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Nimm zwei! - BRAK-Mitteilungen

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VI Aktuelle Hinweise <strong>BRAK</strong>-Mitt. 4/2011<br />

2009 - 2010<br />

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Nasall beschäftigt sich (Kapitel 6) mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

in Verbraucherverträgen, wobei er sehr differenziert auf<br />

die einzelnen Regelungen – praxisbezogen – der §§ 305–310 BGB<br />

eingeht.<br />

In den Kapiteln 7, 8, 9 fi nden sich Darstellungen zu den Haustürgeschäften<br />

(Wiedmann), Fernabsatzverträgen (Schinkels) und dem elektronischen<br />

Rechtsverkehr (Haubold).<br />

Kapitel 10 (Leible) widmet sich dem Kaufvertrag. Der Autor weist zu<br />

Recht auf die Bedeutung der Verbraucherschutzrichtlinie hin, da<br />

auch in diesem Bereich eine überobligatorische Umsetzung vorliegt<br />

(Anm. 4). Das BGB unterscheidet nicht, ob es sich um einen Unternehmer<br />

oder Verbraucher beim Käufer handelt (B2B; B2C; C2C-Geschäfte).<br />

Sehr hilfreich für die forensische Tätigkeit sind die Ausführungen<br />

zur Umsetzung im Detail (Anm. 31 ff.), da bei beratender<br />

Tätigkeit vielfach der Schwerpunkt auf der Anwendbarkeitserklärung<br />

eines Rechts (Beispiel: Schweizer Obligationsrecht) liegen mag.<br />

Ebenso anwenderfreundlich sind die Ausführungen zum Verbrauchsgüterkauf<br />

(Anm. 117 ff. zu den §§ 474 ff. BGB).<br />

In den Kapiteln 11 (Staudinger) und 12 (Welter) fi nden sich die Regelungen<br />

zu den Teilzeit-Wohnrechtsverträgen (§§ 481–487, 355 ff.<br />

BGB) und dem Verbraucherkredit (§§ 491 bis 507 BGB).<br />

Kapitel 13 (Maifeld) beschäftigt sich mit dem Werkvertrag. Gem. Art.<br />

1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterrichtlinie gilt diese auch für den Werkvertrag<br />

(siehe auch Art. 2, Abs. 5 der Richtlinie). Der Autor weist<br />

richtigerweise auf die Folgen der Änderungen des § 651 BGB hin<br />

(Anm. 12). Dadurch wurde der gesamte Bereich der Verbrauchsgüterrichtlinie<br />

abgedeckt und das Werkvertragsrecht konnte ohne die<br />

Beachtung von Vorgaben geregelt werden (siehe insbesondere § 635,<br />

Abs. 1 BGB).<br />

Ebenso kommentiert fi nden sich der Reisevertrag, die Haftung von<br />

Luftfahrtunternehmen (beidesmal Tonner) sowie Zahlungsdienste<br />

und Wertpapierübertragung (Schinkels).<br />

In den Kapiteln 17 und 18 behandeln Heiderhoff und Schulze die<br />

Regelungen des Deliktsrechts und der Staatshaftung. Diese beschäftigen<br />

sich im Wesentlichen mit der Produkthaftungs- bzw. Produktsicherheitsrichtlinie<br />

und Art. 340 AEUV, 288 EGV a.F.<br />

Der dritte Teil des Buches (Kapitel 19–26) beinhaltet die Nebengebiete<br />

des Privatrechts.<br />

Diese sind aber nicht weniger bedeutsam, insbesondere das Arbeitsrecht<br />

(Oppertshäuser) sowie auch das Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

(Assmann) beschäftigen die tägliche Rechtsanwendung auch bei Verbrauchern<br />

häufi g. Die Ausführungen zum Arbeitsrecht können jedem<br />

auf diesem Gebiet Tätigen dringend zur Lektüre empfohlen werden,<br />

da das Europarecht immer mehr auch in dieses Rechtsgebiet eingreift<br />

(Anm. 5 ff.). Sehr informativ sind die Ausführungen zum Verkaufsprospektgesetz<br />

