br />

Beeinträchtigung an<strong>der</strong>er, von den Erhaltungszielen bzw. Schutzzwecken nicht erfasster<br />

Biotope o<strong>der</strong> Arten, kann nicht zu einem negativen Ergebnis <strong>der</strong> Verträglichkeitsprüfung<br />

führen. Derartige Beeinträchtigungen, sind anhand <strong>der</strong> einschlägigen naturschutzrechtlichen<br />

Vorschriften zu prüfen (siehe Umweltbericht).<br />

Gemäß den Hinweisen zur Anwendung <strong>der</strong> §§ 18 und 22 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetzes<br />

und <strong>der</strong> §§ 32 bis 38 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern, ist zur<br />

zweckmäßigen, einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung <strong>der</strong> Vorschriften zur<br />

Umsetzung <strong>der</strong> gebietsbezogenen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie<br />

(FFH — RL) und <strong>der</strong> EU-Vogelschutzrichtlinie (V — RL) in Mecklenburg-Vorpommern eine<br />

FFH — Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) durchzuführen. Durch die Vorprüfung soll<br />

eingeschätzt werden, ob vorhabensbedingte Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Schutzgebietes und<br />

seiner Schutzziele zu erwarten sind und inwieweit diese Beeinträchtigungen als erheblich<br />

einzustufen sind.<br />

Nachfolgend wird als Vorhaben lediglich <strong>der</strong> vorhabenbezogene Bebauungsplan benannt.<br />

Die FFH-Vorprüfung bezieht sich gleichzeitig auf die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong>.<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-lade 3


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

2 Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens und seiner Wirkungen<br />

2.1 Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Das Plangebiet befindet sich südlich <strong>der</strong> Ortslage Bessin im Ortsrandbereich.<br />

Südlich grenzt in ca. 30 m Abstand das SPA Nr. 28 Nationalpark Vorpommersche<br />

Boddenlandschaft, <strong>West</strong>rügensche Bodden und nördlicher Strelasund mit intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen an. Die Flächen auf denen <strong>der</strong> V+E Plan<br />

umgesetzt werden soll, wurden (durch historische Unterlagen belegbar) bereits in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit durch eine landwirtschaftliche Bebauung (Stallungen und Scheunen) genutzt.<br />

Des weiteren wurde im Jahr 2006, <strong>der</strong> Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle im<br />

Geltungsbereich <strong>des</strong> V+E Plan zugestimmt. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

werden intensiv ackerbaulich genutzt.<br />

Das Baufeld für die Siloanlage befindet sich außerhalb <strong>der</strong> Flächen <strong>des</strong> SPA Nr. 28 und in<br />

ca. 700 m Abstand (nördlich) zum FFH — Gebiet 1544 — 302 <strong>West</strong>rügensche<br />

Boddenlandschaft mit Hiddensee.<br />

Ziel <strong>des</strong> vorhabensbezogenen Bebauungsplan (V+E Plan) ist, den vorhandenen<br />

landwirtschaftlichen Betrieb <strong>der</strong> Cramer GbR in einen Landwirtschaftsbetrieb zur Produktion<br />

von Heilpflanzen zu spezialisieren und zu entwickeln. Dies erfor<strong>der</strong>t eine dementsprechende<br />

eigene bauliche Betriebsanlage, in <strong>der</strong> alle notwendigen Funktionen <strong>der</strong> Betriebsführung<br />

konzentriert sind, die den von <strong>der</strong> Heilpflanzenproduktion bewirtschafteten Flächen<br />

zugeordnet sind.<br />

Mit dem V+E Plan soll die planerische Vorraussetzung geschaffen werden, auf den<br />

Flurstücken 24/1 und 25/1 <strong>der</strong> Flur 24 und 25 <strong>der</strong> Gemarkung Bessin, zur Abrundung <strong>des</strong><br />

Betriebskonzeptes, neben <strong>der</strong> im Jahr 2006 erbauten landwirtschaftlichen Halle für<br />

Maschinen und Geräte sowie auch periodisch zur Lagerung von landwirtschaftlichen<br />

Produkten, die Errichtung eines zweigeschossigen Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong> inkl. einer Wohnung<br />

für den Betriebsinhaber. Als Standort für die Errichtung <strong>des</strong> Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong> wird ein<br />

Standort festgesetzt <strong>der</strong> schon durch ein landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude bebaut<br />

war.<br />

In dem geplanten Wirtschaftsgebäude werden unterschiedliche klimatisch zu kontrollierende<br />

Lagerflächen, Labore, Räume <strong>der</strong> betrieblichen Infrastruktur sowie eine Wohnung<br />

untergebracht. Die Höhe <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> wird auf maximal 8 m beschränkt. Die GRZ wird im<br />

V+E Plan mit 0,2 festgesetzt. Die innere verkehrliche Erschließung erfolgt über den im V+E<br />

Plan vorhandenen Wege. Aufgrund <strong>der</strong> im Jahr 2006 gebauten landwirtschaftlichen<br />

Lagerhalle sind alle Versorgungsmedien vorhanden. Abwässer werden über eine biologische<br />

Kleinkläranlage geklärt.<br />

2.2 Abschätzung <strong>der</strong> Eingriffswirkungen<br />

Mögliche projektbedingte Auswirkungen auf Natur und Umwelt und damit auf das unmittelbar<br />

angrenzende SPA und <strong>des</strong> FFH — Gebiets, ergeben sich aus <strong>der</strong> erhöhten Nutzung <strong>des</strong><br />

Gebietes durch die geän<strong>der</strong>te Nutzung, in Form von zusätzlicher Bebauung und <strong>der</strong><br />

Steigerung von Verkehren auf <strong>der</strong> Fläche. Eine bau- und anlagenbedingte Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> SPA und <strong>des</strong> FFH — Gebietes kann bei Berücksichtigung <strong>der</strong> entsprechenden<br />

technischen Bauvorschriften und Regelwerke ausgeschlossen werden, da sich die<br />

Bebauung, die verkehrliche Erschließung und die Ver- und Entsorgung nur auf Flächen<br />

außerhalb <strong>des</strong> SPA und <strong>des</strong> FFH Gebietes beschränken.<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de 4


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Abgrenzungen <strong>des</strong> Wirkraumes<br />

3 Abgrenzungen <strong>des</strong> Wirkraumes<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Das SPA 28 (Standard-Datenbogen, LUNG, 2006) befindet sich innerhalb <strong>des</strong> 300 m —<br />

Bereiches und das FFH — Gebiet 1544 — 302 befindet sich in ca. 700 m Entfernung zum<br />

Vorhaben.<br />

An <strong>der</strong> nördlichen Grenze <strong>des</strong> SPA erstreckt sich <strong>der</strong> Geltungsbereich <strong>des</strong> V+E Plans. Als<br />

Wirkraum sind auch Flächen außerhalb <strong>des</strong> Eingriffortes zu betrachten. Die Tiefe <strong>des</strong><br />

Betrachtungsraumes, hängt von den zu erwartenden Auswirkungen ab. Dabei sind die<br />

Lebensraumansprüche <strong>der</strong> einzelnen SPA — Arten, als auch die Empfindlichkeit <strong>der</strong><br />

Lebensraumtypen gegenüber den zu erwartenden Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.<br />

1<strong>1.</strong>1 Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de 5


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

4 Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele <strong>des</strong> betroffenen<br />

FFH — Gebietes DE 1544-302<br />

4.1 Lage und allgemeine Gebietsbeschreibung<br />

Die ufernahen Flächen entlang <strong>der</strong> Ostsee und <strong>der</strong> westrügenschen Boddenlandschaft<br />

einschließlich großer Teile <strong>der</strong> Insel Hiddensee beschreiben die wesentlichen Merkmale <strong>des</strong><br />

Schutzgebietes:<br />

Güte und Bedeutung:<br />

Repräsentatives Vorkommen von FFH — Leitarten und — Arten; Schwerpunktvorkommen von<br />

FFH — Leitarten; Häufung von FFH — Leitarten und prioritären FFH — Leitarten; großflächige<br />

Komplexbildung, weitgehende ungestörte Biotop- und Habitatentwicklung.<br />

Gefährdung:<br />

Intensivierung ungelenkter Freizeitnutzungen, Nutzungsaufgabe <strong>der</strong> Salzwiesen, Nähr- und<br />

Schadstoffeinträge in die Gewässer und nährstoffarmen Lebensraumtypen.<br />

Schutzziel:<br />

Erhalt und teilweise Entwicklung einer Küstenlandschaft mit marinen und<br />

Küstenlebensraumtypen, Offenland- und Waldlebensraumtypen sowie charakteristischen<br />

FFH-Arten.<br />

• Standort <strong>des</strong> Vorhabens<br />

KolAnkeem eeroplixlez Elolggbekt:<br />

Scingtegebiernet."Namra 2090"<br />

latc Iütimmb.clilt.<br />

mtu 2:.5.27.e4<br />

Gebiets-Nr.: DE 15-I4-302<br />

Kate■Earc. so<br />

13 vatterlimpiCerie,o2<br />

Facz-Forr.1:2=ndfr,<br />

.21 e 16, 352<br />

• Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoaniessen-la.de 6


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V-FE Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

4.2 FFH — Lebensraumtypen und FFH — Arten<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Die FFH-Richtlinie besteht seit 1992 und zielt darauf ab, die Artenvielfalt durch die<br />

Einrichtung von beson<strong>der</strong>en Schutzgebieten zu erhalten. Natürliche Lebensräume,<br />

wildlebende Tiere und Pflanzen sollen in diesen Schutzgebieten gesichert werden. Innerhalb<br />

eines festgelegten Zeitraumes, ist aus diesen beson<strong>der</strong>en Erhaltungsgebieten = BEG (bzw.<br />

pSCI = proposed Sites of Community Importance) ein kohärentes, europäisches,<br />

ökologisches Netz zu schaffen, in dass sich die Schutzgebiete zur Erhaltung <strong>der</strong><br />

wildlebenden Vogelarten einschließen. Für je<strong>des</strong> einzelne Gebiet, sind entsprechend den<br />

Erhaltungszielen die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen aufzustellen und durchzuführen. Dabei<br />

werden angesichts <strong>der</strong> Bedrohung, die Lebensräume und Arten in prioritäre und nichtprioritäre<br />

eingestuft, um Maßnahmen für die Erhaltung, speziell für die prioritären Arten,<br />

zügig durchführen zu können. Des Weiteren sind Vorkehrungen für ein Monitoring <strong>der</strong><br />

Erhaltungszustände zu treffen sowie die Wie<strong>der</strong>ansiedelung bestimmter heimischer Tier- und<br />

