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Nimm zwei! - BRAK-Mitteilungen

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<strong>BRAK</strong>-Mitt. 4/2011 Aktuelle Hinweise V<br />

Buchhinweise<br />

Gebauer/Wiedmann (Herausgeber), Zivilrecht<br />

unter europäischem Einfluss<br />

Die richtlinienkonforme Auslegung des<br />

BGB und anderer Gesetze – Kommentierung<br />

der wichtigsten EU-Verordnungen,<br />

2. Aufl. 2010, Boorberg-Verlag, 2.437<br />

Seiten, gebunden, 198 Euro, ISBN 978-<br />

3-415-04479-1<br />

Die wesentlich erweiterte 2. Auflage des<br />

Buches „Zivilrecht unter europäischem<br />

Einfluss“ beweist die erheblich gestiegene<br />

Bedeutung des europäischen Rechts.<br />

Das deutsche Recht – selbst wenn es<br />

Umsetzungsrecht ist wie beispielsweise<br />

die Regelungen der Schuldrechtsreform<br />

aus dem Jahre 2002 – kann nicht einfach<br />

angewandt werden – nein! – die Anwendung<br />

steht unter dem Vorbehalt eventuell<br />

notwendig werdender richtlinienkonformer<br />

Auslegung.<br />

Die Bundesjustizministerin weist im Geleitwort<br />

zu Recht auf Harmonisierungsbemühungen<br />

oder aber die zur Verfügungstellung<br />

einer 28. Rechtsordnung –<br />

optional – hin.<br />

Die richtlinienkonforme Auslegung, die<br />

vielfach in der täglichen Anwendungspraxis<br />

keinen großen Raum einnimmt,<br />

bietet aber dem Anwender häufig eine<br />

wichtige Hilfestellung. Dies sei an einem<br />

Beispiel erläutert: Auch die Teile des<br />

deutschen Rechts, die nicht in den An-<br />

Aktuelle Hinweise<br />

wendungsbereich der Richtlinien fallen<br />

(beispielsweise überschießende Reglungen<br />

im Bereich des Zahlungsverzugs),<br />

unterliegen der richtlinienkonformen<br />

Auslegung (siehe hierzu: Schmidt-Kessel,<br />

S. 154 ff.).<br />

Die Zahlungsverzugsrichtlinie kennt die<br />

Mahnung – anders als § 286 Abs. 1 BGB<br />

– nicht; darum folgt für deutsche Gerichte<br />

ein zurückhaltender Umgang „mit der<br />

Ableitung implizierter Mahnungserfordernisse<br />

bei vereinbartem Termin im<br />

Wege der Vertragsauslegung“ (a.a.O.,<br />

Anm. 27 a.E.).<br />

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass im<br />

deutschen Recht verwurzelte Ansätze<br />

europarechtlich überlagert sind und<br />

dementsprechend anders interpretiert<br />

und angewendet werden müssen.<br />

Damit steht aber die absolute Notwendigkeit<br />

des zu besprechenden Werkes<br />

fest.<br />

Europarecht greift in eine Vielzahl einzelner<br />

Rechtsgebiete ein, die umfassend<br />

in diesem Werk besprochen werden. Der<br />

Bedeutungsanstieg ist bereits durch den<br />

Umfangsanstieg des Buches von der<br />

1. Auflage (2005) bis zur 2. um ca. 800<br />

Seiten dokumentiert. Dafür findet der Leser<br />

aber auch einen sehr komfortablen<br />

Überblick über das Zivilrecht in all seinen<br />

wesentlichen Teilen:<br />

1.) In Kapitel 1 behandeln die Herausgeber<br />

Wiedmann und Gebauer die Entwicklung<br />

des europäischen Privatrechts. Die<br />

Zuständigkeiten der EU werden konzentriert<br />

dargestellt und am Ende (Anm. 98 ff.)<br />

wird auf den DCFR hingewiesen.<br />

2.) Im <strong>zwei</strong>ten Kapitel finden sich sehr<br />

überzeugende Ausführungen zur Unterscheidung<br />

von Primär- und Sekundärrecht<br />

und der unmittelbaren Anwendbarkeit<br />

(Anm. 11 ff.). Ebenfalls behandelt<br />

wird die Problematik der Drittwirkung<br />

(Anm. 23 ff.). Wiedmann arbeitet sehr<br />

gut die unterschiedlichen Ansätze einer<br />

unmittelbaren Drittwirkung heraus<br />

(Anm. 30 und 34 ff.).<br />

Hieran schließen sich die Ausführungen<br />

von Gebauer (Kapitel 4, Anm. 17 ff.) an,<br />

der sich ausführlich mit der richtlinienkonformen<br />

Auslegung beschäftigt. Für<br />

den Rechtsanwender in Deutschland interessieren<br />

insbesondere die Ausführungen<br />

zum überschießenden nationalen<br />

Recht (Anm. 22 ff.), da der deutsche Gesetzgeber<br />

häufiger solches bei der Umsetzung<br />

europäischen Rechts schafft. In<br />

Anlehnung der Entscheidung des BGH<br />

zu Haustürgeschäften (BGH, NJW 2002,<br />

654, 661 f.) lehnt auch Gebauer eine gespaltene<br />

Auslegung ab, weswegen auch<br />

der überschießende Teil der Umsetzung<br />

richtlinienkonformer Auslegung zugänglich<br />

ist.<br />

Von erheblicher praktischer Bedeutung<br />

sind die Ausführungen von Schmidt-<br />

Kessel zu Zahlungszeit und Verzug (Kapitel<br />

5); Rechtsgebiete (insbesondere<br />

§§ 280 ff. BGB), die dem Praktiker sehr<br />

häufig begegnen.<br />

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