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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Nachtbetrieb von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr<br />

Für den Nachtbetrieb zwischen 22:00 und 6:00 beträgt die maximal zulässig Geräuschentwicklung<br />

in einem Reinen Wohngebiet (WR) 40 Dezibel.<br />

In diesem Zeitraum bewegen sich insgesamt 7 Züge in beiden Fahrtrichtungen.<br />

Auf die Stundenzahl des Betrachtungszeitraumes bewegen sich 0,88 Züge, aufgerundet 1 Zug.<br />

� Maximale zulässige Geräuschentwicklung gem. DIN 18005 (im WR) = 40 dB<br />

� 1 Zug pro Stunde des Betrachtungszeitraumes (Diagramm I) = 51 dB<br />

� Schienenfahrzeuge mit Radscheibenbremsen (Tabelle A) - 2 dB<br />

� Mittlere Zuglänge 150m, Geschwindigkeit 50km/h (Diagramm II) - 4 dB<br />

� Fahrbahnart: Schotterbett, Betonschwelle (Tabelle C) + 2 dB<br />

� Abstand der Bahntrassenachse zum Wohngebäude 155m (Diagramm III) - 7 dB<br />

40 dB<br />

Der Gesamtbeurteilungspegel liegt somit bei 40 Dezibel. Damit wird der maximal zulässige<br />

Grenzwert eingehalten. Pegelabweichungen durch die vorhandene Gelände- oder<br />

Gebäudetopographie wurden bei der vorliegenden Betrachtung nicht berücksichtigt.<br />

Die Beurteilung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) erfolgt wie im Aufstellungsverfahren zum<br />

Bebauungsplan Nr. 135 „Haupterschliessungsstraße Nierspark“, da die Beurteilungsparameter<br />

identisch sind. Danach dürfen die Geräuschpegel im Allgemeinen Wohngebiet tags 55 dB und<br />

nachts 45 dB nicht überschreiten. Die ermittelten Werte lagen tags bei 47 dB und nachts bei 41<br />

dB.<br />

Im Auftrag<br />

Mönks

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