Nimm zwei! - BRAK-Mitteilungen
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<strong>BRAK</strong>-Mitt. 4/2011 Aktuelle Hinweise V<br />
Buchhinweise<br />
Gebauer/Wiedmann (Herausgeber), Zivilrecht<br />
unter europäischem Einfluss<br />
Die richtlinienkonforme Auslegung des<br />
BGB und anderer Gesetze – Kommentierung<br />
der wichtigsten EU-Verordnungen,<br />
2. Aufl. 2010, Boorberg-Verlag, 2.437<br />
Seiten, gebunden, 198 Euro, ISBN 978-<br />
3-415-04479-1<br />
Die wesentlich erweiterte 2. Auflage des<br />
Buches „Zivilrecht unter europäischem<br />
Einfluss“ beweist die erheblich gestiegene<br />
Bedeutung des europäischen Rechts.<br />
Das deutsche Recht – selbst wenn es<br />
Umsetzungsrecht ist wie beispielsweise<br />
die Regelungen der Schuldrechtsreform<br />
aus dem Jahre 2002 – kann nicht einfach<br />
angewandt werden – nein! – die Anwendung<br />
steht unter dem Vorbehalt eventuell<br />
notwendig werdender richtlinienkonformer<br />
Auslegung.<br />
Die Bundesjustizministerin weist im Geleitwort<br />
zu Recht auf Harmonisierungsbemühungen<br />
oder aber die zur Verfügungstellung<br />
einer 28. Rechtsordnung –<br />
optional – hin.<br />
Die richtlinienkonforme Auslegung, die<br />
vielfach in der täglichen Anwendungspraxis<br />
keinen großen Raum einnimmt,<br />
bietet aber dem Anwender häufig eine<br />
wichtige Hilfestellung. Dies sei an einem<br />
Beispiel erläutert: Auch die Teile des<br />
deutschen Rechts, die nicht in den An-<br />
Aktuelle Hinweise<br />
wendungsbereich der Richtlinien fallen<br />
(beispielsweise überschießende Reglungen<br />
im Bereich des Zahlungsverzugs),<br />
unterliegen der richtlinienkonformen<br />
Auslegung (siehe hierzu: Schmidt-Kessel,<br />
S. 154 ff.).<br />
Die Zahlungsverzugsrichtlinie kennt die<br />
Mahnung – anders als § 286 Abs. 1 BGB<br />
– nicht; darum folgt für deutsche Gerichte<br />
ein zurückhaltender Umgang „mit der<br />
Ableitung implizierter Mahnungserfordernisse<br />
bei vereinbartem Termin im<br />
Wege der Vertragsauslegung“ (a.a.O.,<br />
Anm. 27 a.E.).<br />
Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass im<br />
deutschen Recht verwurzelte Ansätze<br />
europarechtlich überlagert sind und<br />
dementsprechend anders interpretiert<br />
und angewendet werden müssen.<br />
Damit steht aber die absolute Notwendigkeit<br />
des zu besprechenden Werkes<br />
fest.<br />
Europarecht greift in eine Vielzahl einzelner<br />
Rechtsgebiete ein, die umfassend<br />
in diesem Werk besprochen werden. Der<br />
Bedeutungsanstieg ist bereits durch den<br />
Umfangsanstieg des Buches von der<br />
1. Auflage (2005) bis zur 2. um ca. 800<br />
Seiten dokumentiert. Dafür findet der Leser<br />
aber auch einen sehr komfortablen<br />
Überblick über das Zivilrecht in all seinen<br />
wesentlichen Teilen:<br />
1.) In Kapitel 1 behandeln die Herausgeber<br />
Wiedmann und Gebauer die Entwicklung<br />
des europäischen Privatrechts. Die<br />
Zuständigkeiten der EU werden konzentriert<br />
dargestellt und am Ende (Anm. 98 ff.)<br />
wird auf den DCFR hingewiesen.<br />
2.) Im <strong>zwei</strong>ten Kapitel finden sich sehr<br />
überzeugende Ausführungen zur Unterscheidung<br />
von Primär- und Sekundärrecht<br />
und der unmittelbaren Anwendbarkeit<br />
(Anm. 11 ff.). Ebenfalls behandelt<br />
wird die Problematik der Drittwirkung<br />
(Anm. 23 ff.). Wiedmann arbeitet sehr<br />
gut die unterschiedlichen Ansätze einer<br />
unmittelbaren Drittwirkung heraus<br />
(Anm. 30 und 34 ff.).<br />
Hieran schließen sich die Ausführungen<br />
von Gebauer (Kapitel 4, Anm. 17 ff.) an,<br />
der sich ausführlich mit der richtlinienkonformen<br />
Auslegung beschäftigt. Für<br />
den Rechtsanwender in Deutschland interessieren<br />
insbesondere die Ausführungen<br />
zum überschießenden nationalen<br />
Recht (Anm. 22 ff.), da der deutsche Gesetzgeber<br />
häufiger solches bei der Umsetzung<br />
europäischen Rechts schafft. In<br />
Anlehnung der Entscheidung des BGH<br />
zu Haustürgeschäften (BGH, NJW 2002,<br />
654, 661 f.) lehnt auch Gebauer eine gespaltene<br />
Auslegung ab, weswegen auch<br />
der überschießende Teil der Umsetzung<br />
richtlinienkonformer Auslegung zugänglich<br />
ist.<br />
Von erheblicher praktischer Bedeutung<br />
sind die Ausführungen von Schmidt-<br />
Kessel zu Zahlungszeit und Verzug (Kapitel<br />
5); Rechtsgebiete (insbesondere<br />
§§ 280 ff. BGB), die dem Praktiker sehr<br />
häufig begegnen.<br />
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