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Link - Wasserland Steiermark

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len Grenzen Staatsverträge. Auf<br />

Österreich bezogen noch in den<br />

Zeiten der Österreichisch-Ungarischen<br />

Monarchie an der Salzach<br />

und am Inn oder am Alpenrhein, genauso<br />

wie in Übersee beispielsweise<br />

zwischen den USA und Mexiko<br />

über die Wassernutzung des Rio<br />

Grande.<br />

Österreich und seine Nachbarstaaten<br />

nach 1918 bis heute<br />

Mit dem Ende der Österreichisch-<br />

Ungarischen Monarchie entstand<br />

eine kleine Republik Österreich mit<br />

vielen neuen Außengrenzen. In vielen<br />

Fällen lagen bestehende wasserwirtschaftliche<br />

Strukturen plötzlich<br />

auf zwei Hoheitsgebieten.<br />

An der Mur waren die bereits in<br />

Angriff genommenen Regulierungsmaßnahmen<br />

durch ein Sonderabkommen<br />

mit dem damaligen Königreich<br />

der Serben, Kroaten und Slowenen<br />

fertig zu stellen. Das heutige<br />

Burgenland kam zu Österreich und<br />

die vor 1918 in Ungarn auch für den<br />

Raum Neusiedler See/Hansag eingerichteteRaab-Regulierungsgesellschaft<br />

musste liquidiert werden.<br />

Es entwickelte sich eine Kostentragung<br />

Österreichs für die im gemeinsamen<br />

Interesse stehenden Anlagen.<br />

Ebenso bestand Regelungsbedarf<br />

an der Grenze zur Tschechoslowakischen<br />

Republik. Dieser umfasste<br />

unter anderem auch die Fragen<br />

der Schifffahrt auf der Donau<br />

und March, die Instandhaltung sowie<br />

die Wassermengenwirtschaft<br />

an der Thaya im nördlichen Niederösterreich.<br />

Gegenüber Deutschland<br />

und der Schweiz war die bereits<br />

bestehende Zusammenarbeit weiter<br />

zu führen. Lediglich mit Italien<br />

ergaben sich auf Grund der Lage<br />

der Staatsgrenze – mit Ausnahmen<br />

– auf der Wasserscheide nur äußerst<br />

wenige Berührungspunkte.<br />

Abb. 3: Die Mur als Grenze zwischen <strong>Steiermark</strong>/Österreich<br />

und Slowenien ist Gegenstand<br />

umfassender Aktivitäten der<br />

Murkommission; Foto: Pfeiler<br />

Abb. 2: Grenzüberschreitende Wasserwirtschaft Österreichs mit seinen Nachbarstaaten<br />

(Bundesamt für Wasserwirtschaft, Institut für Wassergüte, Franz Lamprecht)<br />

Nach der Zäsur des Zweiten Weltkriegs<br />

und des Auseinanderfallens<br />

Europas in zwei Hemisphären verlief<br />

entlang großer Teile der österreichischen<br />

Staatsgrenzen der<br />

Eiserne Vorhang. Damit stand die<br />

Wasserwirtschaft vor der Herausforderung,<br />

ihre Zusammenarbeit<br />

auch entlang weitgehend dichter<br />

Grenzen weiter zu führen.<br />

Im Jahr 1954 entstand mit der<br />

Volksrepublik Jugoslawien ein Regulierungsabkommen<br />

an der Drau<br />

sowie ein Abkommen an der Mur.<br />

Ein neuer Vertrag mit der Volksrepublik<br />

Ungarn wurde im Jahr 1956<br />

und mit der Tschechoslowakischen<br />

Volksrepublik im Jahr 1967 unterzeichnet.<br />

Trotz der Tödlichkeit der<br />

Grenzen entwickelte sich über sie<br />

hinweg eine konstruktive Zusammenarbeit.<br />

Nach den Umwälzungen in Folge<br />

des Zusammenbruchs der kommunistischen<br />

Systeme wurden diese<br />

Verträge von den Nachfolgestaaten<br />

übernommen. Zudem trat 1991 ein<br />

neuer Vertrag mit Deutschland in<br />

Kraft. Er löste die bisher gültigen<br />

Verträge ab und erweiterte das Tätigkeitsfeld<br />

der wasserwirtschaftlichen<br />

Zusammenarbeit.<br />

Diese Verträge beinhalten sowohl<br />

die Komponenten der gemeinsamen<br />

Instandhaltung der Gewässer<br />

als auch die Abstimmung von<br />

Maßnahmen, die Einfluss auf den<br />

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