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Ausgabe 08/2012 Seite 10 Gemeinde Oberbergkirchen http://www.oberbergkirchen.de Planung einer Flutlichtanlage für den Sportplatz Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2012 Neue Flutlichtanlage auf der Sportanlage in Auben ham Den Antrag des SV 66 Oberbergkirchen auf Kosten‐ übernahme zur Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Hauptspielfeld der Sportanlagen in Aubenham hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Kosten für die 16 m hohen Masten und die 6 Strahler á 2.000 Watt werden mit brutto 10.874 Euro angege‐ ben. Die Kosten für die Vorleistungen (Erdarbeiten, Fundamente, Verlegung der Stromanschlüsse, Leih‐ maschinen usw.) wurden mit netto ca. 5.000 Euro kalkuliert (brutto rund 6.000 Euro). Seitens der Ver‐ waltung wurde darauf hingewiesen, dass Flutlichtan‐ lagen nur bis zu einer Höhe von 10 m verfahrensfrei sind. Nachdem eine Anlage mit einer Höhe von 16 m geplant ist, ist also eine Baugenehmigung nötig. Auch eine Statische Berechnung dürfte zwingend notwen‐ dig sein. Beides wird zusätzliche Kosten verursachen. Die Vorleistungen und die Montage sollen durch den Sportverein in Eigenleistung ausgeführt werden. Der Sportverein sieht sich, so Bürgermeister Hausperger, nicht in der Lage, einen finanziellen Beitrag zu leisten, über die Eigenleistung hinaus. Der Gemeinderat ver‐ ständigt sich darauf, dass zuerst geklärt werden soll, ob seitens der Nachbargemeinden und seitens des BLSV Zuschüsse zu erwarten sind. Bauanträge Der Antrag auf Isolierte Befreiung über die Errich‐ tung einer Gabionen‐ u. Holzwand als Sicht‐ und Lärmschutz, auf der Flur‐Nr. 79, Am Stielhölzl 3, wur‐ de vom Gemeinderat abgelehnt. Der Gemeinderat möchte damit auch eine mögliche Präzedenzwirkung verhindern. Zugestimmt wurde dem Antrag über den Anbau ei‐ ner Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus, auf der Flur‐Nr. 79, Pfäffinger Straße 25. Das Vorhaben befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenzen, die Überschreitung beträgt ca. 16 m². Der Gemeinderat stimmt einer diesbezüglichen Be‐ freiung vom Bebauungsplan zu. Ebenfalls stimmte das Gremium dem Bauantrag ü‐ ber die Errichtung eines Carports, auf der Flur‐Nr. 37, Hofmark 22, zu. Zuschuss für Kriegerdenkmal Wurmsham Für die Renovierung des Kriegerdenkmales in Wurmsham wird der Krieger‐ und Soldatenkamerad‐ schaft Wurmsham ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro gewährt, da sich das Einzugsgebiet des Vereins auch auf Oberbergkirchner Gemeindegebiet erstreckt. Straßenerschließung der Straße „BG Asenhamer Feld – Abschnitt Asenhamer Weg“ Die Kalkulation für die Straßenerschließung der Straße „BG Asenhamer Feld – Abschnitt Asenhamer Weg“ wurde nach Erhalt der Schlussrechnungen für die Asphaltierungsarbeiten von der Fa. Wimmer so‐ wie der Ingenieurkosten des Ing.‐Büro Behringer aktualisiert. Somit stellte der Gemeinderat fest, dass die Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist. Ferner wird festgestellt, dass sich der beitragsfähige Erschließungsaufwand nach Abzug des 10%igen Ge‐ meindeanteils (Umlagebetrag) auf 121.287 € beläuft. Die Summe der für die Beitragsrechnungen maßge‐ benden Grundstücksflächen beläuft sich auf 10.590 m². Der Erschließungsbeitrag wird je m² anrechenba‐ rer Grundstücksfläche (Kostensatz) auf 11,45 € fest‐ gesetzt. Heizung im Rathaus Die Hülle des Heizöl‐Erdtankes des Rathauses ist undicht. Es handelt sich um einen doppelwandigen Tank. Es ist davon auszugehen, dass nur eine der bei‐ den Hüllen undicht ist, sodass kein Heizöl ausgetreten ist. Eine Sanierung oder Stilllegung des Tankes bis spätestens Mitte September ist aber unumgänglich. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ist die Innenhül‐ le defekt. Die Sanierung mittels einer Kunststoff‐ Innenhülle kostet ca. 3.800 Euro, sofern keine unvor‐ hergesehenen Aufwendungen nötig sind. Für den Anschluss an die Nahwärmeleitung von Ma‐ rio Schmid liegt ein Angebot der Firma Kirschner vor. Demnach belaufen sich die Kosten für die Leitung einschließlich Verlegung und für die Übergabestation auf brutto 23.600 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Oberflächenwiederherstellung (derzeit As‐ phalt). Mehrere Gemeinderatsmitglieder sind der Meinung, dass eine Nahwärmeversorgung zwar angestrebt werden sollte, kurzfristig aber wohl die Sanierung des Erdtankes unumgänglich ist. So beschloss der Ge‐ meinderat, dass die Sanierung des Heizöltankes des Rathauses angestrebt wird und der Auftrag dem wirt‐ schaftlichsten Anbieter zu erteilen ist. Mitteilungsblatt zum Download unter www.oberbergkirchen.de/Aktuelles