Pflanzenarten und die Ansiedelung nicht heimischer Arten abzuwägen.<br />

Die ufernahen Flächen entlang <strong>der</strong> Ostsee und <strong>der</strong> westrügenschen Boddenlandschaft<br />

einschließlich großer Teile <strong>der</strong> Insel Hiddensee beschreiben die wesentlichen Merkmale <strong>des</strong><br />

Schutzgebietes:<br />

Güte und Bedeutung:<br />

Repräsentatives Vorkommen von FFH — Leitarten und — Arten; Schwerpunktvorkommen von<br />

FFH — Leitarten; Häufung von FFH — Leitarten und prioritären FFH — Leitarten; großflächige<br />

Komplexbildung, weitgehende ungestörte Biotop- und Habitatentwicklung.<br />

Gefährdung:<br />

Intensivierung ungelenkter Freizeitnutzungen, Nutzungsaufgabe <strong>der</strong> Salzwiesen, Nähr- und<br />

Schadstoffeinträge in die Gewässer und nährstoffarmen Lebensraumtypen.<br />

Schutzziel:<br />

Erhalt und teilweise Entwicklung einer Küstenlandschaft mit marinen und<br />

Küstenlebensraumtypen, Offenland- und Waldlebensraumtypen sowie charakteristischen<br />

FFH-Arten.<br />

Tab. 1<br />

FFH — Lebensraumtypen innerhalb <strong>des</strong> FFH — Gebietes 1544-302 „<strong>West</strong>rügensche<br />

Boddeniandschaft mit Hiddensee" (LuNG, 2006a; BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, unter<br />

www.bfn.de , 2006)<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

1110 Sandbänke mit nur<br />

schwacher ständiger<br />

Überspülung durch<br />

Meerwasser<br />

Sandbänke sind Erhebungen <strong>des</strong> Meeresgrun<strong>des</strong> im Sublitoral, die bis dicht<br />

unter die Meeresoberfläche reichen können, aber bei Niedrigwasser nicht frei<br />

fallen. Sie sind vegetationsfrei o<strong>der</strong> haben eine spärliche Makrophytenvegetation<br />

(z. B. Zosteretum marinae, Cymodoceion nodosae).<br />

Der Lebensraumtyp stellt Erhebungen <strong>des</strong> Meeresgrun<strong>des</strong> dar und ist auf das<br />

Sublitoral beschränkt. Diese reichen in <strong>der</strong> Nordsee durchschnittlich in größere<br />

Tiefen als in <strong>der</strong> Ostsee. Für die Abgrenzung ist weiterhin das Vorkommen von<br />

Sanden (Fein- bis Grobsand) ausschlaggebend. In <strong>der</strong> Regel unterliegen die<br />

Sandbänke einer gewissen Umlagerungsdynamik. Sie können sowohl<br />

vollständig aus Sanden bestehen o<strong>der</strong> als mehr o<strong>der</strong> weniger mächtige<br />

Ablagerungen auf submarinen Geschiebemergelrücken o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Hartsubstraten auftreten. Bei Letzteren können die Übergänge zu Riffen (EU-<br />

Code 1170) fließend sein und teilweise beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Ostsee eine enge<br />

Verzahnung aufweisen. Eine Zuordnung zur Sandbank erfor<strong>der</strong>t eine<br />

flächenhafte Dominanz <strong>der</strong> Sande mit einer Min<strong>des</strong>tmächtigkeit von 40 cm, um<br />

den typischen Sandbodengemeinschaften einen Lebensraum zu bieten.<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-lade 7


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

Einzelne erratische Blöcke können die Oberfläche durchragen. Die Grenze<br />

zu den Wattflächen <strong>der</strong> Nordsee wird durch die mittlere Tide-<br />

Niedrigwasserlinie (MTNW) gebildet. Die Abgrenzung kann anhand <strong>der</strong><br />

Wassertiefenangaben erfolgen. Beispiele für submarine Sandbänke sind<br />

O<strong>der</strong>bank (Ostsee) o<strong>der</strong> Doggerbank (Nordsee).<br />

Bereiche von Sandbänken, die bei Ebbe regelmäßig trockenfallen, sind als<br />

Teile <strong>des</strong> Lebensraumtyps Sandwatt (Natura 2000-Code: 1140)<br />

aufzufassen. Windwattflächen <strong>der</strong> Ostsee gehören ebenfalls zu diesem<br />

Lebensraumtyp<br />

1150* Lagunen <strong>des</strong><br />

Unter Lagunen werden vom Meer weitgehend o<strong>der</strong> vollständig<br />

Küstenraumes<br />

abgeschnittene salzige / brackige o<strong>der</strong> stärker ausgesüßte<br />

Küstengewässer (Strandseen, Lagunen) mit zumin<strong>des</strong>t temporärem<br />

Salzwassereinfluss verstanden. Sie sind oft nur durch schmale<br />

Strandwälle, seltener auch durch Geröllwälle o<strong>der</strong> Felsriegel vom Meer<br />

getrennt und bei winterlichen Sturmfluten noch von<br />

1160 Flache große Meeresarme<br />

Meerwassereinbrüchen betroffen. Lagunen sind ein charakteristisches<br />

Element <strong>der</strong> Ausgleichsküsten. Der Salzgehalt und <strong>der</strong> Wasserstand <strong>der</strong><br />

Strandseen kann stark variieren.<br />

Lagunen sind vegetationsfrei o<strong>der</strong> haben eine Vegetation <strong>der</strong> Ruppietea<br />

maritimae, Potametea, Zosteretea o<strong>der</strong> Charetea. Im Uferbereich können<br />

Röhrichte ausgebildet sein.<br />

Lagunen können primär (Strandwälle, Ausgleichsküsten) entstanden o<strong>der</strong><br />

sekundär durch Dämme o<strong>der</strong> Sieltore vom Meer abgetrennt sein. Sie<br />

unterscheiden sich von den Lagunen durch die kontinuierliche Zufuhr von<br />

Süßwasser.<br />

Flache große Meeresarme und -buchten mit ihren Flachwasserzonen,<br />

und -buchten<br />

insbeson<strong>der</strong>e zwischen den Inselketten <strong>der</strong> Nordsee und dem Festland<br />

(Flachwasserzonen und (soweit nicht Wattflächen), einschließlich Bodden und Haffs <strong>der</strong> Ostsee; je<br />

Seegraswiesen) nach Gebiet unterschiedliche Substrate (Hart-/Weichsubstrate),<br />

vegetationsfrei o<strong>der</strong> mit Seegraswiesen.<br />

Flachwasserzonen <strong>des</strong> Meeres in Küstennähe, d.h. mit ständiger<br />

Wasserbedeckung und in denen durchlichtete Flachwasserzonen<br />

dominieren. Die landseitige Grenze wird in <strong>der</strong> Ostsee durch die<br />

1170 Riffe<br />

Mittelwasserlinie gebildet. Die Abgrenzung zu den Wattflächen <strong>der</strong><br />

Nordsee erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Linie <strong>des</strong> mittleren Tide-<br />

Niedrigwassers. Innerhalb <strong>des</strong> Lebensraumtyps liegende Vorkommen von<br />

Lebensraumtyp 1110 (Sandbank), 1140 (Watt), 1170 (Riffe) werden<br />

ausgegrenzt und dem jeweiligen Typ zugeordnet. Buchten mit einen<br />

fjordartigen Charakter die Flachwasserbereiche aufweisen, werden<br />

vollständig diesem Typ zugeordnet. Eingedeichte Flächen zählen nicht zu<br />

diesem Lebensraumtyp. Im Gegensatz zu Lagunen (1150) ständiger<br />

Wasseraustausch mit dem offenen Meer und durch fehlenden deutlichen<br />

Süßwasserdurchstrom von den Ästuaren (1130) unterschieden.<br />

Vom Meeresboden aufragende mineralische o<strong>der</strong> biogene Hartsubstrate<br />

<strong>des</strong> Eu- und Sublitorals, häufig von Großalgen und Muscheln bewachsen,<br />

v.a. in <strong>der</strong> Ostsee auch mit höheren Pfianzen. Eingeschlossen sind sowohl<br />

Felswatten, Riffe entlang <strong>der</strong> Felsküsten (litoral reefs) als auch im offenen<br />

Meer aufragende Riffe (offshore reefs).<br />

Hierzu zählen dauerhaft überflutete o<strong>der</strong> bei Niedrigwasser herausragende<br />

Erhebungen aus Hartsubstraten, wie Felsen, Felswatt, Geschiebe und<br />

biogene Bildungen (z.B. Miesmuschelbänke und Sandkorallen-<br />

(Sabellaria)-Riffe), aber auch Steine und Blöcke auf submarinen<br />

Moränenrücken. Auf Grund <strong>der</strong> spezifischen glazialen und postglazialen<br />

Entwicklung von Nord- und Ostsee treten hier vielfach enge Verzahnungen<br />

mit dem Lebensraumtyp 1110 (Sandbank) auf. Geschiebereiche<br />

Erhebungen mit Mischsubstraten (z.B. Geschiebe, Mergel, Sande, Schlick)<br />

werden zu diesem Typ gestellt, wenn das Hartsubstrat dominiert.<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-lade<br />

8


FFH - Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Natura<br />

2000 -<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

1210 Einjährige Spülsäume Von einjährigen Pflanzen besiedelte junge Spülsäume mit Meersenf-<br />

Gesellschaften (Cakiletea maritimae) auf angeschwemmtem organischem<br />

Material <strong>der</strong> Hochfluten und auf mit organischem Material angereichertem<br />

Kies. An Sandstränden häufig sandüberschüttet, ferner an Geröllstränden.<br />

Meist handelt es sich um schmale lineare Lebensräume, seltener auf<br />

Sandplaten auch um flächige Ausbildungen.<br />

Das Auftreten einer entsprechenden Vegetation (vgl. angegebene<br />

Syntaxa), ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zuordnung eines<br />

Strandabschnittes zu diesem Lebensraumtyp.<br />

Die Vegetation aus überwiegend einjährigen Arten ist oft lückig (je nach<br />

Nutzungsintensität <strong>des</strong> Stran<strong>des</strong>) und kann sich nach je<strong>der</strong><br />

Hochflutsituation räumlich mehr o<strong>der</strong> weniger stark verän<strong>der</strong>n. Daher sind<br />

auch vegetationsfreie Bereiche <strong>des</strong> Spülsaums in die Abgrenzung mit<br />

einzubeziehen, wenn in dem betrachteten Abschnitt wenigstens ab und zu<br />

entsprechende Pflanzenarten vorkommen. Die Spülsäume sind meist<br />

linear ausgebildet, im Bereich <strong>der</strong> Sandplaten seltener auch flächig. Auf<br />

