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Link - Wasserland Steiermark

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Mag. Dr. Margret Zorn<br />

Amt der Steiermärkischen<br />

Landesregierung<br />

Fachabteilung 19A –<br />

Wasserwirtschaftliche<br />

Planung und Siedlungs-<br />

wasserwirtschaft<br />

8010 Graz, Stempfergasse 7<br />

Tel. +43(0)316/877-2023<br />

margret.zorn@stmk.gv.at<br />

Abb. 1: Vorgegebener Zeitplan<br />

für die Umsetzung der<br />

Wasserrahmenrichtlinie;<br />

Quelle: www.lebensministerium.at<br />

Wasser rahmenrichtlinie –<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP)<br />

in der <strong>Steiermark</strong><br />

Mit der Wasserrechtsgesetznovelle vom 22.12.2003 wurde die EU-Wasserrahmenrichtlinie in<br />

nationales Recht umgesetzt. Damit begann der Zeitplan zur Erreichung der Umweltziele gemäß<br />

WRG §30a wirksam zu werden. Der Entwurf eines Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes<br />

(NGP) mit dem dazugehörigen Maßnahmenprogramm wurde heuer im April zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme aufgelegt. Bis 27. Oktober 2009 haben die Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben.<br />

Die 2007 aktualisierte Ist-Bestandsanalyse<br />

bildete die Basis für den im<br />

April des Vorjahres vom Bundesministerium<br />

zur Plausibilitätsprüfung<br />

bzw. weiteren Bearbeitung an die<br />

Bundesländer übermittelten Entwurf<br />

des ersten NGP. Aufgabe der<br />

Länder war es, diesen Entwurf bis<br />

Ende des Jahres 2008 zu prüfen, mit<br />

aktuellen Daten zu ergänzen sowie<br />

ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung<br />

der Umweltziele auszuarbeiten.<br />

In einem Beitrag in der letzten<br />

Ausgabe (<strong>Wasserland</strong> <strong>Steiermark</strong><br />

1/2009, S. 7 – 11) von DI Urs<br />

Lesky, Amt der Stmk. Landesregierung,<br />

Fachabteilung 19A – Wasserwirtschaftliche<br />

Planung, wurde<br />

ausführlich über den NGP (Stand<br />

der Umsetzung, Gewässerzustand,<br />

Maßnahmen zur Herstellung des<br />

Zielzustandes bis 2015) berichtet.<br />

Der Entwurf des NGP mit dem dazugehörigen<br />

Maßnahmenprogramm<br />

wurde im April dieses Jahres zur<br />

öffentlichen Einsicht aufgelegt. Der<br />

vorliegende Entwurf ist ein Arbeitsdokument,<br />

das in diversen Bereichen<br />

im Zuge der gemeinsamen<br />

Planung von Bund und Ländern sowohl<br />

fachlich als auch rechtlich<br />

noch zu konkretisieren ist.<br />

Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens<br />

hat auch die interessierte<br />

Öffentlichkeit die Möglichkeit<br />

zur Abgabe von Stellung-<br />

nahmen. Am 22. Dezember 2009 soll<br />

der dann fertiggestellte NGP mit<br />

dem begleitenden Maßnahmenprogramm<br />

vom Bundesminister verordnet<br />

werden. Danach sind die im<br />

Maßnahmenprogramm festgelegten<br />

Maßnahmen zur Erreichung<br />

der Umweltziele umzusetzen.<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Der österreichweite Entwurf des<br />

Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes<br />

mit dem begleitenden<br />

Maßnahmenprogramm wurde, wie<br />

schon erwähnt, vom Bund im April<br />

2009 veröffentlicht. Bis 27. Oktober<br />

2009 besteht nun die Möglichkeit<br />

für alle Bürger, eine Stellungnahme<br />

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