Ausgabe 08/2012 Seite 11 Mit symbolischem Spatenstich ist der Anfang gemacht Das Leader Projekt ist ein Beispiel für Bürgerbeteili‐ gung und Nachhaltigkeit. Die Gemeinde hat bei der Planung die Bürger und örtlichen Vereine eingebun‐ den und das bestehende Leaderprojekt Tertiärwelt wird aufgewertet. Es ist ein Projekt, das sowohl die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, als auch der älteren Generation aufgreift. Die Attraktivität des Ortes und der Region wird dadurch weiter gestärkt. Mit dem Verhandlungsgeschick und großem Engage‐ ment von Bürgermeister Hausperger und Geschäfts‐ stellenleiter Georg Obermaier wurde das Vorhaben auf die Wege gebracht, das im Landkreis einmalig und ein Pilotprojekt ist. Mit dem Spatenstich von Georg Otter vom Mühldor‐ fer Netz, Bauleiter Andreas Krämer, Landschaftsarchi‐ tekt Harald Niederlöhner, Bürgermeister Michael Hausperger und Landwirtschaftsdirektor Sebastian Wittmoser wurde der symbolische Akt vollzogen. Mit diesem Projekt setzt die Gemeinde Oberbergkirchen einen weiteren Baustein zur Entwicklung zu einem familienfreundlichen Landkreis. Gleichzeitig ent‐ spricht es der Zielsetzung des „Seniorenpolitischen Konzepts“ im Landkreis nach generationenübergrei‐ fenden Angeboten. Damit sind wesentliche Kriterien des Leaderprogramms erfüllt und so wurden diese innovativen Maßnahmen mit dem Förderhöchstsatz von 50 Prozent an Zuschussmitteln bewilligt. Land‐ wirtschaftsdirektor Sebastian Wittmoser vom Land‐ wirtschaftsamt Rosenheim, das für die Abwicklung des Förderprogramms Leader in Oberbayern‐Süd zuständig ist, lobte insbesondere die gute und kon‐ struktive Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem LAG‐Management des Mühldorfer Netzes. Leader ist ein EU‐Programm zur Stärkung des ländlichen Raumes, das auf eine zielgerichtete und innovative, regionale Entwicklung auf Bürgerbeteiligung und Vernetzung sowie Zusammenarbeit und Nachhaltig‐ keit steht. Es ist aufgrund seiner Mittelausstattung kein reines Investitionsprogramm, sondern will der Gesellschaft diese Geisteshaltung wieder in Erinne‐ rung rufen. Es versteht sich sozusagen als „Hilfe zur Selbsthilfe“. Von einer sehr guten Sache und einem Konzept für eine bürgerfreundliche Gemeinde sprach Georg Otter stellvertretend vom Mühldorfer Netz. Es ist ein Be‐ gegnungsraum und eine Aktion für alle Einrichtungen und ein Vorzeigeprojekt für andere Gemeinden. Es ist ein „Füreinander und Miteinander“. Durch ihren Bei‐ tritt zur Leader‐Aktionsgruppe Mühldorfer Netz hat die Gemeinde Oberbergkirchen die formalen Voraus‐ setzungen für eine Leaderförderung erfüllt. Die Akti‐ onsgruppe hat dem Projekt zugestimmt und rund 50.000 Euro aus ihrem Zuschusskontingent freigege‐ ben sowie das Projekt durch ihr Management unter‐ stützt. Einen Einblick in die Baumaßnahme gab Land‐ schaftsarchitekt Harald Niederlöhner aus Wasser‐ burg. Mit dem Projekt verbindet die Gemeinde ein beispielhaftes Konzept, das Aktion‐ und Spielmöglich‐ keit wieder flächig ins Dorf zurückführt. Kern des Projekts sind sechs konzeptionell aufeinander abge‐ stimmte Stationen, die angepasst an die jeweilige örtliche Situation, verschiedene Aktions‐, Bewegungs‐ und Spielmöglichkeiten bieten. Die Plätze sind über ein Wegenetz miteinander verbunden, über ein durchgängiges Element gekennzeichnet und beschil‐ dert. Mit der Einrichtung des „Aktionsraums Dorf“, sagte Bürgermeister Hausperger, möchte die Gemein‐ de einen hochwertigen Beitrag zur Entwicklung leis‐ ten. Die Idee, das gesamte Dorf als Aktions‐, Bewe‐ gungs‐ und Spielraum zu nutzen, ist zum Wettbewerb „familienfreundliche Gemeinde“ entstanden. Erfreut zeigte sich Hausperger, weil es mit den Anliegern keine Probleme und Einwände gab. (Bericht und Foto: Franz Maier) Bekanntmachung des Amtes für Ländliche Entwicklung Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern er‐ lässt nach § 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) folgende Schlussfeststellung: 1. Die Zusammenlegung Muttersham wird hiermit abgeschlossen. 2. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Mut‐ tersham sind abgeschlossen. Die Teilnehmerge‐ meinschaft erlischt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb ei‐ nes Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (Hausanschrift: Infanteriestraße 1, 80797 München; Postfachanschrift: Postfach 40 06 49, 80706 Mün‐ chen) einzulegen. Mitteilungsblatt zum Download unter www.oberbergkirchen.de/Aktuelles

