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Download - Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

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Ausgabe 08/2012 Seite 14<br />

Dabei konnte man sehen, welche Pflanzensorten ge‐<br />

züchtet werden, um in den nächsten Jahren auf den<br />

Markt zu kommen. Ein Ausflug in das Weinland Fran‐<br />

ken muss natürlich auch eine Weinprobe enthalten.<br />

Diese wurde durch einen Weinexperten geleitet und<br />

es war ein sehr kurzweiliger und lehrreicher Abend.<br />

Insgesamt war es ein interessanter Ausflug, bei dem<br />

auch das Wetter letztlich gut passte, nicht allzu heiß<br />

aber auch nicht regnerisch.<br />

(Bericht und Foto: Engelbert Gründl)<br />

Gemeinde<br />

Schönberg<br />

http://www.schönberg.de<br />

Haushaltsplan beschlossen<br />

Auszug aus der Gemeinderatssitzung<br />

vom 11.07.2012<br />

Investitionsplan und Finanzplan 2011 bis 2015;<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012<br />

Erster Bürgermeister Lantenhammer und Herr O‐<br />

bermaier von der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Ober‐<br />

bergkirchen erläuterten ausführlich den Haushalts‐<br />

plan sowie die Haushaltssatzung.<br />

Zweiter Bürgermeister Deinböck gab zu Bedenken,<br />

dass der Haushaltsplan aufgrund des negativen Er‐<br />

gebnisses im Verwaltungshaushalt wohl nicht geneh‐<br />

migungsfähig ist.<br />

Der Gemeinderat hat folgendes Investitionspro‐<br />

gramm für die Jahre 2011 bis 2015 beschlossen: Für<br />

das Jahr 2011 wurden Ausgaben in Höhe von<br />

1.335.000 Euro getätigt, im Jahr 2012 1.583.000 Euro.<br />

Für 2013 sind Ausgaben geplant in Höhe von 402.000<br />

Euro, für 2014 202.000 Euro und für 2015 334.000<br />

Euro.<br />

Der Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015 sieht wie<br />

folgt aus: Im Jahr 2011 gab es Einnahmen und Ausga‐<br />

ben in Höhe von 2.522.700 Euro, im Jahr 2012<br />

2.842.700 Euro. Für 2013 sind Einnahmen und Aus‐<br />

gaben in Höhe von 1.795.700 Euro vorgesehen, für<br />

2014 1.400.600 Euro und für 2015 1.527.300 Euro.<br />

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wur‐<br />

de vom Gemeinderat die Haushaltssatzung für 2012<br />

beschlossen. Der Verwaltungshaushalt schließt in den<br />

Einnahmen und Ausgaben mit 1.238.800 Euro, im<br />

Vermögenshaushalt mit 1.603.900 Euro. Kreditauf‐<br />

nahmen für Investitionen und Investitionsförde‐<br />

rungsmaßnahmen wurden in Höhe von 300.000 €<br />

festgesetzt. Die Steuersätze wurden unverändert für<br />

die land‐ und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) bei<br />

450 v.H. und für die sonstigen Grundstücke (B) bei<br />

360 v.H. belassen. Ebenfalls unverändert bleibt die<br />

Gewerbesteuer bei 380 v.H. Verpflichtungsermächti‐<br />

gungen im Vermögenshaushalt wurden nicht festge‐<br />

setzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur recht‐<br />

zeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts‐<br />

plan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt. Weitere<br />

Festsetzungen wurden nicht vorgenommen. Die<br />

Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar<br />

2012 in Kraft.<br />

Bauanträge;<br />

Folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche<br />

Einvernehmen erteilt: Neubau eines Betriebsleiter‐<br />

wohnhauses mit Pkw‐Garagen in der Hofmark 17,<br />

Flur‐Nr. 43/1, Gemarkung Schönberg, Neubau einer<br />

Maschinenhalle in Misthilgen 1, Flur‐Nr. 749, Gemar‐<br />

kung Aspertsham, Erweiterung eines bestehenden<br />

Nebengebäudes in Eiselsberg 1, Flur‐Nr. 718, Gemar‐<br />

kung Aspertsham, Neubau eines Biomasselagers für<br />

den Betrieb einer Biogasanlage in Hausberg 1, Flur‐<br />

Nr. 590, Gemarkung Aspertsham.<br />

Überschwemmungsgebiete der Rott;<br />

Zeitplan des Landratsamtes Mühldorf a. Inn für den<br />

Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung der<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Erster Bürgermeister Lantenhammer stellte dem<br />

Gemeinderat den Zeitplan für den Erlass einer Rechts‐<br />

verordnung zur Festsetzung der Überschwemmungs‐<br />

gebiete der Rott vor. Ab der Brücke in Brodfurth Rich‐<br />

tung Neumarkt St. Veit ist die Rott als Gewässer II.<br />

Ordnung eingestuft. Die Rechtsverordnung soll diese<br />

Bereiche umfassen. Richtung Reichenrott ist die Rott<br />

als Gewässer III. Ordnung eingestuft.<br />

Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet<br />

dürfen verschiedene Maßnahmen, u.a. die Errichtung<br />

und Erweiterung baulicher Anlagen, nicht mehr<br />

durchgeführt werden. Anhand von Plänen erläutert<br />

Herr Lantenhammer die Lage der Überschwem‐<br />

mungsgebiete. Im I. Quartal 2013 findet die öffentli‐<br />

che Auslegung und Anhörung statt. Hierbei hat die<br />

Gemeinde die Gelegenheit konkrete Anregungen vor‐<br />

zubringen.<br />

Erstellung eines Schönberger Heimatbuches<br />

Eine kleine Gruppe von Gemeindebürgern hat bei<br />

Ersten Bürgermeister Lantenhammer hinsichtlich der<br />

Erstellung eines Heimatbuches angefragt. Die Bürger<br />

würden auch bei der Erstellung behilflich sein.<br />

Mitteilungsblatt zum <strong>Download</strong> unter www.oberbergkirchen.de/Aktuelles

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