Grund <strong>der</strong> jahrweise unterschiedlichen Lage <strong>der</strong> Spülsäume über <strong>der</strong><br />

Wasserlinie wird <strong>der</strong> gesamte Strand, bzw. Sandplate zwischen <strong>der</strong> Linie<br />

<strong>des</strong> Mittelwassers in <strong>der</strong> Ostsee bzw. mittleren Tide-Hochwassers in <strong>der</strong><br />

Nordsee und landseits den Dünen 2110, 2120, 2130 bzw. dem Auftreten<br />

von ausdauern<strong>der</strong> Vegetation in die Abgrenzung mit einbezogen.<br />

Primärdünen können Spülsaumarten enthalten, sie werden als eigener<br />

Lebensraumtyp 2110 abgetrennt, wenn Dominanz von Elymus farctus<br />

vorliegt und eine deutliche Erhöhung von i.d.R. min<strong>des</strong>tens 30 cm über<br />

1220 Mehrjährige Vegetation <strong>der</strong><br />

Kiesstrände<br />

1230 Atlantik-Felsküsten und<br />

Ostsee-Fels- und<br />

Steilküsten<br />

1310 Pioniervegetation mit<br />

Salicornia und an<strong>der</strong>en<br />

einjährigen Arten auf<br />

Schlamm und Sand<br />

(Queller-Watt)<br />

den umliegenden Strand vorliegt.<br />

Geröll- und Kiesstrände mit ausdauern<strong>der</strong>, salzertragen<strong>der</strong> und nitrophiler<br />

Vegetation im oberen Bereich (Cakiletea maritimae p.p.). Eingeschlossen<br />

sind, auch gischtbeeinflusste Unterhänge von Fels- und Steilküsten mit<br />

entsprechen<strong>der</strong> Vegetation.<br />

Der Lebensraumtyp umfasst Kies- und Geröllstrände, an denen die<br />

typische halophytische Vegetation aus überwiegend mehrjährigen Arten<br />

ausgebildet ist. Kleinere vegetationsfreie Bereiche zwischen Vorkommen<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Vegetation können in die Abgrenzung miteinbezogen<br />

werden.<br />

Im Bereich von Steilküsten werden vorgelagerte Kiesstrände mit<br />

entsprechen<strong>der</strong> Vegetation separat erfasst.<br />

Fels- und Steilküstenkomplexe <strong>des</strong> Atlantiks, <strong>der</strong> Nord- und Ostseeküsten<br />

mit min<strong>des</strong>tens teilweisem Bewuchs höherer Pflanzen. Da es sich um<br />

einen dynamischen Lebensraum handelt, ist <strong>der</strong> Gesamtkomplex <strong>des</strong><br />

Steilabfalls einschließlich eines min<strong>des</strong>tens 100 m breiten Schutzstreifens<br />

oberhalb <strong>der</strong> Abbruchkante einzubeziehen. An <strong>der</strong> Ostsee kommen<br />

Krei<strong>des</strong>teilküsten und Moränensteilküsten, an <strong>der</strong> Nordsee i.w. die<br />

Sandsteinfelsküste von Helgoland vor. Der Lebensraumtyp stellt einen<br />

Biotopkomplex dar. Darin können Vorkommen an<strong>der</strong>er Lebensraumtypen<br />

enthalten sein (z.B. Kalk-Trockenrasen [6210], Kalktuffquellen [7220] etc.),<br />

die nicht zusätzlich einzeln erfasst werden müssen.<br />

Die Abgrenzung <strong>des</strong> Lebensraumtyps schließt die vorgelagerten Strände<br />

(1210, 1220) aus und beginnt direkt am Hangfuß. Sie schließt die obere<br />

Abbruchkante mit ein. Bei aktiven Kliffs sollte bei <strong>der</strong> Gebietsabgrenzung<br />

die Rückverlagerung <strong>der</strong> Abbruchkante berücksichtigt werden.<br />

Min<strong>des</strong>thöhe 1 m, maximale Entfernung <strong>des</strong> Hangfußes zur Küstenlinie<br />

100 m, Inklination in den steilsten Partien min<strong>des</strong>tens 30°. Auf Grund <strong>der</strong><br />

unterschiedlichen Aktivität <strong>der</strong> Steilküstenabschnitte zählen sowohl aktiv<br />

im Rückgang befindliche als auch <strong>der</strong>zeit inaktive Steilküsten zu diesem<br />

Lebensraumtyp. Fossile Kliffs (ohne Kontakt zum Meer) sind<br />

ausgeschlossen. Auf Grund <strong>der</strong> Dynamik können auch zeitweise größere<br />

vegetationsfreie Abschnitte auftreten.<br />

Das Quellerwatt ist durch einjährige lückige Pioniervegetation <strong>des</strong><br />

Salzgrünlan<strong>des</strong> im Eulitoral <strong>der</strong> Küsten auf sandigen und schlickigen<br />

Böden gekennzeichnet. Es schließt das Watt und tiefliegende Sandplaten,<br />

zwischen ca. -40 bis 0 cm unter MTHW, mit Vegetation <strong>der</strong> Thero-<br />

Salicornietalia ein.<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de<br />

9


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

1330 Atlantische Salzwiesen<br />

(Glauco-Puccinellietalia<br />

maritimae)<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Salzgrünland <strong>des</strong> Atlantiks, <strong>der</strong> Ost- und Nordsee in seiner gesamten<br />

typischen Zonation vom Andelrasen (natürlich o<strong>der</strong> beweidet bzw.<br />

halbnatürlich), über die höher gelegenen Rotschwingel-,<br />

Bottenbinsenrasen und Strandwermutgestrüpp bis zu den<br />

Hochflutspülsäumen mit Agropyron pycnanthum. Eingeschlossen sind<br />

auch Bestände mit den Seggen Carex distans und Carex extensa o<strong>der</strong> von<br />

Eleocharis uniglumis und Eleocharis palustris. Wichtiges Kennzeichen <strong>des</strong><br />

Salzgrünlan<strong>des</strong> ist die natürliche Überflutungsdynamik durch das<br />

Meerwasser (Nordsee). An <strong>der</strong> Ostsee tritt Salzgrünland u.a. auch auf<br />

Torfsubstraten ("Küstenüberflutungsmoore") auf und ist hier sekundär<br />

durch Beweidung aus Brackwasserröhricht etc. entstanden. Der<br />

Lebensraumtyp umfasst das von den Hochfluten von Nord- und Ostsee<br />

erreichte salzbeeinflusste Grünland. Als Abgrenzungskriterium kann damit<br />

das Vorkommen von Vegetation <strong>der</strong> genannten Syntaxa verwendet<br />

werden. Kleinere vegetationsfreie Stellen können in die Abgrenzung<br />

miteinbezogen werden. Angrenzende, bereits verlandete<br />

Brackwasserröhrichte, die Arten <strong>der</strong> Salzwiesen enthalten, sind<br />

eingeschlossen.<br />

2110 Primärdünen Primär- o<strong>der</strong> Vordünen <strong>der</strong> sandigen Anlandungsküsten <strong>des</strong> Atlantiks, <strong>der</strong><br />

Nord- und Ostsee. Von nur wenigen Pflanzen, meist Strandquecke Elymus<br />

farctus (=Agropyron junceum), besiedelt, erreichen sie eine Höhe bis ca. 1<br />

m, ehe sie von Strandhafer-Weißdünen abgelöst werden (biogene<br />

Dünenbildung).<br />

Wesentliches Kriterium für die Abgrenzung <strong>des</strong> Lebensraumtyps ist das<br />

Vorkommen <strong>der</strong> entsprechenden Pflanzenarten und eine deutliche<br />

Erhöhung von i.d.R. wenigen Zentimetern bis > 30 cm über den<br />

umliegenden Strand; Initialstadien mit Spülsaumarten (Cakiletea<br />

maritimae), ohne deutliche Dünenbildung sind dem Lebensraumtyp 1210<br />

zuzurechnen. Größere vegetationsfreie Strandabschnitte sind<br />

ausgeschlossen. Dieser Lebensraumtyp ist von den Weißdünen mit<br />

Strandhafer (2120) durch das Fehlen von Ammophila arenaria<br />

2120 Weißdünen mit<br />

Strandhafer<br />

(Ammophdia arenaria)<br />

2130 * Festliegende Küstendünen<br />

mit krautiger Vegetation<br />

(Graudünen)<br />

unterschieden.<br />

Von Strandhafer (Ammophila arenaria und x Ammocalamagrostis baltica)<br />

dominierte, bis mehrere Meter hohe Weißdünen an den Atlantik-, Nordund<br />

Ostseeküsten. Charakteristisch sind meist hohe Sandzufuhr,<br />

beginnende Aussüßung <strong>des</strong> Bodens und Grundwasserunabhängigkeit.<br />

Kriterium für die Abgrenzung <strong>des</strong> Lebensraumtyps ist das dominante<br />

Vorkommen von Ammophila arenaria bzw. Ammocalamagrostis baltica<br />

o<strong>der</strong> v.a. im östlichen Teil <strong>der</strong> Ostseeküste Leymus arenarius. Dünen ohne<br />

Vorkommen dieser Arten sind ausgeschlossen.<br />

Natürlicherweise sind Ammophila arenaria und auch Leymus arenarius<br />

zum Lebendverbau (biologische Festlegung von wan<strong>der</strong>nden<br />

Küstendünen u.a.) geeignet. Die Lebensräume lassen sich aus<br />

vegetationskundlicher Sicht relativ leicht regenerieren, wobei die<br />

selteneren Arten nur langsam einwan<strong>der</strong>n.<br />

Festliegende, meist von Süßgräsern dominierte, gehölzfreie bzw. -arme<br />

Dünen mit beginnen<strong>der</strong> Bodenbildung landwärts <strong>der</strong> Strandhaferdünen an<br />

den Küsten <strong>des</strong> Atlantiks, <strong>der</strong> Nord- und Ostsee.<br />

Neben artenreichen Beständen <strong>des</strong> Koelerion albescentis<br />

(Dünenschillergras-Rasen), <strong>des</strong> Corynephorion (Silbergras-Rasen) und<br />

<strong>des</strong> Thero-Airion-Verban<strong>des</strong> (Kleinschmielen-Rasen) ist ferner<br />

Ktyptogamenreichtum (stellenweise Moos- und Flechtenteppiche)<br />

charakteristisch. Gelegentlich kommen Übergänge zu Halbtrockenrasen<br />

<strong>des</strong> Mesobromion und zu den Säumen <strong>der</strong> Trifolio-Geranietea vor. Der<br />

Kalkgehalt variiert je nach Ausgangssubstrat. Wesentliches<br />

Abgrenzungskriterium ist das Vorkommen von Vegetation <strong>der</strong> genannten<br />