(Kapitel 22, Anm. 47 ff.) und zum Haftungsrecht für die<br />

Verletzung von Publizitäts- und Informationsverhaltenspfl ichten<br />

(Anm. 64 ff.).<br />

Gleichfalls behandelt werden das Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

(Weller), Kartellrecht (Podzun), die Regelungen<br />

über geistiges Eigentum (Mc Guire), den unlauteren<br />

Wettbewerb (Busch) und das Unterlassungsklagegesetz<br />

(Nassall).<br />

Sehr ausführlich fi nden sich im Band auch noch die Fragen<br />

zum Zivilverfahrensrecht und dem IPR behandelt. In<br />

den Kapiteln 27–38 geht es um Gerichtsstände, die Vollstreckung<br />

sowie Zustellung und die Beweisaufnahme.<br />

Gleichfalls behandelt sind Rom I (Nordmeier) und Rom II<br />

(Staudinger).<br />

Das europäische Insolvenzrecht (Haubold) fi ndet ebenso<br />

Berücksichtigung wie das Unterhaltsrecht (Bittmann), gleiches<br />

gilt auch für PKH (Hau) und das Mahnverfahren (Sujecki).<br />

Abgeschlossen wird der Band mit einem fünften Teil über<br />

den Rechtsschutz durch europäische und deutsche Gerichte<br />

(Kapitel 39–41).<br />

Das Werk ist sehr interessant gestaltet und enthält auch<br />

jeweils hervorragende weiterführende Literaturhinweise,<br />

die für den Praktiker ungemein wichtig sind.<br />

Insgesamt ein sehr gelungener Band, der angesichts der<br />

rasant zunehmenden Bedeutung des europäischen Rechts<br />

in jeder Bibliothek eines sich mit dem Zivilrecht beschäftigenden<br />

Juristen stehen sollte.<br />

Prof. Ingo Hauffe, Ludwigsburg<br />

Der Schaub – Klassiker im Arbeitsrecht<br />

Arbeitsrechts-Handbuch<br />

Systematische Darstellung und Nachschlagewerk<br />

für die Praxis<br />

Schaub, Der Schaub – Klassiker im Arbeitsrecht, Verlag<br />

C.H. Beck, 14. Aufl . 2011, rund 2.700 Seiten, in Leinen,<br />

100 Euro, ISBN 978-3-406-61960-1<br />

Das Arbeitsrechts-Handbuch erläutert alle wichtigen Bereiche<br />

des Arbeitsrechts kompakt und praxisgerecht – immer<br />

mit den europarechtlichen Bezügen. Die systematische<br />

Darstellung bündelt die verstreuten arbeitsrechtlichen<br />

Vorschriften und zeigt ihr Zusammenwirken in der<br />

Praxis. Der Schaub erläutert folgende Themen:<br />

• AGB-Kontrolle<br />

• Diskriminierungsschutz (einschließlich europarechtlicher<br />

Aspekte)<br />

• Kündigungsschutz<br />

• Leiharbeit und Mindestlöhne<br />

• Wettbewerbsverbote<br />

• Koalitions- und Arbeitskampfrecht<br />

• Tarifrecht mit Tarifeinheit<br />

• Arbeitnehmerentsendung<br />

• Betriebsverfassungsrecht einschließlich Europäischem<br />

Betriebsrat<br />

• Personalvertretungsrecht<br />

• Steuer-, Sozialversicherungs- und Lohnpfändungsrecht,<br />

Betriebsrentenrecht.<br />

Die 14. Aufl age des Arbeitsrechts-Handbuchs wurde in<br />

weiten Teilen völlig neu aufgebaut, um den Themenzugriff<br />

Fortsetzung Seite VIII

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