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Die Wasserzeitschrift der Steiermark 1/2007 - Wasserland Steiermark

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Dr. norBert BauMann<br />

Amt <strong>der</strong> Steiermärkischen<br />

Landesregierung<br />

FA 19B - Schutzwasser-<br />

wirtschaft und Bodenwasserhaushalt<br />

8010 Graz, Stempfergasse 7<br />

Tel. +43(0)316/877-2494<br />

norbert.baumann@stmk.gv.at<br />

Gewässerpflege<br />

und -instandhaltung<br />

Ein Beitrag zur Verbesserung des Gewässerzustandes<br />

Gewässer und die von ihnen beeinflussten Räume besitzen als lebensnotwendige<br />

Elemente und Schutzgüter in <strong>der</strong> Kulturlandschaft höchste<br />

Bedeutung in <strong>der</strong> Gesellschaft. Es ist somit eine Vorgabe und eine Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

für eine mo<strong>der</strong>ne Schutzwasserwirtschaft aktive Maßnahmen<br />

unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf den hohen Stellenwert<br />

des Wassers und <strong>der</strong> Gewässer zu projektieren und auszuführen.<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch für sämtliche Maßnahmen <strong>der</strong> Gewässerpflege und –instandhaltung,<br />

die, entsprechend den Zielsetzungen <strong>der</strong> EU-Wasserrahmenrichtlinie,<br />

auch unter dem Aspekt einer nachhaltigen Erhaltung und<br />

Entwicklung des ökologischen Zustandes zu verstehen sind.<br />

Im Allgemeinen ergibt sich die<br />

Notwendigkeit von Pflege- und<br />

Instandhaltungsmaßnahmen aus<br />

dem Unterschied zwischen dem<br />

aktuellen Zustand vor Ort und einem<br />

Zielzustand, welcher durch<br />

den wasserrechtlichen Konsens,<br />

den schutzwasserwirtschaftlichen<br />

Handlungsbedarf aber<br />

auch durch die damit verbundenen<br />

ökologischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

unter Berücksichtigung eines<br />

spezifischen Leitbildes definiert<br />

wird. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass<br />

bei <strong>der</strong> notwendigen Instandhaltung<br />

ausgebauter Gewässerstrecken<br />

eine Anpassung an die ökologischen<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse, unter Berücksichtigungschutzwasserwirtschaftlicher<br />

Vorgaben, anzustreben<br />

ist, und dies völlig unabhängig<br />

davon, ob damit <strong>der</strong> gute<br />

Zustand o<strong>der</strong> lediglich das gute<br />

ökologische Potential des Gewässers<br />

erreichbar wird. Anstelle<br />

von klassischen und meist konservierenden<br />

Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Gewässerinstandhaltung, wie etwa<br />

die Freihaltung von Abflussquerschnitten<br />

monotoner Trapez-<br />

W a s s e r l a n d S t e i e r m a r k 1 / 0 7<br />

Abb. 1: Auswertung <strong>der</strong> Gewässerzustandskartierung für Gewässer<br />

mit einem Einzugsgebiet >100 km 2 - ökologischer Handlungsbedarf:<br />

Variante 1 – linker Balken, Variante 2 – rechter Balken (siehe Text).<br />

profile o<strong>der</strong> die Sanierung von<br />

Einrissen in nicht mehr zeitgemäßen<br />

Bauformen, sind, unter Berücksichtigung<br />

einer entsprechenden<br />

Hochwassersicherheit, in<br />

verstärktem Umfang Maßnahmen<br />

vorzusehen, die eine Entwicklung<br />

entsprechend dem Leitbild för<strong>der</strong>n.<br />

In Erfüllung dieser Zielsetzungen<br />

ist bei Gewässern sowohl<br />

ein schutzwasserwirtschaftlicher<br />

Handlungsbedarf als auch ein –<br />

vielfach durch wasserbauliche<br />

Aktivitäten verursachter – ökologischer<br />

Handlungsbedarf zu berücksichtigen.<br />

Bestandsaufnahmen und Auswertungen<br />

<strong>der</strong> morphologischen Verhältnisse<br />

<strong>der</strong> Gewässer - als Momentaufnahme<br />

<strong>der</strong> Gewässerentwicklung<br />

- bieten Rückschlüsse<br />

auf die Eingriffsintensität durch<br />

unterschiedliche Maßnahmen.<br />

Daher wird bereits seit 1996 <strong>der</strong><br />

morphologische Gewässerzustand<br />

in <strong>der</strong> <strong>Steiermark</strong> erhoben.<br />

<strong>Die</strong> Hauptziele liegen in <strong>der</strong> Bestandserhebung,<br />

im Aufzeigen<br />

struktureller Defizite, in <strong>der</strong> Be-

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