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Infoblatt zum Aufnahmeantrag für Urheber

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Information<br />

Aufnahmeverfahren <strong>für</strong> <strong>Urheber</strong><br />

Der <strong>Aufnahmeantrag</strong><br />

Um Rückfragen und damit zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir, die Hinweise im <strong>Aufnahmeantrag</strong><br />

sorgfältig zu beachten und ihn in gut lesbarer Schrift auszufüllen. Für die Angabe einer Telefonnummer, unter der<br />

Sie tagsüber zu erreichen sind, wären wir dankbar. Dem Antrag sind diverse Unterlagen beizufügen. Eine komplette<br />

Checkliste finden Sie unten.<br />

Bezahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags<br />

Für die Aufnahme in die GEMA fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an. <strong>Urheber</strong> zahlen da<strong>für</strong> derzeit 51,13 € (zzgl.<br />

USt; ergibt 60,84 €).<br />

Zudem ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25,56 € zu zahlen. Der erste Mitgliedsbeitrag ist bei der<br />

Aufnahme zu entrichten. Die späteren Mitgliedsbeiträge werden mit dem Aufkommen verrechnet. Falls jedoch das<br />

Aufkommen nicht die Höhe des Mitgliedsbeitrags erreicht, verpflichtet sich der Antragsteller, die Differenz<br />

zwischen dem Aufkommen und dem Mitgliedsbeitrag nach Abschluss des Geschäftsjahres zu begleichen.<br />

Sie können der GEMA eine Einzugsermächtigung erteilen oder Sie überweisen den Betrag von 86,40 € auf das<br />

GEMA-Konto Nr.: 240 1800 00 bei der Deutschen Bank AG München, BLZ 70070010. Bitte geben Sie auf dem<br />

Überweisungsbeleg als Verwendungszweck Ihren Vor- und Nachnamen sowie das Stichwort „<strong>Aufnahmeantrag</strong>“ an.<br />

Bitte legen Sie in diesem Fall dem <strong>Aufnahmeantrag</strong> eine Kopie des Überweisungsbelegs bei.<br />

Pseudonym<br />

Auf dem <strong>Aufnahmeantrag</strong> können <strong>Urheber</strong> ein Pseudonym angeben. Das erste Pseudonym ist kostenfrei. Es darf<br />

allerdings kein Pseudonym verwendet werden, das eine Verwechslungsgefahr mit anderen Namen in sich birgt.<br />

Dies wird die GEMA <strong>für</strong> Sie prüfen.<br />

Der Name einer Gruppe kann gemäß Abschnitt I Ziff. 3 a) der Ausführungsbestimmungen <strong>zum</strong> Verteilungsplan der<br />

GEMA nicht als Künstlername oder Pseudonym anerkannt werden. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> Projektnamen.<br />

Sie können formlos die Verwendung von weiteren Pseudonymen beantragen, die allerdings kostenpflichtig sind. Für<br />

das zweite und dritte Pseudonym ist als Kostenersatz eine Pauschalvergütung von € 51,13 (zzgl. USt; ergibt € 60,84)<br />

im Jahr zu zahlen. Der Vergütungssatz erhöht sich vom vierten Pseudonym an auf € 102,26 (zzgl. USt; ergibt<br />

€ 121,69) jährlich.<br />

Aufnahme rechtzeitig beantragen!<br />

Wird die Mitgliedschaft unter Einreichung der vollständigen und korrekten Unterlagen und Bezahlung von<br />

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bis <strong>zum</strong> 31. Oktober beantragt, kann die Aufnahme in der Regel noch<br />

rückwirkend <strong>zum</strong> 1. Januar des laufenden Jahres erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die GEMA rückwirkend <strong>zum</strong> 1.<br />

Januar kein nachträgliches Inkasso <strong>für</strong> in der Zwischenzeit stattgefundene Verwertungen Ihrer Werke durchführt.<br />

Bitte reichen Sie Ihren <strong>Aufnahmeantrag</strong> frühzeitig ein, auch damit Sie Ihre Werke rechtzeitig anmelden können, was<br />

erst nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens möglich ist. Der GEMA-Verteilungsplan enthält dazu folgende<br />

Regelung:<br />

Rechtzeitig ist eine Anmeldung dann, wenn sie bei Abrechnungen <strong>für</strong> die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni bis<br />

<strong>zum</strong> 1. September des laufenden Jahres, <strong>für</strong> die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember bis <strong>zum</strong> 1. März des<br />

darauffolgenden Jahres, bei Abrechnungen <strong>für</strong> die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember mit<br />

