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bebauungsplan - Stadt Geldern

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5.6 Ver- und Entsorgung<br />

Strom, Gas, Wasser Die Versorgung des Plangebietes mit Strom, Gas und Wasser<br />

erfolgt in Erweiterung der in Nachbarschaft vorhandenen,<br />

ausreichend dimensionierten Netze der Versorgungsträger<br />

unter Berücksichtigung vorhandener Leitungen.<br />

Telekom Die Deutsche Telekom weist in einem Schreiben vom<br />

27.09.2010 auf technische Einzelheiten für die Versorgung<br />

des Gebietes mit Telekommunikationslinien hin. Das Schreiben<br />

ist als Anlage 5 beigefügt und wird bei der Erschließungsplanung<br />

berücksichtigt.<br />

Schmutzwasser Die Beseitigung des Schmutzwassers erfolgt zunächst über<br />

vorhandene Schmutzwasserleitungen bzw. deren Erweiterungen<br />

in das vorhandene Schmutzwassernetz und in Fortführung<br />

über eine neu zu verlegende Druckleitung bis zur<br />

Pumpstation an der Klever Straße sowie von dort aus zum<br />

Klärwerk <strong>Geldern</strong> des Niersverbandes.<br />

Regenwasser Auf den Bauflächen im Bereich der ehem. gewerblichen Nutzungen<br />

kann wegen der dort vorhandenen vergleichsweise<br />

geringen Belastungen des Bodens (Auffüllungen) und auf<br />

den ehem. landwirtschaftlichen und übrigen Flächen wegen<br />

des geringen Grundwasser-Flurabstandes kein Regenwasser<br />

versickert werden (siehe auch Anlage 7: Hydrogeologisches<br />

Gutachten). Von den befestigten privaten Grundstücks-<br />

und Gebäudeflächen sowie von den befestigten Verkehrsflächen<br />

wird daher das anfallende Regenwasser gesammelt<br />

und der vorhandenen und zu erweiternden abwassertechnischen<br />

Anlage „Am Güterbahnhof“, und weiter der<br />

Niers zugeleitet. Dies soll z. T. über eine offene Regenwasserabführung<br />

in Form eines Grabens erfolgen. Für die Erstellung<br />

des Grabens wird ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren<br />

durchgeführt.<br />

Löschwasser- Nach Angaben der <strong>Stadt</strong>werke wird für das Plangebiet eine<br />

versorgung Löschwassermenge von ca. 98 m³ / h über Wasserversorgungsleitungen<br />

sichergestellt. Diese reicht für eine bis zu<br />

dreigeschossige Bebauung eines WA-Gebietes mit mittlerer<br />

Gefahr der Brandausbreitung aus.<br />

Abfallentsorgung Die Müllabfuhr erfolgt durch ein von der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> beauftragtes<br />

Unternehmen.<br />

5.7 Gewässer/Wasserwirtschaft<br />

Der im Plangebiet vorhandene, in der Unterhaltung des<br />

Wasser- und Bodenverbandes <strong>Geldern</strong>er Fleuth stehende<br />

Graben „Brühlsche-Leitgraben“ (s. Anlage 4) wird im Rahmen<br />

eines Wasserrechtsverfahrens nach § 31 WHG aufgehoben.<br />

Das Verfahren ist eingeleitet.<br />

Entsprechendes gilt für die Neuanlage der Gewässer, wie<br />

sie innerhalb der öffentlichen Grünflächen vorgesehen sind.<br />

5.8 Infrastruktureinrichtungen<br />

nur technische Die vorgesehenen Nutzungen machen, außer den vorge-<br />

Infrastruktur sehenen technischen Infrastruktureinrichtungen keine wei-<br />

erforderlich teren, wie z.B. der Nahversorgung, Schulen oder Kindergärten<br />

erforderlich, da diese in gut erreichbarer Nähe zum<br />

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