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Nimm zwei! - BRAK-Mitteilungen

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190 Aus der Arbeit der <strong>BRAK</strong> <strong>BRAK</strong>-Mitt. 4/2011<br />

Beschwerdeführer hatte vorgebracht, dass die Pflichtverteidigung<br />

so umfangreich war, dass sie fast die Hälfte seiner durchschnittlichen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit von 50 Stunden sowie<br />

erhebliche Teile seiner Freizeit an Wochenenden und Feiertagen<br />

beanspruchte.<br />

Die <strong>BRAK</strong> hatte in einer Stellungnahme das Begehren des<br />

Beschwerdeführers für begründet gehalten.<br />

Dieser Auffassung war auch das BVerfG. In Strafsachen besonderen<br />

Umfangs, die die Arbeitskraft des Pflichtverteidigers für<br />

längere Zeit ausschließlich oder fast ausschließlich in<br />

Anspruch nehmen, ohne dass er sich dieser Belastung entziehen<br />

könnte, gewinne die Höhe des Entgelts für den betroffenen<br />

Rechtsanwalt existenzielle Bedeutung, so das Gericht.<br />

Das Grundrecht auf freie Berufsausübung gebiete in besonders<br />

umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren, der<br />

Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen<br />

und ihn entsprechend zu vergüten. Die Grenze der Zumutbarkeit<br />

müsse gewahrt bleiben, wenn der Anspruch des Pflichtverteidigers<br />

auf Auslagenerstattung im Interesse des Gemeinwohls<br />

an einer Einschränkung des Kostenrisikos begrenzt<br />

werde.<br />

Änderungen der FAO in Kraft getreten<br />

Zum 1.7.2011 sind Änderungen der Fachanwaltsordnung in<br />

Kraft getreten. Die Satzungsversammlung hatte in ihrer Sitzung<br />

im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen, bei einigen<br />

Fachanwaltschaften die Voraussetzungen für den Erwerb weiter<br />

zu konkretisieren. Dies betrifft beispielsweise den Fachanwalt<br />

für Insolvenzrecht, den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz<br />

und den Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht.<br />

Die Beschlüsse sind veröffentlicht in <strong>BRAK</strong>-Mitt. 2011, 73.<br />

Anwalt ohne Recht – Ausstellung in Düsseldorf<br />

In Anwesenheit des Ministers für Justiz des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen, Thomas Kutschaty, wurde am 11.5.2011 die Wanderausstellung<br />

der <strong>BRAK</strong> „Anwalt ohne Recht – Schicksale<br />

jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933“ im Justizzentrum<br />

Düsseldorf eröffnet. Die Ausstellung, deren Grundkonzept<br />

von der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen<br />

Juristentag e.V. konzipiert worden ist, erinnert an die von der<br />

NS-Verfolgung betroffenen Anwältinnen und Anwälte und die<br />

Unrechtsmaßnahmen, unter denen sie zu leiden hatten. Die<br />

Ausstellung in Düsseldorf wurde um zusätzliche regionale Forschungsergebnisse<br />

ergänzt und war bis zum 22.6.2011 im Justizzentrum<br />

zu sehen.<br />

Neuer Webauftritt der <strong>BRAK</strong><br />

Die <strong>BRAK</strong> hat ihren Internetauftritt komplett überarbeitet. Seit<br />

dem 22. Juni finden sich unter www.brak.de Informationen<br />

über die Bundesrechtsanwaltskammer und über die Anwaltschaft<br />

neu strukturiert und im neuen Layout.<br />

Von der Startseite aus unterteilt sich der neue Onlineauftritt in<br />

fünf Portale in denen der gesamte Tätigkeitsbereich der <strong>BRAK</strong><br />