Ausgabe 08/2012 Seite 10<br />

Gemeinde<br />

<strong>Oberbergkirchen</strong><br />

http://www.oberbergkirchen.de<br />

Planung einer Flutlichtanlage für<br />

den Sportplatz<br />

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom<br />

05.07.2012<br />

Neue Flutlichtanlage auf der Sportanlage in Auben<br />

ham<br />

Den Antrag des SV 66 <strong>Oberbergkirchen</strong> auf Kosten‐<br />

übernahme zur Errichtung einer Flutlichtanlage auf<br />

dem Hauptspielfeld der Sportanlagen in Aubenham<br />

hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die<br />

Kosten für die 16 m hohen Masten und die 6 Strahler<br />

á 2.000 Watt werden mit brutto 10.874 Euro angege‐<br />

ben. Die Kosten für die Vorleistungen (Erdarbeiten,<br />

Fundamente, Verlegung der Stromanschlüsse, Leih‐<br />

maschinen usw.) wurden mit netto ca. 5.000 Euro<br />

kalkuliert (brutto rund 6.000 Euro). Seitens der Ver‐<br />

waltung wurde darauf hingewiesen, dass Flutlichtan‐<br />

lagen nur bis zu einer Höhe von 10 m verfahrensfrei<br />

sind. Nachdem eine Anlage mit einer Höhe von 16 m<br />

geplant ist, ist also eine Baugenehmigung nötig. Auch<br />

eine Statische Berechnung dürfte zwingend notwen‐<br />

dig sein. Beides wird zusätzliche Kosten verursachen.<br />

Die Vorleistungen und die Montage sollen durch den<br />

Sportverein in Eigenleistung ausgeführt werden. Der<br />

Sportverein sieht sich, so Bürgermeister Hausperger,<br />

nicht in der Lage, einen finanziellen Beitrag zu leisten,<br />

über die Eigenleistung hinaus. Der Gemeinderat ver‐<br />

ständigt sich darauf, dass zuerst geklärt werden soll,<br />

ob seitens der Nachbargemeinden und seitens des<br />

BLSV Zuschüsse zu erwarten sind.<br />

Bauanträge<br />

Der Antrag auf Isolierte Befreiung über die Errich‐<br />

tung einer Gabionen‐ u. Holzwand als Sicht‐ und<br />

Lärmschutz, auf der Flur‐Nr. 79, Am Stielhölzl 3, wur‐<br />

de vom Gemeinderat abgelehnt. Der Gemeinderat<br />

möchte damit auch eine mögliche Präzedenzwirkung<br />

verhindern.<br />

Zugestimmt wurde dem Antrag über den Anbau ei‐<br />

ner Terrassenüberdachung an ein bestehendes<br />

Wohnhaus, auf der Flur‐Nr. 79, Pfäffinger Straße 25.<br />

Das Vorhaben befindet sich teilweise außerhalb der<br />

Baugrenzen, die Überschreitung beträgt ca. 16 m².<br />

Der Gemeinderat stimmt einer diesbezüglichen Be‐<br />

freiung vom Bebauungsplan zu.<br />

Ebenfalls stimmte das Gremium dem Bauantrag ü‐<br />

ber die Errichtung eines Carports, auf der Flur‐Nr. 37,<br />

Hofmark 22, zu.<br />

Zuschuss für Kriegerdenkmal Wurmsham<br />

