Nimm zwei! - BRAK-Mitteilungen
Nimm zwei! - BRAK-Mitteilungen
Nimm zwei! - BRAK-Mitteilungen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
190 Aus der Arbeit der <strong>BRAK</strong> <strong>BRAK</strong>-Mitt. 4/2011<br />
Beschwerdeführer hatte vorgebracht, dass die Pflichtverteidigung<br />
so umfangreich war, dass sie fast die Hälfte seiner durchschnittlichen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit von 50 Stunden sowie<br />
erhebliche Teile seiner Freizeit an Wochenenden und Feiertagen<br />
beanspruchte.<br />
Die <strong>BRAK</strong> hatte in einer Stellungnahme das Begehren des<br />
Beschwerdeführers für begründet gehalten.<br />
Dieser Auffassung war auch das BVerfG. In Strafsachen besonderen<br />
Umfangs, die die Arbeitskraft des Pflichtverteidigers für<br />
längere Zeit ausschließlich oder fast ausschließlich in<br />
Anspruch nehmen, ohne dass er sich dieser Belastung entziehen<br />
könnte, gewinne die Höhe des Entgelts für den betroffenen<br />
Rechtsanwalt existenzielle Bedeutung, so das Gericht.<br />
Das Grundrecht auf freie Berufsausübung gebiete in besonders<br />
umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren, der<br />
Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen<br />
und ihn entsprechend zu vergüten. Die Grenze der Zumutbarkeit<br />
müsse gewahrt bleiben, wenn der Anspruch des Pflichtverteidigers<br />
auf Auslagenerstattung im Interesse des Gemeinwohls<br />
an einer Einschränkung des Kostenrisikos begrenzt<br />
werde.<br />
Änderungen der FAO in Kraft getreten<br />
Zum 1.7.2011 sind Änderungen der Fachanwaltsordnung in<br />
Kraft getreten. Die Satzungsversammlung hatte in ihrer Sitzung<br />
im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen, bei einigen<br />
Fachanwaltschaften die Voraussetzungen für den Erwerb weiter<br />
zu konkretisieren. Dies betrifft beispielsweise den Fachanwalt<br />
für Insolvenzrecht, den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz<br />
und den Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht.<br />
Die Beschlüsse sind veröffentlicht in <strong>BRAK</strong>-Mitt. 2011, 73.<br />
Anwalt ohne Recht – Ausstellung in Düsseldorf<br />
In Anwesenheit des Ministers für Justiz des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen, Thomas Kutschaty, wurde am 11.5.2011 die Wanderausstellung<br />
der <strong>BRAK</strong> „Anwalt ohne Recht – Schicksale<br />
jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933“ im Justizzentrum<br />
Düsseldorf eröffnet. Die Ausstellung, deren Grundkonzept<br />
von der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen<br />
Juristentag e.V. konzipiert worden ist, erinnert an die von der<br />
NS-Verfolgung betroffenen Anwältinnen und Anwälte und die<br />
Unrechtsmaßnahmen, unter denen sie zu leiden hatten. Die<br />
Ausstellung in Düsseldorf wurde um zusätzliche regionale Forschungsergebnisse<br />
ergänzt und war bis zum 22.6.2011 im Justizzentrum<br />
zu sehen.<br />
Neuer Webauftritt der <strong>BRAK</strong><br />
Die <strong>BRAK</strong> hat ihren Internetauftritt komplett überarbeitet. Seit<br />
dem 22. Juni finden sich unter www.brak.de Informationen<br />
über die Bundesrechtsanwaltskammer und über die Anwaltschaft<br />
neu strukturiert und im neuen Layout.<br />
Von der Startseite aus unterteilt sich der neue Onlineauftritt in<br />
fünf Portale in denen der gesamte Tätigkeitsbereich der <strong>BRAK</strong><br />
vorgestellt wird:<br />
Die <strong>BRAK</strong><br />
•Informationen über die Struktur und die grundsätzlichen Aufgaben<br />
der Bundesrechtsanwaltskammer<br />
Für Anwälte<br />
•Informationen über das aktuelle Berufsrecht und über die<br />
