Link - Wasserland Steiermark
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Mag. Dr. Margret Zorn<br />
Amt der Steiermärkischen<br />
Landesregierung<br />
Fachabteilung 19A –<br />
Wasserwirtschaftliche<br />
Planung und Siedlungs-<br />
wasserwirtschaft<br />
8010 Graz, Stempfergasse 7<br />
Tel. +43(0)316/877-2023<br />
margret.zorn@stmk.gv.at<br />
Abb. 1: Vorgegebener Zeitplan<br />
für die Umsetzung der<br />
Wasserrahmenrichtlinie;<br />
Quelle: www.lebensministerium.at<br />
Wasser rahmenrichtlinie –<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP)<br />
in der <strong>Steiermark</strong><br />
Mit der Wasserrechtsgesetznovelle vom 22.12.2003 wurde die EU-Wasserrahmenrichtlinie in<br />
nationales Recht umgesetzt. Damit begann der Zeitplan zur Erreichung der Umweltziele gemäß<br />
WRG §30a wirksam zu werden. Der Entwurf eines Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes<br />
(NGP) mit dem dazugehörigen Maßnahmenprogramm wurde heuer im April zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme aufgelegt. Bis 27. Oktober 2009 haben die Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben.<br />
Die 2007 aktualisierte Ist-Bestandsanalyse<br />
bildete die Basis für den im<br />
April des Vorjahres vom Bundesministerium<br />
zur Plausibilitätsprüfung<br />
bzw. weiteren Bearbeitung an die<br />
Bundesländer übermittelten Entwurf<br />
des ersten NGP. Aufgabe der<br />
Länder war es, diesen Entwurf bis<br />
Ende des Jahres 2008 zu prüfen, mit<br />
aktuellen Daten zu ergänzen sowie<br />
ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung<br />
der Umweltziele auszuarbeiten.<br />
In einem Beitrag in der letzten<br />
Ausgabe (<strong>Wasserland</strong> <strong>Steiermark</strong><br />
1/2009, S. 7 – 11) von DI Urs<br />
Lesky, Amt der Stmk. Landesregierung,<br />
Fachabteilung 19A – Wasserwirtschaftliche<br />
Planung, wurde<br />
ausführlich über den NGP (Stand<br />
der Umsetzung, Gewässerzustand,<br />
Maßnahmen zur Herstellung des<br />
Zielzustandes bis 2015) berichtet.<br />
Der Entwurf des NGP mit dem dazugehörigen<br />
Maßnahmenprogramm<br />
wurde im April dieses Jahres zur<br />
öffentlichen Einsicht aufgelegt. Der<br />
vorliegende Entwurf ist ein Arbeitsdokument,<br />
das in diversen Bereichen<br />
im Zuge der gemeinsamen<br />
Planung von Bund und Ländern sowohl<br />
fachlich als auch rechtlich<br />
noch zu konkretisieren ist.<br />
Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens<br />
hat auch die interessierte<br />
Öffentlichkeit die Möglichkeit<br />
zur Abgabe von Stellung-<br />
nahmen. Am 22. Dezember 2009 soll<br />
der dann fertiggestellte NGP mit<br />
dem begleitenden Maßnahmenprogramm<br />
vom Bundesminister verordnet<br />
werden. Danach sind die im<br />
Maßnahmenprogramm festgelegten<br />
Maßnahmen zur Erreichung<br />
der Umweltziele umzusetzen.<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Der österreichweite Entwurf des<br />
Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes<br />
mit dem begleitenden<br />
Maßnahmenprogramm wurde, wie<br />
schon erwähnt, vom Bund im April<br />
2009 veröffentlicht. Bis 27. Oktober<br />
2009 besteht nun die Möglichkeit<br />
für alle Bürger, eine Stellungnahme<br />
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