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bebauungsplan - Stadt Geldern

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wicklung der <strong>Stadt</strong> besitzt. Die zentrumsnahe Lage des Plangebietes<br />

wie auch die Aufgabe des Güterbahnverkehrs und damit<br />

die Umnutzung stark anthropogen vorbelasteter Flächen sind<br />

ohne Alternativen. Innerhalb des Geltungsbereiches gibt es für<br />

die geplante Flächennutzung ebenfalls keine Alternative.<br />

Die Darstellung des Planungsbereiches im Regionalplan als<br />

„Siedlungsbereich“ macht deutlich, dass die Ergänzung der Siedlungsfläche<br />

aus Sicht der Landesplanung als richtig und sinnvoll<br />

angesehen wird.<br />

Bei einer Nullvariante würden die vorhandenen Gewerbeflächen<br />

weiter an Bedeutung verlieren und verwahrlosen. Die Altlasten<br />

würden mit nicht abzuschätzenden Folgen langfristig im Boden<br />

verbleiben. Zur Schaffung neuer Siedlungsflächen würden dann<br />

unbelastete Flächen der Land- und Forstwirtschaft als Siedlungsraum<br />

entwickelt werden, die über keine Infrastruktureinrichtungen<br />

verfügen. Weite Wege zum Zentrum wären die Folgen, was zum<br />

einen zu einem erhöhten motorisierten Verkehrsaufkommens im<br />

Siedlungskern oder einer ebenfalls unerwünschten Abwanderung<br />

der Kaufkraft in benachbarte Einkaufszentren führen würde.<br />

Sinnvolle Alternativen zu der geplanten städtebaulichen Entwicklung<br />

sind daher nicht erkennbar.<br />

9. Zusätzliche Angaben<br />

9.1 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung des Umweltberichtes<br />

Bei der Durchführung der Umweltprüfung bestanden keine<br />

Schwierigkeiten, da alle umweltrelevanten Informationen und Daten<br />

zur Verfügung standen.<br />

9.2 Monitoring<br />

Das Monitoring dient der Überwachung der erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen, die durch die Realisierung der Planung<br />

entstehen können. Folgende Monitoringmaßnahmen werden<br />

empfohlen:<br />

- Überprüfung der sachgerechten Lagerung und Wiedereinbaus<br />

von Oberboden der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen,<br />

- Überprüfung eines fachgerechten Umgangs mit den Altlastenstandorten<br />

durch gutachterliche Begleitung<br />

Auf die Unterrichtungspflicht der Behörden gem. § 4 (3) BauGB<br />

wird hingewiesen.<br />

10. Zusammenfassung<br />

Der Bebauungsplan 136 dient der bauleitplanerischen Vorbereitung<br />

von Wohnbauflächen im Bereich „Nierspark“ zur Realisierung<br />

eines weiteren Bausteins des städtebaulichen Konzeptes.<br />

Im Norden und Osten schließt der vorliegende Bebauungsplan<br />

an die Bauflächen des Bebauungsplanes Nr. 135 an. Im Westen<br />

wird er von der Straße „Am Güterbahnhof“ begrenzt.<br />

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