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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Teil /A. Begründung<br />

1. Erforderlichkeit des Bebauungsplanes<br />

Bedarf Im Rahmen der <strong>Stadt</strong>entwicklungs- und Flächennutzungsplanung<br />

ist für den weiteren Bedarf an Bauflächen der Hauptortslage<br />

<strong>Geldern</strong> die Entwicklung des Bereiches westlich der<br />

Bahnlinie in Höhe des Haltepunktes <strong>Geldern</strong> vorgesehen. Der<br />

mit der Bevölkerungsentwicklung verbundene Siedlungsflächenbedarf<br />

wurde in der Vergangenheit ausschließlich auf<br />

Flächen nördlich, östlich und südlich des historischen <strong>Stadt</strong>kerns<br />

gedeckt. In westlicher Richtung bildete die vorhandene<br />

Bahnlinie eine Barriere für die Siedlungsentwicklung.<br />

Mit der Entbehrlichkeit großer Bahnareale (ehem. Güterbahnhof)<br />

bietet sich heute die Möglichkeit, den Siedlungsraum <strong>Geldern</strong>s<br />

um den ÖPNV-Haltepunkt nach Westen hin zu erweitern<br />

und mit dem attraktiven Landschaftsraum der Niersaue zu<br />

verknüpfen.<br />

Der Entwicklung dieses Bereiches liegt ein Strukturkonzept<br />

zugrunde, welches als Anlage 1 der Begründung beigefügt ist.<br />

Nachdem mit dem Bebauungsplan Nr. 133 „Behördenzentrum“<br />

und dem Bebauungsplan Nr. 135 „Haupterschließungsstraße<br />

Nierspark“, welche sich in der Realisierung befinden,<br />

erste Schritte gemacht wurden, soll nun als Grundlage für die<br />

weitere Entwicklung des Projektes „Nierspark“ ein erster Abschnitt<br />

für eine Wohnbebauung vorbereitet werden.<br />

Aufstellungsbeschluss Der Ausschuss für die Entwicklung des Niersparks des Rates<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> hat deshalb in seiner Sitzung am<br />

29.06.2010 die Aufstellung dieses Bebauungsplanes Nr. 136<br />

„Wohngebiet Nierspark - 1. Teil“ beschlossen.<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Lage im Ort Das Bebauungsplangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand<br />

des Siedlungsbereiches der Kernstadt <strong>Geldern</strong>,<br />

westlich des Haltepunktes der Deutschen Bahn.<br />

Plangebietsabgrenzung Der Geltungsbereich wird gebildet aus:<br />

Gemarkung <strong>Geldern</strong>, Flur 5<br />

Flurstücke: 26 (teilweise), 27 (teilweise), 83 (teilweise),<br />

84 (teilweise), 85 (teilweise), 92 (teilweise)<br />

Gemarkung <strong>Geldern</strong>, Flur 29<br />

Flurstücke: 1 (teilweise), 2 (teilweise), 54 (teilweise)<br />

Die genaue Abgrenzung ist im Plan durch eine entsprechende<br />

Begleitlinie gekennzeichnet.<br />

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