Syntaxa auf Küstendünen. Größere Sandebenen sowie Vorkommen, in<br />

denen kein Küsteneinfluss mehr besteht, gehören nicht zum<br />

Lebensraumtyp. Eingeschlossen sind kleinere, flache Bereiche zwischen<br />

Dünenkomplexen und kleinere vegetationsfreie Bereiche. Vorkommen auf<br />

Geest- (Nordsee) o<strong>der</strong> Moränenmaterial (Ostsee) gehören nicht zu den<br />

Graudünen. Graudünen mit von Holzgewächsen dominierter Vegetation,<br />

wie Heiden, Gebüsche und Vorwaldstadien und Wäl<strong>der</strong>, gehören nicht<br />

11111 Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de<br />

10


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

zum Lebensraumtyp. Sie sind separat als Lebensraumtypen Küstendünen<br />

mit Empetrum nigrum — Heiden (2140), Küstendünen mit Calluna — Heiden<br />

(2150) und Küstendünen mit Hippophaö rhamnoi<strong>des</strong> (2160), Küstendünen<br />

mit Salix arenaria (2170) und Bewaldete Dünen <strong>der</strong> Küste (2180) zu<br />

erfassen.<br />

2150 estliegende entkalkte Dünenheiden (Braundünen) <strong>der</strong> Küsten mit Dominanz von Calluna<br />

Dünen <strong>der</strong> atlantischen vulgaris. Kriterium für die Abgrenzung dieses Lebensraumtyps ist das<br />

Zone (Calluno-Ulicetea) dominante Vorkommen von Calluna vulgaris auf Küstendünen. Der<br />

Lebensraumtyp tritt oft eng verzahnt mit Empetrum nigrum-Heiden auf und<br />

ist dann als Komplex abzugrenzen. Wenn ein nennenswerter Anteil an<br />

Empetrum nigrum-Heiden im Komplex vorhanden ist, so ist <strong>der</strong> gesamte<br />

Komplex den Empetrum nigrum-Küstenheiden zuzuordnen. Ist <strong>der</strong> Anteil<br />

<strong>der</strong> Empetrum nigrum-Heiden im Komplex nur gering, so wird <strong>der</strong> Komplex<br />

als Küstendüne mit Calluna-Heiden zu diesem Lebensraumtyp gestellt.<br />

Kleinere Bereiche ohne Calluna vulgaris-Dominanz können in die<br />

Abgrenzung miteinbezogen werden. Auch kleinere Bereiche zwischen<br />

Dünen, sofern sie eine entsprechende Vegetation tragen, sind<br />

eingeschlossen.<br />

2160 Dünen mit Hippophaö Mit Sanddorngebüschen (Hippophaö rhamnoi<strong>des</strong>) bewachsene<br />

rhamnoi<strong>des</strong><br />

Graudünen. Abgrenzungskriterium ist das dominante Vorkommen von<br />

Hippophaö rhamnoi<strong>des</strong> auf Küstendünen. Einzelpflanzen sind<br />

ausgeschlossen. Von den Küstendünen mit Salix arenaria ist <strong>der</strong><br />

Lebensraumtyp durch die Dominanz von Hippophaö rhamnoi<strong>des</strong><br />

2170 Dünen mit Salix repens<br />

abzugrenzen. Feuchte Dünentäler mit dominantem Vorkommen von<br />

Hippophaö rhamnoi<strong>des</strong> sind eingeschlossen.<br />

Dünenweidengebüsche mit Kriech-Weide Salix repens ssp. argentea [Salix<br />

ssp. argentea (Salicion arenaria]. Abgrenzungskriterium ist das dominante Vorkommen von Salix<br />

arenariae)<br />

arenaria auf Graudünen. Vorkommen einzelner Pflanzen von Salix<br />

arenaria sind nicht zu erfassen. Von den Küstendünen mit Hippophaö<br />

rhamnoi<strong>des</strong> ist <strong>der</strong> Lebensraumtyp durch die Dominanz von Salix arenaria<br />

abzugrenzen. Dominante Vorkommen von Salix arenaria in feuchten<br />

Dünentälern sind eingeschlossen.<br />

2180 Bewaldete Dünen <strong>der</strong> Natürliche o<strong>der</strong> naturnahe Wäl<strong>der</strong> auf Küstendünen <strong>der</strong> Atlantikküste, <strong>der</strong><br />

atlantischen, kontinentalen Nord- und Ostsee. Dies können bodensaure Eichen- und Eichen-Birkenund<br />

borealen Region Buchen-Wäl<strong>der</strong> (Quercion robori-petraeae), an südlichen Atlantikküsten<br />

auch Flaumeichenwäl<strong>der</strong> (Quercetalia pubescenti-petraeae) o<strong>der</strong><br />

2190 Feuchte Dünentäler<br />

kiefernreiche Mischwäl<strong>der</strong> sein. Lokal können aus feuchten Dünenheiden<br />

bzw. Dünentälern auch feuchte Laubmischwäl<strong>der</strong> bis hin zu Bruchwäl<strong>der</strong>n<br />

entstehen. An <strong>der</strong> Ostsee treten stellenweise auch bodensaure<br />

Buchenwäl<strong>der</strong> (Erosionsküste) und nach Osten zunehmend kiefernreiche<br />

Wäl<strong>der</strong> auf.<br />

Abgrenzungskriterium ist das Vorkommen von naturnahem Laubwald<br />

(Nord- und Ostsee) o<strong>der</strong> Laubmischwald (Ostsee) auf Küstendünen.<br />

Kiefernforste ohne naturnahen Unterwuchs (z.B. zur Harzgewinnung) sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Vorkommen in feuchten Dünentälern sowie auf Sandflächen zwischen den<br />

Küstendünen sind eingeschlossen.<br />

Feuchte Senken und Deflationsmulden in Dünensystemen als komplexer<br />

Lebensraum mit ihren permanenten o<strong>der</strong> temporären Gewässern,<br />

Zwergbinsen-Pionierformationen, Vermoorungen, feuchtem Grasland,<br />

Röhrichten und Großseggenrieden, feuchten Heiden etc..<br />

Abgegrenzt werden feuchte bis nasse Dünentäler <strong>der</strong> Küstendünen mit<br />

aquatischer, amphibischer o<strong>der</strong> terrestrischer Vegetation <strong>der</strong> aufgeführten<br />

Biotoptypen / Syntaxa. Dünentäler mit dominanter Beteiligung von<br />

Holzgewächsen sind ausgeschlossen und können in den<br />

Lebensraumtypen Küstendünen mit Salix repens-Gebüschen (2170),<br />

Graudünen mit Sanddorn-Gebüschen (2160) o<strong>der</strong> Küstendünen mit<br />

Calluna-Heiden<br />

erfasst werden.<br />

(2150) bzw. Empetrum nigrum-Küstenheiden (2140)<br />

Die Abgrenzung soll anhand <strong>des</strong> Vorkommens von Feuchte anzeigenden<br />

Vegetationstypen erfolgen. Der Lebensraumtyp kommt oft nur kleinflächig<br />

ausgebildet inmitten von Vorkommen an<strong>der</strong>er Lebensraumtypen <strong>der</strong><br />

Küstendünen vor.<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de<br />

11


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Natura<br />

2000 —<br />

Code Lebensraumtyp Definition<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen<br />

mit einer Vegetation <strong>des</strong><br />

Magnopotamions o<strong>der</strong><br />

Hydrocharitions<br />

5130 Juniperus communis-<br />

Formationen auf<br />

Zwergstrauchheiden o<strong>der</strong><br />

Kalktrockenrasen<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald<br />

(Asperulo-Fagetum)<br />

Prioritäre Lebensraumtypen<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Natürliche eutrophe Seen und Teiche einschließlich ihrer Ufervegetation<br />

mit Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation [z.B. mit<br />

Wasserlinsendecken (Lemnetea), Laichkrautgesellschaften<br />

(Potamogetonetea pectinati), Krebsschere (Stratiotes aloi<strong>des</strong>) o<strong>der</strong><br />

Wasserschlauch (Utricularia ssp.)].<br />

Die EU-Kommission hat klargestellt, dass - entsprechend <strong>der</strong> Definition<br />

von natürlich - dieser Lebensraumtyp sowohl primäre als auch sekundäre<br />

Vorkommen (z.B. Teiche) umfasst, wenn diese einer (halb)natürlichen<br />

Entwicklung unterliegen.<br />

Kriterium zur Abgrenzung dieses Lebensraumtyps ist das Vorkommen von<br />

Vegetation <strong>der</strong> aufgeführten Syntaxa in eutrophen Stillgewässern. Die<br />

Abgrenzung umfasst das gesamte Gewässer, in dem Vegetation <strong>der</strong><br />

aufgeführten Syntaxa nachgewiesen werden kann. Neben dem<br />

eigentlichen Wasserkörper ist auch <strong>der</strong> amphibische Bereich mit seinen<br />

Röhrichten, Hochstaudenfluren und Seggenrie<strong>der</strong>n in die Abgrenzung mit<br />

einzubeziehen. Vorkommen <strong>der</strong> Vegetationstypen in langsam fließenden<br />

Gewässern sind ausgeschlossen.<br />

Formationen mit Juniperus communis in <strong>der</strong> Ebene und im Bergland in<br />

folgenden Ausprägungen:<br />

a) Beweidete o<strong>der</strong> inzwischen brachgefallene Halbtrockenrasen und<br />

trockene Magerrasen auf Kalk mit Wachol<strong>der</strong>gebüschen, z.B.<br />

"Wachol<strong>der</strong>heiden" Süddeutschlands.<br />

b) Verbuschte Zwergstrauchheiden (Calluna-Heiden) mit Juniperus<br />

communis (Wachol<strong>der</strong>-Zwergstrauchheiden).<br />

Kriterium zur Abgrenzung dieses Lebensraumtyps ist das Vorkommen von<br />

Wachol<strong>der</strong>-Beständen. Einzelbüsche o<strong>der</strong> Bestände mit wenigen<br />

Exemplaren o<strong>der</strong> sehr lückiger Verteilung <strong>des</strong> Wachol<strong>der</strong>s sind<br />

ausgeschlossen und als entsprechende Heide o<strong>der</strong> als Trockenrasen zu<br />

fassen.<br />

Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwäl<strong>der</strong> auf kalkhaltigen und<br />

neutralen aber basenreichen Böden <strong>der</strong> planaren bis montanen Stufe.<br />

Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophytenreich. In höheren Lagen<br />

z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba (Bergmischwäl<strong>der</strong><br />

basenreicher Böden).<br />

Tab. 2<br />

FFH — Arten innerhalb <strong>des</strong> FFH — Gebietes 1544-302 „<strong>West</strong>rügensche Boddenlandschaft mit<br />