Für die Renovierung des Kriegerdenkmales in<br />

Wurmsham wird der Krieger‐ und Soldatenkamerad‐<br />

schaft Wurmsham ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro<br />

gewährt, da sich das Einzugsgebiet des Vereins auch<br />

auf Oberbergkirchner Gemeindegebiet erstreckt.<br />

Straßenerschließung der Straße „BG Asenhamer Feld<br />

– Abschnitt Asenhamer Weg“<br />

Die Kalkulation für die Straßenerschließung der<br />

Straße „BG Asenhamer Feld – Abschnitt Asenhamer<br />

Weg“ wurde nach Erhalt der Schlussrechnungen für<br />

die Asphaltierungsarbeiten von der Fa. Wimmer so‐<br />

wie der Ingenieurkosten des Ing.‐Büro Behringer<br />

aktualisiert. Somit stellte der Gemeinderat fest, dass<br />

die Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist.<br />

Ferner wird festgestellt, dass sich der beitragsfähige<br />

Erschließungsaufwand nach Abzug des 10%igen Ge‐<br />

meindeanteils (Umlagebetrag) auf 121.287 € beläuft.<br />

Die Summe der für die Beitragsrechnungen maßge‐<br />

benden Grundstücksflächen beläuft sich auf 10.590<br />

m². Der Erschließungsbeitrag wird je m² anrechenba‐<br />

rer Grundstücksfläche (Kostensatz) auf 11,45 € fest‐<br />

gesetzt.<br />

Heizung im Rathaus<br />

Die Hülle des Heizöl‐Erdtankes des Rathauses ist<br />

undicht. Es handelt sich um einen doppelwandigen<br />

Tank. Es ist davon auszugehen, dass nur eine der bei‐<br />

den Hüllen undicht ist, sodass kein Heizöl ausgetreten<br />

ist. Eine Sanierung oder Stilllegung des Tankes bis<br />

spätestens Mitte September ist aber unumgänglich.<br />

Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ist die Innenhül‐<br />

le defekt. Die Sanierung mittels einer Kunststoff‐<br />

Innenhülle kostet ca. 3.800 Euro, sofern keine unvor‐<br />

hergesehenen Aufwendungen nötig sind.<br />

Für den Anschluss an die Nahwärmeleitung von Ma‐<br />

rio Schmid liegt ein Angebot der Firma Kirschner vor.<br />

Demnach belaufen sich die Kosten für die Leitung<br />

einschließlich Verlegung und für die Übergabestation<br />

auf brutto 23.600 Euro. Hinzu kommen noch Kosten<br />

für die Oberflächenwiederherstellung (derzeit As‐<br />

phalt).<br />

Mehrere Gemeinderatsmitglieder sind der Meinung,<br />

dass eine Nahwärmeversorgung zwar angestrebt<br />

werden sollte, kurzfristig aber wohl die Sanierung des<br />

Erdtankes unumgänglich ist. So beschloss der Ge‐<br />

meinderat, dass die Sanierung des Heizöltankes des<br />

Rathauses angestrebt wird und der Auftrag dem wirt‐<br />

schaftlichsten Anbieter zu erteilen ist.<br />

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