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bebauungsplan - Stadt Geldern

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wünschten Regelungen aus Sicht der Bodenschutzbehörde<br />

entsprochen.<br />

Baugrund In diesem Zusammenhang wird auf das als Anlage 7 beigefügte<br />

Hydrogeologische Gutachten hingewiesen, aus dem<br />

Aufschlüsse zum Baugrund entnommen werden können.<br />

5.4 Öffentliche Verkehrsflächen<br />

Erschließungssystem Die Anbindung und Erschließung des Gesamtgebietes erfolgt<br />

von der Burgstraße sowie im Süden von der K40 her über die<br />

Straße Am Nierspark, welche entsprechend ihrer Bedeutung<br />

als künftige Haupterschließungsstraße ausgebaut wird.<br />

Wohn-/Anliegerstraßen/Wege Der erste Abschnitt des Wohngebietes wird über zwei Wohnstraßen,<br />

welche als Stichstraßen mit entsprechender Wendemöglichkeit<br />

auch für größere Fahrzeuge ausgebildet werden,<br />

sowie weiteren Anliegerwegen rasterförmig erschlossen.<br />

Anlieger- und weitere Fuß-/Radwege binden an die im Süden<br />

und Westen geplanten Grünflächen und/oder darüber hinaus<br />

an weitere vorhandene oder geplante Verkehrsflächen an.<br />

Straßentyp Der Ausbau der im Plan nach § 9 (1) Nr. 11 BauGB festgesetzten<br />

Verkehrsflächen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung:<br />

Die Wohnstraßen erhalten neben den Fahrbahnen von 5,0 m<br />

Breite einseitig einen kombinierten Park-/Grünstreifen von 2,0<br />

m Breite, in dem eine Bepflanzung mit Bäumen vorgesehen<br />

ist und dahinter liegend einen 2,0 m breiten Gehweg. Bei den<br />

5,0 m breiten Anliegerwegen erfolgt keine Separierung der<br />

Verkehrsarten. Sie erlauben von ihrer Breite her ein einseitiges<br />

Parken.<br />

Fuß- und Radwegeverbindungen zu angrenzenden Bereichen<br />

werden 3,5 oder 2,5 m breit ausgeführt.<br />

Straßenbäume Der beabsichtigte Straßenausbau mit Bäumen und Parkplät-<br />

zen (Aufteilung innerhalb der Verkehrsfläche) ist insbesondere<br />

was die Baumstandorte anbelangt verbindlich, was bei Leitungsverlegungen<br />

sowie Grundstückszufahrten zu berücksichtigen<br />

ist.<br />

5.5 Öffentliche Grünflächen<br />

Gliederungs- und Entsprechend dem Strukturkonzept (Anlage 1) wird im westl.<br />

Ortsrandgrün und südl. Randbereich eine öffentliche Grünfläche zur Einbindung<br />

des Wohngebietes in die Landschaft der Niersaue<br />

festgesetzt. Dabei werden sogenannte „Grüne Finger“ bis in<br />

die Wohngebiete hineingeführt. Diese gliedern das Gebiet<br />

Graben und nehmen für einen Teil die offene Regenwasserabführung<br />

auf. In Teilbereichen wird parallel zum Gewässer ein Fußweg<br />

angelegt, um auch diese Flächen erlebbar zu machen und<br />

den Wohnwert des Gebietes zu steigern. Näheres wird hierzu<br />

im landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 9) ausgeführt.<br />

Kinderspielplatz Im östlichen Teil des „Grünen Fingers“ wird parallel zur Festsetzung<br />

erster Wohnbauflächen eine Kinderspielplatzfläche<br />

Typ B/C für Kleinkinder und Kinder mittleren Alters festgesetzt.<br />

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