Download - Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
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Ausgabe 08/2012 Seite 14<br />
Dabei konnte man sehen, welche Pflanzensorten ge‐<br />
züchtet werden, um in den nächsten Jahren auf den<br />
Markt zu kommen. Ein Ausflug in das Weinland Fran‐<br />
ken muss natürlich auch eine Weinprobe enthalten.<br />
Diese wurde durch einen Weinexperten geleitet und<br />
es war ein sehr kurzweiliger und lehrreicher Abend.<br />
Insgesamt war es ein interessanter Ausflug, bei dem<br />
auch das Wetter letztlich gut passte, nicht allzu heiß<br />
aber auch nicht regnerisch.<br />
(Bericht und Foto: Engelbert Gründl)<br />
Gemeinde<br />
Schönberg<br />
http://www.schönberg.de<br />
Haushaltsplan beschlossen<br />
Auszug aus der Gemeinderatssitzung<br />
vom 11.07.2012<br />
Investitionsplan und Finanzplan 2011 bis 2015;<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012<br />
Erster Bürgermeister Lantenhammer und Herr O‐<br />
bermaier von der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Ober‐<br />
bergkirchen erläuterten ausführlich den Haushalts‐<br />
plan sowie die Haushaltssatzung.<br />
Zweiter Bürgermeister Deinböck gab zu Bedenken,<br />
dass der Haushaltsplan aufgrund des negativen Er‐<br />
gebnisses im Verwaltungshaushalt wohl nicht geneh‐<br />
migungsfähig ist.<br />
Der Gemeinderat hat folgendes Investitionspro‐<br />
gramm für die Jahre 2011 bis 2015 beschlossen: Für<br />
das Jahr 2011 wurden Ausgaben in Höhe von<br />
1.335.000 Euro getätigt, im Jahr 2012 1.583.000 Euro.<br />
Für 2013 sind Ausgaben geplant in Höhe von 402.000<br />
Euro, für 2014 202.000 Euro und für 2015 334.000<br />
Euro.<br />
Der Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015 sieht wie<br />
folgt aus: Im Jahr 2011 gab es Einnahmen und Ausga‐<br />
ben in Höhe von 2.522.700 Euro, im Jahr 2012<br />
2.842.700 Euro. Für 2013 sind Einnahmen und Aus‐<br />
gaben in Höhe von 1.795.700 Euro vorgesehen, für<br />
2014 1.400.600 Euro und für 2015 1.527.300 Euro.<br />
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wur‐<br />
de vom Gemeinderat die Haushaltssatzung für 2012<br />
beschlossen. Der Verwaltungshaushalt schließt in den<br />
Einnahmen und Ausgaben mit 1.238.800 Euro, im<br />
Vermögenshaushalt mit 1.603.900 Euro. Kreditauf‐<br />
nahmen für Investitionen und Investitionsförde‐<br />
rungsmaßnahmen wurden in Höhe von 300.000 €<br />
festgesetzt. Die Steuersätze wurden unverändert für<br />
die land‐ und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) bei<br />
450 v.H. und für die sonstigen Grundstücke (B) bei<br />
360 v.H. belassen. Ebenfalls unverändert bleibt die<br />
Gewerbesteuer bei 380 v.H. Verpflichtungsermächti‐<br />
gungen im Vermögenshaushalt wurden nicht festge‐<br />
setzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur recht‐<br />
zeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts‐<br />
plan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt. Weitere<br />
Festsetzungen wurden nicht vorgenommen. Die<br />
Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar<br />
2012 in Kraft.<br />
Bauanträge;<br />
Folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche<br />
Einvernehmen erteilt: Neubau eines Betriebsleiter‐<br />
wohnhauses mit Pkw‐Garagen in der Hofmark 17,<br />
Flur‐Nr. 43/1, Gemarkung Schönberg, Neubau einer<br />
Maschinenhalle in Misthilgen 1, Flur‐Nr. 749, Gemar‐<br />
kung Aspertsham, Erweiterung eines bestehenden<br />
Nebengebäudes in Eiselsberg 1, Flur‐Nr. 718, Gemar‐<br />
kung Aspertsham, Neubau eines Biomasselagers für<br />
den Betrieb einer Biogasanlage in Hausberg 1, Flur‐<br />
Nr. 590, Gemarkung Aspertsham.<br />
Überschwemmungsgebiete der Rott;<br />
Zeitplan des Landratsamtes Mühldorf a. Inn für den<br />
Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung der<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Erster Bürgermeister Lantenhammer stellte dem<br />
Gemeinderat den Zeitplan für den Erlass einer Rechts‐<br />
verordnung zur Festsetzung der Überschwemmungs‐<br />
gebiete der Rott vor. Ab der Brücke in Brodfurth Rich‐<br />
tung Neumarkt St. Veit ist die Rott als Gewässer II.<br />
Ordnung eingestuft. Die Rechtsverordnung soll diese<br />
Bereiche umfassen. Richtung Reichenrott ist die Rott<br />
als Gewässer III. Ordnung eingestuft.<br />
Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet<br />
dürfen verschiedene Maßnahmen, u.a. die Errichtung<br />
und Erweiterung baulicher Anlagen, nicht mehr<br />
durchgeführt werden. Anhand von Plänen erläutert<br />
Herr Lantenhammer die Lage der Überschwem‐<br />
mungsgebiete. Im I. Quartal 2013 findet die öffentli‐<br />
che Auslegung und Anhörung statt. Hierbei hat die<br />
Gemeinde die Gelegenheit konkrete Anregungen vor‐<br />
zubringen.<br />
Erstellung eines Schönberger Heimatbuches<br />
Eine kleine Gruppe von Gemeindebürgern hat bei<br />
Ersten Bürgermeister Lantenhammer hinsichtlich der<br />
Erstellung eines Heimatbuches angefragt. Die Bürger<br />
würden auch bei der Erstellung behilflich sein.<br />
Mitteilungsblatt zum <strong>Download</strong> unter www.oberbergkirchen.de/Aktuelles