Hiddensee"(LUNG, 2006a; BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, unter www.bfn.de , 2006)<br />

EU —<br />

Code FFH — Art Lebensraum und Lebensweise<br />

1355 Fischotter<br />

Population: ca. <strong>1.</strong>200 Tiere<br />

(Lutra lutra)<br />

Lebensraum: Europa, Asien bis Polarkreis und nördliches Afrika. Nicht auf<br />

Arabischer Halbinsel, Südiran, Südpakistan und Vor<strong>der</strong>indien, außer<br />

Vorkommen im südlichsten Vor<strong>der</strong>indien und Sri Lanka<br />

Körperbau: Rumpf 55 -95 cm lang, Schwanz 26-55- cm, Weibchen kleiner<br />

als Männchen<br />

Nahrung: zu 90 % Fisch, weiterhin Insekten, Lurche, Wasservögel,<br />

Kleinsäuger, Krebse und Molluske.<br />

Verhalten: Fischotter sind scheu und leben in unzugänglichen Uferzonen<br />

von Gewässern. Sie sind an naturnahe Lebensräume, an morphologisch<br />

reich geglie<strong>der</strong>te Biotope gebunden. Die Reviergröße ist vom<br />

Nahrungsangebot und den Eisverhältnissen im Winter abhängig. Im<br />

Revier, das durch Kot mit Duftmarken an Stellen markiert wird, an denen<br />

an<strong>der</strong>e Fischotter vorbeikommen können, sind meist ein unterirdischer<br />

Hauptbau und mehrere Fluchtunterschlüpfe.<br />

Gefährdungsursachen: Umweltverän<strong>der</strong>ungen insbeson<strong>der</strong>e<br />

1166 Nördlicher Kammmolch<br />

Wasserverschmutzung und Uferberäumung.<br />

Vorkommen im Umfeld <strong>des</strong> Untersuchungsraumes: In den Ufersäumen<br />

<strong>des</strong> Großen und Kleinen Jasmun<strong>der</strong> Boddens nachgewiesen.<br />

Der Nördliche Kammmolch ist ein recht großer, kräftiger Wassermolch mit<br />

(Triturus cristatus) breitem Kopf. Die Männchen erreichen eine Länge von zehn bis maximal<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: info@niessen-la.de<br />

12


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

EU —<br />

Code FFI-I—Art Lebensraum und Lebensweise<br />

18 Zentimetern, die Weibchen von elf bis maximal 20 Zentimetern. Die<br />

Oberseite ist grau-schwarz gefärbt, mit undeutlichen dunkleren Punkten<br />

o<strong>der</strong> Flecken; die Haut erscheint leicht warzig gekörnelt. Die Flanken sind<br />

im Übergang zur Bauchseite intensiv weißlich granuliert. Der Bauch ist<br />

gelb o<strong>der</strong> orange mit schwarzen Flecken. Dieses Fleckenmuster<br />

ermöglicht bei feldbiologischen Untersuchungen sogar die individuelle<br />

Unterscheidung <strong>der</strong> Tiere. Zur Paarungszeit entwickeln die Männchen als<br />

Wassertracht einen hohen, stark gezackten Hautkamm auf Rücken und<br />

Schwanz, <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Schwanzwurzel unterbrochen ist (im Gegensatz zum<br />

Teichmolch). Charakteristisch ist bei den Männchen außerdem ein<br />

perlmutt-silbriges Band („Milchstreifen") an den Schwanzseiten und eine<br />

stärker gewölbte, schwarze Kloake. Die Weibchen verfügen nur über<br />

einen niedrigen Schwanzflossensaum. Bei ihnen setzt sich die orange<br />

Bauchfärbung über die Kloake auf <strong>der</strong> unteren Schwanzkante fort. In<br />

Nordeuropa sollen auch komplett schwarze Kammmolche vorkommen.<br />

Nach dem Gewässeraufenthalt wird im Spätsommer die Wassedracht,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die auffälligen Hautsäume <strong>der</strong> Männchen, weitgehend<br />

zurückgebildet und weicht einer unscheinbareren Landtracht.<br />

Kammmolche leiden wie alle mitteleuropäischen Amphibien vor allem<br />

unter <strong>der</strong> Zerstörung o<strong>der</strong> Beeinträchtigung von Kleingewässern in <strong>der</strong><br />

Kulturlandschaft durch Zuschüttung o<strong>der</strong> Eintrag von Müll und<br />

Umweltgiften (vor allem Pestizide aus <strong>der</strong> Landwirtschaft!). Auch die<br />

Einschwemmung von Düngerstoffen belastet viele Gewässer und trägt zu<br />

ihrer vorzeitigen Verlandung durch Eutrophierung bei. Werden von<br />

Menschen Fische in Kleingewässer eingesetzt, die dort natürlicherweise<br />

nicht vorkommen würden, führt dies in <strong>der</strong> Regel zum Zusammenbruch<br />

von Lurchpopulationen, da <strong>der</strong>en Laich und Larven von den meisten<br />

Fischen gefressen werden. Auch ein zu starkes Aufkommen von Bäumen<br />

direkt am Ufer entwertet die Laichgewässer, weil dadurch zu wenig<br />

Sonneneinstrahlung zur Wasserfläche durchdringen kann.<br />

Als „Teilsiedler" mit jahreszeitlich unterschiedlichen Lebensräumen<br />

reagieren Kammmolche und an<strong>der</strong>e Arten aber auch empfindlich auf<br />

Landschaftsverän<strong>der</strong>ungen im weiteren Umfeld <strong>der</strong> Gewässer. So führt<br />

die Abholzung von Hecken und an<strong>der</strong>en Feldgehölzen zum Verlust von<br />

Sommer- bzw. Überwinterungshabitaten. Intensive Flächennutzungen<br />

sowie <strong>der</strong> Bau und Betrieb von Straßen haben eine Trennwirkung<br />

zwischen den Teillebensräumen, so dass dort kein ausreichen<strong>der</strong><br />

räumlicher Austausch von Individuen mehr stattfinden kann. Man spricht<br />

von einer Fragmentierung o<strong>der</strong> Verinselung <strong>der</strong> Habitate. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei den Wan<strong>der</strong>ungen, etwa vom Winterquartier zum Laichgewässer,<br />

erleiden Kammmolche und an<strong>der</strong>e Amphibien an vielen Stellen im dicht<br />

1014 Schmale<br />

Windelschnecke<br />

(Vertigo angustior)<br />

1364 Kegelrobbe (Halichoerus<br />

grypus )<br />

besiedelten Mitteleuropa erhebliche Verluste durch den Straßenverkehr.<br />

Nicht kalkliebende, feuchtigkeitsliebende, stenöke Art „basenreicher<br />

Nassbiotope, die auch vorübergehend nicht austrocknen", wie<br />

Sumpfwiesen <strong>der</strong> Talauen, „durchgehend nasse Wiesen, zwischen Moos",<br />

Quellhorizonte an Berghängen (TuRNER et al. 1998), ferner in den<br />

„Spülsäumen von Fließgewässern" (Schalenfunde) und auch in nassen<br />

Dünenmulden (KERNEY et al., 1983) anzutreffen. In Schweden, aber auch<br />

in Mitteleuropa, auch in Sumpfwäl<strong>der</strong>n auf kalkreichem Substrat und in<br />

<strong>der</strong> Streu von Weiden- und Erlengebüschen (FECHTER & FALKNER 1990,<br />

TURNER et al. 1998, HELSDINGEN et al. 1996).<br />

Häufig zusammen mit V. geyeri im selben Gebiet. Nachweise im Genist<br />

von Flüssen können auch allochthon sein und begründen für sich allein<br />

noch nicht ein Vorkommen an dieser Stelle (TuRNER et al. 1998).<br />

Gefährdungsursachen: „Grundwasserabsenkungen, Aufschüttungen,<br />

Bauten, Überdüngung" (TuRNER et al. 1998). Entwässerung von<br />

Feuchtgebieten (HELSDINGEN et al. 1996).<br />

Nach längerer Trockenheit oft schwierig nachweisbar.<br />

Verbreitung / Lebensraum Nordatlantik im Bereich subarktischer und<br />

temperierter Gewässer, nur noch wenige Tiere in <strong>der</strong> südlichen Nordsee<br />

und in <strong>der</strong> Ostsee, Tiere im westlichen Nordatlantik ca. 20% größer als<br />

Tiere <strong>des</strong> östlichen Nordatlantik. Können schon als Jungtiere sehr weit<br />

wan<strong>der</strong>n (nachgewiesen wurde die Strecke von 1280 km innerhalb von 25<br />

Tagen bei einem Jungtier). Bilden große Gruppen während <strong>der</strong><br />

Ruhephasen, beson<strong>der</strong>s während Paarungs-, Aufzucht- und<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de<br />

13


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

EU —<br />

Code FFH — Art Lebensraum und Lebensweise<br />

Fortpflanzungsphase. Gefährdungsursachen: Bejagung,<br />

1351 Schweinswal (Phocoena<br />

phocoena)<br />

1365 Gemeiner Seehund<br />

(Phoca vitulina)<br />

1099 Flussneunauge<br />

(Lampetra fluviatilis)<br />

1095 Meerneunauge<br />

(Petromyzon marinus)<br />

Umweltkatastrophen Natürlicher Feind: Schwertwal<br />

Vorkommen: in fast allen europäischen Gewässern, in <strong>der</strong> Ostsee und im<br />

Mittelmeer nahezu ausgerottet.<br />

Lebensraum: flache Küstenbereiche, aber auch tiefere Schelfgebiete,<br />

Fjorde und Buchten<br />

Ernährung: Schwarmfische wie Hering o<strong>der</strong> Makrele, aber auch<br />

Bodenfische und Krebstiere, min<strong>des</strong>tens 4kg Fisch täglich<br />

Gefährdung: starke Bestandsbedrohung durch Zerstörung ihrer Umwelt,<br />

Unterwasserlärm, Überfischung <strong>der</strong> Beutetiere, hohe To<strong>des</strong>rate in<br />

Fischereinetzen.<br />

Die größten Vorkommen findet man im Wattenmeer und in <strong>der</strong> deutschen<br />

Bucht. Dort sind die Seehundbestände eng in den wachsenden Tourismus<br />

eingebunden. Lebensraum: nördliche Küstenabschnitte <strong>des</strong> Atlantiks und<br />