vorgestellt wird:<br />

Die <strong>BRAK</strong><br />

•Informationen über die Struktur und die grundsätzlichen Aufgaben<br />

der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

Für Anwälte<br />

•Informationen über das aktuelle Berufsrecht und über die<br />

aktuelle berufsrechtliche und vergütungsrechtliche Rechtsprechung,<br />

Jobbörse für Rechtsanwälte und Referendare,<br />

Publikationen der <strong>BRAK</strong><br />

Für Verbraucher<br />

•Informationen über die anwaltliche Tätigkeit und die Kosten<br />

Für Journalisten<br />

•aktuelle Presseinformationen, Bilderdownload, Statistiken<br />

zur Rechtsanwaltschaft<br />

Zur Rechtspolitik<br />

•Informationen über die aktuelle rechtspolitische Arbeit der<br />

<strong>BRAK</strong> im nationalen, europäischen und internationalen<br />

Umfeld, Stellungnahmen und Newsletter<br />

Zudem wurden die Technik und die Funktionalität auf den neuesten<br />

Stand gebracht. Die Seite ist jetzt auch barrierefrei.<br />

Rechtsanwältin Peggy Fiebig, LL.M., <strong>BRAK</strong>, Berlin<br />

Die <strong>BRAK</strong> in Brüssel<br />

Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit<br />

der <strong>BRAK</strong> zu europarechtlichen Themen in den Monaten<br />

Mai und Juni 2011.<br />

Europäisches Vertragsrecht<br />

a) Machbarkeitsstudie<br />

Am 3.5.2011 hat die von der Europäischen Kommission eingesetzte<br />

Expertengruppe zum Europäischen Vertragsrecht eine<br />

Machbarkeitsstudie veröffentlicht. Die Expertengruppe hatte<br />

den Auftrag, eine solche Studie für ein Europäisches Vertragsrechtsinstrument<br />

durchzuführen, das sowohl für Verträge zwischen<br />

Verbrauchern als auch für Verträge zwischen Verbrauchern<br />

und Unternehmern Anwendung findet. Der Fokus sollte<br />

dabei auf Kauf- und Dienstleistungsverträgen liegen und alle<br />

Aspekte von grenzübergreifenden vertraglichen Beziehungen<br />

mit einbeziehen. Die Studie sollte zudem auf eine hohe Nutzerfreundlichkeit<br />

des Instrumentes achten. Die Expertengruppe<br />

wurde zudem aufgefordert, einen hohen Verbraucherschutz<br />

einzuführen, insbesondere unter Einbeziehung des Verbraucherakquis<br />

der EU sowie der vorgeschlagenen Verbraucherrechterichtlinie.<br />

Der nun veröffentlichte Text der Expertengruppe stellt ein<br />

umfangreiches Werk von Vertragsrechtsregeln dar, die alle Themen<br />

abdecken, die für Beziehungen im Binnenmarkt von<br />

Bedeutung sein können. So sieht der Text sowohl allgemeine<br />

Definitionen als auch Regeln zum Vertragsschluss und dessen<br />

Widerruf, Bestimmungen zur Vertragsauslegung in Zweifelsfällen<br />

sowie Regelungen zum Schadensersatz und zu Vertragsstrafen<br />

vor.<br />

In ihrer Stellungnahme setzt sich die <strong>BRAK</strong> kritisch mit der Studie<br />

auseinander (Stlln.-Nr. 38/2011). Insbesondere wird kritisiert,<br />

dass durch die Beschränkung des Anwendungsbereichs<br />

auf Kaufverträge und die damit verbundenen Dienstleistungen<br />

die Machbarkeitsstudie gerade nicht den erhofften Mehrwert<br />

bietet. Vertragstypen, die besonders im grenzüberschreitenden<br />

Bereich Probleme bereiten, wie Versicherungsverträge, Werkverträge<br />

und Leasingverträge, werden nicht behandelt. Die<br />

<strong>BRAK</strong> fordert außerdem, dass die dingliche Seite von Kaufverträgen<br />

in dem Vertragsrechtsinstrument geregelt werden sollte,<br />

insbesondere bezüglich der Warenkreditsicherheiten. Hier sollten<br />

zumindest einheitliche Kollisionsnormen geschaffen werden.<br />

Insgesamt sollten in einem Europäischen Vertragsrechtsinstrument<br />

die in der Praxis vorherrschenden Vertragstypen unter<br />

Berücksichtigung der bestehenden völkerrechtlichen Verträge<br />

inklusive UN-Kaufrecht Berücksichtigung finden.<br />

Die <strong>BRAK</strong> ist deshalb der Auffassung, dass der vorgestellte Entwurf<br />

als Toolbox zur Schaffung eines einheitlichen europäischen<br />

Vertragswerks hilfreich ist, jedoch nicht als autonomes<br />

Regelwerk ausreichen kann.

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