bebauungsplan - Stadt Geldern
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Nachtbetrieb von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr<br />
Für den Nachtbetrieb zwischen 22:00 und 6:00 beträgt die maximal zulässig Geräuschentwicklung<br />
in einem Reinen Wohngebiet (WR) 40 Dezibel.<br />
In diesem Zeitraum bewegen sich insgesamt 7 Züge in beiden Fahrtrichtungen.<br />
Auf die Stundenzahl des Betrachtungszeitraumes bewegen sich 0,88 Züge, aufgerundet 1 Zug.<br />
� Maximale zulässige Geräuschentwicklung gem. DIN 18005 (im WR) = 40 dB<br />
� 1 Zug pro Stunde des Betrachtungszeitraumes (Diagramm I) = 51 dB<br />
� Schienenfahrzeuge mit Radscheibenbremsen (Tabelle A) - 2 dB<br />
� Mittlere Zuglänge 150m, Geschwindigkeit 50km/h (Diagramm II) - 4 dB<br />
� Fahrbahnart: Schotterbett, Betonschwelle (Tabelle C) + 2 dB<br />
� Abstand der Bahntrassenachse zum Wohngebäude 155m (Diagramm III) - 7 dB<br />
40 dB<br />
Der Gesamtbeurteilungspegel liegt somit bei 40 Dezibel. Damit wird der maximal zulässige<br />
Grenzwert eingehalten. Pegelabweichungen durch die vorhandene Gelände- oder<br />
Gebäudetopographie wurden bei der vorliegenden Betrachtung nicht berücksichtigt.<br />
Die Beurteilung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) erfolgt wie im Aufstellungsverfahren zum<br />
Bebauungsplan Nr. 135 „Haupterschliessungsstraße Nierspark“, da die Beurteilungsparameter<br />
identisch sind. Danach dürfen die Geräuschpegel im Allgemeinen Wohngebiet tags 55 dB und<br />
nachts 45 dB nicht überschreiten. Die ermittelten Werte lagen tags bei 47 dB und nachts bei 41<br />
dB.<br />
Im Auftrag<br />
Mönks