Pazifiks, in Europa an den Küsten von Island bis Portugal, bevorzugt<br />

seichte Gewässer mit viel Sand. standorttreue Raubtiere, leben in großen<br />

Rudeln. Körperbau: Gewicht bis 100 Kg, Länge 150 — 200 cm, die<br />

Weibchen sind meist etwas kleiner als die Männchen.<br />

Nahrung: ausschließlich Fisch, Muscheln und Krabben, täglich zwischen<br />

6 und 10 Kg Nahrung. Gefährdungsursachen: Umweltverschmutzung,<br />

Seehundstaupe, menschliche Störung<br />

Verbreitung in Europa: Küstengewässer und Flüsse <strong>des</strong> nordwestlichen<br />

Mittelmeers, entlang <strong>der</strong> Europäischen Atlantik-Küste, Nordsee und<br />

Baltisches Meer; nicht vorhanden im Schwarzen - und Kaspischen Meer<br />

sowie in <strong>der</strong> Polar-Region;<br />

Lebensraum: junge Tiere überwiegend im Meer, ausgewachsene<br />

Exemplare überwiegend in Flüssen; Wan<strong>der</strong>ung im August, am<br />

Gewässergrund lebend, Tiefenbereich bis 10m<br />

Größe: ca. 50 cm, Gewicht: max. 0,7 kg<br />

Gefährdung: Gewässerverschmutzung, gestörte Wan<strong>der</strong>wege in den<br />

Flüssen; Population: Aussagen zur Population können nicht getroffen<br />

werden, jedoch konnten in den vergangenen Jahren kaum Nachweise<br />

zum Vorkommen <strong>der</strong> Art im Ostseeraum geführt werden.<br />

Verbreitung in Europa: westliches Mittelmeer bis Nordnorwegen, Ostsee,<br />

Großbritannien bis Island, sowohl vor den Flussmündungen <strong>der</strong><br />

atlantischen Küsten Europas und Nordamerikas als auch im offenen Meer<br />

Größe: Länge 60-75 cm (max. 1m), Gewicht: 1 kg<br />

Lebensraum: Die Erwachsenen, bis zu 1 m langen und ca.1 kg schweren<br />

Tiere leben im Meer. Sie wan<strong>der</strong>n im Frühjahr (März-Juni) ins Süßwasser<br />

ein, um an relativ tiefen (40-60 cm Wassertiefe) und kiesigen Stellen<br />

abzulaichen. Zuvor wird bei Temperaturen ab 15 ° C eine Nestmulde von<br />

bis zu 1 m Länge ausgehoben (BAST 1989). Nach <strong>der</strong> Paarung verenden<br />

die Tiere innerhalb einiger Tage bis Wochen. Die schlüpfenden Larven<br />

lassen sich nachts mit <strong>der</strong> Strömung verdriften um sich in Schlickbänke<br />

einzuwühlen. Die Larvalphase im Süßwasser dauert 2- 5 Jahre (max. bis<br />

8 Jahre, BAST 1989). Die Metamorphose erfolgt bei einer Länge von 15-<br />

20 cm. Zu Beginn <strong>des</strong> Winters wan<strong>der</strong>n die umgewandelten<br />

Meerneunaugen vorwiegend nachts flussabwärts. Im Meer ernähren sie<br />

sich 2-4 Jahre lang parasitisch von Fischen<br />

Gefährdung: Gewässerverschmutzung und Zerstückelung <strong>der</strong><br />

Fließgewässer (verhin<strong>der</strong>n die Laichwan<strong>der</strong>ung).<br />

Population: Aussagen zur Population können nicht getroffen werden,<br />

jedoch konnten in den vergangenen Jahren kaum Nachweise zum<br />

Vorkommen <strong>der</strong> Art im Ostseeraum geführt werden.<br />

1103 Finte (Alosa fallax) Die Finte gehört zur Ordnung <strong>der</strong> Heringsfische (Clupeidae) ebenso wie<br />

<strong>der</strong> Maifisch. Diese Tiere sind Schwarmfische.<br />

Vorkommen: Finten sind in den europäischen Küstengebieten <strong>des</strong><br />

Mittelmeeres, Atlantiks, <strong>der</strong> Nord- und Ostsee verbreitet, halten sich aber<br />

auch in den Ästuarien <strong>der</strong> unteren Flussgebiete auf. Sie wan<strong>der</strong>n<br />

innerhalb küstennaher Gewässer und im Brackwasser, so dass die AWZ<br />

nur geringe Bedeutung für die Finte haben dürfte. In Mecklenburg-<br />

Vorpommern galt sie bisher als ausgestorben, seit 1995 ist sie aber<br />

wie<strong>der</strong> regelmäßig an <strong>der</strong> Ostseeaußenküste und vereinzelt im deutschen<br />

Teil <strong>des</strong> Stettiner Haffs nachgewiesen worden.<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de<br />

14


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

EU —<br />

Code FFH — Art Lebensraum und Lebensweise<br />

Merkmale: Sie haben einen lang gestreckten Körper und einen<br />

kegelförmigen Kopf mit vergleichsweise großen Augen. Ihre Grundfärbung<br />

ist blaugrün bis stahlblau mit hellen silbrigen Bauchseiten. Die<br />

durchschnittliche Größe <strong>der</strong> Finte liegt bei 35-40cm und sie erreicht ein<br />

Durchschnittsgewicht von bis zu 2 kg.<br />

Lebensdauer: Diese Fische können etwa 8 bis 10 Jahre alt werden.<br />

Ernährung: Finten ernähren sich von Insekten und Würmern, aber auch<br />

von kleinen Fischen und Krebstieren.<br />

Fortpflanzung: Die Laichzeit findet im Frühjahr statt. Die Laichreife erreicht<br />

die Finte im Alter von 2 bis zu 6 Jahren. Zum Laichen wan<strong>der</strong>n diese<br />

Fische flussaufwärts. Nachdem die Weibchen ca. 100.000 bis 200.000<br />

Eier abgegeben haben, wan<strong>der</strong>n die Finten wie<strong>der</strong> zurück ins Meer. Die<br />

Jungfische ziehen im Herbst ebenfalls ins Meer.<br />

Gefährdung: als stark gefährdet eingestuft. Ursachen für den erheblichen<br />

Bestandsrückgang sind die zunehmende Wasserverschmutzung,<br />

Fischerei, die Eutrophierung <strong>des</strong> Lebensraumes, die zu unerwünschtem<br />

Wucher bestimmter Pflanzenarten führt - und Wasserbaumaßnahmen.<br />

Aber auch die Wan<strong>der</strong>ungen zu den Laichplätzen, die zu dem Überleben<br />

<strong>der</strong> Art notwendig sind, sind durch den wasserwirtschaftlichen Ausbau von<br />

Fließgewässern im Einzugsbereich stark erschwert. Die Finte benötigt als<br />

marine Schutzgebiete die gesamten Ästuare <strong>der</strong> größeren deutschen<br />

Flüsse (Laichgebiete, Larval- und Jungfischlebensräume) sowie die<br />

angrenzenden Wattenmeergebiete und küstennahen Bereiche <strong>der</strong><br />

Deutschen Bucht, in denen sich die Adulttiere außerhalb <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>zeit<br />

aufhalten, binnenwärts werden für die Finte keine weiteren Flussgebiete<br />

benötigt, da die Laichgebiete bereits im Ästuarbereich liegen. Population:<br />

Aussagen zur Population können nicht getroffen werden, jedoch konnten<br />

in den vergangenen Jahren kaum Nachweise zum Vorkommen <strong>der</strong> Art im<br />

Ostseeraum geführt werden.<br />

1102 Maifisch (Alosa alosa) Der Maifisch gehört zur Ordnung <strong>der</strong> Heringsfische (Clupaidae). Maifische<br />

sind Schwarmfische. Dieser Fisch ist an <strong>der</strong> gesamten europäischen<br />

Küste, u. a. auch an <strong>der</strong> Nordsee verbreitet, jedoch existiert dort heute nur<br />

noch ein kleiner Restbestand. In <strong>der</strong> Ostsee wurde 1998 erstmals ein<br />

zweifelsfrei bestimmtes Exemplar nachgewiesen, nur wenig früher wurde<br />

ein Tier an <strong>der</strong> polnischen Ostseeküste gefangen. Der<br />

Verbreitungsschwerpunkt liegt eher an <strong>der</strong> westlichen Atlantikküste. Diese<br />

Art kommt hauptsächlich in küstennahen flachen Gewässern vor, aber<br />

auch in den Ästuarien <strong>der</strong> Flüsse. Der Maifisch kann eine Länge von bis<br />

zu 70cm erreichen. Sein Körper ist an den Seiten stark abgeflacht und mit<br />

großen, lichtreflektierenden, silbrigen Schuppen bedeckt. Er kann bis zu<br />

11 Jahre alt werden. Maifische ernähren sich von Plankton, welches sie<br />

mit Hilfe ihrer langen Kiemenbogenfortsätze aus dem Wasser filtern. Die<br />

Larven und Jungfische ernähren sich dagegen vornehmlich von kleinen<br />

Wirbellosen. Der Maifisch ist ein anadromer Wan<strong>der</strong>fisch, <strong>der</strong> zum<br />

Laichen von April bis Juni bis zu 800km die Flüsse hinaufwan<strong>der</strong>t. Nach<br />

dem Ablaichen kehren die Fische ins Meer zurück. Die Jungtiere bleiben<br />

noch ein halbes bis ein Jahr im Süßwasser und wan<strong>der</strong>n dann ebenfalls<br />

ins Meer. Die Laichreife wird im Alter von 6 - 10 Jahren erreicht. Der<br />

Bestand dieser Fischart ist aufgrund schwerer Störungen im marinen<br />

Lebensraum, auf den Wan<strong>der</strong>wegen und an den Laichplätzen stark<br />

zurückgegangen. Ursachen dafür sind Gewässerverschmutzung,<br />

Überfischung und die Absperrung von Flüssen sowie Staustufen, wodurch<br />

die Wan<strong>der</strong>wege zu den Laichplätzen unpassierbar werden. Für den<br />

Maifisch sollten schwerpunktmäßig küstennahe Gebiete <strong>der</strong> deutschen<br />

Nordsee als Schutzgebiete eingerichtet werden, wobei die Ästuare <strong>der</strong><br />

großen Flüsse (Ems, Weser, Elbe, Ei<strong>der</strong>) und die angrenzenden<br />

Wattenmeergebiete und die Deutsche Bucht, aber auch die größeren<br />

Flussmündungen in <strong>der</strong> deutschen Ostsee (Schlei, Trave/Stepenitz,<br />

Warnow, O<strong>der</strong>, Recknitz) und die Wan<strong>der</strong>wege zu den Laichplätzen (z.B.<br />

Oberrhein, mittlere Elbe) als geeignete Schutzgebiete in Betracht<br />

kommen.<br />

<strong>1.</strong>11Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-lade<br />