Ausschüttungstermin <strong>zum</strong> 1. April bis <strong>zum</strong> 1. November des laufenden Jahres und bei Abrechnungen <strong>für</strong><br />

die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember mit Ausschüttungstermin <strong>zum</strong> 1. Juli bis <strong>zum</strong> 31. Januar des<br />

folgenden Jahres eingeht. (Verteilungsplan <strong>für</strong> das Aufführungs- und Senderecht,<br />

Ausführungsbestimmungen Abschn. I Ziff. 1 Abs. 3)<br />

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Wie geht es weiter?<br />

Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Mitglieder geschickt und Aufnahmegebühr sowie<br />

Mitgliedsbeitrag beglichen haben, kann die GEMA Ihren <strong>Aufnahmeantrag</strong> bearbeiten.<br />

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von der Abteilung Mitglieder die Bestätigung, dass Sie als<br />

Mitglied aufgenommen werden können. Die GEMA teilt Ihnen auch Ihre künftige Mitgliedsnummer mit<br />

(gleichzeitig Ihre Beteiligten- und Kontonummer), die in der künftigen Korrespondenz mit der GEMA immer<br />

anzugeben ist. Außerdem erhalten Sie die Satzung der GEMA, den Verteilungsplan – dieser regelt die Verteilung der<br />

Erträge – und, am wichtigsten <strong>für</strong> werdende Mitglieder, den Berechtigungsvertrag in zweifacher Ausfertigung zur<br />

Unterzeichnung. Bitte schicken Sie beide Exemplare unterzeichnet an die GEMA zurück.<br />

Sie erhalten schließlich ein Exemplar des Berechtigungsvertrages von der GEMA gegengezeichnet zurück. Damit ist<br />

das Aufnahmeverfahren abgeschlossen: Sie sind Mitglied der GEMA.<br />

Die Anmeldung Ihrer Werke<br />

Erst nachdem Sie den von der GEMA gegengezeichneten Berechtigungsvertrag erhalten haben, können Sie Ihre<br />

Werke bei der GEMA anmelden.<br />

Im <strong>Aufnahmeantrag</strong> müssen Sie Ihre Werke (maximal 9) auflisten, die gedruckt, aufgeführt, gesendet oder auf (Bild-<br />

)Tonträger veröffentlicht worden sind. Diese Auflistung ersetzt nicht die An- oder Ummeldung dieser Werke. Bitte<br />

melden Sie daher diese Werke nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens bei der GEMA an bzw. um.<br />

Übrigens, der Schutz Ihrer Werke ist nicht von einer Anmeldung bei der GEMA abhängig. Der Schutz Ihrer Werke<br />

wird durch das <strong>Urheber</strong>rechtsgesetz gewährt, und zwar ohne dass es dazu besonderer Formalitäten bedarf.<br />

Checkliste <strong>zum</strong> <strong>Aufnahmeantrag</strong><br />

Bitte fügen Sie dem vollständig und lesbar ausgefüllten <strong>Aufnahmeantrag</strong> folgende Unterlagen bei:<br />

� Lesbare Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder – sofern kein Ausweis vorhanden ist –<br />

eine Kopie Ihres Reisepasses<br />

� Kopie des Überweisungsbelegs zur Bezahlung der Aufnahmegebühr sowie des Mitgliedsbeitrags (insg. € 86,40)<br />

auf das GEMA-Konto Nr. 240 1800 00 bei der Deutschen Bank AG München, BLZ 700 700 10 oder (nur möglich<br />

bei einer deutschen Bank) eine Einzugsermächtigung<br />

� Nur <strong>für</strong> Nicht-EU-Staatsangehörige mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union: Nachweis über Ihren<br />

steuerlichen Wohnsitz. Diesen erhalten Sie beim <strong>für</strong> Sie zuständigen Finanzamt.<br />

Kontakt Für Antragsteller und Mitglieder mit Wohnsitz in Berlin<br />

GEMA Generaldirektion München GEMA Generaldirektion Berlin<br />

Abteilung Mitglieder Mitgliederbüro Berlin<br />

Rosenheimer Straße 11 Bayreuther Straße 37<br />

81667 München 10787 Berlin<br />

Tel.: +49 89 48003-642 Tel.: +49 30 21245-919<br />

Fax: +49 89 48003-240 Fax: +49 30 21245-920<br />

E-Mail: mg@gema.de E-Mail: mgb@gema.de<br />

www.gema.de<br />

20/03/2012<br />

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