aktuelle berufsrechtliche und vergütungsrechtliche Rechtsprechung,<br />
Jobbörse für Rechtsanwälte und Referendare,<br />
Publikationen der <strong>BRAK</strong><br />
Für Verbraucher<br />
•Informationen über die anwaltliche Tätigkeit und die Kosten<br />
Für Journalisten<br />
•aktuelle Presseinformationen, Bilderdownload, Statistiken<br />
zur Rechtsanwaltschaft<br />
Zur Rechtspolitik<br />
•Informationen über die aktuelle rechtspolitische Arbeit der<br />
<strong>BRAK</strong> im nationalen, europäischen und internationalen<br />
Umfeld, Stellungnahmen und Newsletter<br />
Zudem wurden die Technik und die Funktionalität auf den neuesten<br />
Stand gebracht. Die Seite ist jetzt auch barrierefrei.<br />
Rechtsanwältin Peggy Fiebig, LL.M., <strong>BRAK</strong>, Berlin<br />
Die <strong>BRAK</strong> in Brüssel<br />
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit<br />
der <strong>BRAK</strong> zu europarechtlichen Themen in den Monaten<br />
Mai und Juni 2011.<br />
Europäisches Vertragsrecht<br />
a) Machbarkeitsstudie<br />
Am 3.5.2011 hat die von der Europäischen Kommission eingesetzte<br />
Expertengruppe zum Europäischen Vertragsrecht eine<br />
Machbarkeitsstudie veröffentlicht. Die Expertengruppe hatte<br />
den Auftrag, eine solche Studie für ein Europäisches Vertragsrechtsinstrument<br />
durchzuführen, das sowohl für Verträge zwischen<br />
Verbrauchern als auch für Verträge zwischen Verbrauchern<br />
und Unternehmern Anwendung findet. Der Fokus sollte<br />
dabei auf Kauf- und Dienstleistungsverträgen liegen und alle<br />
Aspekte von grenzübergreifenden vertraglichen Beziehungen<br />
mit einbeziehen. Die Studie sollte zudem auf eine hohe Nutzerfreundlichkeit<br />
des Instrumentes achten. Die Expertengruppe<br />
wurde zudem aufgefordert, einen hohen Verbraucherschutz<br />
einzuführen, insbesondere unter Einbeziehung des Verbraucherakquis<br />
der EU sowie der vorgeschlagenen Verbraucherrechterichtlinie.<br />
Der nun veröffentlichte Text der Expertengruppe stellt ein<br />
umfangreiches Werk von Vertragsrechtsregeln dar, die alle Themen<br />
abdecken, die für Beziehungen im Binnenmarkt von<br />
Bedeutung sein können. So sieht der Text sowohl allgemeine<br />
Definitionen als auch Regeln zum Vertragsschluss und dessen<br />
Widerruf, Bestimmungen zur Vertragsauslegung in Zweifelsfällen<br />
sowie Regelungen zum Schadensersatz und zu Vertragsstrafen<br />
vor.<br />
In ihrer Stellungnahme setzt sich die <strong>BRAK</strong> kritisch mit der Studie<br />
auseinander (Stlln.-Nr. 38/2011). Insbesondere wird kritisiert,<br />
dass durch die Beschränkung des Anwendungsbereichs<br />
auf Kaufverträge und die damit verbundenen Dienstleistungen<br />
die Machbarkeitsstudie gerade nicht den erhofften Mehrwert<br />
bietet. Vertragstypen, die besonders im grenzüberschreitenden<br />
Bereich Probleme bereiten, wie Versicherungsverträge, Werkverträge<br />
und Leasingverträge, werden nicht behandelt. Die<br />
<strong>BRAK</strong> fordert außerdem, dass die dingliche Seite von Kaufverträgen<br />
in dem Vertragsrechtsinstrument geregelt werden sollte,<br />
insbesondere bezüglich der Warenkreditsicherheiten. Hier sollten<br />
zumindest einheitliche Kollisionsnormen geschaffen werden.<br />
Insgesamt sollten in einem Europäischen Vertragsrechtsinstrument<br />
die in der Praxis vorherrschenden Vertragstypen unter<br />
Berücksichtigung der bestehenden völkerrechtlichen Verträge<br />
inklusive UN-Kaufrecht Berücksichtigung finden.<br />
Die <strong>BRAK</strong> ist deshalb der Auffassung, dass der vorgestellte Entwurf<br />
als Toolbox zur Schaffung eines einheitlichen europäischen<br />
Vertragswerks hilfreich ist, jedoch nicht als autonomes<br />
Regelwerk ausreichen kann.