15


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

4.3 Schutzerfor<strong>der</strong>nisse und Erhaltungsziele<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Die Güte und Bedeutung <strong>des</strong> FFH — Gebietes resultiert aus <strong>der</strong> hervorragenden Ausprägung<br />

und Häufung folgen<strong>der</strong> FFH — Lebensraumtypen:<br />

1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser<br />

1230 Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und Steilküsten<br />

1310 Pioniervegetation mit Salicornia und an<strong>der</strong>en einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Queller-Watt)<br />

1330 atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae)<br />

2110 Primärdünen<br />

2120 Weißdünen mit Strandhafer (Ammophilia arenaria)<br />

2130 Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen)<br />

2150 erstliegende entkalkte Dünen <strong>der</strong> atlantischen Zone (Calluno-Ulicetea)<br />

2160 Dünen mit Hippophaö rhamnoi<strong>des</strong><br />

2170 Dünen mit Salix repens ssp. argentea (Salicion arenariae)<br />

2180 Bewaldete Dünen <strong>der</strong> atlantischen, kontinentalen und borealen Region<br />

2190 feuchte Dünentäler<br />

3150 natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions o<strong>der</strong> Hydrocharitions<br />

5130 Juniperus communis-Formationen auf Zwergstrauchheiden o<strong>der</strong> Kalktrockenrasen<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)<br />

Schutzerfor<strong>der</strong>nisse und Erhaltungsziele bestehen weiterhin im Erhalt und in <strong>der</strong> teilweisen<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Recknitz-Ästuars mit charakteristischen FFH-Arten sowie angenzenden<br />

Küsten- und Waldlebensraumtypen.<br />

Gefährdungen und Verletzlichkeit <strong>des</strong> Gebietes und seiner Erhaltungsziele ergeben sich aus<br />

<strong>der</strong> Intensivierung ungelenkter Freizeitnutzungen, Nähr- und Stoffeinträge in das Ästuar.<br />

4.4 Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die FFH — Lebensraumtypen, die FFH — Arten<br />

sowie die Schutz- und Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH — Gebietes<br />

4.4.1 FFH — Lebensraumtypen<br />

Eine unmittelbare Beeinträchtigung <strong>der</strong> FFH — Lebensraumtypen durch die mit dem<br />

Vorhaben verbundenen Baumaßnahmen (Verlust o<strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Lebensraumtypen) ist nicht erkennbar, da sich die bauliche Realisierung auf bereits stark<br />

anthropogen vorbelastete Flächen erstreckt und diese Flächen nicht innerhalb <strong>des</strong> FFH —<br />

Gebietes liegen.<br />

Eine indirekte bzw. sekundäre Einwirkung <strong>des</strong> Vorhabens auf das FFH — Gebiet ist auch<br />

durch intensive Nutzung (Befahren <strong>des</strong> Fahrsilos) nicht ergeben, welche eine<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH — Gebietes durch Verlärmung, Staub und optische Reize nach<br />

sich ziehen könnte.<br />

Insgesamt kann die ausschließlich aus dem Vorhaben resultierende Erhöhung <strong>der</strong><br />

Beeinträchtigungen jedoch als für das Schutzgebiet und seine Schutz- und Entwicklungsziele<br />

als unerheblich angesehen werden.<br />

11111 Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de 16


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Tab. 3<br />

FFH — Lebensraumtypen (LRT) — Darstellung <strong>der</strong> vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

FFH — Lebensraumtyp<br />

Vorhabensbedingte<br />

Beeinträchtigung<br />

1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

Meerwasser<br />

nicht berührt<br />

1230 Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und Steilküsten<br />

KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1310 Pioniervegetation mit Salicornia und an<strong>der</strong>en einjährigen Arten auf KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

Schlamm und Sand (Queller-Watt)<br />

nicht berührt<br />

1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae)<br />

KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

2110 Primärdünen<br />

KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

2120 Weißdünen mit Strandhafer (Ammophilia arenaria)<br />

KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

2130 Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen)<br />

KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

2150 erstliegende entkalkte Dünen <strong>der</strong> atlantischen Zone (Calluno- KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

Ulicetea)<br />

nicht berührt<br />

2160 Dünen mit Hippophaö rhamnoi<strong>des</strong><br />

KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

2170 Dünen mit Salix repens ssp. argentea (Salicion arenariae)<br />

KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

2180 Bewaldete Dünen <strong>der</strong> atlantischen, kontinentalen und borealen KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

Region<br />

nicht berührt<br />

2190 Feuchte Dünentäler<br />

KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong><br />

KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

Magnopotamions o<strong>der</strong> Hydrocharitions<br />

nicht berührt<br />

5130 Juniperus communis-Formationen auf Zwergstrauchheiden o<strong>der</strong> KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

Kalktrockenrasen<br />

nicht berührt<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) KEINE, <strong>der</strong> LRT wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

4.4.2 FFH — Arten<br />

Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung <strong>der</strong> in Tabelle 4 aufgeführten FFH — Arten kann<br />

aus mehreren Gründen ausgeschlossen werden. Zum einen sind we<strong>der</strong> im unmittelbaren<br />

Vorhabensgebiet noch in den angrenzenden Bereichen bisher Vorkommen <strong>der</strong> FFH — Arten<br />

bekannt, zum an<strong>der</strong>en ist aufgrund <strong>der</strong> Lebensraumansprüche <strong>der</strong> 2 Arten ein Vorkommen<br />

im Untersuchungsgebiet und seiner näheren Umgebung nicht zu erwarten.<br />

Die Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis und <strong>der</strong> Kammmolch (Triturus cristatus) sind auf<br />

feuchte bis nasse Lebensräume angewiesen. Da es sich mit dem Vorhabensgebiet um einen<br />

intensiv genutzten Acker handelt, sind die Lebensraumbedingungen für die beiden Arten<br />

nicht gegeben. Hauptlebensräume <strong>der</strong> Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis und <strong>des</strong><br />

Kammmoiches stellen dauerfeuchte und in Gewässernähe befindliche Bereiche und<br />

Gewässer selber dar.<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoen essen-la.de 17


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - FFH<br />

Tab. 4<br />

FFH — Arten — Darstellung <strong>der</strong> vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

FFH — Art<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Vorhabensbedingte<br />

Beeinträchtigung<br />

1355 Fischotter (Lutra lutra) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1166 Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1014 Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1364 Kegelrobbe (Halichoerus grypus ) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1351 Schweinswal (Phocoena phocoena) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1365 Gemeiner Seehund (Phoca vitulina) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1099 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1095 Meerneunauge (Petromyzon marinus) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1103 Finte (Alosa fallax) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

1102 Maifisch (Alosa alosa) KEINE, die Art wird vom Vorhaben<br />

nicht berührt<br />

Prioritäre Arten nach Anhang II <strong>der</strong> FFH — Richtlinie<br />

Prioritäre Arten nach Anhang II <strong>der</strong> FFH — Richtlinie kommen im Untersuchungsraum nicht<br />

vor.<br />

1111 Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de 18


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - SPA<br />

fe'Ä.<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

5 Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele <strong>des</strong> betroffenen<br />

SPA — Gebietes 28<br />

5.1 Lage und allgemeine Gebietsbeschreibung<br />

Die Vogelschutzrichtlinie existiert seit dem Jahre 1979. Sie sichert die langfristige Erhaltung<br />

aller wildlebenden Vogelarten, <strong>der</strong> heimischen sowie auch <strong>der</strong> Zugvogelarten. Sie sieht die<br />

Einrichtung beson<strong>der</strong>er Schutzgebiete = BSG (bzw. SPA = Special Protection Areas) mit<br />

einer ausreichenden Flächengröße <strong>der</strong> Lebensräume vor, die zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Wie<strong>der</strong>herstellung einer ausreichenden Vielfalt für die Erhaltung aller Vogelarten<br />

unentbehrlich ist. Die Maßnahmen, welche zum Erhalt beitragen sollen, müssen sich auf die<br />

verschiedenartigen Faktoren, welche auf die Vögel einwirken, beziehen. Dies sind die<br />

nachteiligen Folgen <strong>der</strong> menschlichen Tätigkeit wie Zerstörung und Verschmutzung <strong>der</strong><br />

Lebensräume <strong>der</strong> Vögel, Fang, Ausrottung und Handel.<br />

Mit dieser Richtlinie soll ein langfristiger Schutz und die Bewirtschaftung <strong>der</strong> natürlichen<br />

Ressourcen gewährleistet werden.<br />

Gebietsmerkmale:<br />

Das SPA Nr. 28 umfasst eine Küstenlandschaft, die durch eine enge Verzahnung von<br />

marienen Lebensräumen mit Lebensräumen <strong>der</strong> Bodenlandschaft gekennzeichnet ist.<br />

Flachwasserbereiche <strong>der</strong> Außenküste, Inseln, Hakenbildungen, Windwatten, Bodden,<br />

störungsarme Ufer und Salzwiesen prägen das Bild <strong>der</strong> Landschaft und haben eine<br />

herausragende Bedeutung für die Reproduktion, Rast und Überwinterung einer Vielzahl von<br />

Vogelarten. Angrenzende Äcker sind Nahrungsflächen für rastende Schwäne, Gänse, Enten,<br />

Kraniche und Limikolen.<br />

ei.e:<br />

4:•.»,>•1•e••;4:4•:•••:veeeee:••:•:•••••><br />

:::•::::eetheetteekteeeteem<br />

•<br />

tete:>:::: ■:Zeteke<br />

•:+•:•::e._ ••>«••:•.••:.<br />

emneu.:;;;;.:::44<br />

nteeNe44:4«meee:x4•44:4.».<br />

e•:vee.sevvetee4:eeee.eeee,vee:-ev.%•<br />

Kelem::::»keeteee:•44,>.:exxe• •<br />

4:*:>:»••••• •<br />

■ •<br />

eeeee.e.:yeANee.e.e......<br />

••••*•••••••••••••••••es.v.eve«eefre.e....e.e.t.mwe..«<br />

...mmtpeetee:-.».»tem<br />

».:»> «,<br />

;:».xxe,<br />

enette::::: :::«••••••" w "*".'<br />

>::•:•>. •<br />

•<br />

• Standort <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Aggheely- -,17<br />

•<br />

.zee. •<br />

,42zetacemee.:.1 .7.4.„leglik.<br />

agineeni"ild<br />

-<br />

etv:•••• •<br />

e>.•.:44sNee:te..eee.sNewe<br />

s. ...e.-••••••••••<br />

te•Weeekeeti -44::«zekeeteteume<br />

efeeneetee<br />

;:••<br />

nekeu mezze.<br />

eneeMeevemyweel<br />

4. egetteek:::::** *<br />

•-•4•:?...e:«•,•eke<br />

• Büro für Landschafts- &Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Berden • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infofeniessen-la de<br />

