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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Bau- und Planungsamt <strong>Geldern</strong>, 08.10.2010<br />

-Planungsabteilung-<br />

Vermerk:<br />

Lärmbelastung der Wohnquartiere des Bebauungsplanes Nr. 136 „Wohngebiet Nierspark,<br />

Teil 1“ durch die Geräuschimmissionen der nahegelegenen Eisenbahntrasse.<br />

Hinsichtlich der Entwicklung des Bahnhofsumfeldes und der damit verbundenen Aufstellung von<br />

Bebauungsplänen ist eine Überprüfung der Geräuschbelastungen durch die in unmittelbarer Nähe<br />

verkehrenden Züge der „Deutschen Bahn AG“ zu untersuchen.<br />

Grundlage hierfür bildet die Verkehrslärmschutzverordnung vom 12.Juni 1990 mit den<br />

Änderungen vom 25.September 1990. Darüber hinaus kommen die schalltechnischen<br />

Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß DIN 18005 Teil 1 zur Anwendung.<br />

Demnach gelten für ein Reines Wohngebiet (WR) tags maximal 50 dB und nachts 40 dB.<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sollen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.136<br />

„Wohngebiet Nierspark, Teil 1“ u.a. ein Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt werden. Nach<br />

aktuellem Fahrplan für das Jahr 2010 sind dies in beiden Fahrtrichtungen insgesamt 59 Züge an<br />

Werktagen. Der Mittelwert für den angenommenen Betrachtungszeitraum von 16 Tagesstunden<br />

beträgt 3,69 Züge, aufgerundet 4 Züge. Der Abstand der Wohngebäude zur Mittelachse der<br />

nächstgelegenen Bahntrasse beträgt ca. 155 Meter. Die Züge, die verkehren, sind ausschließlich<br />

Personenzüge, welche auf dem zu betrachtenden Streckenabschnitt eine maximale<br />

Geschwindigkeit von ungefähr 50 km/h fahren. Es handelt sich um Fahrzeuge modernerer<br />

Bauart, welche mit Radscheibenbremsen ausgerüstet sind und die eine mittlere Länge von ca.<br />

150 Meter besitzen. Die vorhandenen Gleisanlagen sind mit Betonschwellen auf einem<br />

Schotterbett ausgerüstet.<br />

Aus den vorgenannten Parametern kann nun folgende Lärmermittlung abgeleitet werden:<br />

Tagbetrieb von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr<br />

� Maximale zulässige Geräuschentwicklung gem. DIN 18005 (im WR) = 50 dB<br />

� 4 Züge pro Stunde des Betrachtungszeitraumes (Diagramm I) = 57 dB<br />

� Schienenfahrzeuge mit Radscheibenbremsen (Tabelle A) - 2 dB<br />

� Mittlere Zuglänge 150m, Geschwindigkeit 50km/h (Diagramm II) - 4 dB<br />

� Fahrbahnart: Schotterbett, Betonschwelle (Tabelle C) + 2 dB<br />

� Abstand der Bahntrassenachse zum Wohngebäude 155m (Diagramm III) - 7 dB<br />

46 dB<br />

Der Gesamtbeurteilungspegel liegt somit bei 46 Dezibel und unterschreitet den maximal<br />

zulässigen Grenzwert deutlich. Pegelabweichungen durch die vorhandene Gelände- oder<br />

Gebäudetopographie wurden bei der vorliegenden Betrachtung nicht berücksichtigt.

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