bebauungsplan - Stadt Geldern
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wünschten Regelungen aus Sicht der Bodenschutzbehörde<br />
entsprochen.<br />
Baugrund In diesem Zusammenhang wird auf das als Anlage 7 beigefügte<br />
Hydrogeologische Gutachten hingewiesen, aus dem<br />
Aufschlüsse zum Baugrund entnommen werden können.<br />
5.4 Öffentliche Verkehrsflächen<br />
Erschließungssystem Die Anbindung und Erschließung des Gesamtgebietes erfolgt<br />
von der Burgstraße sowie im Süden von der K40 her über die<br />
Straße Am Nierspark, welche entsprechend ihrer Bedeutung<br />
als künftige Haupterschließungsstraße ausgebaut wird.<br />
Wohn-/Anliegerstraßen/Wege Der erste Abschnitt des Wohngebietes wird über zwei Wohnstraßen,<br />
welche als Stichstraßen mit entsprechender Wendemöglichkeit<br />
auch für größere Fahrzeuge ausgebildet werden,<br />
sowie weiteren Anliegerwegen rasterförmig erschlossen.<br />
Anlieger- und weitere Fuß-/Radwege binden an die im Süden<br />
und Westen geplanten Grünflächen und/oder darüber hinaus<br />
an weitere vorhandene oder geplante Verkehrsflächen an.<br />
Straßentyp Der Ausbau der im Plan nach § 9 (1) Nr. 11 BauGB festgesetzten<br />
Verkehrsflächen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung:<br />
Die Wohnstraßen erhalten neben den Fahrbahnen von 5,0 m<br />
Breite einseitig einen kombinierten Park-/Grünstreifen von 2,0<br />
m Breite, in dem eine Bepflanzung mit Bäumen vorgesehen<br />
ist und dahinter liegend einen 2,0 m breiten Gehweg. Bei den<br />
5,0 m breiten Anliegerwegen erfolgt keine Separierung der<br />
Verkehrsarten. Sie erlauben von ihrer Breite her ein einseitiges<br />
Parken.<br />
Fuß- und Radwegeverbindungen zu angrenzenden Bereichen<br />
werden 3,5 oder 2,5 m breit ausgeführt.<br />
Straßenbäume Der beabsichtigte Straßenausbau mit Bäumen und Parkplät-<br />
zen (Aufteilung innerhalb der Verkehrsfläche) ist insbesondere<br />
was die Baumstandorte anbelangt verbindlich, was bei Leitungsverlegungen<br />
sowie Grundstückszufahrten zu berücksichtigen<br />
ist.<br />
5.5 Öffentliche Grünflächen<br />
Gliederungs- und Entsprechend dem Strukturkonzept (Anlage 1) wird im westl.<br />
Ortsrandgrün und südl. Randbereich eine öffentliche Grünfläche zur Einbindung<br />
des Wohngebietes in die Landschaft der Niersaue<br />
festgesetzt. Dabei werden sogenannte „Grüne Finger“ bis in<br />
die Wohngebiete hineingeführt. Diese gliedern das Gebiet<br />
Graben und nehmen für einen Teil die offene Regenwasserabführung<br />
auf. In Teilbereichen wird parallel zum Gewässer ein Fußweg<br />
angelegt, um auch diese Flächen erlebbar zu machen und<br />
den Wohnwert des Gebietes zu steigern. Näheres wird hierzu<br />
im landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 9) ausgeführt.<br />
Kinderspielplatz Im östlichen Teil des „Grünen Fingers“ wird parallel zur Festsetzung<br />
erster Wohnbauflächen eine Kinderspielplatzfläche<br />
Typ B/C für Kleinkinder und Kinder mittleren Alters festgesetzt.<br />
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