19


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - SPA<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Schutzziel und -erfor<strong>der</strong>nisse:<br />

Die Schutzerfor<strong>der</strong>nisse bestehen u.a. in <strong>der</strong><br />

- Erhaltung von Land- und Wasserflächen und Sedimenten, die arm an anthropogen<br />

freigesetzten Stoffen sind,<br />

- Aufrechterhaltung und Reaktivierung <strong>der</strong> natürlichen Küstendynamik,<br />

- Erhaltung störungsarmer Salzgrünlandflächen durch extensive Nutzung und<br />

funktionsfähige Küstenüberflutung,<br />

- Erhalt bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> natürlichen Überflutungsdynamik,<br />

- Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung eines ausschließlich autochthonen<br />

Prädatorenbestan<strong>des</strong> <strong>der</strong> einer Dichte entspricht, die insbeson<strong>der</strong>e Bodenbrütern<br />

ausreichende Bruterfolgschancen lassen,<br />

- Erhaltung <strong>der</strong> Kleingewässersysteme in den Salzgrünlandflächen,<br />

- Erhaltung <strong>der</strong> Wasserröhrichte,<br />

- Erhaltung aller Brackwasserröhrichte,<br />

- Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer<br />

störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes,<br />

- Erhaltung großer, unzerschnittener und störungsarmer Land- und Wasserflächen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e von Sand- und Kiesstränden, Inseln, Sandhacken, Windwatten, Dünen,<br />

Flachwassergebieten,<br />

- Erhaltung <strong>der</strong> bestehenden offenen bis halboffenen Landschaftsteilen,<br />

- Erhaltung <strong>der</strong> Grünlandflächen insbeson<strong>der</strong>e durch extensive Nutzung (Mähwiesen<br />

und / o<strong>der</strong> Beweidung); bei Grünlandflächen auf Nie<strong>der</strong>moor Sicherung eines hohen<br />

Grundwasserstan<strong>des</strong> zur Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung von<br />

Feuchtlebensräumen,<br />

- Erhaltung <strong>des</strong> Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen,<br />

- Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und<br />

Erhaltung <strong>der</strong> dazu erfor<strong>der</strong>lichen Wasserqualität,<br />

- Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung eines Gewässerzustan<strong>des</strong>, <strong>der</strong> nachhaltig eine für<br />

fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermög licht und die<br />

Verfügbarkeit <strong>der</strong> Nahrungstiere sichert,<br />

- Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und<br />

Ausbildung einer reichhaltigen Nahrungsgrundlage,<br />

- Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von<br />

Gänserastplätzen,<br />

- Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe,<br />

- Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken<br />

durch den Erhalt und die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewässerdynamik,<br />

- Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden,<br />

- Erhalt bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung ausgedehnter Seggen-Riede und Schilf-Röhrichte<br />

durch die Sicherung und Wie<strong>der</strong>herstellung dauerhaft hoher Grundwasserstände,<br />

- Erhalt bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung von ausgedehnten Überflutungsräumen,<br />

- Sicherung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung von intakten Waldmooren und —sümpfen,<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Ackerlandschaften als Nahrungsflächen für Schwäne, Gänse, Enten,<br />

Kraniche und Limikolen — Reduzierung <strong>der</strong> anthropogen bedingten Störungen <strong>des</strong><br />

Rastgeschehens (LuNG, 2006).<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de 20


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - SPA<br />

5.2 SPA — Arten<br />

Folgende Vogelarten mit beson<strong>der</strong>em Schutz wurden für das Gebiet benannt:<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Art Brut Rast Al SPEC RL Art Brut Rast Al SPEC RL<br />

A1/1%<br />

M-V<br />

A1/ 1%<br />

M-V<br />

Alpenstrandläufer<br />

(schinzii)<br />

X X 3 1 Reiherente X 1% 3 3<br />

Austernfischer X 1<br />

Bergente 1% 3w Rohrweihe X X<br />

Blässgans 1% Rotmilan X X 2<br />

Blässhuhn 1% Rotschenkel X 2 2<br />

Brachpieper X X 3 1<br />

Brandgans X 3 Saatgans<br />

(Wald-)<br />

1%<br />

Brandseeschwalbe<br />

X X 2 2<br />

Eisvogel X X 3 3<br />

Eisente 1%<br />

Ei<strong>der</strong>ente 1 % Säbelschnäbler X 1% X 2<br />

Flussseeschwalbe<br />

X A 1 X 2 Sandregenpfeifer X 1% 1<br />

Gänsesäger X 1% 2 Schellente 1%<br />

Goldregenpfeifer 1% X 0<br />

Schwarzkopfmöwe<br />

A 1 X 2<br />

Schwarzspecht X X<br />

Graugans 1% Seeadler X A 1 X 1<br />

Großer<br />

vogel<br />

Brach- X 1% 2 1<br />

Heidelerche X X 2 Singschwan 1% X<br />

Höckerschwan 1 %<br />

Kampfläufer A 1 X 2 1 Sperbergrasmücke<br />

X X<br />

Kiebitz X 1% 2 2 Spießente 1% 3 1<br />

Knäkente X 3 2<br />

Kormoran 1% Sterntaucher A 1 X 3<br />

Kranich 1% X 2<br />

Krickente 1% 2 Tafelente 1% 2 2<br />

Lachmöwe X 3 Uferschnepfe X 2 1<br />

Löffelente 1% 3 2 Uferschwalbe X 3<br />

Mantelmöwe X 2<br />

Mittelsäger X 1% 1 Wachtelkönig X X<br />

Mittelspecht X X<br />

Neuntöter X X 3 Wan<strong>der</strong>falke A 1 X 1<br />

Odinshühnchen A 1 X 3 Weißstorch X X 2 3<br />

Ohrentaucher A 1 X Weißwangengans<br />

1% X<br />

Pfeifente 1% 3 Wespenbussard X<br />

Ziegenmelker X X 2 1<br />

Prachttaucher A 1 X 3 Zwerggans Al X 1<br />

Raubseeschwalbe<br />

1% X 3 1 Zwerg möwe 1% X 3<br />

A - Arten die in den letzten 12 Jahren ausgestorben sind (Bezug RL M-V 1992)<br />

Tabelle 3: Vogelarten mit beson<strong>der</strong>em Schutz im Gebiet SPA 28<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Td (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: info@niessen-la.de 21


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens - SPA<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

5.3 Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die SPA — Arten sowie auf <strong>der</strong>en Schutz- und<br />

Erhaltungsziele<br />

Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung <strong>der</strong> in Tabelle Arten wird ausgeschlossen. Zum<br />

einen sind we<strong>der</strong> im unmittelbaren Vorhabensgebiet noch in den angrenzenden Bereichen<br />

bisher Vorkommen <strong>der</strong> SPA — Arten bekannt, zum an<strong>der</strong>en ist aufgrund <strong>der</strong><br />

Lebensraumansprüche <strong>der</strong> Arten ein Vorkommen im Geltungsbereich sowie seiner näheren<br />

Umgebung nicht zu erwarten, da <strong>der</strong> Geltungsbereich <strong>des</strong> V+E Plan bedingt durch seine<br />

schon <strong>der</strong>zeitige intensive landwirtschaftliche und wirtschaftliche Nutzung nicht als Äsungsund<br />

Bruthabitat für die aufgezeigten Arten nutzbar ist.<br />

1111 Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: info@niessen-la.de 22


FFH — Vorprüfung zum Bauvorhaben V+E Plan „Bessin Süd" Zusammenfassung<br />

6 Vorhandene Vorbelastungen<br />

Proj.-Nr. LA 07/008<br />

Der geplante V+E Plan soll auf einem urban vorbelasteten Standort mit bereits vorhandener<br />

landwirtschaftlicher Nutzung und Bebauung realisiert werden. Trotz einer geplanten<br />

zusätzlichen Versiegelung und <strong>der</strong> erhöhten Nutzungsintensität auf den Flächen, sind keine<br />

nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> SPA 28 und <strong>des</strong> FFH Gebiets 1544-<br />

302 zu erwarten.<br />

7 Zusammenfassung und gutachterliche Empfehlung<br />

Eine Beeinträchtigung eines SPA- und FFH — Gebietes ist dann erheblich, wenn die<br />

Erhaltungsziele für das Gebiet, <strong>der</strong> Bestand und ggf. die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />

geschützten Ökosysteme o<strong>der</strong> Arten nicht nur unwesentlich negativ beeinflusst werden.<br />

Maßstab für die Einschätzung <strong>der</strong> Wirkung als Beeinträchtigung in den vorangegangenen<br />

Kapiteln waren die jeweiligen Erhaltungsziele und die Schutzzwecke für das Gebiet (vgl.<br />

auch Punkt 8.1 <strong>der</strong> Hinweise zur Anwendung <strong>der</strong> g 18 und 28 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetzes und <strong>der</strong> §§ 32 bis 38 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes in<br />

Mecklenburg-Vorpommern).<br />

Eine vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> SPA- und <strong>des</strong> FFH — Gebietes ist<br />

entsprechend dem <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand nicht erkennbar. Die im Standard-Datenbogen<br />

aufgeführten Lebensräume und Arten erfahren aufgrund <strong>der</strong> Entfernung ihrer Lebensräume<br />

zum Vorhabensgebiet keine Beeinträchtigung. Die mit dem Vorhaben einhergehende und zu<br />

vermutende Erhöhung <strong>der</strong> Versieglung und <strong>der</strong> intensiveren Nutzung und die damit<br />

verbundenen Auswirkungen auf die Lebensraumtypen <strong>des</strong> SPA- und FFH — Gebietes<br />

können als nicht erheblich eingestuft werden.<br />

Empfohlen wird auch für dieses Plangebiet — wie in einigen Gemeinden <strong>des</strong> Landkreises und<br />

an<strong>der</strong>en ökologisch bedeutsamen Bereichen <strong>der</strong> Insel <strong>Rügen</strong> bereits erfolgreich praktiziert —<br />

die Auslage o<strong>der</strong> Aushängung von Informations- und Erläuterungsmaterial zur umgebenden<br />

Natur und Landschaft, um eine Sensibilisierung <strong>der</strong> Besucher für ihre Umwelt und die<br />

Belange <strong>des</strong> Natur- und Landschaftsschutzes zu erreichen.<br />

Aufgestellt: Bergen den 1 . Januar 2008<br />

Büro für: ands fts- LiFreiraumarchitektur<br />

ThornaS Niessen<br />

Büro für Landschafts- & Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen • Tel (03838) 828520 • Fax (03838) 828550 • e-mail: infoeniessen-la.de 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!